2.17 Da es nicht möglich ist, alle institutionellen Einheiten einzeln zu betrachten, müssen diese zu Gruppen zusammengefaßt werden, die institutionelle Sektoren oder kurz Sektoren genannt werden, wobei einige Sektoren weiter untergliedert werden.
Table 2.1 Sektoren und Teilsektoren |
Sektoren und Teilsektoren |
Öffentlich
|
Privat |
Ausländisch
|
|||||
Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften |
S.11001 |
S.11002 |
S.11003 |
|||||
Finanzielle Kapitalgesellschaften |
||||||||
Zentralbank |
S.121 |
|||||||
Kreditinstitute
|
S.122 |
S.12201 |
S.12202 |
S.12203 |
||||
Sonstige Finanzinstitute (ohne Versicherungsgesellschaften und
Pensionskassen) |
S.123 |
S.12301 |
S.12302 |
S.12303 |
||||
Kredit- und Versicherungshilfstätigkeiten |
S.124 |
S.12401 |
S.12402 |
S.12403 |
||||
Versicherungsunternehmen und Pensionskassen |
S.125 |
S.12501 |
S.12502 |
S.12503 |
||||
Staat |
||||||||
Bund (Zentralstaat) |
S.1311 |
|||||||
Länder |
S.1312 |
|||||||
Gemeinden |
S.1313 |
|||||||
Sozialversicherung
|
S.1314 |
|||||||
Private Haushalte |
||||||||
Selbständigenhaushalte (mit und ohne |
S.141 + S.142 |
|||||||
Arbeitnehmer)
|
||||||||
Arbeitnehmerhaushalte
|
S.143 |
|||||||
Haushalte von Vermögenseinkommensempfängern |
S.1441 |
|||||||
Haushalte von Renten- und Pensionsempfängern |
S.1442 |
|||||||
Sonstige Nichterwerbstätigenhaushalte |
S.1443 |
|||||||
Sonstige private Haushalte |
S.145 |
|||||||
Private Organisationen ohne Erwerbszweck |
||||||||
Übrige Welt |
||||||||
Europäische Union |
S.21 |
|||||||
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union |
S.211 |
|||||||
Institutionen der Europäischen Union |
S.212 |
|||||||
Drittländer und internationale Organisationen |
S.22 |
2.18 Die Sektoren und Teilsektoren fassen jeweils die institutionellen Einheiten zusammen, die ein gleichartiges wirtschaftliches Verhalten aufweisen.
Die institutionellen Einheiten werden den Sektoren nach der Art der Produzenten, die sie sind, und nach ihrer Hauptfunktion zugeordnet, die als ausschlaggebend für ihr wirtschaftliches Verhalten angesehen werden. Die Unterteilung der Sektoren in Teilsektoren erfolgt für jeden Sektor nach eigenen Kriterien, um das wirtschaftliche Verhalten der Einheiten im einzelnen besser zu beschreiben.
Die Konten der Sektoren und Teilsektoren erfassen alle Haupt- oder Nebent tigkeiten der dort eingeordneten institutionellen Einheiten.
Jede institutionelle Einheit gehört nur einem Sektor oder Teilsektor an.
2.19 Bei der Sektorzuordnung der produzierenden institutionellen Einheiten wird im ESVG zunächst nach folgenden drei Produzententypen unterschieden:
Marktproduzenten als institutionelle Einheiten zählen zu den Sektoren nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (S.11), finanzielle Kapitalgesellschaften (S.12) oder private Haushalte (S.14).
Private Nichtmarktproduzenten für die Eigenverwendung werden als Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (siehe 3.30) im Sektor private Haushalte (S.14) ausgewiesen.
Institutionelle Einheiten als sonstige Nichtmarktproduzenten gehören zum Sektor Staat (S.13) oder private Organisationen ohne Erwerbszweck (S.15).
2.20 Tabelle 2.2 zeigt die Produzententypen und die Haupttätigkeiten der einzelnen Sektoren.
Tabelle
2.2 Produzententypen und Haupttätigkeiten der einzelnen
Sektoren |
Sektor |
Produzenten
|
Haupttätigkeit
|
||
Nichtfinanzielle Kapi- |
Marktproduzenten |
Marktbestimmte Produktion
von Waren und nichtfinanziellen Dienstleistungen |
||
Marktproduzenten |
Bereitstellung von Bank
und Versicherungsdienstleistungen und damit verbundenen
Nebenleistungen |
|||
öffentliche sonstige Nichtmarktproduzenten |
Produktion und
Bereitstellung sonstiger nichtmarktbestimmter Güter
(kollektive oder individualisierbare) sowie Umverteilung
von Einkommen und Vermögen |
|||
Private Haushalte (S.14) |
||||
- als Konsumenten |
Konsum |
|||
- als Unternehmer |
Marktproduzenten oder private Nichtmarktproduzenten für die
Eigenverwendung |
Produktion marktbestimmter Güter sowie von Gütern für die
Eigenverwendung |
||
(siehe 2.75) |
||||
Private Organisationen
ohne Erwerbszweck (S.15) (siehe 2.87) |
Private sonstige Nichtmarktproduzenten |
Produktion und
Bereitstellung sonstiger nichtmarktbestimmter
individualisierbarer Güter |
||
Die in der übrigen Welt (S.2) zusammengefaßten institutionellen Einheiten (siehe 2.89) werden nicht nach ihrer Hauptfunktion oder nach Typen untergliedert, sondern nur insoweit nachgewiesen, wie sie Transaktionen mit gebietsansässigen Einheiten durchführen.