Der Teilsektor Selbständigenhaushalte (mit und ohne Arbeitnehmer) umfaßt die privaten Haushalte, bei denen das Selbständigeneinkommen (B.3) die größte Einkommensquelle ist, selbst wenn dieses Einkommen weniger als die Hälfte des Haushaltseinkommens ausmacht. Selbständigeneinkommen werden im Rahmen der Produktion von Waren und Dienstleistungen in privaten Haushalten erwirtschaftet, und zwar in Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit oder ohne bezahlten Arbeitnehmern, die innerhalb des Sektors private Haushalte ausgewiesen werden.
Der Teilsektor Arbeitnehmerhaushalte umfaßt privaten Haushalte, bei denen das Arbeitnehmerentgelt (D.1) die größte Einkommensquelle des Haushalts darstellen.
2.81 Definition:
Der Teilsektor Haushalte von Vermögenseinkommensempfängern umfaßt die privaten Haushalte, bei denen die Vermögenseinkommen (D.4) die größte Einkommensquelle des Haushalts darstellen.
Der Teilsektor Haushalte von Renten- und Pensionsempfängern umfaßt die privaten Haushalte, bei denen die Renten und Pensionen die größte Einkommensquelle des Haushalts darstellen.
Haushalte von Renten- und Pensionsempfängern sind private Haushalte, die den größten Teil ihres Einkommens aus Altersruhegeldern und sonstigen Renten einschließlich Rentenzahlungen früherer Arbeitgeber beziehen.
Der Teilsektor sonstige Nichterwerbstätigenhaushalte umfaßt die privaten
Haushalte, bei denen die Transfereinkommen außer Renten und Pensionen die größte
Einkommensquelle des Haushalts darstellen.
Der Teilsektor sonstige private Haushalte umfaßt Personen, die auf Dauer in
Anstalten und ähnlichen Einrichtungen leben.
2.85
Ist die größte Einkommensquelle des privaten Haushalts insgesamt nicht
bekannt, so ist als Kriterium für die Sektorzuordnung das Einkommen der Referenzperson
heranzuziehen. Die Referenzperson eines privaten Haushalts ist in der Regel
die Person mit dem höchsten Einkommen. Ist nicht bekannt, welche Person das
höchste Einkommen bezieht, so kann zur sektoralen Zuordnung des privaten Haushalts
das Einkommen derjenigen Person herangezogen werden, die erklärt, daß sie die
Referenzperson sei.
2.86
Für verschiedene Analysen oder als Grundlage für politische Entscheidungen
kann es notwendig sein, die privaten Haushalte nach anderen Gesichtspunkten zu
untergliedern. So kann es wünschenswert sein, die Selbständigenhaushalte nach der
Art der Produktionstätigkeit zu unterteilen, wie landwirtschaftliche Haushalte,
industrielle Selbständigenhaushalte oder Dienstleistungshaushalte.
Teilsektor sonstige private Haushalte (S.145)
2.84 Definition: