Teilsektor Selbständigenhaushalte (mit und ohne Arbeitnehmer) (S.141 + S.142)

2.79 Definition:

Der Teilsektor Selbständigenhaushalte (mit und ohne Arbeitnehmer) umfaßt die privaten Haushalte, bei denen das Selbständigeneinkommen (B.3) die größte Einkommensquelle ist, selbst wenn dieses Einkommen weniger als die Hälfte des Haushaltseinkommens ausmacht. Selbständigeneinkommen werden im Rahmen der Produktion von Waren und Dienstleistungen in privaten Haushalten erwirtschaftet, und zwar in Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit oder ohne bezahlten Arbeitnehmern, die innerhalb des Sektors private Haushalte ausgewiesen werden.

Teilsektor Arbeitnehmerhaushalte (S.143)

2.80 Definition:

Der Teilsektor Arbeitnehmerhaushalte umfaßt privaten Haushalte, bei denen das Arbeitnehmerentgelt (D.1) die größte Einkommensquelle des Haushalts darstellen.

Teilsektor Haushalte von Vermögenseinkommensempfängern (S.1441)

2.81 Definition:

Der Teilsektor Haushalte von Vermögenseinkommensempfängern umfaßt die privaten Haushalte, bei denen die Vermögenseinkommen (D.4) die größte Einkommensquelle des Haushalts darstellen.

Teilsektor Haushalte von Renten- und Pensionsempfängern (S.1442)

2.82 Definition:

Der Teilsektor Haushalte von Renten- und Pensionsempfängern umfaßt die privaten Haushalte, bei denen die Renten und Pensionen die größte Einkommensquelle des Haushalts darstellen.

Haushalte von Renten- und Pensionsempfängern sind private Haushalte, die den größten Teil ihres Einkommens aus Altersruhegeldern und sonstigen Renten einschließlich Rentenzahlungen früherer Arbeitgeber beziehen.

Teilsektor sonstige Nichterwerbstätigenhaushalte (S.1443)

2.83 Definition:

Der Teilsektor sonstige Nichterwerbstätigenhaushalte umfaßt die privaten Haushalte, bei denen die Transfereinkommen außer Renten und Pensionen die größte Einkommensquelle des Haushalts darstellen.

Nicht zu diesen Transfereinkommen zählen neben den Renten und Pensionen auch Vermögenseinkommen und Einkommen von Personen, die auf Dauer in Anstalten und hnlichen Einrichtungen leben.

Teilsektor sonstige private Haushalte (S.145)

2.84 Definition:

Der Teilsektor sonstige private Haushalte umfaßt Personen, die auf Dauer in Anstalten und ähnlichen Einrichtungen leben.

Auf Dauer in Anstalten und ähnlichen Einrichtungen lebende Personen sind getrennt zu erfassen, da diese Personen anhand des Kriteriums der größten Einkommensquelle keinem der vorstehend genannten Teilsektoren zugerechnet werden können.

2.85 Ist die größte Einkommensquelle des privaten Haushalts insgesamt nicht bekannt, so ist als Kriterium für die Sektorzuordnung das Einkommen der Referenzperson heranzuziehen. Die Referenzperson eines privaten Haushalts ist in der Regel die Person mit dem höchsten Einkommen. Ist nicht bekannt, welche Person das höchste Einkommen bezieht, so kann zur sektoralen Zuordnung des privaten Haushalts das Einkommen derjenigen Person herangezogen werden, die erklärt, daß sie die Referenzperson sei.

2.86 Für verschiedene Analysen oder als Grundlage für politische Entscheidungen kann es notwendig sein, die privaten Haushalte nach anderen Gesichtspunkten zu untergliedern. So kann es wünschenswert sein, die Selbständigenhaushalte nach der Art der Produktionstätigkeit zu unterteilen, wie landwirtschaftliche Haushalte, industrielle Selbständigenhaushalte oder Dienstleistungshaushalte.