2.75 Definition:
Der Sektor private Haushalte (S.14) umfaßt die Einzelpersonen und Gruppen von
Einzelpersonen in ihrer Funktion als Konsumenten und gegebenenfalls auch in
ihrer Eigenschaft als Produzenten, die marktbestimmte Waren, nichtfinanzielle und
finanzielle Dienstleistungen produzieren (Marktproduzenten), soweit nicht
Quasi-Kapitalgesellschaften gebildet werden. Eingeschlossen sind Personen und
Personengruppen, die Waren und nichtfinanzielle Dienstleistungen produzieren, die
ausschließlich für die eigene Endverwendung bestimmt sind (siehe 3.20, 3.25 und 3.30).
Mehrpersonenhaushalte als Konsumenten sind Personengruppen, die in der
gleichen Wohnung leben, einen Teil ihres Einkommens und Vermögens oder ihr gesamtes
Einkommen und Vermögen zusammenlegen und bestimmte Waren und Dienstleistungen,
insbesondere die Wohnung und das Essen, gemeinsam verbrauchen. Ferner kann das
Kriterium familiärer oder emotionaler Bindungen zur Definition herangezogen
werden.
Die Hauptmittel der in diesem Sektor erfaßten Einheiten stammen aus
Arbeitnehmerentgelt, Vermögenseinkommen, Transfers von anderen Sektoren, Einnahmen aus
dem Verkauf von marktbestimmten Gütern oder unterstellten Einnahmen für die
Produktion von Gütern, die für den eigenen Konsum produziert werden.
2.76
Im Sektor private Haushalte werden erfaßt:
2.77
Der Sektor private Haushalte kann in sechs Teilsektoren untergliedert werden:
2.78
Die Zuordnung der privaten Haushalte zu den Teilsektoren erfolgt anhand der
größten Einkommenskategorie (Selbständigeneinkommen, Arbeitnehmerentgelt usw.)
des privaten Haushalts insgesamt. Gibt es in einem Haushalt mehrere Empfänger der
gleichen Einkommensart, so sind diese Einkommen bei der Anteilsbestimmung
zusammenzufassen.