Anmerkungen zum historischen Geldwesen in West- und Mitteleuropa

Wer das Geldwesen vergangener Jahrhunderte verstehen will, muss sich in die Welt der Ökonomen, Kaufleute und Mathematiker, aber auch der Beutelschneider, Betrüger und Hasardeure begeben.

Die nachstehenden Ausführungen versuchen, einen Überblick über das west- und mitteleuropäische Geldwesen vom 13. bis zum 19. Jahrhundert zu geben. Ein Fokus liegt auf den erheblichen Münzwirren in Deutschland, die es vor allem erschweren, historische Quellen einzuordnen. Die Informationen sind weder vollständig, noch exakt im Detail, sondern orientieren sich an verfügbaren Textquellen und Plausibilitätsüberlegungen.

Ökonomische Grundüberlegungen


Wozu wird Geld benötigt? (Funktionen des Geldes)

Prinzipiell kann Handel als ein Tausch von Gütern ohne Geld stattfinden. Allerdings müssen sich geeignete Tauschpartner finden, die zum Beispiel Eier gegen Schuhe tauschen wollen. Nehmen viele Akteure mit den verschiedensten Gütern am Marktgeschen teil, werden Tauschvorgänge deutlich einfacher, wenn man die eigenen Güter zunächst in ein allgemein akzeptiertes Gut – nämlich Geld in Form von Münzen aus Edelmetall – tauscht und mit diesem Geld den eigenen Bedarf deckt. Damit ist Geld ein reines Tauschgut, mit dem gezählt und gerechnet wird (Recheneinheit). Man tauscht nun beispielsweise 100 Eier gegen 25 Münzen, die für ein Paar Schuhe benötigt werden. Ein weiterer Vorteil gemünzten Edelmetalls ist, dass es sich im Gegensatz zu Eiern gut aufbewahren lässt. Solange das Geld nicht für Konsumausgaben benötigt wird, (Sparen) kann es sogar gegen Zinszahlungen verliehen werden.

Fazit: Der Handel benötigt Geld, das den Funktionen des Geldes gerecht wird. Geld muss damals wie heute
  1. als Tauschmittel dienen,
  2. als Recheneinheit fungieren und
  3. den Wert über die Zeit bewahren.
Man beachte, dass die Funktionen des Geldes erheblich eingeschränkt oder gar zerstört werden, wenn eine andauernde Geldentwertung (Inflation) um sich greift.

Wieviel Geld wird benötigt? (Geldmenge, Fishersche Verkehrsgleichung)

Wenn in einem Währungsraum – z.B. in einer Stadt – nur die eigene Währung – z.B. Silbermünzen – zugelassen ist, dann müssen so viele Silbermünzen hergestellt werden, dass alle zu leistenden Barzahlungen mit den vorhandenen Silbermünzen bestritten werden können. Diese Beobachtung entspricht der Fisherschen Verkehrsgleichung. Demnach muss das Handelsvolumen mit dem Silbervolumen im Einklang stehen, wobei zu berücksichtigen ist, dass jede Silbermünze für mehrere Zahlungen verwendet werden kann, indem sie von Hand zu Hand wandert. Damit ergeben sich zwei Probleme:

(a) Steigt die Silbermenge, die in Silbermünzen mit gleichbleibendem Silberanteil umgewandelt wird, bei konstantem Handelsvolumen, dann sinkt der relative Tauschwert des Silbergeldes (mehr Silber für die gleiche Gütermenge) und es kommt zu Inflation (Quantitätstheorie des Geldes). Dieses Problem stellt sich vor allem dann, wenn Silber in eigenen Minen gefördert oder durch Güterexporte importiert wird.

(b) Steigt umgekehrt das Handelsvolumen bei konstanter Silbermenge, dann reichen die vorhandenen Münzen schon bald nicht mehr aus, alle Transaktionen abzuwickeln. Das Problem lässt sich über drei Wege lösen. (1) Die Preise (Silbermünzen je Wareneinheit) fallen, sofern die Anbieter von Waren das akzeptieren. (2) Die Münzen könnten häufiger verwendet werden, also schneller von Hand zu Hand wandern, was den eingespielten Zahlungsgewohnheiten widerspricht. (3) Aus der vorhandenen Silbermenge werden mehr Münzen hergestellt, was in der Tat immer wieder praktiziert worden ist. Da man in diesem Fall mit den neuen Münzen die gleiche Gütermenge erwerben kann wie in den Jahren zuvor mit den alten Münzen, ist es nicht wirklich gerechtfertigt von einer Münzverschlechterung zu sprechen.

Für die im Folgenden beschriebenen permanenten "Münzverschlechterungen" – d.h. weniger Edelmetall je Münze – sind daher immer zwei Effekte für einen Währungsraum ohne Edelmetallproduktion zu unterscheiden.

(a) Will der Landesherr, der in der Regel gleichzeitig Münzherr ist, dass die umgesetzte Warenmenge steigen kann (!), dann muss er bei einer konstanten Menge Edelmetall den Anteil des Edelmetalls je Münze entsprechend verringern. Es werden schlicht mehr Münzen benötigt, das gestiegene Handelsvolumen abzudecken. Während so die nominalen Preise der Waren (Silbermünzen je Gütereinheit) konstant bleiben, steigt der Tauschwert des reinen Silbers in Relation zur Gütermenge! Man beachte jedoch, dass das ausgeweitete nominale Geldvolumen nicht als Ursache für steigende Handelsvolumina herangezogen werden kann.

(b) Benötigt der Landesherr Geld für fiskalische Zwecke (vor allem für die Kriegsführung), so kann er das kurzfristig durch eine Münzverschlechterung erreichen. Selbst wenn der Landesherr im Mittelalter erkannt hätte, dass dieses Verhalten zu Inflation führt und so das fiskalische Ziel verfehlt wird, hätte er vermutlich dennoch der Münzverschlechterung zugestimmt. Denn die Landesherren sind in der Regel hoch verschuldet gewesen und sie können sich auf diesem Weg zumindest eines Teils ihrer nun entwerteten Schulden entledigen.

Tauschverhältnisse oder relative Preise

Sind mehrere Währungen im Umlauf (Goldmünzen neben Silbermünzen oder heimische neben fremden Währungen), stellt sich aus ökonomischer Sicht die Frage in welcher Relation sie zueinander stehen. Dabei spielen amtlich festgelegte Austauschverhältnisse (z.B. aus Münzedikten) wie auch Marktrelationen (z.B. Marktpreise für Gold oder Silber) eine Rolle. Dem steht eine früh- und hochmittelalterliche Sicht gegenüber, in der die Welt einer natürlichen Ordnung unterliegt, die sich in eher statischen Relationen widerspiegelt. So geht man lange von einem gegeben Verhältnis von Gold zu Silber (1 : 12) aus. Solch eine natürliche Ordnung ergänzt Witthöft (2006) in Bezug auf Getreidesorten (Hafer, Roggen, Gerste, Weizen) und deren verarbeitete Form, also Brotlaibe. Wandelt sich nur eine Größe in diesem natürlichen Gefüge (wie in der Münzreform Karls des Großen), so sind nicht nur die Währungs-, sondern auch die Wirtschaftsverhältnisse nachzujustieren.

Die sich ändernde relative Knappheit der Edelmetalle Gold und Silber spiegelt sich in ihrem Tauschverhältnis wider; beispielsweise hat sich das Verhältnis von Gold zu Silber um 1850 auf 1 : 15,5 erhöht. Letztlich müssen die Tauschrelationen den ökonomischen Marktbedingungen (Gold-, Silberfunde, Produktionsbedingungen, Handelsströme, Verwendung von Gold für Luxusgüter etc.) entsprechen. In Europa ist außer in Ungarn kaum Gold gefördert worden, dagegen hat man eine gewisse Zeit land erhebliche Mengen Silber (Erzgebirge, Böhmen, Tirol usw.) gefördert! Durch den Güterhandel sind beträchtliche Mengen Gold zunächst aus Afrika importiert worden. Ähnliches gilt für Gold- und Silberimporte aus den früheren amerikanischen Kolonien (Argentinien als Land aus Silber (argentum)), wobei wiederum erhebliche Mengen Silber nach Asien abgeflossen sind.

Eine Aussage, inwiefern Währungen nebeneinander existieren können oder ob bestimmte Währungen bzw. Münzen verdrängt werden, liefert das Greshamsche Gesetz.
Falsch festgelegte hoheitliche Tauschverhältnisse, die sich implizit aus den Feingehalten von Gold- und Silbermünzen ergeben, führen letztlich im 19. Jahrhundert dazu, dass das unterbewertete Silbergeld durch das schlechtere, überbewertete Goldgeld verdrängt wird.

Wettbewerb verschiedener Geldsorten (Greshamsches Gesetz)

Allgemein wird der Vorgang, dass schlechtes Geld stets das gute Geld verdrängt, als Greshamsches Gesetz bezeichnet. Beispiele:

Entwertung des Geldes (Inflation)

Der Wert des Geldes wird an seiner Kaufkraft gemessen. Die Ursachen einer Geldentwertung können vielfältig sein.
(a) Steigt die Silberproduktion überproportional zur hergestellten Gütermenge, dann nimmt der relative Wert des Silbers im Verhältnis zu Waren ab. Man benötigt mehr Silbermünzen, um eine Wareneinheit zu erstehen.
(b) Aus einer gegeben Silbermenge kann zusätzliches Münzgeld produziert werden, indem der Silbergehalt je Münze reduziert wird. Die Kaufkraft der minderwertigen Münze nimmt ab bzw. die Geldpreise (z.B. Pfennige je Wareneinheit) steigen.

Inflation bezeichnet einen andauernden, allgemeinen Anstieg der Preise. D.h., die Preise steigen kontinuierlich an und zwar nicht nur bei einem Gut oder einer Warengruppe, sondern im Schnitt über sämtliche Güter. Damit wird nicht nur die Funktion der Werterhaltung beeinträchtigt, auch die Rechnung in Geldeinheiten wird bei andauernden Preisänderungen erschwert. Man beachte, dass sich die Gütertauschverhältnisse nicht unbedingt ändern, sofern alle Preise gleichmäßig steigen. (100 Eier zu 1 Paar Schuhe bleibt konstant, auch wenn sich die Geldpreise für Eier und Schuhe verdoppeln.) Allerdings ändern sich die Preise bei erheblicher Inflation in der Regel unterschiedlich schnell. Die Profiteure der Inflation sind die Nettoschuldner zu Lasten der Gläubiger, was insbesondere dann ein Problem darstellt, wenn ein verschuldeter Münzherr frisches Geld benötigt.

Münzvereine

Münzvereine sind aus der Notwendigkeit heraus gegründet worden, dass der Handel Geld benötigt, das den Funktionen des Geldes gerecht wird. Geld muss damals wie heute
  1. als Tauschmittel dienen,
  2. als Recheneinheit fungieren und
  3. den Wert über die Zeit bewahren.
Ähnliche Überlegungen liegen natürlich auch den Münzverträgen bzw. Münzkonventionen zugrunde und münden schließlich für das Deutsche Reich in der Reichsmünzreform von 1871.
Zu weiteren Erklärungen des hoheitlichen Gebarens im Geldwesen sind folgende Grundüberlegungen hilfreich.

Goldene Bulle

In der Goldenen Bulle (tit. 10) von 1356 verzichtet das Reich – also der Kaiser – auf zentrale Regelungsfunktionen im Währungswesen. Das Zoll- und Münzregal gewährt den Kurfürsten das Recht, Gold- und Silbermünzen zu prägen. Nach und nach erhalten auch andere Stände das gleiche Recht.

Wendischer Münzverein

1379 gründen die Hansestädte Lübeck, Hamburg, Lüneburg und Wismar den Wendischen Münzverein, dem sich später noch Rostock, Stralsund und Hannover anschließen. Hauptzweck der Verträge ist stets, einheitliche Silbermünzen zu schaffen, die als Basis für die Währung Mark lübisch dienen; vgl. hierzu Stefke (2002), S. 150ff. Auch Städte in Pommern, Mecklenburg und Holstein übernehmen Prägungen des Münzvereins, ohne selbst Mitglied zu sein, in Bremen, Göttingen und Höxter sind die Münzen gleichwertig anerkannt.
Der Wendische Münzverein prägt bis auf eine Ausnahme nur Silbermünzen, Hauptmünze ist der Witten zu 4 Pfennig. Nach 1391 kommen der Dreiling, der Sechsling und der Blaffert hinzu, ab 1432 wird der lübische Schilling und ab 1502 die lübische Mark geprägt (die letzten Markmünzen werden 1809 in Hamburg hergestellt). Einzige Goldmünze ist der Lübecker Gulden, der als Hauptgoldmünze im gesamten Norden verbreitet gewesen ist.
Nach dem Erlass der (3.) Augsburger Reichsmünzordnung im Jahr 1566 wird der Wendische Münzverein 1569 aufgehoben (Übergang zur Talerwährung).
Zu den Details siehe lübisches Münzsystem.

Gelegentlich findet man auch den Begriff sundischer Münzverein, der sich auf einen Münzvertrag von 1395 zwischen den Städten Stralsund, Greifswald und Anklam bezieht. Dabei ist zu beachten, dass Stralsund im Jahr 1319 das Münzrecht erhält und sundische Mark zu 16 Schilling à 12 Pfennig ausmünzt. Diese sundische Währung hat sich jedoch gegenüber der konkurrierenden wendischen Währung nicht durchsetzen können, so dass der sundische Verein von nachrangiger Bedeutung bleibt.

Rheinischer Münzverein

In Süddeutschland gründen die Kurfürsten von Mainz, Trier, Köln und der Pfalz 1386 den Rheinischen Münzverein mit dem Rheinischen Gulden als zentraler Goldmünze. Man beachte, dass der Kurfürst von der Pfalz Ruprecht III. 1400–1410 zugleich römisch-deutscher König ist. Auch diesem Münzrezess treten später weitere Gebiete und Städte bei, so Jülich, Frankfurt, Speyer, Aachen, Dortmund, Münster, die Stadt Köln und das Bistum Speyer. (Die Münzvereine von 1348 zwischen Trier, Jülich, Köln und Luxembourg sowie von 1372 zwischen Köln und Trier sind ohne wesentliche Bedeutung geblieben.)
Der Rheinische Münzverein prägt neben dem Goldgulden vor allem den silbernen Albus als Gegenstück zum norddeutschen Witten. Auch der Rheinische Münzverein zerfällt zur Mitte des 16. Jahrhunderts, jedoch bleibt die Verbindung zwischen Kurmainz und Kurpfalz bis 1806 erhalten.
Zu den Details siehe rheinisches Münzsystem.

Rappenmünzbund

Als dritter Verbund entsteht 1403 am Oberrhein der Rappenmünzbund, dem die Städte Basel, Freiburg, Breisach und Colmar sowie der Herzog von Österreich angehören. Dieser Münzbund prägt nur Silbermünzen, der Hauptmünze Rappen folgt 1498 der Dicken, sowie in der ersten Hälfte des 16. Jahrhundert der Batzen und der Taler. Grundlage ist
1 Pfund Pfennige = 240 Pfennige = 1 Rheinischer Goldgulden.
Der Münzverbund hat aufgrund der Beteiligung Österreichs den längsten Bestand; er wird erst 1584 aufgelöst.

Historischer Hintergrund (8.–19. Jahrhundert)

Vor 793

Unter König Pippin (751–768) wird das Münzsystem 754/755 auf der Grundlage des römischen Pfundes zu 12 römischen Unzen reformiert. Eventuell hat es um 780 eine Umstellung auf 15 römische Unzen gegeben, die später Karl der Große übernimmt.
Jahr Einheit Unze
uncia
27,2875g
Schilling
solidus (s)
Denar
denarius (d)
Gewicht
Gramm
Anmerkung
754/755 röm. Pfund 12 21 252 327,45 1,2994 g/d
libra pensante 22 264 343,041 1,2994 g/d
780? hypothetisch 15 20 240 409,31 1,7055 g/d

793/794

reformiert Karl der Große das Münzwesen grundsätzlich. Die Reform verfügt, aus dem karolingischen Gewichtspfund 240 Pfennig (= Denar bzw. denarii novi) zu schlagen. Das Zeitalter des Pfennigs beginnt. Neben Pfennigen existieren nur noch halbe Pfennige (= Obole) — sie werden später zu Hellern — als Umlaufmünzen. Darüber hinaus wird der Schilling als bloße Rechnungseinheit verwendet. In Bayern gehen 30 Pfennig auf den Schilling, während der Schilling im übrigen Reichsgebiet zu 12 Pfennigen gerechnet wird. (Vgl. hierzu auch Emmerig.) Allerdings verleihen schon bald die Nachfolger Karls des Großen das Münzrecht an Bistümer, geistliche Stifte und königliche Würdenträger, womit eine (regionale) Verschlechterung des Münzfußes einhergeht. Mit dem 12. Jahrhundert wird endgültig die Periode regionaler Pfennige eingeläutet. In Deutschland wird der Kölner Pfennig zum hochwertigsten und damit auch beliebtesten Pfennig.
Jahr Einheit
(karolingisch)
Unze
uncia
27,216g
Denar
denarius
1,701g
Gewicht
Gramm
Anmerkung
793/794 Zählpfund 15 240 408,240 20 Schillinge
Pfund Troy 18 288 489,888 Frankr. poids de marc
pondus Caroli 16 256 435,456
libra Caroli 12 192 326,592
Mark Troy 9 144 244,944 Frankr. poids de marc
Halbpfund 8 128 217,728 ➔ Köln, Lübeck, Hamburg

1061

König Heinrich IV. (ab 1084 Kaiser) erlaubt dem Augsburger Bischof, aus dem Gewichtspfund 30 Pfennig mehr zu prägen, als es in Regensburg üblich ist. Damit steht dem Regensburger Pfennig (Moneta Radasponensis) ein neuer Ausgburger Pfennig gegenüber. Später gesellen sich Salzburger, Münchner, böhmische, fränkische, sächsisch-thüringische und weitere Pfennige hinzu.

1194

Die Wiener Münzstätte wird vermutlich 1194 unter Herzog Leopold V. von Österreich gegründet. Hintergrund sind 11.690 kg Silber, die Leopold aus dem Lösegeld (etwa 30 Tonnen Silber) für Richard Löwenherz zufallen. Er verwendet das in Barrenform angelieferte Silber für Bauprojekte, sowie für die Errichtung der Münzstätte, die mit der Herstellung der ersten Wiener Pfennige beginnt. (240 Wiener Pfennige = 8 Schilling = 1 Pfund (Pfennig))

Kurz vor 1200

Karte HRR um 1200 (Stauferzeit)
Karte: Heiliges Römisches
Reich zur Stauferzeit
um 1200
Auf dem Höhepunkt der Periode regionaler Pfennige errichtet das Reich eine neue Münzstätte in Schwäbisch-Hall und lässt mit dem Haller Pfennig (Heller) neue geringwertige Pfennige schlagen. Er überschwemmt weite Gebiete des Reichs (vgl. Greshamsches Gesetz). Später wird der Heller namensgebend für halbe Pfennige.

Erste Hälfte des 13. Jahrhunderts

Die Periode regionaler Pfennige (11. Jahrhundert bis Ende des 13. Jahrhunderts) neigt sich dem Ende zu. In Italien und Frankreich geht man dazu über, Mehrfachpfennige (z.B. gros turnoise (1266)) zu prägen, die den entwerteten Denar (also den Pfennig) ersetzen. Diese Pfennige verkommen zu Brakteaten, die aus fast wertlosen dünnen Metallblechen bestehen. Der Name der neuen Münze orientiert sich an der lateinischen Bezeichnung grossus denarius turnosus, also Dicker Denar aus Tour; er wird zum italienischen Grosso, zum französischen Gros und zum deutschen (Turnos-)Groschen.

10. – 13. Jahrhundert (Köln/London)

Die beiden karolingischen Halbpfunde dienen in Köln aus Grundgewichte des Münz- und Handelswesens. Es entwickelt sich eine Kölner Mark zu 160 Pfennigen, die der englischen Tower Mark und seinem penny sterling entsprechen.
Jahr Einheit Unze s d Gewicht
Gramm
Anmerkung
793/794 karol. Zählpfund 15 (alt) 20 240 408,240 1 Unze = 27,216g
1 s = 20,412
1 d = 1,701g
(a) karol. Halbpfund 8 128 217,728 Lübeck, Hamburg
später karol. Zählpfund 14 (neu) 20 240 408,240 1 Unze = 2 Lot = 29,16g
1 Lot = 14,58g
1 d = 1,701g
(b) karol. Halbpfund 7 10 120 204,120 Lübeck (1304)
marca pura
köln. Handelspfund 16 466,560
köln. Mark 8 160 233,280 1 köln. Pf. = 1,458g
Lübeck (1304)
marca ponderabunt
bis 1526 engl. Tower Mark 8 160 233,280 1 penny sterling = 1,458g
1 Tower ounce = 29,16g
Tower pound 12 20 240 349,914
merchants' pound 15 300 437,392
London pound 16 320 466,552 ➔ engl. Troy System (1527)
Die kölner Mark wird überlicherweise zu 16 Lot statt der 8 Unzen angegeben. Durch die Umstellung auf die neue Unze und den kölner Pfennig ergibt sich ein Verhältnis von karol. Denar : kölner Pfennig = 7 : 6.

1252

Mitte des 13. Jahrhunderts existieren etwa 500 Münzstätten, die zur Zersplitterung des deutschen Münzwesens beitragen, weil viele Münzherren versuchen, möglichst hohe Gewinne aus den Münzstätten zu ziehen. Immer häufiger kommt es zu Münzverrufungen, durch die bestimmte umlaufende Geldmünzen für ungültig erklärt werden oder zwangsweise gegen neue umgetauscht werden müssen. Vor allem die Städte wehren sich gegen diese Entwicklung, weil der Handel beträchliche wirtschaftliche Nachteile erleidet.

Goldmünzen: Während des Interregnums (1250–1273, königlose Zeit politischer und wirtschaftlicher Unsicherheit im Anschluss an den Niedergang der Hohenstaufen) schafft Genua eine erste Goldmünze. Dieser Genovino enthält 3,53g reines Gold (24 Karat) und entspricht 8 Soldi.
Im gleichen Jahr folgt Florenz mit dem Fiorino zu 3,54g Gold, der unter dem Namen Floren oder Gulden Geldgeschichte schreibt.
Während Genua und Florenz das notwendige Gold aus dem Handel mit Afrika beziehen, ist der Handel Venedigs auf den Osten Europas darunter auch Ungarn ausgerichtet. Das ungarische Gold nutzt Venedig ab 1284 für die Produktion von Dukaten zu 3,54g reinen Goldes. Das Gewicht wird erst 1526 auf 3,49g reduziert.
Ab 1325 verprägt Ungarn das eigene Gold zu Dukaten, wobei man sich bis in das 16. Jahrhundert in Gewicht und Feingehalt am Fiorino orientiert.
Etwas später werden in Frankreich (1337) die ersten Ecu d'or und in England (1344) die ersten Nobel herausgegeben.

Silbermünzen: Etwa zur gleichen Zeit beginnt Frankreich 1266 höherwertige Silbermünzen zu prägen. Im Volksmund wird der Mehrfachpfennig «grossus denarius» (gleich 12 Pfennig) und der aus Tours stammende gros turnois zum Groschen.

1350

Basierend auf dem karolingischen Zählpfund wird in Frankreich das Gewichtssystem poids de marc etabliert; vgl hierzu Witthöft (1989) und (1997). Dabei wird die karolingische Unze auf die Troy-Unze umgestellt. Die Werte in Klammern beziehen sich auf die Troymark aus der Pile de Charlemagne

Pile de Charlemagne

Pile de Charelemagne

Die pile de Charlemagne (hier eine moderne metrische Version) geht auf das 15. Jahrhundert zurück und wird im Conservatoire des Arts et Metiers in Paris aufbewahrt. Sie enthält Muster (Stal) der alten französischen Mark und wiegt insgesamt 50 Mark. Unter den zwölf Teilgewichten befinden sich ein Gros, eine Unze und eine Mark sowie deren Vielfache.

aus dem 15. (!) Jahrhundert. Die Troy-Unze zu 30,618g (30,594g) wird in 20 Esterlins (est) zu je 1,5309g (1,5297g) oder in 24 Pfennige (d) zu je 1,2758g (1,275g) eingeteilt. Ob es sich bei der Rechnung in Esterlins oder in Pfennigen tatsächlich um dieselbe Mark handelt, sei dahingestellt.
Jahr Einheit
(karolingisch)
Unze
uncia
est d Gewicht
Gramm
Anmerkung
793/794 Karol. Pfund 15 240 408,240 karol. Unze/Denar
1350 livre poids de marc 18 (alt) 288 489,888 karol. Unze/Denar
16 (neu) 320 384 489,888 Troy-Unze
(489,506)
livre de Troyes 12 240 288 367,416 Troy-Unze
(367,129)
marc de Troyes 8 160 192 244,944 Troy-Unze
(244,7529) Pile de Charlemagne

1356

In der Goldenen Bulle verzichtet das Reich unter Karl IV. (röm.-dt. König, König von Böhmen und Italien, Kaiser, später auch Kurfürst von Brandenburg) auf zentrale Regelungsfunktionen im Währungswesen. Das Zoll- und Münzregal gewährt den Kurfürsten das Recht, Gold- und Silbermünzen zu prägen. Nach und nach erhalten auch andere Stände das gleiche Recht.

15. Jahrhundert

Im 15. Jahrhundert hat sich der Goldgulden als Rechnungs- und Handelsmünze allgemein durchgesetzt. Während aber wegen des sich stark entwickelnden Fernhandels der Bedarf nach dieser stabilen Währungseinheit wächst, wird das Gold immer knapper (dauerhafte Defizite in der Handelbilanz implizieren einen Goldabfluss). Der Goldgulden wird in der Folge immer geringhaltiger ausgeprägt und verliert zwischen 1380 und 1450 fast ⅓ seines Feingehaltes an Gold. Als im letzten Drittel des 15. Jahrhunderts eine enorme Steigerung der Silbergewinnung im Erzgebirge, in Böhmen, im Harz und in Tirol einsetzt, versucht man folgerichtig, durch die Ausprägung silberner Großmünzen ein Silberäquivalent zum Goldgulden zu schaffen: Der Guldengroschen mit einem Gewicht von 29,4g Silber und einer Parität von 1:1 ist geboren. Wenig später wird mit dem Joachimstaler Guldengroschen das Zeitalter des Talers eingeläutet und Mitte des 16. Jahrhunderts beginnt das Heilige Römische Reich in Guldenländer (im Süden und Westen) und Talerländer (im Norden und Osten) zu zerfallen.

um 1400

Europa gliedert sich in drei große Handelsräume. Der Norden wird von der Hanse dominiert. Im Mittelmeer beherrscht Genua den Westen, während Venedig denn Osten bis Konstantinopel unter Kontrolle hat. Siehe Ploetz (2009), S. 78.

1407

Nach einer Reihe wohl eher erfolgloser Münzgesetze (1385, 1390) und Münzverträge (1395) gegen die fränkische Münznot wird 1407 der fränkische Münzverein geschlossen. Kellner (1957, S. 121) spricht von der Alzeier Münzeinigung vom 12. Dezember 1407. Unter Führung König Ruprechts stimmen die Markgrafen von Brandenburg (in ihren fränkischen Bestitzungen), die Kurfürsten von der Pfalz (in ihren oberpfälzischen Besitzungen) sowie die Hochstifte Würzburg und Bamberg ihre Münzprägungen aufeinander ab. Der Verein, zu dem gelegentlich auch die Reichsstadt Nürnberg gehört, ist durch das gesamte 15. Jahrundert hindurch aktiv.

1486

gibt Sigismund von Tirol, Erzherzog von Österreich, als Äquivalent für den Gulden eine große Silbermünze heraus, die zum Vorläufer des Talers wird. Sein Guldengroschen (flgr.)

Guldengroschen

Guldengroschen

Der 15lötige Guldengroschen oder Guldiner des Erzherzogs Sigismund von Österreich hat ein Gewicht von 2 Lot (Raugewicht 31,93g, Feingewicht 29,93g Silber) und entspricht 60 Kreuzer. Man beachte, dass sich der entsprechende 8-Gulden-Fuß auf die raue Tiroler Mark bezieht.

zu 60 Kreuzer hat zunächst ein Feingewicht von 2 Lot und wird südlich der Mainlinie Guldiner genannt. Vgl. Oekonomische Encyklopädie, Bd. 92, S. 361f..
Bei 92⅔ Goldgulden auf die feine Mark Gold und der Gleichwertigkeit von Goldgulden und Guldengroschen ergibt sich ein Tauschverhältnis von
Gold : Silber = 1 : 11,58.
Doch schon bald lässt Sigismund den Silbergehalt auf 15lötiges Silber reduzieren, also 8 8/15 Stück je feine Mark ausbringen (8-Gulden-Fuß). Da weiterhin jeder Guldengroschen so viel wie ein Goldgulden wert ist, gilt nun
Gold : Silber = 1 : 10,86.
Geht man von einem Raugewicht von 31,93g Silber (also 29,93g Feinsilber) aus, dann ist mit Bezug zum 8-Gulden-Fuß die Tiroler Mark 255,44g schwer; es wird also nicht die Kölner Mark zu 233,856g zugrundegelegt. Folglich müsste der Gulden 2,757g Feingold enthalten.

1495

Der Reichstag verabschiedet, dass 71⅓ Gulden auf die raue Mark Gold von 18½ Karat gehen sollen (2,526g Feingold je Gulden), also
92,54 Gulden = 1 feine Mark Gold.

1498

werden Schreckenberger oder Engelgroschen

Schreckenberger oder Engelgroschen

Schreckenberger oder Engelgroschen

Dieser Schreckenberger oder Engelgroschen (1500–1507) des Kurfürstentums Sachsen wiegt 3,46g.

geprägt, deren Namen einerseits von dem aufgeprägten Engel, der das sächsische Wappen trägt, andererseits von dem Ort Schreckenberg in der Nähe der Silbermine bei Annaberg kommt. Dagegen sind Meißner Gulden bzw. Guldengroschen reine Rechnungsmünzen.
1 Goldgulden = 1 Meißner Gulden = 7 Schreckenberger = 21 Zinsgroschen
1 Zinsgroschen = 2 halbe Schwertgroschen = 12 Pfennige = 24 Heller.
(Zinsgroschen sind eine Art alter sächsischer Groschen.)
Schreckenberger sind zu 52 Stück auf 14 Lot minus 2½ Grän Silber ausgebracht worden (vgl. von Langenn (1838)), also 60 Stück auf die feine Mark Silber. Damit enthält jeder Schreckenberger 3,9g feines Silber bei einem Raugewicht von etwa 4,5g. Der Meißner Gulden als Rechnungsmünze entspricht demnach 27,28g feinem Silber.

1500 (Leipziger Münzordnung)

Der erste deutsche Guldengroschen wird im Kurfürstentum Sachsen (Friedrich der Weise, Albrecht der Beherzte und Johann der Beständige) herausgegeben. Diese sogenannten Guldengroschen, Fürstengroschen oder Klappmützentaler

Klappmützentaler

Klappmützentaler

Solche Klappmützentaler werden unter Albrecht dem Beherzten (†1500) und seinen Neffen Friedrich dem Weisen und Johann dem Beständigen geprägt. Sie erhalten ihren Namen wegen der sogenannten Klappmützen, die die aufgeprägten sächsischen Herzöge zu jener Zeit tragen.

werden zu 8 Stück auf die 15lötige Mark (Kölner Mark (?) zu 233,856g) ausgebracht (sächsischer 8-Gulden-Fuß bzw. 8 8/15-Gulden-Fuß). Damit haben die Guldengroschen ein Raugewicht von 29,23g bzw. sie enthalten 27,40g Feinsilber je Guldengroschen. Zu den Details siehe von Langenn (1838).
1 Guldengroschen = 7 Schreckenberger = 21 Groschen = 252 Pfennige
1 Guldengroschen = 27,40g Silber = 1 Rheinischer Goldgulden = 2,54g Gold
Gold : Silber = 1 : 10,8
Vorsicht: In Sachsen beziehen sich viele Edikte auf Erfurter Gewichtseinheiten wie Erfurter Mark (1442–1490: 235,40g) oder Erfurter Lot. Arnold, P., Die sächsische Talerwährung von 1500 bis 1763, in: Schweizerische numismatische Rundschau, Bd. 59 (1980) S. 54, berichtet, dass 1490 die Erfurter Mark als Münzgrundgewicht in Sachsen an die Kölner Mark zu 233,8555g angeglichen worden ist.
Anmerkung 1: Für die Schreckenberger gelten die Regeln von 1498.
Anmerkung 2: Für die Zinsgroschen setzt man 1498 7½ Lot und 4 Grän Feinsilber an (1500: 8 Loth minus 5 Grän) und bringt 88 Stück auf die Mark aus, also 182⅓ Zinsgroschen (=8,682 Gulden) auf die feine Mark Silber.

Dem Beispiel folgen recht bald Kaiser Maximilian, viele süddeutsche und Schweizer Städte sowie der Kurfürst von Sachsen (1500), der Erzbischof von Bremen (1511), der Herzog von Kleve (1513) und die Stadt Köln (1516).

1517: Ab wird 14lötiges statt 15lötiges Silber verwendet.

1 Guldengroschen = 21 Groschen = 252 Pfennige = 25,578g feines Silber

1527 (London)

In England wird das alte Tower System auf das Troy System umgestellt.
Jahr Einheit Unze d Gewicht
Gramm
Anmerkung
bis 1526 London pound 16 (alt) 320 466,552 Tower System
ab 1527 15 (neu) 466,552 1 Troy ounce = 31,103g
Troy pound 12 240 373,242 1 pennyweight (dwt) = 1,5552g
Troy marc 8 160 248,83
später? Avoirdupois pound 15 300 466,55 1588 umgestellt

1518/20–1534

Die erste Münze, die tatsächlich Taler heißt, wird im böhmischen Joachimsthal in Anlehnung an den sächsischen Standard von 1500 (8 8/15-Gulden-Fuß) geprägt; Joachimstaler Guldengroschen

Joachimstaler Guldengroschen (1525)

Joachimstaler Guldengroschen 1525

Der Guldengroschen aus dem erzgebirgischen Joachimsthal in Nordböhmen wird etwa 1518–1546 in großen Mengen geprägt und ist der Namensgeber des Talers. Er trägt auf dem Avers das Bild des Ortsheiligen Joachim und auf dem Revers den böhmischen Löwen, weswegen die Münze auch "Löwengroschen" genannt wird.

mit
1 Joachimstaler = 60 Kreuzer = 21 Groschen = 252 Pf.
1 feine Mark = 8 Joachimstaler 12 Groschen 6½ Pf. (= 8,597 Joachimstaler) = 2166½ Pf.; 1 Joachimstaler = 27,202g Feinsilber
8 Joachimstaler zu 29,23g aus einer 14 8/9lötigen Mark Silber (233,84g))
später: 1 Joachimstaler = 68 Kreuzer
später: 1 Joachimstaler = 24 Groschen = 288 Pfennige ≈ 68 6/10 Kreuzer
In der späteren Zeit von 1566 bis 1750 bildet der ehemalige Joachimstaler Guldengroschen als Reichstaler bzw. Reichsspeziestaler die amtliche Währungsmünze bzw. Rechnungsmünze des Heiligen Römischen Reiches.

1524 (1. Reichsmünzordnung)

Die erste Reichsmünzordnung oder Eßlinger Münzkonvention unter Karl V. bestimmt die feine Kölner Mark (= 233,8123g) als Grundgewicht für die Münzprägung; während dieses Gewicht bis 1857 beibehalten wird, bleiben die übrigen Regelungen fast überall unbeachtet. So werden sieben gemeine Reichsmünzen in Silber bestimmt: Für den Rheinischen Goldgulden (Güldener) wird der Reichabschied von 1495 wie folgt geändert Mit der Festlegung
1 Guldiner = 1 Goldgulden = 21 Groschen = 84 kl. Gröschlein
wird außerdem das offizielle Tauschverhältnis von Gold zu Silber angepasst:
Gold : Silber = 1 : 11,378

1530 – 1533 (Münztrennung in Sachsen); Kurfürst Johann der Beständige von Sachsen (ernestinisch Kurlinie) und Herzog Georg von Sachsen (albertinisch) folgen unterschiedlichen Münzfüßen. Während der Kurfürst einen leichten Münzfuß anwendet, praktiziert der Herzog den schweren (alten) Fuß. Ein ähnliches Bild ergibt sich für die Periode 1542–1546. Während Kurfürst Johann Friedrich I. den Silbergehalt nicht unwesentlich reduzieren lässt, ordnet Herzog Moritz (Kurfürst ab 1547, weil er Kaiser Karl V. im Schmalkaldischen Krieg gegen Kursachsen zur Seite steht) an, die eigenen höherwertigen Münzen mit Herkunftszeichen als Qualitätsmerkmal zu versehen.

1534 – 1541

Weil die hochwertigen sächsischen Guldengroschen aus Sachsen exportiert werden und minderwertige – überbewertete – fremde Groschen zufließen (→ Greshamsche Gesetz), sind Sachsen und Böhmen gezwungen, den Feinheitsgrad des Guldengroschens (Joachimstaler) auf 14 4/9lötiges (902,778) Silber bei gleichem Raugewicht der Münze (8 Gulden oder Taler auf die alte raue Kölner Mark zu 233,84g) zu reduzieren. Der Taler enthält nun nur noch 26,39g Feinsilber.

1534 (Sächsische Münzordnung):
1 Taler = 22 Groschen = 264 Pf.
1 feine Mark = 194 Groschen 10 Pf. = 8 Taler 18 Groschen 10 Pf. = 8,856 Taler
Guldengroschen oder Taler: Raugewicht 29,23g, Feingewicht 26,39g
spätestens seit 1535: 1 Taler = 24 Groschen. Nachdem der Rheinische Goldgulden zu 21 Groschen 1524 gegenüber dem Taler abgewertet worden ist, wird der nun höherwertige Taler eine zeitlang zu 22 Groschen gerechnet und dann auf 24 Groschen korrigiert. Letztlich wird damit auch die namentliche Trennung von Gulden und Guldengroschen bzw. Taler vollzogen.

1546–1547 führt der Schmalkaldische Bund (gegründet 1530) unter Führung Kursachsens und Hessens einen Krieg gegen die Religionspolitik Karls V. In der Schlacht bei Mühlberg 1547 wird Kurfürst Johann Friedrich I. von Sachsen besiegt und gefangen genommen. Neben der Kurwürde geht auch der ernestinische Anteil an den Berg- und Münzstädten Schneeberg und Buchholz verloren. Dennoch kann er aus dem Gefängnis heraus, die wichtigsten Geschäfte und auch das Münzwesen leiten.

1542–1557 (Sachsen):
1 Taler = 24 Groschen = 288 Pf.
1 feine Mark = 212 Groschen 8 Pf. = 8,861 Taler

1551 (2. Reichsmünzordnung)

Die zweite Reichsmünzordnung in Augsburg unter Kaiser Karl V. senkt den Feinheitsgrad weiter auf 882 (14⅑ lötiges Silber) ab, allerdings wird das Raugewicht auf 31,18g angehoben (7½ Stück auf die raue Mark). Die Umrechnung auf 27,49g Feingewicht liefert in etwa einen 8½-Gulden-Fuß (eigentlich 8 129/254). Damit hat der neue Guldengroschen oder (Gulden-)Taler den Wert eines Goldguldens.
1 Goldgulden = 1 Guldengroschen (Reichsgulden, Guldiner, Taler) = 72 Kreuzer
Man legt die Rheinische Währung von 1 (Silber-)Gulden = 60 Kreuzer zwar zugrunde, lässt aber sowohl den Rheinischen Goldgulden, als auch den Guldengroschen zu 72 Kreuzer gelten. Die zweite Reichsmünzordnung ist der letzte vergebliche Versuch, an der Gleichwertigkeit von Goldgulden und Silbergulden festzuhalten.
Karte Reichskreise im Jahr 1560
Karte: Reichskreise im Jahr 1560
Mit der zweiten Reichsmünzordnung wird die Münzaufsicht den zehn (seit 1512) Reichskreisen übertragen. Diese Kreise sollen im Münzwesen kooperieren und innerhalb ihres eigenen Gebietes für einheitliche Währungsverhältnisse sorgen.

1555

Die neue Münzordnung missfällt den Ständen in Ober- und Niedersachsen, weil ihre Talermünze nur auf 22 Groschen oder 68 Kreuzer geschätzt wird, denn sie bringen mehr als 8½ Goldgulden, nämlich 10 (Silber-)Gulden 12 Kreuzer je feine kölner Mark aus. Daher vereinbaren in Niedersachsen die Herzöge Heinrich, Erich und Franz Otto zu Braunschweig und Lüneburg mit dem Domkapitel zu Halterstadt und den Städten Hildesheim, Göttingen, Hannover, Eimbeck, Northeim und Hameln 1555 einen besonderen Münzverein und setzen Gleichzeitig und im Widerspruch dazu wird bei der Angabe in meißner Pfennig wie folgt gerechnet

1558 – 1571

Auch Kurfürst August zu Sachsen behält, ungeachtet der Reichsmünzordnung, seine vorige kursächsischen Münzordnung bei und erneuert sie 1558. Der niedrigere Feingehalt des Reichstalers (25,984g Silber) von 1566 führt dazu, dass die hochwertigeren meißner Münzen durch Handel in das Ausland fließen und dort eingeschmolzen werden. Schließlich erlässt Kurfürst August am 8. April 1571 eine Abwertung alter und auswärtiger Geldsorten und vollzieht seinen nachträglichen Beitritt zur Augsburger Reichsmünzordnung von 1559.

1559 (3. Reichsmünzordnung)

Die dritte Reichsmünzordnung (unter Kaiser Ferdinand I. auf dem Reichstag in Ausgburg) ändert den Guldengroschen zu 72 Kreuzern radikal; er wird nun (leichter) Reichsguldiner (= 60 Kreuzer), Gulden-Taler oder Guldiner genannt, wobei die Gleichwertigkeit von Goldgulden und Silbergulden endgültig aufgehoben wird. Das Raugewicht des Reichsguldiners von 24,616g (9½ Gulden je 14 8/9lötige Kölner Mark laut Edikt) entspricht nur noch 22,907g Feinsilber (10 Gulden 12 69/134 Kreuzer je feine Kölner Mark). Der Guldiner wird wieder zu 60 Kreuzern oder 240 Pfennig ausgemünzt und entspricht dem rheinischen Rechnungsgulden bzw. ⅘ Goldgulden. Außer den erwähnten Münzsorten sollen keine weiteren Münzsorten mehr geprägt werden.
Diese habsburger Initiative scheitert in Nord- und Mitteldeutschland insbesondere am Widerstand Sachsens, das zunächst am schwereren Taler (1 Taler = 24 Groschen = 72 Kreuzer) festhält.

1565 (spanischer Staatsbankrott)

Im Jahre 1565 hat ein spanischer Staatsbankrott zur Zahlungsunfähigkeit der niederländischen Finanzbehörde geführt. Ein weiterer spanischer Staatsbankrott folgt im September 1575. (Allein im 16. Jahrhundert erklärt der spanische Staat fünfmal den Staatsbankrott.)

1566 (Reichsmünzabschied)

Der Reichstag zu Augsburg beschließt im Heiligen Römischen Reich die 1559 verbotenen Talermünzen von nun als Reichstaler oder Speciesthaler

Reichstaler oder Speziestaler

Reichstaler 1568

Dieser mecklenburger Reichstaler von 1568 zeigt im Reichsapfel den Wert 27/6, d.h. 27 Schilling lübisch 6 Pfennig. Diese alte Bewertung des Talers wird nach 1572 zu 32 Schilling (2 Mark lübisch) korrigiert.
Die seit der zweiten Augsburger Reichsmünzordnung vorgeschriebene Angabe der Wertigkeit erfolgt in Süddeutschland in Kreuzern, in Mitteldeutschland in Groschen und in Teilen Norddeutschlands in Schilling. Man findet die Angabe aber bei weitem nicht auf allen Reichstalern, nicht einmal der habsburger König Rudolph II. hält sich an die Vorgabe.

Reichstaler 1586
(Rthl.) zu 68 Kreuzer im neuen 9-Taler-Fuß zu prägen. Bei 9 Talern je feine Kölner Mark wird die feine Mark zu 10⅕ Gulden ausgebracht (15 Taler = 17 Gulden). Der "gemünzte Thaler" wird als Reichsspeziestaler ("Reichsthaler species") bekannt, dessen konstanter Realwert durch sein Feingewicht von 25,984g Silber fast 200 Jahre unangetastet bleibt.

Mit dieser Vereinbarung wird das Tauschverhältnis Gold : Silber auf etwa 1 : 11,55 festgelegt. Damit regt sich vor allem der Widerstand derjenigen Stände, die eigene Bergwerke haben. So bestehen Salzburg, Sachsen und die Niederburgundischen Lande auf 72 Kreuzer je Taler, was einem Tauschverhältnis von 1 : 10,9 entspricht. Anderenfalls seien sie nicht Willens, dem Reichsbeschluss beizutreten.

Über diesem Streit zerfällt das Heilige Römische Reich in der Folgezeit in Talerländer (im Norden und Osten) und Guldenländer (im Süden und Westen).

  1. 1 Reichstaler bzw. Reichsspeziestaler = 24 (Reichs-)Groschen = 288 Pfennige = 1 2/15 Gulden = 68 Kreuzer (Xr.)
    • 1 Reichsdukat (3,442g Gold) = 104 Xr.
    • 1 Reichstaler (25,984g Silber) = 68 Xr. (9 Taler = 1 Kölner Mark)
    • 1 Gulden (22,927g Silber) = 60 Xr. (10⅕ Gulden = 1 Kölner Mark)
    • Fazit: Gold : Silber = 1 : 11,55
  2. 1 Reichstaler = 27 Schillinge 6 Pfennige = 1 Mark 11½ Schillinge lübisch
  3. Kleve-Jülich-Berg
    • Goldmünze: 1 Goldgulden = 58 Albus
    • Silbermünze: 1 Speziestaler = 52 Albus, 1 Gulden = 45 Albus
  4. Kleve-Jülich-Berg
    • Goldmünze: 1 Goldgulden = 61 Albus
    • Silbermünze: 1 Speziestaler = 54 Albus
  5. Da immer mehr grobe Silbermünzen eingeschmolzen und zu kleinen schlechteren Münzsorten umgemünzt werden, steigen die Kreuzerpreise der groben Gold- und Silbermünzen. Gleichzeitig wird deutlich, dass Gold relativ knapper wird (Gold : Silber ≈ 1 : 11,63).
    Auf der Messe zu Frankfurt einigten sich die Kauf- und Handelsleute auf:
    • 1 ungarischer Dukate = 114 Xr.
    • 1 Rheinischer Goldgulden, Real- und Philipps-Taler = 82 Xr.
    • 1 Reichstaler = 74 Xr.
    • 1 Guldengroschen = 64 Xr.
  6. 1 Speziestaler = 8 Schilling = 48 Stüber = 96 Pfennig
  7. 1 Speziestaler = 75 Albus; 1 Taler kölnisch = 52 Albus
    • Goldmünze: 1 Goldgulden = 4 Gulden = 92 Albus
    • Silbermünze: 1 Speziestaler = 3 Gulden 6 Albus = 75 Albus
  8. 1 Gulden = 4 Mark = 24 Albus = 48 Schilling = 288 Heller = ⅔ Reichstaler
  9. 1 Speziestaler = 80 Albus
Die folgenden Angaben konnten innerhalb eines Jahres und regional stark abweichen. Außerdem können offizielle Kurse und Marktpreise sehr verschieden sein, insbesondere wenn der Silber- oder Goldgehalt einzelner Münzen zu niedrig ist.
Jahr Reichs-
taler
Gulden-
groschen
Dukat Gold-
gulden
alle Angaben in Gulden (1 Fl. = 60 Xr.)
15821-81-001-451-15
15961-121-041-561-20
16051-151-042-041-30
16111-241-152-201-45
16181-321-222-322-10
16202-081-563-142-20
1621/Jan2-202-003-302-30
1622/Feb10-008-3016-0012-00
1623/Apr1-301-202-201-42
16801-301-203-002-15
Einige Kostproben regionaler Münzen aus einem Rechenbuch von Adam Ries aus dem Jahre 1574:
Frankfurter Münzen. Münzen in Nürnberg / auch in Franken / Dueringen / und Meißen.

1618 – 1623 (Kipper- und Wipperzeit)

Karte HRR um 1618 (Begin des Dreißigjährigen Kriegs)
Karte: Heiliges Römisches Reich
zu Begin des Dreißigjährigen
Kriegs 1618
Im Zuge des Deißigjährigen Kriegs (1618–1648) werden Kipper- und Wippertaler geschlagen, die einen sehr geringen Wert besitzen. Die allgemeine und drastische Münzverschlechterung bis 1623 dient unter anderem der Finanzierung des Krieges (Kauf von Waffen, Bezahlung von Söldnern). Der Ausdruck Kipper- und Wipperzeit kommt daher, dass illegale (→ Heckenmünze), aber auch legalisierte "Münzherren" die letzten hochwertigen umlaufenden Münzen suchen, um sie einzuschmelzen und umzumünzen. Hierzu werden die Münzen auf Waagen (Wippen) gelegt, die schneller als sonst kippen, sobald eine gute Münze gefunden worden ist. Eine effektive Kontrolle des Treibens unterbleibt insbesondere, weil sich die Fürsten selbst an der "Geldvermehrung" beteiligen. Überliefert wird, dass für einen Reichstaler 80 Kreuzer geboten worden sind. Der offizielle Reichskurs ist aber zu 72 Kreuzer notiert. Der Verkäufer macht also einen Gewinn von 8 Kreuzern. Der Käufer dagegen verwendet das Reichstaler-Metall und prägt daraus 90 Kreuzer (Daniel Vogt: Die Kipper- und Wipperinflation (1618–1623) in München). Man beachte, dass die Entwertung wie in dem angeführten Beispiel die Klein- und Scheidemünzen betrifft. Die groben (großen) Silberstücke sind nicht davon betroffen; sie werden jedoch als wertbeständige Münzen gehortet und somit dem Geldumlauf entzogen. Vgl. Gerhard (2002), S. 252.

Die eigentliche Ursache der Inflation liegt jedoch in der Reichsmünzordnung von 1559. Hier wird der Standard für kleine und mittlere Münzen zu hoch angesetzt. Die gestiegenen Produktionskosten für Silber lassen zwar einen Gewinn bei der Prägung hochwertiger Münzen zu (etwa 14½ Gulden bei 23kg Silber), aber die Umwandlung der gleichen Menge Silber in 3-Pfennig Stücke führt zu einem Verlust von 46 Gulden. Außerdem verbietet die Münzkonvention den Landesherren die Prägung von Reichsmünzen wie zum Beispiel Taler oder Gulden. Folglich muss der Silbergehalt schon vor dem Dreißigjährigen Krieg erheblich reduziert werden, bis schließlich reine Kupfermünzen geprägt worden sind. Die gestiegene umlaufende Geldmenge hat zu einer starken Inflation (Inflationsrate 1623 über 460%) geführt und die Staaten sind schließlich gezwungen, das wertlose Geld fast ersatzlos vom Markt zu nehmen; der Verlust beim Umtausch hat 86,7% betragen, d.h., für 100 Taler Kippermünzen werden 13,3 Taler Reichsmünzen ausgezahlt. Damit bricht auch der Handel zusammen. Statt schlechtes Geld anzunehmen, werden die Waren gehortet, bis wieder gutes Geld zur Verfügung steht. Dagegen helfen auch ausdrückliche Befehle an Bäcker und Bierbrauer, ihre Lebensmittel zu verkaufen, nicht.

1622 (Braunschweig-lüneburgisches Münzedikt)

1623

Die oberen Kreise (Franken, Bayern und Schwaben) setzen Die in der Reichsmünzordnung von 1559 festgesetzte Proportion von Gold : Silber = 1 : 11,5 bleibt also beinahe bestehen; allerding wird die feine Mark Silber nun zu 9 Taler 2 Groschen ausgeprägt. In den kleineren Münzsorten (½ Batzen, Kreuzer, Dreier, ½ Kreuzer, Dreiheller) wird anfangs die feine Mark um 16 Fl. oder 10⅔ Taler ausgemünzt. Später aber beschließt man, in ½ Batzen und Kreuzern die feine Mark nur um 15 Fl. oder 10 Taler auszubringen.

Dass die Münzreform von 1623 durchaus erfolgreich gewesen ist, zeigen Berechnungen, wonach Münzen zwischen 1619 und 1650 nur 5% an Wert verloren haben.

Weitere Ausprägungen des Guldens ab 1623 Ober- und Niedersachsen schlagen 1623 einen anderen Weg ein. So legt Kursachsen fest: Dagegen setzt Kurbrandenburg:

1659

Der Kaiser schließt sich der erneuten Münzverschlechterung (vergleiche 1623 mit 1559) an und das Geld wird fortan Kaisertaler zu 90 Kaiserkreuzern oder 30 Kaisergroschen (also 4 gute Groschen = 5 Kaisergroschen) genannt.

1665/1667 (Reichstag zu Regensburg)

Auf dem Reichstag zu Regensburg ergeht folgender, vorläufiger Beschluss:

1667 (Vertrag von Zinna)

Der Vertrag von Zinna zwischen den Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg und Johann Georg II. von Sachsen setzt einen 10½-Taler-Fuß bzw. 15¾-Gulden-Fuß (Zinnaischer Fuß) für Teilstücke des Reichstaler fest (für ganze Taler wird der alte Reichsmünzfuß, also der 9-Taler-Fuß, beibehalten). Als dritter Partner tritt Braunschweig-Lüneburg auf, das mit seinen Silberbergwerken im Harz (Goslar) die norddeutsche Münzpolitik dominiert. Gleichzeitig wird der Silbergehalt der Kleinmünzen weiter unter den nominalen Wert herabgesetzt (Scheidemünzen), um die gestiegenen Kosten in den Silberbergwerken und den gestiegen Preis für Kupfer decken zu können.
Reichs-
speziestaler
Kuranttaler
 (Reichstaler)
 Guldiner Gute
 Groschen
Marien-
 groschen
 Kreuzer
Speziestaler 1 7/6 7/4 28 42 105
Reichstaler 1 3/2 24 36 90
Guldiner 1 16 24 60
Durch die dauernde Münzverschlechterung muss man bereits 1676 nicht 28, sondern 32½ Groschen für den wertstabilen Speziestaler bezahlen (16% Agio).
Literaturempfehlung: Arnold (2002)

1669

Die drei oberen Kreise Franken, Bayern und Schwaben beschließen Damit fordern einige Stände im Reich, den Taler zu 90 Kreuzer gelten zu lassen. Andere halten 96 Kreuzer und wieder andere 105 Kreuzer für angemessen.
1681 beschließt der Kaiser mit Salzburg und Bayern, den Taler 96 Kreuzer sowie Dukaten = 3½ Gulden und Goldgulden = 2 Gulden, 36 Kr. gelten zu lassen. Damit wird das Verhältnis von Gold zu Silber auf etwa 1 : 16,5 festgelegt.
Der Westfälische Kreis (1680) und der Niedersächsische Kreis (1681) schaffen den Guldiner ab und kehren zu dem alten Münzfuß für den Taler zurück, ohne festzulegen wieviele Kreuzer er wert sein soll.

Mitte des 17. Jahrhunderts

Der bergische oder klevesche Reichstaler (zumindest als Rechenwährung) wird im 16-Taler-Fuß verwendet.
1 klevesche Taler = 60 Stüber à 8 Deut oder 12 Pfennige
Berg (Düsseldorf): 1 Stüber = 16 Pfennige
Ebenfalls Recheneinheit ist der von Preußen oft als Reichstaler bezeichnete preußische Taler (Berliner Courant).
1 Taler preußisch = 24 gute Groschen à 12 Pfennige

1690 (Leipziger Rezess)

Karte zum Währungsgebiet aus der
	   Grundlage des Leipziger Rezesses 1690
Karte: Das Währungsgebiet auf
Grundlage des Leipziger Rezesses
von 1690
Der Vertrag von Leipzig oder Leipziger Rezess zwischen Kursachsen, Kurbrandenburg und dem Gesamthaus Braunschweig-Lüneburg setzt einen 12-Taler-Fuß bzw. 18-Gulden-Fuß (Leipziger Fuß) fest. Wie zuvor entsprechen die ⅔-Stücke des Kuranttalers (Abbildung)

Zweidrittelstück oder Zweidritteltaler

Zweidrittelstück oder Zweidritteltaler

Der abgebildete Zweidritteltaler bzw. das Zweidrittelstück des Reichstaler von 1695 stammt vom brandenburgischen Kurfürsten Friedrich III. Er entspricht 60 Kreuzern und hat damit den Wert eines ⅔ Kuranttalers (Rechnungstalers) zu 90 Kreuzern. Damit stimmt er mit dem Gulden oder einem halben Reichsspeziestaler zu 120 Kreuzern überein. Die Angabe (2/3) findet man im Revers unter dem Schild.

einem Gulden oder ½ Reichsspeziestaler. Im Übrigen wird der Kuranttaler oder Rechnungstaler zu 19,488g Silber auch als preußischer Taler oder Berliner Courant bezeichnet. Die Umrechnung in Gute Groschen und Mariengroschen findet man weiter unter im Anschluss an die regionalen Münzsorten.
Reichs-
speziestaler
Kuranttaler
 (Rechnungstaler)
 Gulden Gute
 Groschen
Marien-
 groschen
 Kreuzer
Speziestaler 1 4/3 2 32 48 120
Kuranttaler 3/4 1 3/2 24 36 90
Gulden 1/2 2/3 1 16 24 60
Die alten ⅔-Stücke des Kuranttalers nach dem zinnaischen Fuß werden wegen ihres höheren Silbergehalts nicht zu 16, sondern zu 18 Groschen verrechnet.
Fazit: Die bisherige Reichsmünzpolitik des ohnmächtigen Reichstags von Ausgburg wird nun durch eine Konventionspolitik einiger Teilstaaten ersetzt.

1706

Art. XXII der «Stadt Düsseldorffischen Policey- und Tax-Ordnung» (Herzog Johann Wilhelm) bestimmt
1 Reichstaler = 60 Stübern = 30 Kaisergroschen
1 Reichstaler = 8 Schilling = 80 Albus Cöllnisch = 100 Albus leicht = 20 Blaffert = 1½ Taler Cöllnisch.

1709

Georg Heinrich Paritius, Cambio Mercatorio, Regensburg
Die letzte Spalte gibt den Reichsspeziestaler (½ Dukat = 1⅓ Taler) in lokalen Einheiten an
1 Speziestaler
Braunschweig 1 Taler = 36 Mariengroschen
   à 8 Pfennige
48 Mariengr.
Bremen 1 Taler= 72 Groten
   à 5 Schwaren
96 Groten
1 Taler= 2 Mark Bremisch
   à 36 Groten
8/3 Mark Brem.
Hamburg 1 Taler= 3 Mark à 16 Schilling
   à 12 Pfennige
4 Mark Lübisch
6 Schilling Lüb. = 1 Schilling Fläm.
Reich 1 Reichsdukat= 2⅔ Taler = 4 Gulden ½ Reichsdukat
1 Reichsgulden= 60 Kreuzer à 4 Pfennige
1 Reichsgulden= 20 Groschen à 12 Pfennige
1 Taler= 90 Kreuzer = 3/2 Reichsgulden
1 Batzen= 4 Kreuzer
1 Kreuzer= 4 Pfennig = 8 Heller
Sachsen 1 Taler= 24 gute Groschen
   à 12 gute Pfennige
32 gute Gr.
Holland 1 Nl. Gulden= 20 Stüber
   à 16 Pfennige
1 Nl. Gulden= 26⅔ Schilling
   à 12 Pfennige
Brabant 1 Pfund Flämisch= 6 Brab. Gulden = 20 Schilling Flämisch
1 Schilling Fläm. = 6 Stüber
   à 2 Groten
1 Brab. Gulden = 20 Stüber 3⅕ Brab. fl.
England 1 pound= 20 shillings à 12 pence
Frankreich 1 Écu / Louis Blanc= 3 Livre (Franc)
1 Livre (Franc)= 20 Sols
   à 12 Deniers
Spanien 1 Dublone (Gold)= 2 Escudos
   à 400 Maravedis
1 Real de Vellon (Silber)= 34 Maravedis
Italien 1 Ducat (Gold)= 260 Soldi 0,769 Ducat
1 Lira (Silber)= 20 Soldi
Polen 1 zloty (fl. pol.)= 30 groszy
   à 18 denarow
Russland 1 Rubel= 100 Kopeken = 33⅓ Altyn
vorher1 Altyn = 3 Kopeken = 6 Dengi
Umrechnung einiger ausländischer Münzen in das Münzsystem des Reichs (Gulden, Kreuzer (Xr.), Pfennig) Wegen 1 Livre (lb. Fr.) = 1 zloty (fl. Pol.) = 1 Mark lübisch enthält die folgende Umrechnungstabelle weder zloty noch lübische Mark.
lb. Vl. Fl. Nl. £ Sterl. Rtl. Speziestl. lb. Fr. Fl. Reich lb. Ven. Rubel Tlr. Sw. Sp. Real
1 25/4 9/16 5/2 15/8 15/2 15/4 75/4 5/4 5/1 1425/68 Pfund Flämisch
4/25 1 9/100 3/10 1⅕ 3/1 57/17 Gulden Nl.
16/9 100/9 1 40/9 10/3 40/3 20/3 100/3 20/9 80/9 1900/51 £ Sterling
5/2 9/40 1 ¾ 3/1 3/2 15/2 ½ 2/1 285/34 Reichstaler
2/15 5/6 3/40 ¼ 1 ½ 5/2 95/34 Pfund Franz. (Livre)
4/15 5/3 3/20 ½ 2/1 1 5/1 1⅓ 95/17 Reichs-Gulden
4/75 3/100 2/15 1/10 1 1/15 4/15 19/17 Lire, Venedig
5/1 9/20 2/1 3/2 6/1 3/1 15/1 1 4/1 285/17 Russische Rubel
5/4 9/80 ½ 3/8 3/2 ¾ 15/4 ¼ 1 285/68 Silbertaler
Schweden
68/1425 17/57 51/1900 34/285 17/190 34/95 17/95 17/19 17/285 68/285 1 Spanische Real
Fett dargestellte Verhältnisse sind im Vergleich zur Quelle korrigiert.

1726 (hamburger Sonderweg)

Hamburg, der wichtigste Hafen im Reich, geht seit der Zeit des Zinnaer Fußes seinen eigenen Weg. 1726 schert es mit einem eigenen 34-Mark-Fuß aus und behält diesen Kurs bis 1888 bei. Vgl. Gerhard (2002), S. 268.

1738 (Reichsmünzfuß)

Zumindest auf dem Papier wird der Leipziger Münzfuß zum Reichsmünzfuß erhoben. Scheidemünzen und ihre nominale Umrechnung
1740–1748 (Österreichischer Erbfolgekrieg)
Als der habsburger Kaiser Karl VI. 1740 stirbt, steht seine Tochter Maria Theresia drei Verwandten mit Erbansprüchen gegenüber: Karl Albrecht von Bayern (von seinem Bruder, dem Erzbischöf von Köln, 1742 zum Kaiser gekrönt), Philipp V. von Spanien (habsburger) und Friedrich August von Sachsen. Die unklare Lage nutzt Friedrich II. von Preußen, indem er Maria Theresia zu unterstützen verspricht, wenn er Schlesien erhält. Ohne eine Antwort abzuwarten, besetzt er Schlesien. In Deutschland stehen nun Österreich und Sachsen gegen Preußen und Bayern, wobei sich Sachsen zunächst 1741 gegen Österreich wendet, aber schon 1744 wieder die Seite wechselt. Damit sollte klar sein, dass eine währungspolitische Zusammenarbeit der genannten Parteien kaum denkbar ist.

1748

Bereits 1748 hat Franz I. als neue Münzwährung einen Taler im 10-Taler-Fuß eingeführt, der leichter als der bisherige Taler im 9 2/7-Taler-Fuß ist. Das Kaiserhaus versucht diesen Schritt zu legitimieren, indem es sich auf das angebliche Recht aus dem Spätmittelalter beruft, schlechter als die Reichsfürsten prägen zu dürfen. Durch diese Maßnahme kann zum ersten Mal die Rechenwährung in Einklang mit der umlaufenden Kurantwährung gebracht werden, was den Umgang mit Geld erleichtern soll. In der Münzkonvention vereinbart man deshalb, einen gemeinsamen Währungsraum mit gegenseitig weitgehend kompatiblen Währungssystemen zu schaffen. Süddeutschland und weite Teile des Rheingebiets treten dem Vertrag bald bei, und spätestens bis zum Ende des Siebenjährigen Krieges ist der Konventionstaler die am weitesten verbreitete Rechenwährung im Reich mit einem Rechnungstaler im 20-Gulden-Fuß bzw. 13⅓-Taler-Fuß (3 Gulden = 2 Taler) geworden.

Friedrich August, König in Polen und Kurfürst von Sachsen, folgt diesem Vorgang und ab 1750 bringt er ⅓, ⅙ und 1/12 Talerstücke heraus, welche in den gedruckten Münz-Valvationstabellen mit der Anmerkung begleitet werden, dass bei ihnen die feine Mark Silber für 13 Taler 9 Groschen ausgebracht worden sei.

1750 (Graumannscher Münzfuß)

Seit 1750 wird in Preußen der Graumannsche Münzfuß (auch Preußisch-Kurant-Fuß) angewendet, um zu vermeiden, dass die höherwertigen Silbermünzen ausgeführt werden; dieser 14-Taler-Fuß (oder 21-Gulden-Fuß) bestimmt, dass 14 Taler zu je 16,704g aus einer feinen Kölner Mark zu schlagen sind (ganze, ½- und ¼-Talerstücke). Der neue preußische Taler wird von den Preußen Reichstaler und sonst auch Kuranttaler (Thaler Kurant) genannt und er bildet bis Ende 1871 die Geldeinheit von beinahe ganz Norddeutschland.
Gleichzeitig kehrt man zur alten Einteilung der Münzen zurück, so dass die Unterscheidung zwischen Speziestaler und Rechnungstaler hinfällig wird:
1750–1821: 1 Taler preußisch = 24 (gute) Groschen = 288 Pf.
Außerdem wird ab 1764 eine Goldmünze – der Friedrichd'or – hergestellt. Vorsicht: Für das 5 Talerstück in Gold (der Louisd'or) wird offensichtlich mehr gezahlt als für 5 preußische Taler in Silber. So berichtet das Rechenbuch (1826), S. 428–431 1 Taler den Louisd'or zu 5 Taler gerechnet = 108 rheinische Kreuzer, während 1 preußischer Taler = 105 rheinische Kreuzer gilt. Hintergrund ist der preußische Versuch mit Hilfe überbewerteter, silberner Taler Gold zu kaufen, was sich die Händler am Markt natürlich nicht gefallen lassen.

1750/1753 (Konventionsfuß)

Österreich führt unter Kaiser Franz und seiner Gemahlin Maria Theresia den 20-Gulden-Fuß ein. Die neuen Münzen des Konventionsfußes sind der Konventionsgulden und der Konventionstaler und weil der Taler als Münze geprägt wird, heißt er manchmal auch Konventionsspeziestaler. Gleichzeitig setzt man in Bezug auf die Wiener-kölner Mark zu 233,87g
1 Maria Theresien Taler/Konventionstaler/Speziestaler (10-Taler-Fuß = 23,386g Silber pro St.)
= 2 Konventionsgulden (20-Gulden-Fuß = 11,693g Silber pro St.)
= 1⅓ Konventionsrechnungstaler (13⅓-Taler-Fuß)
analog: 24 Gulden oder 12 Taler aus der Wiener-kölner Mark zu 280,627g.

In der Tat steht auf dem Konventionstaler: 10 eine feine Mark.
Analog findet man auf dem Konventionsgulden: 20 eine feine Mark.
oder
1 Konventionstaler = 120 Xr. = 40 Groschen
1 Konventionsgulden = 60 Xr. = 20 Groschen
1 Rechnungstaler = 90 Xr. = 30 Groschen
In Norddeutschland wird der Konventionstaler nach dem Ende des siebenjährigen Krieges (1763) teilweise übernommen, aber zu 32 Guten Groschen gerechnet.
Für den Dukaten gilt
67 Dukaten auf die Mark Gold zu 23 Karat 8 Grän oder
67,944 Dukaten auf die feine Mark Gold (wie 3. Reichsmünzordnung, 1559)
1 Dukat = 4 Fl. 10 Xr.
Damit wird die feine Mark Gold zu 283,1 Gulden ausgebracht und man erhält
Gold : Silber = 1 : 14,155
Seit sich Bayern 1753 per Konvention (Vgl. Lori, Bd. 3, S.351 ff.) dem 20-Gulden-Fuß angeschlossen hat, wird er Konventionsfuß genannt. Neben den Dukat treten nun auch die Münzen der bayrischen Kurfürsten Karl Albrecht und Maximilian Joseph
1 kurfürstl. bayr. Carolin = 3 Goldgulden = 9 Fl. 12 Xr.
1 kurfürstl. bayr. Maxd'or = 2 Goldgulden = 6 Fl. 8 Xr.
Verwendete Spezies Allerdings verschlechtert Bayern bereits 1754 den Konventionsfuß in einen 24-Gulden-Fuß (siehe unten).
Wer eine Liste aller Taler und Gulden sucht, die nach dem Konventionsfuß von 1753 geprägt worden sind, greife zu Hagen (1771).

Damit endet das Zeitalter des (Reichs-)Speziestalers endgültig, ohne das alte Problem zu beseitigen, dass der Rechnungstaler zu 90 Xr. nicht gemünzt wird und der neue Speziestaler zu 120 Xr. einem anderen Münzfuß folgt.
Süddeutschland: 1 Konventionstaler = 20 Kreuzer = 240 Pfennige
Norddeutschland: 1 Konventionstaler = 20 Neuegroschen = 240 Pfennige (nicht Holstein, Hamburg, Lübeck, Mecklenburg)
Der Konventionsgulden (20-Gulden-Fuß) entspricht Analog entspricht der Konventionstaler (10-Taler-Fuß) Die Stückelungen des Talers variierten zwischen den deutschen Staaten.

Der Kaisergulden, rheinische Gulden oder Reichsgulden, mit dem auch die sächsischen oder meißnischen, sowie die lüneburgischen, alten brandenburgischen, und andere von verschiedenen nicht so großen Fürsten, wie auch von Grafen und Städten, geprägte Gulden übereinstimmen, gelten, nach dem Konventionsfuß im deutschen Reiche: 1 Rheinischer Gulden = 16 gute Groschen (den Louis d'or zu 5 Taler gerechnet) = 20 Kaisergroschen = 24 Mariengroschen = 30 Albus = 60 Kreutzer = 3 Kopfstücke = 15 Batzen = ⅔ Reichstaler; und nach französischem Geld 50 französische Sols.

1753 (sächsischer Sonderweg)

Sachsen (und Polen) führen einen Münzfuß ein, nach dem in Leipzig 10 62/109 Taler aus der feinen Mark Silber geschlagen werden.
Da Preußen jedoch Leipzig 1756 zu Beginn des siebenjährigen Krieges einnimmt, erlangt dieser Münzfuß keine wesentliche Bedeutung (Kriegswirren, erhebliche Inflation).

1754 (bayerischer Sonderweg)

Bereits 1754 verschlechtert Bayern unter Kurfürst Maximilian Joseph den Konventionsfuß von 1753 in einen 24-Gulden-Fuß, wohl weil sie schon seit längerem verschiedene höhere Münzfüße (22½ bis 23½) praktiziert haben. (Vgl. Lori, Bd. 3, S. 359–378.) Daher wird bayrisches Geld "gewohnheitsmäßig" nur nach einem Aufschlag akzeptiert und der Kurfürst bemerkt zu spät, dass seine Steuereinnahmen unter dem schlechten Geld leiden.
Offiziell wird 1759 für die kurfürstlich bayrischen Ländereien festgelegt:
1 Dukat = 4 Fl. 10 Xr. (Konventionsgeld) = 5 Fl. (bayrisches Geld)
1 Carld'or (Carolin) = 11 Fl. (bayrisch); (eigentl. 11 Fl. 2,4 Xr.)
1 Maxd'or = 7 Fl. 20 Xr. (bayrisch); (eigentl. 7 Fl. 21,6 Xr.)
1 Konventionstaler = 2 Fl. 30 Xr. (bayrisch); (eigentl. 2 Fl. 24 Xr.)
1 Konventionsgulden = 1 Fl. 15 Xr. (bayrisch); (eigentl. 1 Fl. 12 Xr.)
München (1761 folgt Augsburg) stellt Rheinische (Rechnungs-)Gulden à 60 Kreuzer im 24-Gulden-Fuß (entspricht 16 Taler-Fuß) her.

Beispiel für 1763: In Kursachen sind alte Konventionsmünzen (im 13⅑-Taler-Fuß) und neue Konventionsmünzen (im 13⅓-Taler-Fuß) im Jahr 1763 gleichzeitig im Umlauf. Nach altem Fuß müsste der preußische Taler (14-Taler-Fuß) entsprechend seinem Feingehalt Silber einen Wert von 22 Groschen 5 5/7 Pf. Konventionsgeld haben. Der neue Konventionsfuß liefert 22 Groschen 10 2/7 Pf. Konventionsgeld je preußischen Taler. Tatsächlich wird per Edikt in einer Valvationstabelle 1 preußischer Taler = 22 Groschen 10 Pf. Konventionsgeld festgelegt. Kursachsen hat also ein großes Interesse, das alte unterbewertete Konventionsgeld einzuziehen und umzumünzen, bis schließlich nur noch das schlechtere neue Konventionsgeld im Umlauf ist.

1756–1763 (Siebenjähriger Krieg)
Und wieder stehen sich Preußen und Österreich im dritten schlesischen Krieg gegenüber. In dieser Zeit lässt Preußen im besetzten Sachsen und zuhause das gute ältere Geld in minderwertiges Geld (sogenannte Ephraimiten und der Augustd'or) ummünzen, um seinen Krieg zu finanzieren. Als man 1764 zum Graumannschen Fuß zurückkehrt, entledigt sich Preußen eines großen Teils seiner Kriegsschulden, indem die minderwertigen Münzen zwangsweise umgetauscht werden müssen und der Staat nur noch vollwertiges Geld akzeptiert.

1764 (Erneuerung des Graumannschen Münzfußes)

Waehrungsgebiete in Mitteleuropa um 1770
Karte: Mitteleuropa und
seine Währungsgebiete 1770
Der Graumannsche Taler wird wiederhergestellt. Am Ende des siebenjährigen Krieges 1763 hat man kurzzeitig sogar einen 20-Taler-Fuß praktiziert.
Preußen lässt 1765 auch einen Bankotaler im 10⅔ Taler-Fuß ausmünzen. Wegen seiner geringen Stückzahl und der baldigen Einschmelzung (1790) darf man diesen Taler wohl problemlos ignorieren.

Die rheinische Währung (Taler, Gulden, Kreuzer, Pfennig) ist zu dieser Zeit bloße Rechnungsmünze, die dem gedachten 24-Gulden-Fuß (16-Taler-Fuß) genügt. Ähnliches gilt für den fränkischen Gulden, wobei 5 rheinische (leichte) Gulden = 4 fränkische (gute) Gulden gerechnet wird; das wäre ein nie praktizierter 19 ⅕ Gulden-Fuß.

Hinweis: Wer Lust hat, sich im Kopfrechnen zu üben, wendet sich den nassauisch deutschen Länderein zu. Im Jahr 1766 gelten dort der 22-Guldenguß für herrschaftliche Abgaben, der 24-Guldenguß im üblichen Handel und für einige Verträge bleibt es beim alten 20-Gulden-Fuß. Vgl. Ruehle von Lilienstern (1802), S. 355ff. Mit Bezug zum Rechnungsgulden im 24-Gulden-Fuß (auch rheinischer oder leichter Gulden) werden folgende Werte wichtiger Münzen hoheitlich festgesetzt:

Goldmünzen = Gulden - Kreuzer
Carolin (Karld'or, köln., bayr., pfälz. etc) = 11 - 0
Schildlouisd'or (Louisneuf) = 10 - 36
Friedrichsd'or (preuß. 5-Talerstück) = 8 - 45
Maxd'or (bayrisch) = 7 - 20
Goldgulden (halber Maxd'or) = 3 - 40
Dukat (kaiserl., preuß., züricher) = 5 - 0
Severin (Souveraind'or) = 14 - 44
Silbermünzen = Gulden - Kreuzer
Konventionstaler = 2 - 24
Konventionsgulden = 1 - 12
alter kaiserl. Taler (Reichsspeziestaler) = 2 -40
Laubtaler = 2 - 45 (nach Korrektur)
Louisblanc (franz. Gulden)* = 1 - 12
preußischer Taler* = 1 - 45
*ergänzende Angaben aus "Rechenbuch" (1828), S. 428ff.
Ab 1767 akzeptiert der Staat keine Louisblanc mehr. Auch Laubtaler werden 1776 außer Kurs gesetzt. Der Handel reagiert lediglich mit einer entsprechenden Abwertung.

1780

im Reich: 1 schwerer oder guter Pfennig = 3/2 leichte Pfennig
1 Reichstaler = 288 gute Pfennig = 432 leichte Pfennig = 3/2 Gulden
1 guter Groschen = 12 gute Pfennig = 18 leichte Pfennig
1 Kaisergroschen = 8 gute Pfennig = 12 leichte Pfennig = 3 Kreuzer
1 Batzen = 1/15 Gulden = 12⅘ gute Pfennig

1792

Niederrheinische Münze nach G. Adrian (Rechenmeister bei den sieben Bergen am Rhein (Bonn))
1 Reichstaler species = 80 Albus
1 Reichstaler courant = 78 Albus
1 Taler species = 53⅓ Albus = ⅔ Reichstaler species
1 Taler courant = 52 Albus = ⅔ Reichstaler courant
1 Goldgulden = 112 Albus
1 Gulden kölnisch = 24 Albus
1 Blaffert = 4 Albus = 3 Stüber = 6 Fettmännchen = 48 Heller

1793

Süddeutschland stellt Rheinische (Rechnungs-)Gulden à 60 Kreuzer etwa im 24½ Gulden-Fuß her.

Ende des 18. Jahrhunderts

Gegen Ende des 18. Jahrhundert werden im zersplitterten und ausklingenden Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation die verschiedensten Münzfüße (hier die entsprechenden Guldenfüße) praktiziert:

1813

Nach der napoleonischen Zeit wird 1813 der alte chaotische Zustand von 1806 wiederhergestellt.
Münzgebiet Münze Gegenwert
Hessen-Cassel 1 Konventionstaler = 2 Gulden  5 Franken 18 Centimen
1 Taler = 24 Groschen3 Franken 88 Centimen
1 Gulden = 16 Groschen = ⅔ Taler2 Franken 59 Centimen
Braunschweig-Wolfenbüttel 1 Speziestaler = 32 gute Groschen 5 Franken 18 Centimen
1 Conventionstaler = 16 gute Groschen 2 Franken 59 Centimen
Ein zwei Mariengroschenstück
(= 16 Pfennige = 1⅓ gute Groschen)
21 Centimen
korrekt wäre wohl: 21,58
Hannover
Braunschweig-Lüneburg-Calenberg
1 Speziestaler = 32 gute Groschen
= 48 Mariengroschen
5 Franken 75 Centimen
Ein zwei Mariengroschenstück
(= 16 Pfennige = 1⅓ gute Groschen)
23 Centimen
 korrekt wäre wohl: 23,96
Preußen 1 Taler = 24 Groschen 3 Franken 70 Centimen
1 Gulden = 16 Groschen = ⅔ Taler 2 Franken 46 Centimen
Hamburg 1 Reichstaler Banco in Silber 5 Franken 82 Centimen
1 Mark Lübisch 1 Franken 52 Centimen
In alter Reichsmünze 1 Konventions- oder Reichstaler 5 Franken 18 Centimen
1 schwerer Gulden = ½ Taler2 Franken 59 Centimen
Ein 20 Kreuzerstück
⅖ Rheinischer Gulden
86 Centimen
1 Reichstaler = 7/5 Taler preußisch

1816 (Zollvereinsmark)

Karte Zollverein 1815 bis 1871
Karte: Zollverein
von 1815 bis 1871
Die preußische Maß- und Gewichtsordnung von 1816 setzt die Mark zu 233,856g (= ½ preuß. Handelspfund), fest, und in diesem Betrag dient die Zollvereinsmark von 1837 bis 1857 als Münzmark der Zollvereinsstaaten. Noch stärker als durch Verordnung treibt der Abbau der Zollgrenzen und anderer Handelsschranken die Vereinheitlichung der Währung voran. Aus dem Preußisch-Hessischen Zollverein (1828) erwächst 1834 der Deutsche Zollverein, der später das gesamte Deutsche Reich umfasst.
1854 legt der Deutsche Zollverein mit Einführung des Dezimalsystems das Pfund (oder Zollpfund) auf 500g fest.
Umrechnung zwischen verschiedenen Talerfüßen
Taler-Fuß: 13⅓ 14 16 16⅘ 16⅓
entspr. Gulden-Fuß: 20 21 24 25⅕ 24½
13⅓-Taler-Fuß 1:121:206:563:50 49:40 Konventionsfuß
14-Taler-Fuß 20:211:18:76:5 49:42 Graumannscher Münzfuß (Preußen)
30-Taler-Fuß 13:10 Preußische Taler (nach 1821)
16-Taler-Fuß 5:67:81:121:20 49:48 Bergischer oder klevescher Münzfuß
16⅘-Taler-Fuß 50:635:620:211:1 36:35 Frankfurter Cours (um 1800)
24½-Gulden-Fuß 40:4942:4948:4935:36 1:1 süddeutsche Gulden (1837)
Im Zuge der Umstellung von Kölnische Pfund auf Zollpfund zu 500g und der Einführung des 30-Taler-Fußes wurde auch der 24½ Gulden-Fuß auf einen 52½ Gulden-Fuß umgestellt (während 233,856/14 ≈ 500/30, aber 233,856/24,5 ≠ 500/52,5).

1821

Gesetz über die Münzverfassung in den Preußischen Staaten Im offiziellen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung "Reichstaler" aufgegeben und nur noch von Taler gesprochen.

1832

Übersicht, zusammengetragen aus Nelkenbrecher (1832):
Rechnungsmünze 1 Kölner Mark
Feinsilber
enthält
in
Konventions-
kurant
in
preußischem
Kurant
Stück Taler Taler
Anhalt
Taler im Konventionsfuß zu 24 Gr. à 12 Pf. 13⅓ 1,000 1,050
Taler im 14-Taler-Fuß zu 24 Gr. à 12 Pf. 14 0,952 1,000
Baden
Reichsgulden zu 16 Xr. à 4 Pf. 24 0,556 0,583
Taler à 100 Xr. 14 8/11 0,905 0,951
Bayern
Gulden zu 60 Xr. à 4 Pf. 24 0,556 0,583
Taler zu 90 Xr. 16 0,833 0,875
fränkische Gulden à 60 Gr. im 16-Taler-Fuß 19,2 0,694 0,729
Braunschweig
Taler zu 24 gute Gr. à 12 Pf. 13⅓ 1,000 1,050
Gulden zu 16 gute Gr.
Bremen
Taler zu 72 Groot à 5 Schwaren 13⅓ 1,000 1,050
Frankfurt am Main
Gulden zu 60 Xr. à 4 Pf. im Konventionsfuß 20 0,667 0,700
Gulden zu 60 Xr. à 4 Pf. im 24-Gulden-Fuß 24 0,556 0,583
Taler zu 90 Xr. im Konventionsfuß 13⅓ 1,000 1,050
Taler zu 90 Xr. im 24-Gulden-Fuß 16 0,833 0,875
Hamburg
Mark zu 16 ßl. à 12 Pf. in Bankovaluta 27¾ 0,480 0,505
Mark zu 16 ßl. à 12 Pf. in Kurant 34 0,392 0,412
Taler à 48 ßl. in Bankovaluta 1,441 1,514
Taler à 48 ßl. in Kurant 11⅓ 1,176 1,235
1 Pfund flämisch (fl) = 2½ Taler = 7½ Mark lübisch = 20 Schilling fl à 12 Groot oder Pf. fl
Hannover
Taler im Konventionsfuß zu 24 Gr. à 12 Pf. 13⅓ 1,000 1,050
Hessen - Darmstadt (Großherzogtum)
Taler zu 90 Xr. à 4 Pf. 16 0,833 0,875
Reichsgulden zu 60 Xr. 24 0,556 0,583
Hessen - Kassel (Kurfürstentum)
Taler zu 32 Albus à 9 Pf. oder 12 hlr. 13⅓ 1,000 1,050
1 Taler = 1½ Reichsgulden = 24 gute Gr. = 36 Mariengr. = 90 Xr.
1½ Taler = 1 Speziestaler
Lippe-Detmold/Lippe-Schaumburg
Taler zu 36 Mariengroschen à 6 Pf. 13⅓ 1,000 1,050
Lübeck
Mark zu 16 ßl. à 12 Pf. lübisch Kurant 34 0,392 0,412
1 Taler = 3 Mark lübisch Kurant 13⅓ 1,000 1,050
Mecklenburg-Schwerin
Taler zu 24 Gr. oder 48 ßl. 11⅓ 1,176 1,235
Mark zu 8 Gr. oder 16 ßl. 34 0,392 0,412
Taler in ⅔ Stücken 12 1,111 1,157
Gulden oder ⅔ Stücke 18 0,741 0,778
Nassau
Reichsgulden zu 60 Xr. à 4 Pf. 24 0,556 0,583
Österreich
Reichsgulden zu 60 Xr. à 4 Pf. 20 0,667 0,700
Taler zu 90 Xr. 13⅓ 1,000 1,050
1 Speziestaler = 1⅓ Taler
Ostfriesland
Preuß. Taler zu 54 ostfr. Stüber 14 0,952 1,000
Gulden (alt holl.) zu 30 ostfr. Stüber 25,2 0,529 0,556
Gulden zu 20 ostfr. Stüber 37,8 0,353 0,370
Preußen (nicht alle Fürstentümer)
Taler zu 30 Silbergroschen à 12 Pf. preußisch Kurant 14 0,932 1,000
Friedrichsd'or à 5 Taler
Sachsen (Königreich)
Taler zu 24 Silbergroschen à 12 Pf. 13⅓ 1,000 1,050
1 Speziestaler = 2 Reichsgulden = 1⅓ Taler
Spezies à 1⅓ Taler heißen auch Wechselzahlung
Württemberg
Gulden zu 60 Xr. à 4 hlr. 24 0,556 0,583
1 Batzen = 1 Xr.
weitere Länder
Dänemark
Reichsbanktaler zu 6 Mark à 16 Schilling 18½
1 Speziestaler = 2 Reichsbanktaler = 3 Mark hamburger Banko
England
Pound à 20 Shilling
Sovereign = Pfundstück in Gold

31,926
Shilling à 12 Pence 44,69
Frankreich
Franc à 100 Centimes 51,944
80 Franc = 81 alte Livre à 20 Sols
Niederlande
Gulden à 100 Cents 24 3/8
1 Stüver = 5 Cents = 16 Pf. (alt)
flämisch: 1 Pfund fl. = 20 ß fl. = 240 Groot fl. = 6 Gulden
Polen
Gulden zu 30 Gr. à 10 Pf. 86,688
Russland
Rubel à 100 Kopeken 13
Schweden
Speziesreichstaler zu 48 ß à 12 Oere (Rundstück) 9,128
Schweiz (eidgenössisch)
Schweizer Franken zu 10 Batzen à 10 Rappen 34,583
Alle Angaben sind auf drei Nachkommastellen gerundet.
Nelkenbrecher (1832) (S. 539–608) enthält außerdem eine Liste aller umlaufenden Gold- und Silbermünzen sowie deren Bewertung.

1834

1834 tritt der Zollverein in Kraft.

1837 (Münchner Münzkonvention)

Die süddeutschen Zollvereinsstaaten Bayern, Württemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Nassau und Frankfurt gründen die «Münzvereinigung Süddeutscher Staaten» und nehmen durch Vertrag den 24½-Gulden-Fuß (auch Kronentaler-Fuß) auf der Basis einer feinen Kölner Mark an.
1 Kölner Mark = 24½ süddeutsche Gulden = 14 preußische Taler
Durch Aufschlag von 20% bei der Bewertung von guten Konventionsmünzen (20-Gulden-Fuß von 1753) entsteht in Süddeutschland schon bald der 24-Gulden-Fuß, welcher sich aufgrund des minderen Gehaltes der massenhaft umlaufenden Kronentaler zum 24½-Gulden-Fuß verschlechtert.

1838 (Dresdner Münzvertrag)

Die allgemeine Münzkonvention aller Zollvereinsstaaten (Dresdener Münzvertrag) vom 30. Juli 1838 legt für die süddeutschen Staaten fest, dass alle Vereinsstaaten sich entweder dem 21 Gulden-, dem 14 Taler- oder dem 24 ½-Gulden-Fuße anzuschließen haben. Für den 14-Taler-Fuß erklären sich insbesondere Preußen, die sächsischen Staaten und Kurhessen.
Als Vereinsmünze gilt der Doppeltaler (= 3½ süddeutsche Gulden = 3 österreichische Gulden), der zu 7 Stück je feine Kölner Mark ausgebracht worden ist.
1 Kölner Mark = 7 Doppeltaler = 14 preußische Taler = 24½ süddeutsche Gulden
1 preußische Taler oder Vereinstaler = 30 Neugroschen = 300 Pfennige

1. Mai 1857 (Wiener Münzkonvention)

Österreich und Liechtenstein treten der Münzordnung des Zollvereins bei.
Der alte Graumannsche Münzfuß (14-Taler-Fuß bezüglich der feinen Kölner Mark) wird auf das neue Maß 1 (Zoll-)Pfund = 500g umgerechnet und ersetzt: entweder durch den 30-Taler-Fuß (insbesondere Preußen), den 45-Gulden-Fuß (insbesondere Österreich, 1 Gulden à 100 Kreuzern) oder den 52½-Gulden-Fuß (insbesondere Süddeutschland). 100 Gulden Konventionsmünze = 105 Gulden österreichischer Währung
Der Wiener Vertrag wird mit Einführung der deutschen Reichswährung 1871 hinfällig.

1871 – 1878 (Reichsmünzreform)

Mit der 1871 begonnenen Reichsmünzreform (Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, 1871 ) verabschiedet man sich von der Bimetallwährung (Gold und Silber) und stellt mit dem Münzgesetz von 1873 auf eine reine Goldwährung um. Gleichzeitig werden neue Nominale eingeführt.
1871–1875 bleibt der Reichstaler im Dt. Reich die offizielle Bezeichnung des bisherigen Vereinstalers. Das umlaufende Silberkurantgeld der Länder bleibt im Umlauf, aber die weitere Ausprägung wird verboten.

In Anlehnung an die hamburger Hansewährung (Mark Banco) wird die Goldmark zu 10 Mark à 100 (Reichs-)Pfennig (Dezimalsystem) als Kompromiss zwischen dem preußisch-norddeutschen Talerblock und dem süddeutschen Guldenblock in Form einer Goldwährung eingeführt.
Nominale: 1 dt. Mark = 100 Pfennig = ⅓ Taler
Goldwährung: 1 dt. Mark = 500/1395g Gold ≈ 0,358g Gold
Reichsgoldmünzen werden zu 1-, 5-, 10- und 20-Markstücken geprägt.
Scheidemünzen: 500g feines Silber (= 1 Zollpfund) = 100 dt. Markstücke
Reichssilbermünzen werden zu 5-, 2-, 1-, 0,5- und 0,2 Markstücken geprägt.
Vorsicht: Bei vollwertigen Silbermünzen und einem Tauschverhältnis von Gold : Silber = 1 : 15,5 hätte das dt. Markstück 5,556g statt 5g Silber enthalten müssen.
Umrechnung gemäß Reichsgesetzblatt:
300 Mark Reichswährung (dt. Mark) = 100 Reichstaler (Taler preußisch) = 175 Gulden süddeutsch (gleich niederländisch) = 150 Gulden/Forint österreich-ungarisch = 250 lübische und hamburgische Kurantmark = 200 Mark Banco = 90 30/93 Bremer Goldtaler

3 dt. Mark = 1 Reichstaler = 100/685 Pfund Sterling = 300/80 Franc = 11/20 Real de Vellon

Bemerkenswerterweise ist das neu aufkommende Papiergeld – die Reichskassenscheine – zunächst kein gesetzliches Zahlungsmittel (keine Verpflichtung zur Annahme) ist. Dieser Mangel wird aber überdeckt durch die uneingeschränkte Pflicht der Notenbanken, Papiergeld gegen Gold einzutauschen.

Regionale Münzsysteme

Wegen ihrer regionalen Eigenheiten werden die verschiedenen Währungen und Münzsysteme ausführlicher in separaten Abschnitten beschrieben.