Wer das Geldwesen vergangener Jahrhunderte verstehen will, muss sich in
die Welt der Ökonomen, Kaufleute und Mathematiker, aber auch der
Beutelschneider, Betrüger und Hasardeure begeben.
Die nachstehenden Ausführungen versuchen, einen Überblick über das west-
und mitteleuropäische Geldwesen vom 13. bis zum 19. Jahrhundert zu geben.
Ein Fokus liegt auf den erheblichen Münzwirren in Deutschland, die es vor
allem erschweren, historische Quellen einzuordnen. Die Informationen sind
weder vollständig, noch exakt im Detail, sondern orientieren sich an
verfügbaren Textquellen und Plausibilitätsüberlegungen.
Ökonomische Grundüberlegungen
Wozu wird Geld benötigt? (Funktionen des Geldes)
Prinzipiell kann Handel als ein Tausch von Gütern ohne Geld stattfinden.
Allerdings müssen sich geeignete Tauschpartner finden, die zum Beispiel Eier
gegen Schuhe tauschen wollen. Nehmen viele Akteure mit den verschiedensten
Gütern am Marktgeschen teil, werden Tauschvorgänge deutlich einfacher, wenn
man die eigenen Güter zunächst in ein allgemein akzeptiertes Gut –
nämlich Geld in Form von Münzen aus Edelmetall – tauscht und mit
diesem Geld den eigenen Bedarf deckt. Damit ist Geld ein reines
Tauschgut, mit dem gezählt und gerechnet wird
(Recheneinheit). Man tauscht nun beispielsweise 100 Eier gegen 25
Münzen, die für ein Paar Schuhe benötigt werden. Ein weiterer Vorteil
gemünzten Edelmetalls ist, dass es sich im Gegensatz zu Eiern gut aufbewahren
lässt. Solange das Geld nicht für Konsumausgaben benötigt wird,
(Sparen) kann es sogar gegen Zinszahlungen verliehen werden.
Fazit:
Der Handel benötigt Geld, das den Funktionen des Geldes gerecht wird. Geld
muss damals wie heute
- als Tauschmittel dienen,
- als Recheneinheit fungieren und
- den Wert über die Zeit bewahren.
Man beachte, dass die Funktionen des Geldes erheblich eingeschränkt oder gar
zerstört werden, wenn eine andauernde Geldentwertung (
Inflation) um sich greift.
Wieviel Geld wird benötigt? (Geldmenge,
Fishersche Verkehrsgleichung)
Wenn in einem Währungsraum – z.B. in einer Stadt – nur die eigene
Währung – z.B. Silbermünzen – zugelassen ist, dann müssen so viele
Silbermünzen hergestellt werden, dass alle zu leistenden Barzahlungen mit den
vorhandenen Silbermünzen bestritten werden können. Diese Beobachtung
entspricht der Fisherschen Verkehrsgleichung. Demnach muss das
Handelsvolumen mit dem Silbervolumen im Einklang stehen, wobei zu
berücksichtigen ist, dass jede Silbermünze für mehrere Zahlungen verwendet
werden kann, indem sie von Hand zu Hand wandert. Damit ergeben sich zwei
Probleme:
(a) Steigt die Silbermenge, die in Silbermünzen mit gleichbleibendem
Silberanteil umgewandelt wird, bei konstantem Handelsvolumen, dann sinkt der
relative Tauschwert des Silbergeldes (mehr Silber für die gleiche Gütermenge)
und es kommt zu Inflation (Quantitätstheorie des Geldes). Dieses
Problem stellt sich vor allem dann, wenn Silber in eigenen Minen gefördert
oder durch Güterexporte importiert wird.
(b) Steigt umgekehrt das Handelsvolumen bei konstanter Silbermenge, dann
reichen die vorhandenen Münzen schon bald nicht mehr aus, alle Transaktionen
abzuwickeln. Das Problem lässt sich über drei Wege lösen. (1) Die Preise
(Silbermünzen je Wareneinheit) fallen, sofern die Anbieter von Waren das
akzeptieren. (2) Die Münzen könnten häufiger verwendet werden, also schneller
von Hand zu Hand wandern, was den eingespielten Zahlungsgewohnheiten
widerspricht. (3) Aus der vorhandenen Silbermenge werden mehr Münzen
hergestellt, was in der Tat immer wieder praktiziert worden ist. Da man in
diesem Fall mit den neuen Münzen die gleiche Gütermenge erwerben kann wie
in den Jahren zuvor mit den alten Münzen, ist es nicht wirklich
gerechtfertigt von einer Münzverschlechterung zu sprechen.
Für die im Folgenden beschriebenen permanenten "Münzverschlechterungen"
– d.h. weniger Edelmetall je Münze – sind daher immer zwei Effekte
für einen Währungsraum ohne Edelmetallproduktion zu unterscheiden.
(a) Will der Landesherr, der in der Regel gleichzeitig Münzherr ist, dass die
umgesetzte Warenmenge steigen kann (!), dann muss er bei einer konstanten Menge
Edelmetall den Anteil des Edelmetalls je Münze entsprechend verringern. Es
werden schlicht mehr Münzen benötigt, das gestiegene Handelsvolumen
abzudecken. Während so die nominalen Preise der Waren (Silbermünzen je
Gütereinheit) konstant bleiben, steigt der Tauschwert des reinen Silbers in
Relation zur Gütermenge! Man beachte jedoch, dass das ausgeweitete nominale
Geldvolumen nicht als Ursache für steigende Handelsvolumina herangezogen
werden kann.
(b) Benötigt der Landesherr Geld für fiskalische Zwecke (vor allem für die
Kriegsführung), so kann er das kurzfristig durch eine Münzverschlechterung
erreichen. Selbst wenn der Landesherr im Mittelalter erkannt hätte, dass
dieses Verhalten zu Inflation führt und so das fiskalische Ziel verfehlt
wird, hätte er vermutlich dennoch der Münzverschlechterung zugestimmt.
Denn die Landesherren sind in der Regel hoch verschuldet gewesen und sie
können sich auf diesem Weg zumindest eines Teils ihrer nun entwerteten
Schulden entledigen.
Tauschverhältnisse oder relative Preise
Sind mehrere Währungen im Umlauf (Goldmünzen neben Silbermünzen oder
heimische neben fremden Währungen), stellt sich aus ökonomischer
Sicht die Frage in welcher Relation sie zueinander stehen. Dabei
spielen amtlich festgelegte Austauschverhältnisse (z.B. aus Münzedikten)
wie auch Marktrelationen (z.B. Marktpreise für Gold oder Silber) eine
Rolle. Dem steht eine früh- und hochmittelalterliche Sicht
gegenüber, in der die Welt einer natürlichen Ordnung
unterliegt, die sich
in eher statischen Relationen widerspiegelt. So geht man lange von einem
gegeben Verhältnis von Gold zu Silber (1 : 12) aus. Solch eine natürliche
Ordnung ergänzt Witthöft (2006)
in Bezug auf Getreidesorten (Hafer, Roggen, Gerste, Weizen) und deren
verarbeitete Form, also Brotlaibe. Wandelt sich nur eine Größe in diesem
natürlichen Gefüge (wie in der Münzreform Karls des Großen), so sind nicht
nur die Währungs-, sondern auch die Wirtschaftsverhältnisse
nachzujustieren.
Die sich ändernde relative Knappheit der Edelmetalle Gold und Silber
spiegelt sich in ihrem Tauschverhältnis wider; beispielsweise hat sich das
Verhältnis von Gold zu Silber um 1850 auf 1 : 15,5 erhöht. Letztlich
müssen die Tauschrelationen den ökonomischen Marktbedingungen (Gold-,
Silberfunde, Produktionsbedingungen, Handelsströme, Verwendung von Gold für
Luxusgüter etc.) entsprechen. In Europa ist außer in Ungarn kaum Gold
gefördert worden, dagegen hat man eine gewisse Zeit land erhebliche Mengen
Silber (Erzgebirge, Böhmen, Tirol usw.) gefördert! Durch den Güterhandel
sind beträchtliche Mengen Gold zunächst aus Afrika importiert
worden. Ähnliches gilt für Gold- und Silberimporte aus den früheren
amerikanischen Kolonien (Argentinien als Land aus Silber (argentum)),
wobei wiederum erhebliche Mengen Silber nach Asien abgeflossen sind.
Eine Aussage, inwiefern Währungen nebeneinander existieren können oder ob
bestimmte Währungen bzw. Münzen verdrängt werden, liefert das
Greshamsche Gesetz.
Falsch festgelegte hoheitliche Tauschverhältnisse, die sich implizit aus
den Feingehalten von Gold- und Silbermünzen ergeben, führen letztlich im
19. Jahrhundert dazu, dass das unterbewertete Silbergeld durch das
schlechtere, überbewertete Goldgeld verdrängt wird.
Wettbewerb verschiedener Geldsorten (Greshamsches Gesetz)
Allgemein wird der Vorgang, dass schlechtes Geld stets das gute Geld
verdrängt, als
Greshamsches Gesetz bezeichnet. Beispiele:
- Hat man verschiedene Silbermünzen, die alle den gleichen Nomalwert
besitzen, aber verschiedene Silberkerne aufweisen, so wird man
wie in der Kipper- und Wipperzeit versuchen, gute (schwere) Münzen zu
sammeln, einzuschmelzen und in schlechtere (leichtere) Geldstücke
umzumünzen.
- Wenn amtliche Verordnungen die Inländer zwingen, schlechte Geldsorten wie
gute Geldsorten zu behandeln, wird im Inland bevorzugt schlechtes Geld
verwenden. Da sich der Zwang nicht auf das Ausland übertragen lässt, wird
dort nur gutes Geld akzeptiert. Während das gute Geld vorrangig in das
Ausland abfließt, bleibt im Inland im Wesentlichen schlechtes Geld
übrig.
- Werden Gold- und Silbermünzen nebeneinander verwendet, so ergibt sich
folgendes Problem. Verlangt die Münzordnung 3 g Gold = 1 Gulden = 240
Heller = 30 g Silber, so ergibt sich ein amtlicher Kurs von Gold zu Silber
von 1 : 10. Diese Tauschrelation mag zunächst auch am Markt gelten, wenn
aber große Silbervorkommen entdeckt werden, dann sinkt dieses Marktverhältnis,
beispielsweise auf 1 : 12. Wer einen Goldgulden hat, kann ihn entweder
direkt in 240 Heller tauschen oder für 3 g Gold 36 g Silber erwerben, aus
denen sich 288 Heller prägen lassen. Der silberne Heller ist demnach nominal
überbewertet und verdrängt den guten, zu niedrig bewerteten Goldgulden.
- Eine Kombination der beiden vorgenannten Punkte beschreibt
Isaak Newton (1757)
mit entsprechenden Empfehlungen für das englische Münzwesen. Er
vergleicht die amtlichen Silber-Gold Relationen in einigen europäischen
und asiatischen Ländern, z.B. England 15,572, Spanien 16, Frankreich 15,
China und Japan 9 bis 10, Ostindien 12. Damit ist Silber in Asien relativ
teuer – also im Vergleich zu Europa überbewertet – und fließt
folgerichtig dorthin ab. Der gegenteilige Effekt wird in Spanien
beobachtet, wo alles mit Gold bezahlt wird. Als Marktstörungen werden zwei
Ereignisse genannt: Silberflotten, die Spanien erreichen, und
Handelsschiffe, die nach Ostindien aufbrechen.
- Will sich ein Münzherr vor nachgeahmten und minderwertigen Münzen
(Beimünzen), die das eigene gute Geld zu verdrängen drohen, schützen, so
kann er sie entweder im eigenen Hoheitsgebiet verbieten (verrufen) oder
devalvieren. Ist beispielsweise der Silberkern eines fremden Witten soviel
wert wie ¾ eines korrekten Witten, so kann man den nominalen Wert des
fremden Witte amtlich auf ½ Witten festlegen. Damit wird der nun
überbewertete fremde Witte aus dem eigenen Hoheitgebiet hinausgedrängt,
denn in der Fremde bleibt der aufgepägte Nominalwert des Witten bestehen.
Alternativ sind natürlich die eigenen Münzstätten bereit, mehr als den
devalvierten Wert von ½ Witten zu bezahlen, um den höherwertigen
Silberkern als Prägematerial einzusetzen.
Entwertung des Geldes (Inflation)
Der Wert des Geldes wird an seiner Kaufkraft gemessen. Die Ursachen einer
Geldentwertung können vielfältig sein.
(a) Steigt die Silberproduktion überproportional zur hergestellten
Gütermenge, dann nimmt der relative Wert des Silbers im Verhältnis zu Waren
ab. Man benötigt mehr Silbermünzen, um eine Wareneinheit zu erstehen.
(b) Aus einer gegeben Silbermenge kann zusätzliches Münzgeld produziert
werden, indem der Silbergehalt je Münze reduziert wird. Die Kaufkraft der
minderwertigen Münze nimmt ab bzw. die Geldpreise (z.B. Pfennige je
Wareneinheit) steigen.
Inflation bezeichnet einen andauernden, allgemeinen Anstieg der
Preise. D.h., die Preise steigen kontinuierlich an und zwar nicht nur bei
einem Gut oder einer Warengruppe, sondern im Schnitt über sämtliche Güter.
Damit wird nicht nur die Funktion der Werterhaltung beeinträchtigt, auch
die Rechnung in Geldeinheiten wird bei andauernden Preisänderungen
erschwert. Man beachte, dass sich die Gütertauschverhältnisse nicht
unbedingt ändern, sofern alle Preise gleichmäßig steigen. (100 Eier zu 1
Paar Schuhe bleibt konstant, auch wenn sich die Geldpreise für Eier und
Schuhe verdoppeln.) Allerdings ändern sich die Preise bei erheblicher
Inflation in der Regel unterschiedlich schnell. Die Profiteure der
Inflation sind die Nettoschuldner zu Lasten der Gläubiger, was
insbesondere dann ein Problem darstellt, wenn ein verschuldeter Münzherr
frisches Geld benötigt.
Münzvereine
Münzvereine sind aus der Notwendigkeit heraus gegründet worden, dass der Handel
Geld benötigt, das den Funktionen des Geldes gerecht wird. Geld muss damals
wie heute
- als Tauschmittel dienen,
- als Recheneinheit fungieren und
- den Wert über die Zeit bewahren.
Ähnliche Überlegungen liegen natürlich auch den Münzverträgen
bzw. Münzkonventionen zugrunde und münden schließlich für das Deutsche Reich
in der Reichsmünzreform von 1871.
Zu weiteren Erklärungen des hoheitlichen Gebarens im Geldwesen sind folgende
Grundüberlegungen hilfreich.
- Der Handel benötigt wertstabiles Geld als Tauschmittel und
Recheneinheit. Unmut kommt vor allem in den Messestädten wie etwa Frankfurt
oder Leipzig immer dann auf, wenn minderwertige Sorten im Umlauf sind
(wenn also die nominalen aufgrägten Werte vom realen Wert – wie etwa
dem Feingehalt Gold – abweichen). Letztlich erfordern die stetigen
Münzverschlechterung aufwendige Korrekturrechnungen zur Berechnung
angemessener Markpreise der Münzen (Valvationen), also den Wechselkursen.
- Zölle sind eine wichtige Einnahmequelle der jeweiligen territorialen
Hoheit gewesen. Allerdings wird die Basis der Zolleinnahmen untergraben,
wenn der Fernhandel durch zu viele oder zu hohe Zölle (vor allem der Nachbarn)
einbricht.
- Was bei den Zöllen unmittelbar bemängelt wird, wird den Landesherren
bei den Steuereinnahmen oft erst verspätet klar. Die hoheitlichen
Einnahmen leiden hier wie dort unter minderwertigen und über die Zeit
verschlechterten Münzen. (Ein schönes Beispiel ist der minderwertige
kursächsische Wechseltaler (1670–1671) gewesen, der nur in Sachsen
als dem Speziestaler gleichwertig angenommen wird.)
- Die in der Regel profitable Produktion großer Münznominale setzt verfügbare
Gold- und Silbermengen voraus. Nur die wenigsten Landesherren wie etwa
Kursachsen können entsprechende Edelmetalle fördern lassen. Eine
Alternative besteht darin, Gold- oder Silberimporte über entsprechende
Handelsüberschüsse zu finanzieren. Man beachte jedoch, dass vor allem die
relativ hohen Kosten bei der Produktion kleiner Münznominale (Kosten für
den Bergbau, für Kupfer und Blei) immer wieder zu einem ärgerlichen Mangel
an Kleingeld geführt haben.
- Wenn der Münzherr verschuldet ist (was häufig auf kriegerische Konflikte
mit Nachbarn zurückzuführen ist), nimmt er eine Verschlechterung seines
Geldes und Inflation billigend in Kauf. Extremes Beispiel sind hier die
Staatsbankrotte Spaniens im 16. Jahrhundert, in deren Folge die Welser
und Fugger ihre Bank- und Handelsgeschäfte liquidieren müssen.
Goldene Bulle
In der Goldenen Bulle (tit. 10) von
1356 verzichtet das Reich – also der
Kaiser – auf zentrale Regelungsfunktionen im Währungswesen. Das Zoll-
und Münzregal gewährt den Kurfürsten das Recht, Gold- und Silbermünzen zu
prägen. Nach und nach erhalten auch andere Stände das gleiche Recht.
Wendischer Münzverein
1379 gründen die Hansestädte Lübeck, Hamburg, Lüneburg und Wismar den
Wendischen Münzverein, dem sich später noch Rostock, Stralsund und Hannover
anschließen. Hauptzweck der Verträge ist stets, einheitliche Silbermünzen
zu schaffen, die als Basis für die Währung
Mark lübisch
dienen;
vgl. hierzu
Stefke (2002), S. 150ff.
Auch Städte in Pommern, Mecklenburg und Holstein übernehmen
Prägungen des Münzvereins, ohne selbst Mitglied zu sein, in Bremen, Göttingen
und Höxter sind die Münzen gleichwertig anerkannt.
Der Wendische Münzverein prägt bis auf eine Ausnahme nur Silbermünzen,
Hauptmünze ist der
Witten zu 4 Pfennig. Nach 1391 kommen der Dreiling,
der Sechsling und der Blaffert hinzu, ab 1432 wird der
lübische
Schilling und ab 1502 die
lübische Mark geprägt (die letzten
Markmünzen werden 1809 in Hamburg hergestellt). Einzige Goldmünze ist
der
Lübecker Gulden, der als Hauptgoldmünze im gesamten Norden
verbreitet gewesen ist.
Nach dem Erlass der (3.)
Augsburger
Reichsmünzordnung im Jahr 1566 wird der Wendische Münzverein 1569
aufgehoben (Übergang zur Talerwährung).
Zu den Details siehe
lübisches Münzsystem.
Gelegentlich findet man auch den Begriff sundischer Münzverein,
der sich auf einen Münzvertrag von 1395 zwischen den Städten Stralsund,
Greifswald und Anklam bezieht. Dabei ist zu beachten, dass Stralsund im Jahr
1319 das Münzrecht erhält und sundische Mark zu 16 Schilling à 12 Pfennig
ausmünzt. Diese sundische Währung hat sich jedoch gegenüber der
konkurrierenden wendischen Währung nicht durchsetzen können, so dass der
sundische Verein von nachrangiger Bedeutung bleibt.
Rheinischer Münzverein
In Süddeutschland gründen die Kurfürsten von Mainz, Trier, Köln und der
Pfalz 1386 den Rheinischen Münzverein mit dem
Rheinischen Gulden als
zentraler Goldmünze. Man beachte, dass der Kurfürst von der Pfalz Ruprecht
III. 1400–1410 zugleich römisch-deutscher König ist. Auch diesem
Münzrezess treten später weitere Gebiete und Städte bei, so Jülich, Frankfurt,
Speyer, Aachen, Dortmund, Münster, die Stadt Köln und das Bistum Speyer.
(Die Münzvereine von 1348 zwischen Trier, Jülich, Köln und Luxembourg sowie
von 1372 zwischen Köln und Trier sind ohne wesentliche Bedeutung geblieben.)
Der Rheinische Münzverein prägt neben dem Goldgulden vor allem den
silbernen
Albus als Gegenstück zum norddeutschen Witten. Auch der
Rheinische Münzverein zerfällt zur Mitte des 16. Jahrhunderts, jedoch bleibt die
Verbindung zwischen Kurmainz und Kurpfalz bis 1806 erhalten.
Zu den Details siehe
rheinisches Münzsystem.
Rappenmünzbund
Als dritter Verbund entsteht 1403 am Oberrhein der Rappenmünzbund, dem die
Städte Basel, Freiburg, Breisach und Colmar sowie der Herzog von Österreich
angehören. Dieser Münzbund prägt nur Silbermünzen, der Hauptmünze
Rappen folgt 1498 der
Dicken, sowie in der ersten Hälfte
des 16. Jahrhundert der
Batzen und der Taler. Grundlage ist
1 Pfund Pfennige = 240 Pfennige = 1 Rheinischer Goldgulden.
Der Münzverbund hat aufgrund der Beteiligung Österreichs den längsten
Bestand; er wird erst 1584 aufgelöst.
Historischer Hintergrund (8.–19. Jahrhundert)
Vor 793
Unter König Pippin (751–768) wird das
Münzsystem 754/755
auf der Grundlage des römischen Pfundes zu 12 römischen Unzen reformiert.
Eventuell hat es um 780 eine Umstellung auf 15 römische Unzen gegeben, die
später Karl der Große übernimmt.
Jahr |
Einheit |
Unze uncia 27,2875g |
Schilling solidus (s)
|
Denar denarius (d) |
Gewicht Gramm |
Anmerkung |
754/755 |
röm. Pfund |
12 |
21 |
252 |
327,45 |
1,2994 g/d |
|
libra pensante |
|
22 |
264 |
343,041 |
1,2994 g/d |
780? |
hypothetisch |
15 |
20 |
240 |
409,31 |
1,7055 g/d |
793/794
reformiert Karl
der Große das Münzwesen grundsätzlich. Die Reform verfügt, aus dem
karolingischen Gewichtspfund
240 Pfennig (= Denar bzw.
denarii novi
) zu schlagen. Das Zeitalter des Pfennigs beginnt.
Neben Pfennigen existieren nur noch halbe Pfennige (= Obole) — sie
werden später zu Hellern — als Umlaufmünzen. Darüber hinaus wird der
Schilling als bloße Rechnungseinheit verwendet. In Bayern gehen 30 Pfennig auf
den Schilling, während der Schilling im übrigen Reichsgebiet zu 12 Pfennigen
gerechnet wird. (Vgl. hierzu auch
Emmerig.) Allerdings verleihen schon bald die Nachfolger Karls des
Großen das Münzrecht an Bistümer, geistliche Stifte und königliche
Würdenträger, womit eine (regionale) Verschlechterung des Münzfußes
einhergeht. Mit dem 12. Jahrhundert wird endgültig die
Periode regionaler
Pfennige eingeläutet. In Deutschland wird der
Kölner Pfennig zum
hochwertigsten und damit auch beliebtesten Pfennig.
Jahr |
Einheit (karolingisch) |
Unze uncia 27,216g |
Denar denarius 1,701g |
Gewicht Gramm |
Anmerkung |
793/794 |
Zählpfund |
15 |
240 |
408,240 |
20 Schillinge |
|
Pfund Troy |
18 |
288 |
489,888 |
➔ Frankr. poids de marc |
|
pondus Caroli |
16 |
256 |
435,456 |
|
|
libra Caroli |
12 |
192 |
326,592 |
|
|
Mark Troy |
9 |
144 |
244,944 |
➔ Frankr. poids de marc |
|
Halbpfund |
8 |
128 |
217,728 |
➔ Köln, Lübeck, Hamburg |
1061
König Heinrich IV. (ab 1084 Kaiser) erlaubt dem Augsburger Bischof, aus dem
Gewichtspfund 30 Pfennig mehr zu prägen, als es in Regensburg üblich ist.
Damit steht dem Regensburger Pfennig (Moneta Radasponensis) ein neuer Ausgburger
Pfennig gegenüber. Später gesellen sich Salzburger, Münchner, böhmische,
fränkische, sächsisch-thüringische und weitere Pfennige hinzu.
1194
Die Wiener Münzstätte wird vermutlich 1194 unter Herzog Leopold V. von
Österreich gegründet. Hintergrund sind 11.690 kg Silber, die Leopold aus dem
Lösegeld (etwa 30 Tonnen Silber) für Richard Löwenherz zufallen. Er verwendet
das in Barrenform angelieferte Silber für Bauprojekte, sowie für die
Errichtung der Münzstätte, die mit der Herstellung der ersten Wiener Pfennige
beginnt. (240 Wiener Pfennige = 8 Schilling = 1 Pfund (Pfennig))
Kurz vor 1200
Karte: Heiliges Römisches
Reich zur Stauferzeit
um 1200
Auf dem Höhepunkt der Periode regionaler Pfennige errichtet das Reich eine
neue Münzstätte in Schwäbisch-Hall und lässt mit dem Haller Pfennig (Heller)
neue geringwertige Pfennige schlagen. Er überschwemmt weite Gebiete des
Reichs (vgl.
Greshamsches Gesetz).
Später wird der Heller namensgebend für halbe Pfennige.
Erste Hälfte des 13. Jahrhunderts
Die Periode regionaler Pfennige (11. Jahrhundert bis Ende des
13. Jahrhunderts) neigt sich dem Ende zu.
In Italien und Frankreich geht man dazu über, Mehrfachpfennige (z.B.
gros
turnoise (1266)) zu prägen,
die den entwerteten Denar (also den Pfennig) ersetzen. Diese Pfennige
verkommen zu
Brakteaten, die aus fast wertlosen dünnen
Metallblechen bestehen. Der Name der neuen Münze orientiert sich an der
lateinischen Bezeichnung
grossus denarius turnosus, also
Dicker
Denar aus Tour
; er wird zum italienischen
Grosso
, zum
französischen
Gros
und zum deutschen
(Turnos-)
Groschen
.
10. – 13. Jahrhundert (Köln/London)
Die beiden karolingischen Halbpfunde dienen in Köln aus Grundgewichte des
Münz- und Handelswesens. Es entwickelt sich eine Kölner Mark zu 160
Pfennigen, die der
englischen Tower Mark
und seinem
penny sterling entsprechen.
Jahr |
Einheit |
Unze |
s |
d |
Gewicht Gramm |
Anmerkung |
793/794 |
karol. Zählpfund |
15 (alt) |
20 |
240 |
408,240 |
1 Unze = 27,216g 1 s = 20,412 1 d = 1,701g |
|
(a) karol. Halbpfund |
8 |
|
128 |
217,728 |
➔ Lübeck,
Hamburg |
später |
karol. Zählpfund |
14 (neu) |
20 |
240 |
408,240 |
1 Unze = 2 Lot = 29,16g 1 Lot = 14,58g 1 d = 1,701g |
|
(b) karol. Halbpfund |
7 |
10 |
120 |
204,120 |
➔ Lübeck (1304) marca pura |
|
köln. Handelspfund |
16 |
|
|
466,560 |
|
|
köln. Mark |
8 |
|
160 |
233,280 |
1 köln. Pf. = 1,458g ➔ Lübeck (1304) marca ponderabunt |
bis 1526 |
engl. Tower Mark |
8 |
|
160 |
233,280 |
1 penny sterling = 1,458g 1 Tower ounce = 29,16g |
|
Tower pound |
12 |
20 |
240 |
349,914 |
|
|
merchants' pound |
15 |
|
300 |
437,392 |
|
|
London pound |
16 |
|
320 |
466,552 |
➔ engl. Troy System (1527) |
Die kölner Mark wird überlicherweise zu 16 Lot statt der 8 Unzen angegeben.
Durch die Umstellung auf die neue Unze und den kölner Pfennig ergibt sich
ein Verhältnis von karol. Denar : kölner Pfennig = 7 : 6.
1252
Mitte des 13. Jahrhunderts existieren etwa 500 Münzstätten, die zur
Zersplitterung des deutschen Münzwesens beitragen, weil viele Münzherren
versuchen, möglichst hohe Gewinne aus den Münzstätten zu ziehen. Immer
häufiger kommt es zu
Münzverrufungen, durch die bestimmte umlaufende
Geldmünzen für ungültig erklärt werden oder zwangsweise gegen neue umgetauscht
werden müssen. Vor allem die Städte wehren sich gegen diese Entwicklung, weil
der Handel beträchliche wirtschaftliche Nachteile erleidet.
Goldmünzen:
Während des Interregnums (1250–1273, königlose Zeit politischer
und wirtschaftlicher Unsicherheit im Anschluss an den Niedergang der
Hohenstaufen) schafft Genua eine erste Goldmünze. Dieser Genovino
enthält 3,53g reines Gold (24 Karat) und entspricht 8 Soldi.
Im gleichen Jahr folgt Florenz mit dem Fiorino zu 3,54g Gold, der unter
dem Namen Floren oder Gulden
Geldgeschichte schreibt.
Während Genua und Florenz das notwendige Gold aus dem Handel mit Afrika
beziehen, ist der Handel Venedigs auf den Osten Europas darunter auch Ungarn
ausgerichtet. Das ungarische Gold nutzt Venedig ab 1284 für die Produktion
von Dukaten zu 3,54g
reinen Goldes. Das Gewicht wird erst 1526 auf 3,49g reduziert.
Ab 1325 verprägt Ungarn das eigene Gold zu Dukaten, wobei man sich bis in das
16. Jahrhundert in Gewicht und Feingehalt am Fiorino orientiert.
Etwas später werden in Frankreich (1337) die ersten Ecu d'or und in England (1344) die ersten
Nobel herausgegeben.
Silbermünzen:
Etwa zur gleichen Zeit beginnt Frankreich 1266 höherwertige Silbermünzen zu
prägen. Im Volksmund wird der Mehrfachpfennig «grossus denarius» (gleich 12
Pfennig) und der aus Tours stammende gros turnois
zum
Groschen.
1350
Basierend auf dem karolingischen Zählpfund wird in Frankreich das
Gewichtssystem
poids de marc
etabliert; vgl hierzu
Witthöft (1989) und (1997). Dabei wird die
karolingische Unze auf die Troy-Unze umgestellt. Die Werte in Klammern
beziehen sich auf die Troymark aus der
Pile
de Charlemagne
Pile de Charlemagne
Die pile de Charlemagne (hier eine moderne metrische Version)
geht auf das 15. Jahrhundert zurück und wird im Conservatoire des Arts et
Metiers in Paris aufbewahrt. Sie enthält Muster (Stal) der alten
französischen Mark und wiegt insgesamt 50 Mark. Unter den zwölf
Teilgewichten befinden sich ein Gros, eine Unze und eine Mark sowie deren
Vielfache.
aus dem 15. (!) Jahrhundert. Die Troy-Unze zu 30,618g (30,594g) wird in 20
Esterlins (est) zu je 1,5309g (1,5297g) oder in 24 Pfennige (d) zu je
1,2758g (1,275g) eingeteilt. Ob es sich bei der Rechnung in Esterlins oder
in Pfennigen tatsächlich um dieselbe Mark handelt, sei dahingestellt.
Jahr |
Einheit (karolingisch) |
Unze uncia |
est |
d |
Gewicht Gramm |
Anmerkung |
793/794 |
Karol. Pfund |
15 |
|
240 |
408,240 |
karol. Unze/Denar |
1350 |
livre poids de marc |
18 (alt) |
|
288 |
489,888 |
karol. Unze/Denar |
|
|
16 (neu) |
320 |
384 |
489,888 |
Troy-Unze |
|
|
|
|
|
(489,506) |
|
|
livre de Troyes |
12 |
240 |
288 |
367,416 |
Troy-Unze |
|
|
|
|
|
(367,129) |
|
|
marc de Troyes |
8 |
160 |
192 |
244,944 |
Troy-Unze |
|
|
|
|
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(244,7529) |
Pile de Charlemagne |
1356
In der
Goldenen Bulle verzichtet das Reich unter Karl IV. (röm.-dt. König,
König von Böhmen und Italien, Kaiser, später auch Kurfürst von Brandenburg)
auf zentrale Regelungsfunktionen im Währungswesen. Das Zoll- und Münzregal
gewährt den Kurfürsten das Recht, Gold- und Silbermünzen zu prägen. Nach und
nach erhalten auch andere Stände das gleiche Recht.
15. Jahrhundert
Im 15. Jahrhundert hat sich der Goldgulden als Rechnungs- und Handelsmünze
allgemein durchgesetzt. Während aber wegen des sich stark entwickelnden
Fernhandels der Bedarf nach dieser stabilen Währungseinheit wächst, wird das
Gold immer knapper (dauerhafte Defizite in der Handelbilanz implizieren einen
Goldabfluss). Der Goldgulden wird in der Folge immer geringhaltiger
ausgeprägt und verliert zwischen 1380 und 1450 fast ⅓ seines Feingehaltes an
Gold. Als im letzten Drittel des 15. Jahrhunderts eine enorme Steigerung der
Silbergewinnung im Erzgebirge, in Böhmen, im Harz und in Tirol einsetzt,
versucht man folgerichtig, durch die Ausprägung silberner Großmünzen
ein Silberäquivalent zum Goldgulden zu schaffen: Der Guldengroschen
mit einem Gewicht von 29,4g Silber und einer Parität von 1:1 ist geboren.
Wenig später wird mit dem Joachimstaler Guldengroschen das Zeitalter
des Talers eingeläutet und Mitte des 16. Jahrhunderts beginnt das Heilige
Römische Reich in Guldenländer (im Süden und Westen) und Talerländer (im Norden
und Osten) zu zerfallen.
um 1400
Europa gliedert sich in drei große Handelsräume. Der Norden wird von
der
Hanse
dominiert. Im Mittelmeer beherrscht
Genua den Westen,
während
Venedig denn Osten bis Konstantinopel unter Kontrolle hat.
Siehe
Ploetz (2009), S. 78.
1407
Nach einer Reihe wohl eher erfolgloser Münzgesetze (1385, 1390) und
Münzverträge (1395) gegen die
fränkische Münznot
wird 1407
der
fränkische Münzverein geschlossen.
Kellner
(1957, S. 121) spricht von der Alzeier Münzeinigung vom 12. Dezember
1407. Unter Führung König Ruprechts stimmen die Markgrafen von Brandenburg (in
ihren fränkischen Bestitzungen), die Kurfürsten von der Pfalz (in ihren
oberpfälzischen Besitzungen) sowie die Hochstifte Würzburg und Bamberg ihre
Münzprägungen aufeinander ab. Der Verein, zu dem gelegentlich auch die
Reichsstadt Nürnberg gehört, ist durch das gesamte 15. Jahrundert hindurch aktiv.
1486
gibt Sigismund von Tirol, Erzherzog von Österreich, als Äquivalent für den
Gulden eine große Silbermünze heraus, die zum Vorläufer des Talers wird. Sein
Guldengroschen (flgr.)
Guldengroschen
Der 15lötige
Guldengroschen oder Guldiner des Erzherzogs Sigismund von Österreich hat
ein Gewicht von 2 Lot (Raugewicht 31,93g, Feingewicht 29,93g Silber) und
entspricht 60 Kreuzer. Man beachte, dass sich der entsprechende
8-Gulden-Fuß auf die raue Tiroler Mark bezieht.
zu 60 Kreuzer hat zunächst ein Feingewicht von 2 Lot und wird südlich der
Mainlinie
Guldiner genannt. Vgl.
Oekonomische Encyklopädie, Bd. 92, S. 361f..
Bei 92⅔ Goldgulden auf die feine Mark Gold und der Gleichwertigkeit von
Goldgulden und Guldengroschen ergibt sich ein Tauschverhältnis von
Gold : Silber = 1 : 11,58.
Doch schon bald lässt Sigismund den Silbergehalt auf
15lötiges Silber reduzieren,
also 8 8/15 Stück je feine Mark ausbringen (
8-Gulden-Fuß).
Da weiterhin jeder Guldengroschen so viel wie ein Goldgulden wert ist, gilt nun
Gold : Silber = 1 : 10,86.
Geht man von einem Raugewicht von 31,93g Silber (also 29,93g Feinsilber) aus,
dann ist mit Bezug zum 8-Gulden-Fuß die Tiroler Mark 255,44g schwer; es wird
also nicht die Kölner Mark zu 233,856g zugrundegelegt. Folglich müsste
der Gulden 2,757g Feingold enthalten.
1495
Der Reichstag verabschiedet, dass 71⅓ Gulden auf die raue Mark Gold
von 18½ Karat gehen sollen (
2,526g Feingold je Gulden), also
1498
werden
Schreckenberger oder Engelgroschen
Schreckenberger oder Engelgroschen
Dieser Schreckenberger oder Engelgroschen (1500–1507)
des Kurfürstentums Sachsen wiegt 3,46g.
geprägt, deren Namen einerseits von dem aufgeprägten Engel, der das sächsische
Wappen trägt, andererseits von dem Ort Schreckenberg in der Nähe der
Silbermine bei Annaberg kommt. Dagegen sind
Meißner Gulden
bzw. Guldengroschen reine Rechnungsmünzen.
1 Goldgulden = 1 Meißner Gulden = 7 Schreckenberger = 21 Zinsgroschen
1 Zinsgroschen = 2 halbe Schwertgroschen = 12 Pfennige = 24
Heller.
(Zinsgroschen sind eine Art alter sächsischer Groschen.)
Schreckenberger sind zu 52 Stück auf 14 Lot minus 2½ Grän Silber
ausgebracht worden (vgl.
von Langenn (1838)), also 60 Stück auf die feine Mark Silber. Damit enthält
jeder Schreckenberger 3,9g feines Silber bei einem Raugewicht von etwa 4,5g.
Der Meißner Gulden als Rechnungsmünze entspricht demnach 27,28g feinem Silber.
1500 (Leipziger Münzordnung)
Der erste deutsche Guldengroschen wird im Kurfürstentum Sachsen (Friedrich der
Weise, Albrecht der Beherzte und Johann der Beständige) herausgegeben.
Diese sogenannten Guldengroschen, Fürstengroschen oder
Klappmützentaler
Klappmützentaler
Solche Klappmützentaler werden unter Albrecht dem Beherzten (†1500)
und seinen Neffen Friedrich dem Weisen und Johann dem Beständigen
geprägt. Sie erhalten ihren Namen wegen der sogenannten Klappmützen, die
die aufgeprägten sächsischen Herzöge zu jener Zeit tragen.
werden zu 8 Stück auf die
15lötige Mark (Kölner Mark (?) zu 233,856g) ausgebracht
(
sächsischer 8-Gulden-Fuß bzw.
8 8/15-Gulden-Fuß). Damit haben
die Guldengroschen ein Raugewicht von 29,23g bzw. sie enthalten 27,40g
Feinsilber je Guldengroschen. Zu den Details siehe
von Langenn (1838).
1 Guldengroschen = 7 Schreckenberger = 21 Groschen = 252 Pfennige
1 Guldengroschen = 27,40g Silber = 1 Rheinischer Goldgulden = 2,54g Gold
Gold : Silber = 1 : 10,8
Vorsicht: In Sachsen beziehen sich viele Edikte auf Erfurter
Gewichtseinheiten wie Erfurter Mark (1442–1490: 235,40g) oder Erfurter Lot.
Arnold, P., Die sächsische Talerwährung von 1500 bis 1763, in:
Schweizerische numismatische Rundschau, Bd. 59 (1980) S. 54, berichtet, dass
1490 die Erfurter Mark als Münzgrundgewicht in Sachsen an die Kölner Mark zu
233,8555g angeglichen worden ist.
Anmerkung 1: Für die Schreckenberger gelten die Regeln von 1498.
Anmerkung 2: Für die Zinsgroschen setzt man 1498 7½ Lot und 4 Grän
Feinsilber an (1500: 8 Loth minus 5 Grän) und bringt 88 Stück auf die Mark
aus, also 182⅓ Zinsgroschen (=8,682 Gulden) auf die feine Mark Silber.
Dem Beispiel folgen recht bald Kaiser Maximilian, viele süddeutsche und
Schweizer Städte sowie der Kurfürst von Sachsen (1500), der Erzbischof von
Bremen (1511), der Herzog von Kleve (1513) und die Stadt Köln (1516).
1517: Ab wird 14lötiges
statt 15lötiges
Silber verwendet.
1 Guldengroschen = 21 Groschen = 252 Pfennige =
25,578g feines Silber
1527 (London)
In England wird das alte
Tower System
auf das
Troy System umgestellt.
Jahr |
Einheit |
Unze |
d |
Gewicht Gramm |
Anmerkung |
bis 1526 |
London pound |
16 (alt) |
320 |
466,552 |
➔ Tower System |
ab 1527 |
15 (neu) |
|
|
466,552 |
1 Troy ounce = 31,103g |
|
Troy pound |
12 |
240 |
373,242 |
1 pennyweight (dwt) = 1,5552g |
|
Troy marc |
8 |
160 |
248,83 |
|
später? |
Avoirdupois pound |
15 |
300 |
466,55 |
➔ 1588 umgestellt |
1518/20–1534
Die erste Münze, die tatsächlich Taler heißt, wird im böhmischen Joachimsthal
in Anlehnung an den sächsischen Standard von 1500 (
8 8/15-Gulden-Fuß)
geprägt;
Joachimstaler Guldengroschen
Joachimstaler Guldengroschen (1525)
Der Guldengroschen aus dem erzgebirgischen Joachimsthal in Nordböhmen
wird etwa 1518–1546 in großen Mengen geprägt und ist der
Namensgeber des Talers. Er trägt auf dem Avers das Bild des Ortsheiligen
Joachim und auf dem Revers den böhmischen Löwen, weswegen die Münze auch
"Löwengroschen" genannt wird.
mit
1 Joachimstaler = 60 Kreuzer = 21 Groschen = 252 Pf.
1 feine Mark = 8 Joachimstaler 12 Groschen 6½ Pf.
(= 8,597 Joachimstaler)
= 2166½ Pf.; 1 Joachimstaler = 27,202g Feinsilber
8 Joachimstaler zu 29,23g aus einer
14
8/9lötigen Mark Silber (233,84g))
später: 1 Joachimstaler = 68 Kreuzer
später: 1 Joachimstaler = 24 Groschen = 288 Pfennige ≈ 68 6/10 Kreuzer
In der späteren Zeit von 1566 bis 1750 bildet der ehemalige Joachimstaler
Guldengroschen als
Reichstaler bzw.
Reichsspeziestaler die amtliche Währungsmünze bzw. Rechnungsmünze des
Heiligen Römischen Reiches.
1524 (1. Reichsmünzordnung)
Die
erste Reichsmünzordnung oder
Eßlinger Münzkonvention unter Karl V. bestimmt die
feine Kölner Mark (= 233,8123g) als Grundgewicht für die Münzprägung;
während dieses Gewicht bis 1857 beibehalten wird, bleiben die übrigen
Regelungen fast überall unbeachtet. So werden sieben gemeine Reichsmünzen in
Silber bestimmt:
- Rheinischer (Silber-)Gulden oder Guldiner, 8 St. auf die 15lötige
Mark
8 8/15 Guldiner auf die feine Mark (8 8/15-Gulden-Fuß)
1 Guldiner = 27,405g Feingold (29,23g Raugewicht, 27,41g Feingewicht)
- Halbe Gulden, 16 St. auf die 15lötige Mark (14,62g Raugewicht, 13,70g Feingewicht)
- Orth (Viertel Gulden), 32 St. auf die 15lötige Mark
- Zehender, 80 St. auf die 15lötige Mark
- Groschen, 136 St. auf die 12lötige Mark
- Halbe Groschen, 272 St. auf die 12lötige Mark
- Kleine Gröschlein, 366 St. auf die 8lötige Mark
Für den Rheinischen Goldgulden (Güldener) wird der Reichabschied von 1495 wie
folgt geändert
-
89 Goldgulden je Kölner Mark aus 22 karätigem Gold, also
97 1/11 Goldgulden auf die feine Mark Gold, also 2,409g Feingold je Goldgulden.
Mit der Festlegung
1 Guldiner = 1 Goldgulden = 21 Groschen = 84 kl. Gröschlein
wird außerdem das offizielle Tauschverhältnis von Gold zu Silber angepasst:
Gold : Silber = 1 : 11,378
1530 – 1533 (Münztrennung in Sachsen);
Kurfürst Johann der Beständige von Sachsen (ernestinisch Kurlinie) und Herzog
Georg von Sachsen (albertinisch) folgen unterschiedlichen Münzfüßen. Während der
Kurfürst einen leichten Münzfuß anwendet, praktiziert der Herzog den schweren
(alten) Fuß. Ein ähnliches Bild ergibt sich für die Periode 1542–1546.
Während Kurfürst Johann Friedrich I. den Silbergehalt nicht unwesentlich
reduzieren lässt, ordnet Herzog Moritz (Kurfürst ab 1547, weil er Kaiser
Karl V. im Schmalkaldischen Krieg gegen Kursachsen zur Seite steht) an, die
eigenen höherwertigen Münzen mit Herkunftszeichen als Qualitätsmerkmal zu
versehen.
1534 – 1541
Weil die hochwertigen sächsischen Guldengroschen aus Sachsen exportiert werden
und minderwertige – überbewertete – fremde Groschen zufließen
(→
Greshamsche Gesetz),
sind Sachsen und Böhmen gezwungen, den Feinheitsgrad des Guldengroschens
(Joachims
taler) auf
14 4/9lötiges (902,778) Silber bei gleichem Raugewicht der
Münze (8 Gulden oder Taler auf die alte raue Kölner Mark zu 233,84g) zu
reduzieren. Der Taler enthält nun nur noch 26,39g Feinsilber.
1534 (Sächsische Münzordnung):
1 Taler = 22 Groschen = 264 Pf.
1 feine Mark = 194 Groschen 10 Pf. = 8 Taler 18 Groschen 10 Pf. = 8,856
Taler
Guldengroschen oder Taler: Raugewicht 29,23g, Feingewicht 26,39g
spätestens seit 1535: 1 Taler = 24 Groschen. Nachdem der
Rheinische Goldgulden zu 21 Groschen 1524 gegenüber dem Taler abgewertet worden ist,
wird der nun höherwertige Taler eine zeitlang zu 22 Groschen gerechnet und
dann auf 24 Groschen korrigiert. Letztlich wird damit auch die
namentliche Trennung von Gulden und Guldengroschen bzw. Taler vollzogen.
1546–1547 führt der Schmalkaldische Bund (gegründet 1530) unter
Führung Kursachsens und Hessens einen Krieg gegen die Religionspolitik Karls
V. In der Schlacht bei Mühlberg 1547 wird Kurfürst Johann Friedrich I. von
Sachsen besiegt und gefangen genommen. Neben der Kurwürde geht auch der
ernestinische Anteil an den Berg- und Münzstädten Schneeberg und Buchholz
verloren. Dennoch kann er aus dem Gefängnis heraus, die wichtigsten
Geschäfte und auch das Münzwesen leiten.
1542–1557 (Sachsen):
1 Taler = 24 Groschen = 288 Pf.
1 feine Mark = 212 Groschen 8 Pf. = 8,861 Taler
1551 (2. Reichsmünzordnung)
Die
zweite Reichsmünzordnung in Augsburg unter Kaiser Karl V. senkt
den Feinheitsgrad weiter auf 882 (
14⅑ lötiges Silber) ab, allerdings wird das
Raugewicht
auf 31,18g angehoben (7½ Stück auf die raue Mark).
Die
Umrechnung auf 27,49g Feingewicht liefert in etwa einen
8½-Gulden-Fuß (eigentlich 8 129/254). Damit hat der neue
Guldengroschen oder
(Gulden-)Taler den Wert eines Goldguldens.
1 Goldgulden = 1 Guldengroschen (Reichsgulden, Guldiner, Taler) = 72 Kreuzer
Man legt die Rheinische Währung von 1 (Silber-)Gulden = 60 Kreuzer zwar
zugrunde, lässt aber sowohl den Rheinischen Goldgulden, als auch den
Guldengroschen zu 72 Kreuzer gelten.
- 10,2094 (Silber-)Gulden zu je 60 Kreuzer auf die
feine Mark Silber
- 8 129/254 Reichsguldiner oder Taler zu je 72 Kreuzer auf die
feine Mark Silber
- 1 Taler = 1⅕ (Silber-)Gulden
- 1 Taler = 27,49g Feinsilber
- 92⅓ Goldgulden auf die
feine Mark Gold
(71⅓ Goldgulden auf die 18½ karätige Mark Gold)
- 1 Goldgulden = 2,527g Feingold
- Fazit: Gold : Silber ≈ 1 : 10,88
Die zweite Reichsmünzordnung ist der letzte vergebliche Versuch, an der
Gleichwertigkeit von Goldgulden und Silbergulden festzuhalten.
- 1 Taler = 1⅕ Gulden à 60 Kreuzer
- = 72 Kreuzer à 4 Pf.
- = 24 Reichsgroschen à 12 Pf.
- = 25⅕ Meißnische und Fränkische Groschen à 12 Pf.
- = 28 Rheinische Albus und Niederländische Stüver à 8 Pf.
- = 28⅘ Lübische Schillinge à 12 Pf.
- = 38⅖ Märkische Groschen à 8 Pf.
- = 57⅗ Sundsche Schillinge à 6 Pf. (analog Sundsche
Witten à 3 Pf.)
Karte: Reichskreise im Jahr 1560
Mit der zweiten Reichsmünzordnung wird die Münzaufsicht den zehn (seit 1512)
Reichskreisen übertragen. Diese Kreise sollen im Münzwesen kooperieren und
innerhalb ihres eigenen Gebietes für einheitliche Währungsverhältnisse sorgen.
1555
Die neue Münzordnung missfällt den Ständen in Ober- und Niedersachsen, weil
ihre Talermünze nur auf 22 Groschen oder 68 Kreuzer geschätzt wird, denn sie
bringen mehr als 8½ Goldgulden, nämlich 10 (Silber-)Gulden 12 Kreuzer
je feine kölner Mark aus. Daher vereinbaren in Niedersachsen die Herzöge Heinrich,
Erich und Franz Otto zu Braunschweig und Lüneburg mit dem Domkapitel zu
Halterstadt und den Städten Hildesheim, Göttingen, Hannover, Eimbeck, Northeim
und Hameln 1555 einen besonderen Münzverein und setzen
- 1 Taler = 32 Mariengroschen = 24 Silbergroschen
- 1 Mariengroschen = ¾ Silbergroschen = 12 goßlarer Scherfe
Gleichzeitig und im Widerspruch dazu wird bei der Angabe in meißner
Pfennig wie folgt gerechnet
- 1 (Silber-)Gulden = 30 Mariengroschen = 20 Silbergroschen
- 1 Mariengroschen = ⅔ Silbergroschen = 8 meißner Pfennig
- 1 Taler = 36 Mariengroschen
- 1 Taler = 1⅕ (Silber-)Gulden (Das ist konsistent zur Reichsmünzordnung)
1558 – 1571
Auch Kurfürst August zu Sachsen behält, ungeachtet der Reichsmünzordnung,
seine vorige
kursächsischen Münzordnung bei und erneuert sie 1558.
- 1 (Gulden-)Taler/Guldengroschen/Reichsguldiner
= 24 Groschen = 288 Pf. = 72 Kreuzer (Xr.)
- 8 Taler auf die Mark Silber zu 14 Loth und 8 Grän fein
- 1 feine Mark (233,84g) = 214 Groschen 4 Pf. = 2572 Pf. = 8 Taler 22 Groschen 4 Pf.
(26,184g Silber je Taler)
- 1 Goldgulden = 25 Groschen = 75 Xr.
- 1 meißner Gulden = 21 Groschen = 63 Xr.
- 1 (Silber-)Gulden = 20 Groschen = 60 Xr.
- 8 Taler 22 Groschen 4 Pf.
= 643 Xr.
= 10 (Silber-)Gulden 43 Xr.
≈ 8½ Goldgulden
- Scheidemünzen und ihre nominale Umrechnung
- 1 Groschen = 12 Pfennig = 4 Gröschlein = 6 Heller
- Groschen
216 Groschen je feine
Kölner Mark = 10 meißner Gulden 18 Xr. = 10 (Silber-)Gulden 48 Xr.
- Gröschlein (3-Pfennigstücke)
862 Gröschlein je feine
Kölner Mark = 10 meißner Gulden 16½
Xr. = 10 (Silber-)Gulden 46½ Xr.
- Pfennige
2585 Pfennig je feine
Kölner Mark = 10 meißner Gulden 16¼
Xr. = 10 (Silber-)Gulden 46¼ Xr.
- Heller
5462 Heller je feine
Kölner Mark = 10 meißner Gulden 52¾
Xr.
= 11 (Silber-)Gulden 22⅔ Xr.
Der niedrigere Feingehalt des Reichstalers (25,984g Silber) von 1566
führt dazu, dass die hochwertigeren meißner Münzen durch Handel in das
Ausland fließen und dort eingeschmolzen werden. Schließlich erlässt Kurfürst
August am 8. April 1571 eine Abwertung alter und auswärtiger Geldsorten und
vollzieht seinen nachträglichen Beitritt zur Augsburger Reichsmünzordnung von
1559.
1559 (3. Reichsmünzordnung)
Die dritte Reichsmünzordnung (unter Kaiser Ferdinand I. auf dem Reichstag in
Ausgburg) ändert den Guldengroschen zu 72 Kreuzern radikal; er wird nun
(leichter) Reichsguldiner (= 60 Kreuzer),
Gulden-Taler oder
Guldiner genannt, wobei die Gleichwertigkeit von Goldgulden und
Silbergulden endgültig aufgehoben wird. Das Raugewicht des Reichsguldiners
von 24,616g (9½ Gulden je
14 8/9lötige Kölner Mark laut Edikt) entspricht
nur noch 22,907g Feinsilber (
10 Gulden 12 69/134 Kreuzer je
feine Kölner Mark).
Der Guldiner wird wieder zu 60 Kreuzern oder 240 Pfennig ausgemünzt und
entspricht dem rheinischen Rechnungsgulden bzw. ⅘ Goldgulden.
- Kreuzer (Xr.) dienen als Recheneinheit für den Wertvergleich von Münzen,
obwohl sich der Kreuzer nördlich des Mains nicht durchsetzen kann.
- Hauptgoldmünze des Reiches wird der
Dukat
= 104 Xr.
= 3,442g Gold; 67 67/71 Dukaten auf die feine Mark Gold
= 117 Fl. 46 Xr.
- Goldgulden
= 75 Xr.
= 2,504g Gold;
93 45/111 Goldgulden auf die feine Mark Gold
= 116 Fl. 45 Xr.
- Reichsgulden/Guldiner (Fl.)
= 60 Xr.
= 22,907g Silber;
10 14/67 St. auf die feine Mark Silber
= 612½ Xr.
- Gold : Silber ≈ 1 : 11,44
- Taler zu 68 Xr.
oder die seit 1551 geprägten Reichsgulden zu 72
Xr. sollen in Zukunft nicht
mehr geschlagen werden.
- Scheidemünzen und ihre nominale Umrechnung:
- 2½ Kreuzerstücke (24 St. = 1 Fl.): 248 St. auf die feine Mark = 620 Xr.
- 2 Kreuzerstücke (30 St. = 1 Fl.): 311 St. auf die feine Mark
= 622 Xr.
- Kreuzer (60 Xr. = 1 Fl.): 626 1/7 St. auf die feine Mark.
- Reichsgroschen (21 St. = 1 Fl.): 217 St. auf die feine Mark
= 620 Xr.
- Würtembergische, Würzburgische und Badische Schillinge (28 St. = 1
Fl.): 290 St. auf die feine Mark = 621 3/7 Xr.
- Sundsche Schillinge oder Sechslinge (48 St. = 1 Fl.): 650
St. auf die feine Mark = 625 Xr.
- Einfache Rappen-Vierer
(75 St. = 1 Fl.):
782 5/6 St. auf die feine Mark = 626 2/15 Xr.
- Gröschlein
(84 St. = 1 Fl.): 876 ⅘ St. auf die feine Mark
= 626 2/7 Xr.
Außer den erwähnten Münzsorten sollen keine weiteren Münzsorten mehr geprägt
werden.
Diese habsburger Initiative scheitert in Nord- und Mitteldeutschland
insbesondere am Widerstand Sachsens, das zunächst am schwereren
Taler
(1 Taler = 24 Groschen = 72 Kreuzer) festhält.
1565 (spanischer Staatsbankrott)
Im Jahre 1565 hat ein spanischer Staatsbankrott zur Zahlungsunfähigkeit der
niederländischen Finanzbehörde geführt. Ein weiterer spanischer Staatsbankrott
folgt im September 1575. (Allein im 16. Jahrhundert erklärt der spanische
Staat fünfmal den Staatsbankrott.)
1566 (Reichsmünzabschied)
Der Reichstag zu Augsburg beschließt
im Heiligen Römischen Reich die 1559 verbotenen Talermünzen von nun als
Reichstaler oder Speciesthaler
Reichstaler oder Speziestaler
Dieser mecklenburger Reichstaler von 1568 zeigt im Reichsapfel den Wert
27/6, d.h. 27 Schilling lübisch 6 Pfennig. Diese alte Bewertung des Talers
wird nach 1572 zu 32 Schilling (2 Mark lübisch) korrigiert.
Die seit der zweiten Augsburger Reichsmünzordnung vorgeschriebene Angabe
der Wertigkeit erfolgt in Süddeutschland in Kreuzern, in Mitteldeutschland
in Groschen und in Teilen Norddeutschlands in Schilling. Man findet die
Angabe aber bei weitem nicht auf allen Reichstalern, nicht einmal der
habsburger König Rudolph II. hält sich an die Vorgabe.
(
Rthl.) zu 68 Kreuzer im neuen
9-Taler-Fuß zu
prägen. Bei 9 Talern je
feine Kölner Mark wird die
feine Mark zu 10⅕ Gulden ausgebracht (15 Taler = 17 Gulden).
Der "gemünzte Thaler" wird als Reichsspeziestaler ("Reichsthaler species")
bekannt, dessen konstanter Realwert durch sein Feingewicht von 25,984g Silber
fast 200 Jahre unangetastet bleibt.
Mit dieser Vereinbarung wird das Tauschverhältnis Gold : Silber auf etwa
1 : 11,55 festgelegt. Damit regt sich vor allem der Widerstand derjenigen
Stände, die eigene Bergwerke haben. So bestehen Salzburg, Sachsen und die
Niederburgundischen Lande auf 72 Kreuzer je Taler, was einem Tauschverhältnis
von 1 : 10,9 entspricht. Anderenfalls seien sie nicht Willens, dem
Reichsbeschluss beizutreten.
Über diesem Streit zerfällt das Heilige Römische Reich in der Folgezeit in
Talerländer (im Norden und Osten) und Guldenländer (im Süden und Westen).
- 1 Reichstaler bzw. Reichsspeziestaler
= 24 (Reichs-)Groschen = 288 Pfennige = 1 2/15 Gulden = 68 Kreuzer (Xr.)
- 1 Reichsdukat (3,442g Gold)
= 104 Xr.
- 1 Reichstaler (25,984g Silber)
= 68 Xr. (9 Taler = 1
Kölner Mark)
- 1 Gulden (22,927g Silber)
= 60 Xr. (10⅕ Gulden = 1 Kölner Mark)
- Fazit: Gold : Silber = 1 : 11,55
- 1 Reichstaler = 27 Schillinge 6 Pfennige = 1 Mark 11½
Schillinge lübisch
- Kleve-Jülich-Berg
- Goldmünze: 1 Goldgulden = 58 Albus
- Silbermünze: 1 Speziestaler = 52 Albus, 1 Gulden = 45 Albus
- Kleve-Jülich-Berg
- Goldmünze: 1 Goldgulden = 61 Albus
- Silbermünze: 1 Speziestaler = 54 Albus
- Da immer mehr grobe Silbermünzen eingeschmolzen und zu
kleinen schlechteren Münzsorten umgemünzt werden, steigen die
Kreuzerpreise der groben Gold- und Silbermünzen. Gleichzeitig wird
deutlich, dass Gold relativ knapper wird (Gold : Silber ≈ 1 :
11,63).
Auf der Messe zu Frankfurt einigten sich die Kauf- und Handelsleute auf:
- 1 ungarischer Dukate
= 114 Xr.
- 1 Rheinischer Goldgulden, Real- und Philipps-Taler
= 82 Xr.
- 1 Reichstaler
= 74 Xr.
- 1 Guldengroschen
= 64 Xr.
- 1 Speziestaler = 8 Schilling = 48 Stüber = 96 Pfennig
- 1 Speziestaler = 75 Albus; 1 Taler kölnisch = 52 Albus
-
- Goldmünze: 1 Goldgulden = 4 Gulden = 92 Albus
- Silbermünze: 1 Speziestaler = 3 Gulden 6 Albus = 75 Albus
- 1 Gulden = 4 Mark = 24 Albus = 48 Schilling
= 288 Heller = ⅔ Reichstaler
- 1 Speziestaler = 80 Albus
Die folgenden Angaben konnten innerhalb eines Jahres und regional stark
abweichen. Außerdem können offizielle Kurse und Marktpreise sehr
verschieden sein, insbesondere wenn der Silber- oder Goldgehalt einzelner
Münzen zu niedrig ist.
Jahr |
Reichs- taler |
Gulden- groschen |
Dukat |
Gold- gulden |
|
alle Angaben in Gulden (1 Fl. = 60 Xr.) |
1582 | 1-8 | 1-00 | 1-45 | 1-15 |
1596 | 1-12 | 1-04 | 1-56 | 1-20 |
1605 | 1-15 | 1-04 | 2-04 | 1-30 |
1611 | 1-24 | 1-15 | 2-20 | 1-45 |
1618 | 1-32 | 1-22 | 2-32 | 2-10 |
1620 | 2-08 | 1-56 | 3-14 | 2-20 |
1621/Jan | 2-20 | 2-00 | 3-30 | 2-30 |
1622/Feb | 10-00 | 8-30 | 16-00 | 12-00 |
1623/Apr | 1-30 | 1-20 | 2-20 | 1-42 |
1680 | 1-30 | 1-20 | 3-00 | 2-15 |
Einige Kostproben regionaler Münzen aus einem Rechenbuch von Adam Ries
aus dem Jahre 1574:
Frankfurter Münzen.
- 1 Gulden = 27 Albus (Weißpfennig) à 8 Pfennig = 216 Pfennig.
- 1 Gulden = 24 Schilling à 9 Pfennig = 216 Pfennig.
Münzen in Nürnberg / auch in Franken / Dueringen / und Meißen.
- 1 Gulden = 21 Groschen à 12 Pfennig = 252 Pfennig.
- 1 Pfund = 30 Pfennig, also 1 Gulden = 8 Pfund 12 Pfennig = 252 Pfennig
- 1 Gulden = 15 Batzen à 4 Kreuzer = 60 Kreuzer.
1618 – 1623 (Kipper- und Wipperzeit)
Karte: Heiliges Römisches Reich
zu Begin des Dreißigjährigen
Kriegs 1618
Im Zuge des Deißigjährigen Kriegs (1618–1648) werden Kipper- und
Wippertaler geschlagen, die einen sehr geringen Wert besitzen. Die allgemeine
und drastische Münzverschlechterung bis 1623 dient unter anderem der
Finanzierung des Krieges (Kauf von Waffen, Bezahlung von Söldnern). Der
Ausdruck
Kipper- und Wipperzeit kommt daher, dass illegale (→ Heckenmünze), aber auch
legalisierte "Münzherren" die letzten hochwertigen umlaufenden Münzen suchen,
um sie einzuschmelzen und umzumünzen. Hierzu werden die Münzen auf Waagen
(Wippen) gelegt, die schneller als sonst kippen, sobald eine gute Münze
gefunden worden ist. Eine effektive Kontrolle des Treibens unterbleibt
insbesondere, weil sich die Fürsten selbst an der "Geldvermehrung" beteiligen.
Überliefert wird, dass für einen Reichstaler 80 Kreuzer geboten
worden sind. Der offizielle Reichskurs ist aber zu 72 Kreuzer notiert. Der
Verkäufer macht also einen Gewinn von 8 Kreuzern. Der Käufer dagegen
verwendet das Reichstaler-Metall und prägt daraus 90 Kreuzer (Daniel
Vogt: Die Kipper- und Wipperinflation (1618–1623) in München). Man
beachte, dass die Entwertung wie in dem angeführten Beispiel die Klein- und
Scheidemünzen betrifft. Die groben (großen) Silberstücke sind nicht davon
betroffen; sie werden jedoch als wertbeständige Münzen gehortet und somit
dem Geldumlauf entzogen. Vgl. Gerhard (2002), S. 252.
Die eigentliche Ursache der Inflation liegt jedoch in der
Reichsmünzordnung von
1559. Hier wird der Standard für kleine und mittlere Münzen zu hoch
angesetzt. Die gestiegenen Produktionskosten für Silber lassen zwar einen
Gewinn bei der Prägung hochwertiger Münzen zu (etwa 14½ Gulden bei
23kg Silber), aber die Umwandlung der gleichen Menge Silber in 3-Pfennig
Stücke führt zu einem Verlust von 46 Gulden. Außerdem verbietet die
Münzkonvention den Landesherren die Prägung von Reichsmünzen wie zum
Beispiel Taler oder Gulden. Folglich muss der Silbergehalt schon vor dem
Dreißigjährigen Krieg erheblich reduziert werden, bis schließlich reine
Kupfermünzen geprägt worden sind. Die gestiegene umlaufende Geldmenge hat zu
einer starken Inflation (Inflationsrate 1623 über 460%) geführt und die
Staaten sind schließlich gezwungen, das wertlose Geld fast ersatzlos vom
Markt zu nehmen; der Verlust beim Umtausch hat 86,7% betragen, d.h., für
100 Taler Kippermünzen werden 13,3 Taler Reichsmünzen ausgezahlt. Damit
bricht auch der Handel zusammen. Statt schlechtes Geld anzunehmen, werden
die Waren gehortet, bis wieder gutes Geld zur Verfügung steht. Dagegen
helfen auch ausdrückliche Befehle an Bäcker und Bierbrauer, ihre
Lebensmittel zu verkaufen, nicht.
1622 (Braunschweig-lüneburgisches Münzedikt)
- kein Unterschied mehr zwischen (Reichs-)Taler und Zahltaler (das
war der Kuranttaler (französisch courant = umlaufend))
Silbergroschen, gute Groschen und Fürstengroschen bezeichnen dasselbe Nominal.
- 1 Taler = 24 Silbergroschen
= 36 Mariengroschen = 90 Xr. = 1½ Gulden
1 Gulden = 16 Silbergroschen = 24 Mariengroschen = 60 Xr.
9 Taler = 13½ Gulden je feine Mark Silber = 810 Xr.
- 1 Schreckenberger = 4 Silbergroschen = 6 Mariengroschen
(im Edikt: Pfenning und ₰ bezeichnet)
- 1 Rosennobel = 4 Taler = 6 Gulden
- 1 Dukat = 1½ Taler = 2 Fl. 15 Xr. = 135 Xr.
67 67/71 St. je feine Mark Gold = 9172,4 Xr.
- 1 Goldgulden, Dicker Taler oder Königlicher Taler
= 26⅔ Silbergroschen
= 40 Mariengroschen
= 100 Xr.
93 45/111 St. je feine Mark Gold = 9340,54 Xr.
- Gold : Silber ≈ 1 : 11,5
1623
Die oberen Kreise (Franken, Bayern und Schwaben) setzen
- 1 Taler = 90 Xr.
- 1 Gulden = 60 Xr.
- 1 Goldgulden = 1 Fl. 44 Xr.
= 1 Taler 14 Xr.
= 104 Xr.
- 2 Taler = 3 Gulden
Die in der Reichsmünzordnung von 1559 festgesetzte Proportion
von Gold : Silber = 1 : 11,5 bleibt also beinahe bestehen; allerding wird
die
feine Mark Silber nun zu 9 Taler 2 Groschen
ausgeprägt. In den kleineren Münzsorten (½ Batzen, Kreuzer, Dreier,
½ Kreuzer, Dreiheller) wird anfangs die
feine Mark um 16
Fl. oder 10⅔
Taler ausgemünzt. Später aber beschließt man, in ½ Batzen
und Kreuzern die
feine Mark nur um 15
Fl. oder 10 Taler auszubringen.
Dass die Münzreform von 1623 durchaus erfolgreich gewesen ist, zeigen
Berechnungen, wonach Münzen zwischen 1619 und 1650 nur 5% an Wert
verloren haben.
Weitere Ausprägungen des Guldens ab 1623
- 1 Gulden meißnisch = 7/8 Taler = 21 Groschen = 78 ¾ Xr.
- 1 Gulden fränkisch = 8/9 Taler = 80 Xr.
- 1 Gulden rheinisch = ⅔ Taler (= ½ Speziestaler ab 1690)
Ober- und Niedersachsen schlagen 1623 einen anderen Weg ein. So legt
Kursachsen fest:
- 1 Reichtaler = 24 gute Groschen
- 1 Guldentaler = 21 gute Groschen
- 1 Philippstaler = 1 Goldgulden = 30 gute Groschen
- 1 Dukat = 36 gute Groschen
Dagegen setzt Kurbrandenburg:
- 1 Reichtaler = 24 gute Groschen
- 1 Goldgulden = 27 gute Groschen
- 1 Dukat = 38 gute Groschen
1659
Der Kaiser schließt sich der erneuten Münzverschlechterung (vergleiche 1623
mit 1559) an und das Geld wird fortan
Kaisertaler zu 90
Kaiserkreuzern oder 30
Kaisergroschen (also 4
gute
Groschen = 5
Kaisergroschen) genannt.
1665/1667 (Reichstag zu Regensburg)
Auf dem Reichstag zu Regensburg ergeht folgender, vorläufiger Beschluss:
- 1 Taler = 96 Kreuzer (Xr.), weil sonst kein verlustfreies Prägen mehr
möglich ist. (14⅖-Gulden-Fuß)
- 1 Dukat = 3 Gulden = 180 Xr.
- 1 Goldgulden = 130 Xr.
- Gold : Silber = 1 : 14,333
1667 (Vertrag von Zinna)
Der Vertrag von Zinna zwischen den Kurfürsten Friedrich Wilhelm von
Brandenburg und Johann Georg II. von Sachsen setzt einen
10½-Taler-Fuß bzw.
15¾-Gulden-Fuß
(
Zinnaischer Fuß) für Teilstücke des Reichstaler fest (für ganze
Taler wird der alte Reichsmünzfuß, also der 9-Taler-Fuß, beibehalten). Als
dritter Partner tritt Braunschweig-Lüneburg auf, das mit seinen
Silberbergwerken im Harz (Goslar) die norddeutsche Münzpolitik dominiert.
- Reichspeziesstaler (Speziestaler, manchmal auch einfach
Reichstaler) im 9-Taler-Fuß
1 Reichstaler = 25,984g Silber (wie in der Reichsmünzordnung von 1566)
1 Reichstaler = 28 Groschen = 105 Xr.
(6 Kaiserkreuzer = 7 Xr.)
- Reichstaler (Rechnungstaler, Kuranttaler oder Taler courant)
im 10½-Taler-Fuß
1 Rechnungstaler = 22,272g Silber
1 Rechnungstaler = 24 Groschen = 90 Xr.
(in Braunschweig-Lüneburg wie 1622:
1 Rechnungstaler = 24 Gutegroschen = 36 Mariengroschen)
- neue Art grober Münzen:
Guldiner, Reichsgulden oder auch doppeltes Markstück
1 Guldiner = 16 Groschen (à 4 Dreier oder à 12 Pfennige)
= 60 Xr.
= 32 Schilling.
Geprägt wurden unter anderen ⅔-, ⅓- und ⅙-Stücke bezogen auf den
Rechnungstaler zu 90 Xr.
Daher hießen die ⅔-Stücke zu 60 Xr.
in Sachsen einfach Gulden.
(Die alte Stückelung war 1, ½, ¼, ⅛ Taler.)
- 6 Speziestaler = 7 Rechnungstaler
- 4 Speziestaler = 7 Guldiner
- 2 Rechnungstaler = 3 Guldiner
- Gold : Silber = 1 : 13,555
Gleichzeitig wird der Silbergehalt der Kleinmünzen weiter unter den nominalen
Wert herabgesetzt (Scheidemünzen), um die gestiegenen Kosten in den
Silberbergwerken und den gestiegen Preis für Kupfer decken zu können.
|
Reichs- speziestaler |
Kuranttaler (Reichstaler) |
Guldiner |
Gute Groschen |
Marien- groschen |
Kreuzer |
Speziestaler |
1 |
7/6 |
7/4 |
28 |
42 |
105 |
Reichstaler |
|
1 |
3/2 |
24 |
36 |
90 |
Guldiner |
|
|
1 |
16 |
24 |
60 |
Durch die dauernde Münzverschlechterung muss man bereits 1676 nicht 28,
sondern 32½ Groschen für den wertstabilen Speziestaler bezahlen (16% Agio).
Literaturempfehlung:
Arnold (2002)
1669
Die drei oberen Kreise Franken, Bayern und Schwaben beschließen
- 1 Taler = 90 Xr.,
1 Gulden = 60 Xr.
- 1 Dukat = 2 Taler = 3 Gulden = 180 Xr.
- 1 Goldgulden = 140 Xr.
- 13⅓-Gulden-Fuß oder 8 8/9-Taler-Fuß
- Gold : Silber = 1 : 15,111
Damit fordern einige Stände im Reich, den Taler zu 90 Kreuzer gelten zu
lassen. Andere halten 96 Kreuzer und wieder andere 105 Kreuzer für
angemessen.
1681 beschließt der Kaiser mit Salzburg und Bayern, den Taler 96 Kreuzer sowie
Dukaten = 3½ Gulden und Goldgulden = 2 Gulden, 36 Kr. gelten
zu lassen. Damit wird das Verhältnis von Gold zu Silber auf etwa 1 : 16,5
festgelegt.
Der Westfälische Kreis (1680) und der Niedersächsische Kreis (1681) schaffen
den Guldiner ab und kehren zu dem alten Münzfuß für den Taler zurück, ohne
festzulegen wieviele Kreuzer er wert sein soll.
Mitte des 17. Jahrhunderts
Der bergische oder klevesche Reichstaler (zumindest als Rechenwährung) wird
im 16-Taler-Fuß verwendet.
1 klevesche Taler = 60 Stüber à 8 Deut oder 12 Pfennige
Berg (Düsseldorf): 1 Stüber = 16 Pfennige
Ebenfalls Recheneinheit ist der von Preußen oft als Reichstaler bezeichnete
preußische Taler (Berliner Courant).
1 Taler preußisch = 24 gute Groschen à 12 Pfennige
1690 (Leipziger Rezess)
Karte: Das Währungsgebiet auf
Grundlage des Leipziger Rezesses
von 1690
Der Vertrag von Leipzig oder Leipziger Rezess zwischen Kursachsen,
Kurbrandenburg und dem Gesamthaus Braunschweig-Lüneburg setzt einen
12-Taler-Fuß bzw.
18-Gulden-Fuß
(
Leipziger Fuß) fest.
- 1 Reichsspeziestaler
= 120 Xr. (9-Taler-Fuß)
- 1 Kuranttaler = 90 Xr. (12-Taler-Fuß)
- 1 Gulden (⅔ Kuranttaler)
= 60 Xr. (18-Gulden-Fuß)
Wie zuvor entsprechen die ⅔-Stücke des Kuranttalers
(
Abbildung)
Zweidrittelstück oder Zweidritteltaler
Der abgebildete Zweidritteltaler bzw. das Zweidrittelstück des
Reichstaler von 1695 stammt vom brandenburgischen Kurfürsten Friedrich
III. Er entspricht 60 Kreuzern und hat damit den Wert eines ⅔
Kuranttalers (Rechnungstalers) zu 90 Kreuzern. Damit stimmt er mit dem
Gulden oder einem halben Reichsspeziestaler zu 120 Kreuzern überein.
Die Angabe (2/3) findet man im Revers unter dem Schild.
einem Gulden oder ½ Reichsspeziestaler. Im Übrigen wird der
Kuranttaler oder Rechnungstaler zu 19,488g Silber auch als preußischer Taler
oder Berliner Courant bezeichnet. Die Umrechnung in Gute Groschen und
Mariengroschen findet man weiter unter im Anschluss an die regionalen
Münzsorten.
- (Spezies-)Taler: 8 St. auf die 14 2/9lötige Mark
(1 feine Mark = 9 Speziestaler = 10 Taler 16 Groschen)
- Kursachsen
- 1 guter Groschen = 12 Pfennig
- ⅔-, ⅓- und ⅙-Talerstücke, nach
zweierlei Beschickungsart.
- 13½ St., 27 St. und 54 St. auf die 12lötige Mark
(1 feine Mark = 12 Taler)
- 17 St., 34 St., 68 St. auf die 15⅑lötige Mark
(1 feine Mark = 12 Taler)
- Scheidemünzen (Kursachsen) und ihre nominale Umrechnung
- Doppelgroschen, 64 31/32 St. auf die 7lötige Mark
(1 feine Mark = 12 Taler 9 Groschen)
- Einfache Groschen, 117 17/24 Stücke auf die 6 5/18lötige Mark
(1 feine Mark = 12½ Taler)
- Sechser, 212⅓ Stück auf die 5 4/9lötige Mark
(1 feine Mark = 13 Taler); gefetteter Wert korrigiert
- Dreier, 268⅔ Stücke auf die 3 8/18lötige Mark
(1 feine Mark = 13 Taler)
- Pfennige, 663 Stücke auf die 2 5/6lötige Mark
(1 feine Mark = 13 Taler)
- Braunschweigische Landen
- 1 Kuranttaler
= 36 Mariengroschen à 8 Pf.
= 24 gute Groschen à 12 Pf.
- 24, 12 und 6 Mariengroschenstücke jeweils zu 17 7/8 St.,
35 6/8 St. und 71 4/8 St. auf
die 15 8/9lötige Mark
(1 feine Mark = 12 Taler)
- 16-gute-Groschenstücke, oder ⅔ Stücke, zu
13½ St. auf die 12lötige Mark
(1 feine Mark = 12 Taler).
- Scheidemünzen und ihre nominale Umrechnung
- einfache gute-Groschenstücke zu 150 St. auf
die 8lötige Mark
(1 feine Mark = 12½ Taler).
- 3 und 2 Mariengroschenstücke zu 74⅓
St. und 111½ St. auf
die 8lötige Mark
(1 feine Mark = 12 3/8 Taler).
- einfache Mariengroschenstücke zu 162½
St. auf die 5 7/9lötige Mark
(1 feine Mark =
12½ Taler).
- 6, 4 und 3 Pfennigstücke zu 156, 234 und
312 St. auf die 4lötige Mark
(1 feine Mark = 13 Taler).
- einfache Pfennige zu 702 St. auf
die 3lötige Mark
(1 feine Mark = 13 Taler).
|
Reichs- speziestaler |
Kuranttaler (Rechnungstaler) |
Gulden |
Gute Groschen |
Marien- groschen |
Kreuzer |
Speziestaler |
1 |
4/3 |
2 |
32 |
48 |
120 |
Kuranttaler |
3/4 |
1 |
3/2 |
24 |
36 |
90 |
Gulden |
1/2 |
2/3 |
1 |
16 |
24 |
60 |
Die alten ⅔-Stücke des Kuranttalers nach dem zinnaischen Fuß werden wegen ihres
höheren Silbergehalts nicht zu 16, sondern zu 18 Groschen verrechnet.
Fazit: Die bisherige Reichsmünzpolitik des ohnmächtigen Reichstags von
Ausgburg wird nun durch eine Konventionspolitik einiger Teilstaaten
ersetzt.
1706
Art. XXII der «Stadt Düsseldorffischen Policey- und Tax-Ordnung» (Herzog
Johann Wilhelm) bestimmt
1 Reichstaler = 60 Stübern = 30 Kaisergroschen
1 Reichstaler = 8 Schilling = 80 Albus Cöllnisch
= 100 Albus leicht = 20 Blaffert = 1½ Taler Cöllnisch.
1709
Georg Heinrich Paritius, Cambio Mercatorio, Regensburg
Die letzte Spalte gibt den Reichsspeziestaler (½ Dukat = 1⅓
Taler) in lokalen Einheiten an
| | |
1 Speziestaler |
Braunschweig |
1 Taler | = 36 Mariengroschen à 8 Pfennige |
48 Mariengr. |
Bremen |
1 Taler | = 72 Groten à 5 Schwaren |
96 Groten |
|
1 Taler | = 2 Mark Bremisch à 36 Groten |
8/3 Mark Brem. |
Hamburg |
1 Taler | = 3 Mark à 16 Schilling à 12 Pfennige |
4 Mark Lübisch |
|
| 6 Schilling Lüb. = 1 Schilling Fläm. |
|
Reich |
1 Reichsdukat | = 2⅔ Taler = 4 Gulden |
½ Reichsdukat |
|
1 Reichsgulden | = 60 Kreuzer à 4 Pfennige |
|
|
1 Reichsgulden | = 20 Groschen à 12 Pfennige |
|
|
1 Taler | = 90 Kreuzer = 3/2 Reichsgulden |
|
|
1 Batzen | = 4 Kreuzer |
|
|
1 Kreuzer | = 4 Pfennig = 8 Heller |
|
Sachsen |
1 Taler | = 24 gute Groschen à 12 gute Pfennige |
32 gute Gr. |
Holland |
1 Nl. Gulden | = 20 Stüber à 16 Pfennige |
|
|
1 Nl. Gulden | = 26⅔ Schilling à 12 Pfennige |
|
Brabant |
1 Pfund Flämisch | = 6 Brab. Gulden = 20 Schilling Flämisch |
|
|
| 1 Schilling Fläm. = 6 Stüber à 2 Groten |
|
|
| 1 Brab. Gulden = 20 Stüber |
3⅕ Brab. fl. |
England |
1 pound | = 20 shillings à 12 pence |
|
Frankreich |
1 Écu / Louis Blanc | = 3 Livre (Franc) |
|
|
1 Livre (Franc) | = 20 Sols à 12 Deniers |
|
Spanien |
1 Dublone (Gold) | = 2 Escudos à 400 Maravedis |
|
|
1 Real de Vellon (Silber) | = 34 Maravedis |
|
Italien |
1 Ducat (Gold) | = 260 Soldi |
0,769 Ducat |
|
1 Lira (Silber) | = 20 Soldi |
|
Polen |
1 zloty (fl. pol.) | = 30 groszy à 18 denarow |
|
Russland |
1 Rubel | = 100 Kopeken = 33⅓ Altyn |
|
|
vorher | 1 Altyn = 3 Kopeken = 6 Dengi |
|
Umrechnung einiger ausländischer Münzen in das Münzsystem des Reichs
(Gulden, Kreuzer (Xr.), Pfennig)
- Altyn (Moskau) = 5 Xr., 8/5 Pfennig
- Batzen insgemein = 4 Xr.
- Batzen Augsbg., Bamberg, Eichstädt, Nürnberg etc. = 5 Xr.
- Denier oder Franz. Pfennig = ½ Pfennig
- 1 Franc oder Livre = 30 Xr.
- 1 Gulden Holländisch = 36 Xr.
- 1 Gulden Polnisch = 30 Xr.
- 1 Gulden Meißnisch = 1 Gulden, 18 Xr., 3 Pfennig
- 1 Groschen Kaiserlich = 3 Xr.
- 1 Groschen Sächsisch = 3 Xr., 3 Pfennig
- 1 Groschen Polnisch = 1 Xr.
- 1 Grot Brehmer = 1 Xr., 1 Pfennig
- 1 Grot Flämisch = 3 Pfennig
- 1 [Kupfer] Taler = 15 Xr.
- 1 Lira = 12 Xr.
- 1 Maravedis = 24/19 Pfennig
- 1 Mark Brehmisch = 15 Xr.
- 1 Mark Hamburgisch = 30 Xr.
Wegen 1 Livre (lb. Fr.) = 1 zloty (fl. Pol.) = 1 Mark lübisch enthält
die folgende Umrechnungstabelle weder zloty noch lübische Mark.
lb. Vl. |
Fl. Nl. |
£ Sterl. |
Rtl. |
Speziestl. |
lb. Fr. |
Fl. Reich |
lb. Ven. |
Rubel |
Tlr. Sw. |
Sp. Real |
|
|
1 |
25/4 |
9/16 |
5/2 |
15/8 |
15/2 |
15/4 |
75/4 |
5/4 |
5/1 |
1425/68 |
Pfund Flämisch |
|
4/25 |
1 |
9/100 |
⅖ |
3/10 |
1⅕ |
⅗ |
3/1 |
⅕ |
⅘ |
57/17 |
Gulden Nl. |
|
16/9 |
100/9 |
1 |
40/9 |
10/3 |
40/3 |
20/3 |
100/3 |
20/9 |
80/9 |
1900/51 |
£ Sterling |
|
⅖ |
5/2 |
9/40 |
1 |
¾ |
3/1 |
3/2 |
15/2 |
½ |
2/1 |
285/34 |
Reichstaler |
|
2/15 |
5/6 |
3/40 |
⅓ |
¼ |
1 |
½ |
5/2 |
⅙ |
⅔ |
95/34 |
Pfund Franz. (Livre) |
|
4/15 |
5/3 |
3/20 |
⅔ |
½ |
2/1 |
1 |
5/1 |
⅓ |
1⅓ |
95/17 |
Reichs-Gulden |
|
4/75 |
⅓ |
3/100 |
2/15 |
1/10 |
⅖ |
⅕ |
1 |
1/15 |
4/15 |
19/17 |
Lire, Venedig |
|
⅘ |
5/1 |
9/20 |
2/1 |
3/2 |
6/1 |
3/1 |
15/1 |
1 |
4/1 |
285/17 |
Russische Rubel |
|
⅕ |
5/4 |
9/80 |
½ |
3/8 |
3/2 |
¾ |
15/4 |
¼ |
1 |
285/68 |
Silbertaler Schweden |
|
68/1425 |
17/57 |
51/1900 |
34/285 |
17/190 |
34/95 |
17/95 |
17/19 |
17/285 |
68/285 |
1 |
Spanische Real |
|
Fett dargestellte Verhältnisse sind im Vergleich zur Quelle korrigiert.
1726 (hamburger Sonderweg)
Hamburg, der wichtigste Hafen im Reich, geht seit der Zeit des Zinnaer
Fußes seinen eigenen Weg. 1726 schert es mit einem eigenen
34-Mark-Fuß
aus und behält diesen Kurs bis 1888 bei. Vgl.
Gerhard (2002), S. 268.
1738 (Reichsmünzfuß)
Zumindest auf dem Papier wird der
Leipziger
Münzfuß zum
Reichsmünzfuß erhoben.
- wie zuvor im 9-Taler-Fuß: 1 (Spezies-)Taler = 2 Gulden = 1⅓ Taler
im 18-Gulden-Fuß: Gulden (⅔ Stücke), ½ Gulden (⅓
Stücke) und Viergroschen (⅙ Stücke), ebenso die in
den niederrheinischen Landen gebräuchlichen Blafferte (9 Kreuzermünzen),
sowie alle höherwertigen Kreuzermünzen
- 1 Reichsdukat = 4 Gulden; 67,944 St. je feine Mark Gold (wie 3. Reichsmünzordnung, 1559)
- 1 Goldgulden = 3 Gulden; 72 St. auf die raue Mark
(= 18 Karat 10
Grän Gold plus 3 Karat 8 Grän Silber plus 1 Karat 6 Grän Kupfer).
Scheidemünzen und ihre nominale Umrechnung
- 2 Taler (Reichstaler, Kuranttaler) à 90 Kreuzer = 3 Gulden à 60 Kreuzer
- Doppelgroschen oder 7½ Kreuzer,
12 St. = 1 Taler,
74¼ St. auf die raue Mark zu 8 Lot
(1 feine Mark = 12 3/8 Taler)
- Einfache gute Groschen,
24 St. = 1 Taler,
125 St. auf die raue Mark zu 6 Lot 12 Grän
(1 feine Mark = 12½ Taler)
- Batzen,
22½ St. = 1 Taler,
117 3/16 St. auf die raue Mark zu 6 Lot 12 Grän
(1 feine Mark = 12½ Taler)
- ½-Batzen,
45 St. = 1 Taler,
146¼ St. auf die raue Mark zu 4 Lot
(1 feine Mark = 13 Taler)
- Kaisergroschen,
30 St. = 1 Taler,
134 49/64 St. auf die raue Mark zu 5 Lot 13½ Grän
(1 feine Mark = 12½ Taler)
- 5-Kreuzer,
18 St. = 1 Taler,
100 St. auf die raue Mark zu 7 Lot 2 Grän
(1 feine Mark = 12½ Taler)
- 2½-Kreuzer, Mariengroschen oder Lübische Schillinge,
36 St. = 1 Taler,
171 St. auf die raue Mark zu 6 Lot
(1 feine Mark = 12⅔ Taler)
- Kreuzer,
90 St. = 1 Taler,
225 St. auf die raue Mark zu 3 Lot
(1 feine Mark = 13⅓ Taler)
- Sechs schwere Pfennige oder Sechser,
48 St. = 1 Taler,
156 St. auf die raue Mark zu 4 Lot
(1 feine Mark = 13 Taler)
- Drei schwere Pfennige oder Dreier,
96 St. = 1 Taler,
240 St. auf die raue Mark zu 3 Lot
(1 feine Mark = 13⅓ Taler)
- Schwere Pfennige,
288 St. = 1 Taler,
492 St. auf die raue Mark zu 2 Lot
(1 feine Mark = 13⅔ Taler)
- Leichte Pfennige,
360 St. = 1 Taler,
615 St. auf die raue Mark zu 2 Lot
(1 feine Mark = 13⅔ Taler)
- Blafer oder 4½ Kreuzer,
20 St. = 1 Taler,
111⅑ St. auf die raue Mark zu 7 Lot 2 Grän
(1 feine Mark = 12½ Taler)
- ½-Blafer,
40 St. = 1 Taler,
190 St. auf die raue Mark zu 6 Lot
(1 feine Mark = 12⅔ Taler)
- ¼-Blafer, Cölnische Albus oder 1 1/8-Kreuzer,
80 St. = 1 Taler,
200 St. auf die raue Mark zu 3 Lot
(1 feine Mark = 13⅓ Taler)
- Stüver oder 1½-Kreuzer,
60 St. = 1 Taler,
195 St. auf die raue Mark zu 4 Lot
(1 feine Mark = 13 Taler)
- ½-Stüver oder ¾-Kreuzer,
120 St. = 1 Taler,
300 St. auf die raue Mark zu 3 Lot
(1 feine Mark = 13⅓ Taler)
1740–1748 (Österreichischer Erbfolgekrieg)
Als der habsburger Kaiser Karl VI. 1740 stirbt, steht seine Tochter Maria
Theresia drei Verwandten mit Erbansprüchen gegenüber: Karl Albrecht von Bayern
(von seinem Bruder, dem Erzbischöf von Köln, 1742 zum Kaiser gekrönt), Philipp V. von
Spanien (habsburger) und Friedrich August von Sachsen. Die unklare Lage nutzt Friedrich
II. von Preußen, indem er Maria Theresia zu unterstützen verspricht,
wenn er Schlesien erhält. Ohne eine Antwort abzuwarten, besetzt er Schlesien.
In Deutschland stehen nun Österreich und Sachsen gegen Preußen und Bayern,
wobei sich Sachsen zunächst 1741 gegen Österreich wendet, aber schon 1744
wieder die Seite wechselt. Damit sollte klar sein, dass eine
währungspolitische Zusammenarbeit der genannten Parteien kaum denkbar ist.
1748
Bereits 1748 hat Franz I. als neue Münzwährung einen Taler im 10-Taler-Fuß
eingeführt, der leichter als der bisherige Taler im 9 2/7-Taler-Fuß
ist. Das Kaiserhaus versucht diesen Schritt zu legitimieren, indem es sich
auf das angebliche Recht aus dem Spätmittelalter beruft, schlechter als die
Reichsfürsten prägen zu dürfen. Durch
diese Maßnahme kann zum ersten Mal die Rechenwährung in Einklang mit der
umlaufenden Kurantwährung gebracht werden, was den Umgang mit Geld erleichtern
soll. In der
Münzkonvention vereinbart man deshalb, einen
gemeinsamen Währungsraum mit gegenseitig weitgehend kompatiblen
Währungssystemen zu schaffen. Süddeutschland und weite Teile des Rheingebiets
treten dem Vertrag bald bei, und spätestens bis zum Ende des Siebenjährigen
Krieges ist der Konventionstaler die am weitesten verbreitete Rechenwährung im
Reich mit einem Rechnungstaler im
20-Gulden-Fuß bzw.
13⅓-Taler-Fuß (3 Gulden = 2 Taler) geworden.
Friedrich August, König in Polen und Kurfürst von Sachsen, folgt diesem
Vorgang und ab 1750 bringt er ⅓, ⅙ und 1/12 Talerstücke heraus,
welche in den gedruckten Münz-Valvationstabellen mit der Anmerkung
begleitet werden, dass bei ihnen die feine Mark Silber für 13 Taler 9 Groschen ausgebracht worden sei.
1750 (Graumannscher Münzfuß)
Seit 1750 wird in Preußen der
Graumannsche
Münzfuß (auch Preußisch-Kurant-Fuß) angewendet, um zu vermeiden, dass die
höherwertigen Silbermünzen ausgeführt werden; dieser
14-Taler-Fuß
(oder 21-Gulden-Fuß) bestimmt, dass 14 Taler zu je 16,704g aus einer
feinen Kölner Mark zu schlagen
sind (ganze, ½- und ¼-Talerstücke). Der neue preußische Taler
wird von den Preußen
Reichstaler und sonst auch
Kuranttaler
(Thaler Kurant) genannt und er bildet bis Ende 1871 die Geldeinheit von
beinahe ganz Norddeutschland.
Gleichzeitig kehrt man zur alten Einteilung der Münzen zurück, so dass
die Unterscheidung zwischen Speziestaler und Rechnungstaler hinfällig wird:
1750–1821: 1 Taler preußisch = 24 (gute) Groschen = 288 Pf.
Außerdem wird ab 1764 eine Goldmünze – der Friedrichd'or –
hergestellt.
- 10½ Taler auf die 12lötige Mark Silber (14 Taler = 1 feine Mark)
- 1 Friedrichd'or (Louisd'or, Georgd'or, Augustd'or (?), Pistolette) = 5
Talerstück
35 St. auf die Mark Gold zu 21 Karat 8 Grän
38,778 St. je feine Kölner Mark Gold
- Der ältere doppelte Friedrichd'or (1737) ist wohl etwas schwerer
gewesen:
17 ½ St. auf die Mark Gold zu 21 Karat 9 Grän
- Gold : Silber = 1 : 13,846
- weitere Münzen sind 8-, 4- und 2-Groschenstücke
Vorsicht: Für das 5 Talerstück in Gold (der Louisd'or) wird
offensichtlich mehr gezahlt als für 5 preußische Taler in Silber. So berichtet
das
Rechenbuch (1826),
S. 428–431 1 Taler den Louisd'or zu 5 Taler gerechnet = 108
rheinische Kreuzer, während 1 preußischer Taler = 105 rheinische Kreuzer gilt.
Hintergrund ist der preußische Versuch mit Hilfe überbewerteter, silberner Taler
Gold zu kaufen, was sich die Händler am Markt natürlich nicht gefallen lassen.
1750/1753 (Konventionsfuß)
Österreich führt unter Kaiser Franz und seiner Gemahlin Maria Theresia den
20-Gulden-Fuß ein. Die neuen Münzen des Konventionsfußes sind der
Konventionsgulden und der
Konventionstaler und weil der Taler
als Münze geprägt wird, heißt er manchmal auch Konventionsspeziestaler.
Gleichzeitig setzt man in Bezug auf die Wiener-kölner Mark zu 233,87g
1 Maria Theresien Taler/Konventionstaler/Speziestaler (10-Taler-Fuß =
23,386g Silber pro St.)
= 2 Konventionsgulden (20-Gulden-Fuß = 11,693g Silber pro St.)
= 1⅓ Konventionsrechnungstaler (13⅓-Taler-Fuß)
analog: 24 Gulden oder 12 Taler aus der Wiener-kölner Mark zu 280,627g.
In der Tat steht auf dem Konventionstaler: 10 eine feine Mark.
Analog findet man auf dem Konventionsgulden: 20 eine feine Mark.
oder
1 Konventionstaler
= 120
Xr. = 40 Groschen
1 Konventionsgulden
= 60
Xr. = 20 Groschen
1 Rechnungstaler
= 90
Xr. = 30 Groschen
In Norddeutschland wird der Konventionstaler nach dem Ende des siebenjährigen
Krieges (1763) teilweise übernommen, aber zu 32 Guten Groschen gerechnet.
Für den Dukaten gilt
67 Dukaten auf die Mark Gold zu 23 Karat 8 Grän oder
67,944 Dukaten auf die feine Mark Gold (wie 3. Reichsmünzordnung, 1559)
1 Dukat = 4 Fl. 10 Xr.
Damit wird die feine Mark Gold zu 283,1 Gulden ausgebracht und man erhält
Gold : Silber = 1 : 14,155
Seit sich Bayern 1753 per Konvention (Vgl.
Lori, Bd. 3, S.351 ff.) dem
20-Gulden-Fuß angeschlossen hat, wird er
Konventionsfuß genannt. Neben
den Dukat treten nun auch die Münzen der bayrischen Kurfürsten Karl Albrecht
und Maximilian Joseph
1 kurfürstl. bayr. Carolin = 3 Goldgulden = 9 Fl. 12 Xr.
1 kurfürstl. bayr. Maxd'or = 2 Goldgulden = 6 Fl. 8 Xr.
Verwendete Spezies
- Taler, ganze und ½ Gulden
- Kopfstücke (Ort) à 20 Xr. und ½ Kopfstücke à
10 Xr.
- Siebenzehner à 17 Xr., Siebner à 7 Xr. und Groschen à 3 Xr.
Allerdings verschlechtert Bayern bereits 1754 den Konventionsfuß in
einen
24-Gulden-Fuß (siehe unten).
Wer eine Liste aller Taler und Gulden sucht, die nach dem Konventionsfuß von 1753
geprägt worden sind, greife zu
Hagen (1771).
Damit endet das Zeitalter des (Reichs-)Speziestalers endgültig, ohne das alte
Problem zu beseitigen, dass der Rechnungstaler zu 90
Xr. nicht gemünzt wird und der neue Speziestaler zu 120
Xr. einem anderen Münzfuß folgt.
Süddeutschland: 1 Konventionstaler = 20 Kreuzer = 240 Pfennige
Norddeutschland: 1 Konventionstaler = 20 Neuegroschen = 240 Pfennige
(nicht Holstein, Hamburg, Lübeck, Mecklenburg)
Der Konventionsgulden (20-Gulden-Fuß) entspricht
- in Österreich/Ungarn einem (Rechnungs-)Gulden (20-Gulden-Fuß)
= 120 Xr.,
- in Süddeutschland 1⅕ (Rechnungs-)Gulden (24-Gulden-Fuß)
= 144 Xr.
In dieser Form 1763 von Kursachsen und 1765 von Polen übernommen.
Analog entspricht der Konventionstaler (10-Taler-Fuß)
- 2 Konventionsgulden (20-Gulden-Fuß),
- in Mitteldeutschland und Westfalen 1⅓ (Rechnungs-)Talern (das
ist ein 13⅓-Taler-Fuß)
- und am Niederrhein 8/5 (Rechnungs-)Talern (das ist ein 16-Taler-Fuß).
Die Stückelungen des Talers variierten zwischen den deutschen Staaten.
Der Kaisergulden, rheinische Gulden oder Reichsgulden, mit dem auch
die sächsischen oder meißnischen, sowie die lüneburgischen, alten
brandenburgischen, und andere von verschiedenen nicht so großen Fürsten, wie
auch von Grafen und Städten, geprägte Gulden übereinstimmen, gelten, nach dem
Konventionsfuß im deutschen Reiche:
1 Rheinischer Gulden = 16 gute Groschen (den Louis d'or zu 5
Taler gerechnet) = 20 Kaisergroschen = 24 Mariengroschen = 30
Albus = 60 Kreutzer = 3 Kopfstücke = 15 Batzen = ⅔
Reichstaler; und nach französischem Geld 50 französische Sols.
1753 (sächsischer Sonderweg)
Sachsen (und Polen) führen einen
Münzfuß ein, nach dem in Leipzig 10 62/109 Taler aus der feinen Mark
Silber geschlagen werden.
Da Preußen jedoch Leipzig 1756 zu Beginn des siebenjährigen Krieges
einnimmt, erlangt dieser Münzfuß keine wesentliche Bedeutung
(Kriegswirren, erhebliche Inflation).
1754 (bayerischer Sonderweg)
Bereits 1754 verschlechtert Bayern unter Kurfürst Maximilian Joseph den
Konventionsfuß von 1753 in einen
24-Gulden-Fuß, wohl weil sie schon
seit längerem verschiedene höhere Münzfüße (22½ bis 23½)
praktiziert haben. (Vgl.
Lori, Bd. 3, S. 359–378.)
Daher wird bayrisches Geld "gewohnheitsmäßig" nur nach
einem Aufschlag akzeptiert und der Kurfürst bemerkt zu spät, dass seine
Steuereinnahmen unter dem schlechten Geld leiden.
Offiziell wird 1759 für die kurfürstlich bayrischen Ländereien festgelegt:
1 Dukat = 4 Fl. 10 Xr. (Konventionsgeld) = 5 Fl. (bayrisches Geld)
1 Carld'or (Carolin) = 11 Fl. (bayrisch); (eigentl. 11 Fl. 2,4 Xr.)
1 Maxd'or = 7 Fl. 20 Xr. (bayrisch); (eigentl. 7 Fl. 21,6 Xr.)
1 Konventionstaler = 2 Fl. 30 Xr. (bayrisch); (eigentl. 2 Fl. 24 Xr.)
1 Konventionsgulden = 1 Fl. 15 Xr. (bayrisch); (eigentl. 1 Fl. 12 Xr.)
München (1761 folgt Augsburg) stellt Rheinische (Rechnungs-)Gulden à
60 Kreuzer im 24-Gulden-Fuß (entspricht 16 Taler-Fuß) her.
Beispiel für 1763: In Kursachen sind alte Konventionsmünzen (im
13⅑-Taler-Fuß) und neue Konventionsmünzen (im 13⅓-Taler-Fuß) im Jahr 1763
gleichzeitig im Umlauf. Nach altem Fuß müsste der preußische Taler
(14-Taler-Fuß) entsprechend seinem Feingehalt Silber einen Wert von 22
Groschen 5 5/7 Pf. Konventionsgeld haben. Der neue Konventionsfuß
liefert 22 Groschen 10 2/7 Pf. Konventionsgeld je preußischen Taler.
Tatsächlich wird per Edikt in einer Valvationstabelle 1 preußischer
Taler = 22 Groschen 10 Pf. Konventionsgeld festgelegt. Kursachsen hat
also ein großes Interesse, das alte unterbewertete Konventionsgeld
einzuziehen und umzumünzen, bis schließlich nur noch das schlechtere
neue Konventionsgeld im Umlauf ist.
1756–1763 (Siebenjähriger Krieg)
Und wieder stehen sich Preußen und Österreich im dritten schlesischen Krieg
gegenüber. In dieser Zeit lässt Preußen im besetzten Sachsen und zuhause das
gute ältere Geld in minderwertiges Geld (sogenannte
Ephraimiten und
der Augustd'or) ummünzen, um seinen Krieg zu finanzieren. Als man 1764 zum
Graumannschen Fuß zurückkehrt, entledigt sich Preußen eines großen Teils
seiner Kriegsschulden, indem die minderwertigen Münzen zwangsweise umgetauscht
werden müssen und der Staat nur noch vollwertiges Geld akzeptiert.
1764 (Erneuerung des Graumannschen Münzfußes)
Karte: Mitteleuropa und
seine Währungsgebiete 1770
Der Graumannsche Taler wird wiederhergestellt. Am Ende des siebenjährigen
Krieges 1763 hat man kurzzeitig sogar einen 20-Taler-Fuß praktiziert.
Preußen lässt 1765 auch einen
Bankotaler im 10⅔ Taler-Fuß
ausmünzen. Wegen seiner geringen Stückzahl und der baldigen Einschmelzung (1790)
darf man diesen Taler wohl problemlos ignorieren.
Die rheinische Währung (Taler, Gulden, Kreuzer, Pfennig) ist zu dieser Zeit
bloße Rechnungsmünze, die dem gedachten 24-Gulden-Fuß (16-Taler-Fuß) genügt.
Ähnliches gilt für den fränkischen Gulden, wobei 5 rheinische (leichte) Gulden
= 4 fränkische (gute) Gulden gerechnet wird; das wäre ein nie praktizierter
19 ⅕ Gulden-Fuß.
Hinweis: Wer Lust hat, sich im Kopfrechnen zu üben, wendet sich den
nassauisch deutschen Länderein zu. Im Jahr 1766 gelten dort der 22-Guldenguß
für herrschaftliche Abgaben, der 24-Guldenguß im üblichen Handel und für
einige Verträge bleibt es beim alten 20-Gulden-Fuß. Vgl. Ruehle von Lilienstern (1802), S. 355ff.
Mit Bezug zum Rechnungsgulden im 24-Gulden-Fuß (auch rheinischer oder leichter
Gulden) werden folgende Werte wichtiger Münzen hoheitlich festgesetzt:
Goldmünzen = Gulden - Kreuzer
Carolin (Karld'or, köln., bayr., pfälz. etc) = 11 - 0
Schildlouisd'or (Louisneuf) = 10 - 36
Friedrichsd'or (preuß. 5-Talerstück) = 8 - 45
Maxd'or (bayrisch) = 7 - 20
Goldgulden (halber Maxd'or) = 3 - 40
Dukat (kaiserl., preuß., züricher) = 5 - 0
Severin (Souveraind'or) = 14 - 44
Silbermünzen = Gulden - Kreuzer
Konventionstaler = 2 - 24
Konventionsgulden = 1 - 12
alter kaiserl. Taler (Reichsspeziestaler) = 2 -40
Laubtaler = 2 - 45 (nach Korrektur)
Louisblanc (franz. Gulden)
* = 1 - 12
preußischer Taler
* = 1 - 45
*ergänzende Angaben aus "Rechenbuch" (1828), S. 428ff.
Ab 1767 akzeptiert der Staat keine Louisblanc mehr. Auch Laubtaler werden 1776
außer Kurs gesetzt. Der Handel reagiert lediglich mit einer entsprechenden
Abwertung.
1780
im Reich:
1 schwerer oder guter Pfennig = 3/2 leichte Pfennig
1 Reichstaler = 288 gute Pfennig = 432 leichte Pfennig = 3/2 Gulden
1 guter Groschen = 12 gute Pfennig = 18 leichte Pfennig
1 Kaisergroschen = 8 gute Pfennig = 12 leichte Pfennig = 3 Kreuzer
1 Batzen = 1/15 Gulden = 12⅘ gute Pfennig
1792
Niederrheinische Münze nach G. Adrian (Rechenmeister bei den sieben Bergen am
Rhein (Bonn))
1 Reichstaler species = 80 Albus
1 Reichstaler courant = 78 Albus
1 Taler species = 53⅓ Albus = ⅔ Reichstaler species
1 Taler courant = 52 Albus = ⅔ Reichstaler courant
1 Goldgulden = 112 Albus
1 Gulden kölnisch = 24 Albus
1 Blaffert = 4 Albus = 3 Stüber = 6 Fettmännchen = 48 Heller
1793
Süddeutschland stellt Rheinische (Rechnungs-)Gulden à 60
Kreuzer etwa im 24½ Gulden-Fuß her.
Ende des 18. Jahrhunderts
Gegen Ende des 18. Jahrhundert werden im zersplitterten und ausklingenden
Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation die verschiedensten
Münzfüße (hier die entsprechenden Guldenfüße)
praktiziert:
- im niedersächsischen Kreis: 17, 18, 20, 21
- im obersächsischen Kreis: 20, 21, 24
- im niederrheinisch-westfälischen Kreis: 15, 17, 18, 20, 21, 24, 25
- im oberrheinischen Kreis: 20, 24
- im schwäbischen Kreis: 20, 24
- im fränkischen Kreis: 20, 24
- im bayrischen Kreis: 24
damit auch: Jülich, Berg, Kur-Köln, Kurpfalz, ...
- im österreichischen Kreis: 20, 21
- in Böhmen und Mähren: 20
- in Preußen: 21
damit auch Kleve, Mark, Ravensberg, Ostfriesland,...
1813
Nach der napoleonischen Zeit wird 1813 der alte chaotische Zustand von 1806
wiederhergestellt.
Münzgebiet |
Münze |
Gegenwert |
Hessen-Cassel |
1 Konventionstaler = 2 Gulden |
5 Franken 18 Centimen |
1 Taler = 24 Groschen | 3 Franken 88 Centimen |
1 Gulden = 16 Groschen = ⅔ Taler | 2 Franken 59 Centimen |
Braunschweig-Wolfenbüttel |
1 Speziestaler = 32 gute Groschen |
5 Franken 18 Centimen |
1 Conventionstaler = 16 gute Groschen |
2 Franken 59 Centimen |
Ein zwei Mariengroschenstück
(= 16 Pfennige = 1⅓ gute Groschen) |
21 Centimen korrekt wäre wohl: 21,58 |
Hannover
Braunschweig-Lüneburg-Calenberg |
1 Speziestaler = 32 gute Groschen
= 48 Mariengroschen |
5 Franken 75 Centimen |
Ein zwei Mariengroschenstück
(= 16 Pfennige = 1⅓ gute Groschen) |
23 Centimen korrekt wäre wohl: 23,96 |
Preußen |
1 Taler = 24 Groschen |
3 Franken 70 Centimen |
1 Gulden = 16 Groschen = ⅔ Taler |
2 Franken 46 Centimen |
Hamburg |
1 Reichstaler Banco in Silber |
5 Franken 82 Centimen |
1 Mark Lübisch |
1 Franken 52 Centimen |
In alter Reichsmünze |
1 Konventions- oder Reichstaler |
5 Franken 18 Centimen |
1 schwerer Gulden = ½ Taler | 2 Franken 59 Centimen |
Ein 20 Kreuzerstück ⅖ Rheinischer Gulden |
86 Centimen |
1 Reichstaler = 7/5 Taler preußisch | |
1816 (Zollvereinsmark)
Karte: Zollverein
von 1815 bis 1871
Die preußische Maß- und Gewichtsordnung von 1816 setzt die Mark zu
233,856g (= ½ preuß. Handelspfund), fest, und in diesem Betrag dient
die Zollvereinsmark von 1837 bis 1857 als Münzmark der
Zollvereinsstaaten. Noch stärker als durch Verordnung treibt der Abbau der
Zollgrenzen und anderer Handelsschranken die Vereinheitlichung der Währung
voran. Aus dem Preußisch-Hessischen Zollverein (1828) erwächst 1834
der Deutsche Zollverein, der später das gesamte Deutsche Reich umfasst.
1854 legt der Deutsche Zollverein mit Einführung des Dezimalsystems
das Pfund (oder Zollpfund) auf 500g fest.
Umrechnung zwischen verschiedenen Talerfüßen
Taler-Fuß: |
13⅓ |
14 |
16 |
16⅘ |
16⅓ |
|
entspr. Gulden-Fuß: |
20 |
21 |
24 |
25⅕ |
24½ |
|
13⅓-Taler-Fuß |
1:1 | 21:20 | 6:5 | 63:50 |
49:40 |
Konventionsfuß |
14-Taler-Fuß |
20:21 | 1:1 | 8:7 | 6:5 |
49:42 |
Graumannscher Münzfuß (Preußen) |
30-Taler-Fuß |
| | | 13:10 |
|
Preußische Taler (nach 1821) |
16-Taler-Fuß |
5:6 | 7:8 | 1:1 | 21:20 |
49:48 |
Bergischer oder klevescher Münzfuß |
16⅘-Taler-Fuß |
50:63 | 5:6 | 20:21 | 1:1 |
36:35 |
Frankfurter Cours (um 1800) |
24½-Gulden-Fuß |
40:49 | 42:49 | 48:49 | 35:36 |
1:1 |
süddeutsche Gulden (1837) |
Im Zuge der Umstellung von Kölnische Pfund auf Zollpfund zu 500g und der
Einführung des 30-Taler-Fußes wurde auch der 24½ Gulden-Fuß auf einen
52½ Gulden-Fuß umgestellt (während 233,856/14 ≈ 500/30,
aber 233,856/24,5 ≠ 500/52,5).
1821
Gesetz über die Münzverfassung in den Preußischen Staaten
- 1750–1821:
1 Taler preußisch = 24 (gute) Groschen à 0,606g = 288 Pf. à 0,058g
- ab 1821:
30-Taler-Fuß mit Bezug zum Zollpfund (30 Taler je 500g Silber)
1 Taler preußisch = 30 Silber-Groschen à 0,5568g = 360 Pf. à 0,046g
Die leichte Münzverschlechterung wird im Allgemeinen
ignoriert, nur die Hamburger Girobank, deren Kunden Anspruch auf
ungemünztes Silber haben, passt ihre Kurse an.
vorher: 1 Mark Banco = 15,162 preuß. Silbergroschen = 52,974 rhein.
Xr. = 43,243 österr. Xr.
nachher: 1 Mark Banco = 15,17 preuß. Silbergroschen = 53,09 rhein.
Xr. = 75,85 neue österr. Xr.
- 1 Bergischer Reichstaler = 60 Stüber = 720 Pfennige
- 1 Rheinischer Gulden = 60 Kreuzer
Im offiziellen Sprachgebrauch wird die Bezeichnung "Reichstaler"
aufgegeben und nur noch von Taler gesprochen.
1832
Übersicht, zusammengetragen aus
Nelkenbrecher (1832):
Rechnungsmünze |
1 Kölner Mark Feinsilber enthält |
in Konventions- kurant |
in preußischem Kurant |
Stück |
Taler |
Taler |
Anhalt | | | |
Taler im Konventionsfuß zu 24 Gr. à 12 Pf. |
13⅓ |
1,000 |
1,050 |
Taler im 14-Taler-Fuß zu 24 Gr. à 12 Pf. |
14 |
0,952 |
1,000 |
Baden | | | |
Reichsgulden zu 16 Xr. à 4 Pf. |
24 |
0,556 |
0,583 |
Taler à 100 Xr. |
14 8/11 |
0,905 |
0,951 |
Bayern | | | |
Gulden zu 60 Xr. à 4 Pf. |
24 |
0,556 |
0,583 |
Taler zu 90 Xr. |
16 |
0,833 |
0,875 |
fränkische Gulden à 60 Gr. im 16-Taler-Fuß |
19,2 |
0,694 |
0,729 |
Braunschweig | | | |
Taler zu 24 gute Gr. à 12 Pf. |
13⅓ |
1,000 |
1,050 |
Gulden zu 16 gute Gr. |
|
|
|
Bremen | | | |
Taler zu 72 Groot à 5 Schwaren |
13⅓ |
1,000 |
1,050 |
Frankfurt am Main | | | |
Gulden zu 60 Xr. à 4 Pf. im Konventionsfuß |
20 |
0,667 |
0,700 |
Gulden zu 60 Xr. à 4 Pf. im 24-Gulden-Fuß |
24 |
0,556 |
0,583 |
Taler zu 90 Xr. im Konventionsfuß |
13⅓ |
1,000 |
1,050 |
Taler zu 90 Xr. im 24-Gulden-Fuß |
16 |
0,833 |
0,875 |
Hamburg | | | |
Mark zu 16 ßl. à 12 Pf. in Bankovaluta |
27¾ |
0,480 |
0,505 |
Mark zu 16 ßl. à 12 Pf. in Kurant |
34 |
0,392 |
0,412 |
Taler à 48 ßl. in Bankovaluta |
9¼ |
1,441 |
1,514 |
Taler à 48 ßl. in Kurant |
11⅓ |
1,176 |
1,235 |
1 Pfund flämisch (fl) = 2½ Taler = 7½ Mark lübisch
= 20 Schilling fl à 12 Groot oder Pf. fl |
|
|
|
Hannover | | | |
Taler im Konventionsfuß zu 24 Gr. à 12 Pf. |
13⅓ |
1,000 |
1,050 |
Hessen - Darmstadt (Großherzogtum) | | | |
Taler zu 90 Xr. à 4 Pf. |
16 |
0,833 |
0,875 |
Reichsgulden zu 60 Xr. |
24 |
0,556 |
0,583 |
Hessen - Kassel (Kurfürstentum) | | | |
Taler zu 32 Albus à 9 Pf. oder 12 hlr. |
13⅓ |
1,000 |
1,050 |
1 Taler = 1½ Reichsgulden = 24 gute Gr. = 36 Mariengr. = 90 Xr. |
|
|
|
1½ Taler = 1 Speziestaler |
|
|
|
Lippe-Detmold/Lippe-Schaumburg | | | |
Taler zu 36 Mariengroschen à 6 Pf. |
13⅓ |
1,000 |
1,050 |
Lübeck | | | |
Mark zu 16 ßl. à 12
Pf. lübisch Kurant |
34 |
0,392 |
0,412 |
1 Taler = 3 Mark lübisch Kurant |
13⅓ |
1,000 |
1,050 |
Mecklenburg-Schwerin | | | |
Taler zu 24 Gr. oder 48 ßl. |
11⅓ |
1,176 |
1,235 |
Mark zu 8 Gr. oder 16 ßl. |
34 |
0,392 |
0,412 |
Taler in ⅔ Stücken |
12 |
1,111 |
1,157 |
Gulden oder ⅔ Stücke |
18 |
0,741 |
0,778 |
Nassau | | | |
Reichsgulden zu 60 Xr. à 4 Pf. |
24 |
0,556 |
0,583 |
Österreich | | | |
Reichsgulden zu 60 Xr. à 4 Pf. |
20 |
0,667 |
0,700 |
Taler zu 90 Xr. |
13⅓ |
1,000 |
1,050 |
1 Speziestaler = 1⅓ Taler |
|
|
|
Ostfriesland | | | |
Preuß. Taler zu 54 ostfr. Stüber |
14 |
0,952 |
1,000 |
Gulden (alt holl.) zu 30 ostfr. Stüber |
25,2 |
0,529 |
0,556 |
Gulden zu 20 ostfr. Stüber |
37,8 |
0,353 |
0,370 |
Preußen (nicht alle Fürstentümer) | | | |
Taler zu 30 Silbergroschen à 12 Pf. preußisch Kurant |
14 |
0,932 |
1,000 |
Friedrichsd'or à 5 Taler |
|
|
|
Sachsen (Königreich) | | | |
Taler zu 24 Silbergroschen à 12 Pf. |
13⅓ |
1,000 |
1,050 |
1 Speziestaler = 2 Reichsgulden = 1⅓ Taler |
|
|
|
Spezies à 1⅓ Taler heißen auch Wechselzahlung |
|
|
|
Württemberg | | | |
Gulden zu 60 Xr. à 4 hlr. |
24 |
0,556 |
0,583 |
1 Batzen = 1 Xr. |
|
|
|
weitere Länder | | | |
Dänemark | | | |
Reichsbanktaler zu 6 Mark à 16 Schilling |
18½ |
|
|
1 Speziestaler = 2 Reichsbanktaler = 3 Mark hamburger Banko |
9¼ |
|
|
England |
| | |
Pound à 20 Shilling
Sovereign = Pfundstück in Gold
|
31,926 | | |
Shilling à 12 Pence |
44,69 | | |
Frankreich |
| | |
Franc à 100 Centimes |
51,944 | | |
80 Franc = 81 alte Livre à 20 Sols |
| | |
Niederlande |
| | |
Gulden à 100 Cents |
24 3/8 | | |
1 Stüver = 5 Cents = 16 Pf. (alt) |
| | |
flämisch: 1 Pfund fl. = 20 ß fl. = 240 Groot fl. = 6 Gulden |
| | |
Polen | | | |
Gulden zu 30 Gr. à 10 Pf. |
86,688 |
|
|
Russland | | | |
Rubel à 100 Kopeken |
13 |
|
|
Schweden | | | |
Speziesreichstaler zu 48 ß à 12 Oere (Rundstück) |
9,128 |
|
|
Schweiz (eidgenössisch) | | | |
Schweizer Franken zu 10 Batzen à 10 Rappen |
34,583 |
|
|
Alle Angaben sind auf drei Nachkommastellen gerundet.
Nelkenbrecher (1832)
(S. 539–608) enthält außerdem eine Liste aller
umlaufenden Gold- und Silbermünzen sowie deren Bewertung.
1834
1834 tritt der Zollverein in Kraft.
1837 (Münchner Münzkonvention)
Die süddeutschen Zollvereinsstaaten Bayern, Württemberg, Baden,
Hessen-Darmstadt, Nassau und Frankfurt gründen die «Münzvereinigung
Süddeutscher Staaten» und nehmen durch Vertrag den 24½-Gulden-Fuß
(auch Kronentaler-Fuß) auf der Basis einer
feinen Kölner Mark an.
1 Kölner Mark = 24½ süddeutsche Gulden = 14 preußische Taler
Durch Aufschlag von 20% bei der Bewertung von guten Konventionsmünzen
(20-Gulden-Fuß von 1753) entsteht in Süddeutschland schon bald der
24-Gulden-Fuß, welcher sich aufgrund des minderen Gehaltes der massenhaft
umlaufenden
Kronentaler zum 24½-Gulden-Fuß verschlechtert.
1838 (Dresdner Münzvertrag)
Die allgemeine Münzkonvention aller Zollvereinsstaaten (Dresdener Münzvertrag)
vom 30. Juli 1838 legt für die süddeutschen Staaten fest, dass alle
Vereinsstaaten sich entweder dem 21 Gulden-, dem 14 Taler- oder dem 24
½-Gulden-Fuße anzuschließen haben. Für den 14-Taler-Fuß erklären sich
insbesondere Preußen, die sächsischen Staaten und Kurhessen.
Als Vereinsmünze gilt der Doppeltaler (= 3½ süddeutsche Gulden =
3 österreichische Gulden), der zu 7 Stück je
feine Kölner Mark
ausgebracht worden ist.
1 Kölner Mark = 7 Doppeltaler = 14 preußische Taler
= 24½ süddeutsche Gulden
1 preußische Taler oder Vereinstaler = 30 Neugroschen = 300 Pfennige
1. Mai 1857 (Wiener Münzkonvention)
Österreich und Liechtenstein treten der Münzordnung des Zollvereins bei.
Der alte
Graumannsche Münzfuß
(14-Taler-Fuß bezüglich der
feinen Kölner Mark)
wird auf das neue Maß 1 (Zoll-)Pfund = 500g umgerechnet und ersetzt: entweder
durch den 30-Taler-Fuß (insbesondere Preußen), den 45-Gulden-Fuß (insbesondere
Österreich, 1 Gulden à 100 Kreuzern) oder den 52½-Gulden-Fuß
(insbesondere Süddeutschland).
- 14-Taler-Fuß: 1 Taler = 16,704g Silber
- 30-Taler-Fuß: 1 Taler = 16,667g Silber
100 Gulden Konventionsmünze = 105 Gulden österreichischer Währung
Der Wiener Vertrag wird mit Einführung der deutschen Reichswährung 1871
hinfällig.
Mit der 1871 begonnenen Reichsmünzreform (
Gesetz,
betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, 1871 ) verabschiedet man
sich von der Bimetallwährung (Gold und Silber) und stellt mit dem
Münzgesetz
von 1873 auf eine reine
Goldwährung um.
Gleichzeitig werden neue Nominale eingeführt.
1871–1875 bleibt der Reichstaler im Dt. Reich die offizielle
Bezeichnung des bisherigen Vereinstalers. Das umlaufende Silberkurantgeld der
Länder bleibt im Umlauf, aber die weitere Ausprägung wird verboten.
In Anlehnung an die hamburger Hansewährung (Mark Banco) wird die Goldmark zu
10 Mark à 100 (Reichs-)Pfennig (Dezimalsystem) als Kompromiss zwischen
dem preußisch-norddeutschen Talerblock und dem süddeutschen Guldenblock in
Form einer Goldwährung eingeführt.
Nominale: 1 dt. Mark = 100 Pfennig = ⅓ Taler
Goldwährung: 1 dt. Mark = 500/1395g Gold ≈ 0,358g Gold
Reichsgoldmünzen werden zu 1-, 5-, 10- und 20-Markstücken geprägt.
Scheidemünzen: 500g feines Silber (= 1 Zollpfund) = 100 dt. Markstücke
Reichssilbermünzen werden zu 5-, 2-, 1-, 0,5- und 0,2 Markstücken
geprägt.
Vorsicht: Bei vollwertigen Silbermünzen und einem Tauschverhältnis von Gold :
Silber = 1 : 15,5 hätte das dt. Markstück 5,556g statt 5g Silber enthalten müssen.
Umrechnung gemäß Reichsgesetzblatt:
300 Mark Reichswährung (dt. Mark) = 100 Reichstaler (Taler preußisch)
= 175 Gulden süddeutsch (gleich niederländisch)
= 150 Gulden/Forint österreich-ungarisch
= 250 lübische und hamburgische Kurantmark
= 200 Mark Banco
= 90 30/93 Bremer Goldtaler
3 dt. Mark = 1 Reichstaler = 100/685 Pfund Sterling = 300/80 Franc = 11/20 Real de Vellon
Bemerkenswerterweise ist das neu aufkommende
Papiergeld – die
Reichskassenscheine – zunächst kein gesetzliches Zahlungsmittel (keine
Verpflichtung zur Annahme) ist. Dieser Mangel wird aber überdeckt durch die
uneingeschränkte Pflicht der Notenbanken, Papiergeld gegen Gold einzutauschen.
Regionale Münzsysteme
Wegen ihrer regionalen Eigenheiten werden die verschiedenen Währungen und Münzsysteme
ausführlicher in separaten Abschnitten beschrieben.