Rheinisches Münzsystem

Kurköln, Kurmainz, Kurtrier, Kurpfalz, Jülich-Berg (und Kleve), Stadt Köln

Die zentrale Münze des Rheinischen Münzvereins ist der rheinische Goldgulden (auch der kurfürstliche Gulden). Seine Herstellung unterliegt zahlreichen Münzverträgen und Abmachungen, die letztlich den Feingehalt Gold immmer weiter reduzieren. Von dem rheinischen Goldgulden ist stets der Guldiner – also der rheinische Gulden in Silber – zu unterscheiden.

Während der Feingehalt des rheinischen Goldgulden Ende des 14. Jahrhunderts vereinheitlicht worden ist, zerfällt das rheinisches Münzsystem in Bezug auf das Silbergeld in zwei Großräume – (a) der kurkölnische-kurtrierische Raum mit dem Albus (= wisser penning oder Weißpfennig) und (b) der kurmainzische-kurpfälzische Raum mit verschiedenen Hellern und Pfennigen. Die Grenze ist zunächst durch Bingen, später (spätestens seit 1420) durch Niederheimbach definiert worden. Zu den Regionen und den jeweils vorherrschenden Silbermünzen vgl. Wagner (2001, S. 141). Man beachte, dass der Feingehalt bei den Silbermünzen – regional unterschiedlich – noch schneller abgenommen hat als der Feingehalt des rheinischen Goldguldens. Dementsprechend entwickelt sich neben dem binger Heller der wertstabilere frankfurter Heller heraus. Die Handelsmetropole und Edelmetallzentrale Frankfurt hat offenbar die Kraft besessen, sich ein Doppelwährungssystem zu leisten. Im gesamten 15. Jahrhundert gilt 1 Goldgulden = 216 frankfurter Heller.
Die meisten (allerdings unsortierten) Informationen zur frankfurter Währung vor allem im Vergleich zum mainzer Währungsraum findet man in Bothe (1906, S. 3–15).

Im Übrigen ist der "Alte Heller", aus dem sich der binger und frankfurter Heller herleiten, vom "Jungen Heller" zu unterscheiden. In Pfennigregionen wird nämlich der junge Heller (jhlr) als Untereinheit verwendet (1 d = 2 jhlr).
Für weitere Verwirrung sorgt der Usus im binger Hellergebiet, dass dort neben den Hellermünzen auch reine Recheneinheiten – der Schilling Heller und der Pfund Heller – verwendet worden sind.
Nominal gilt für die gebräuchlichsten Silberwährungseinheiten:

Die Geschehnisse im rheinischen Münzwesen werden durch Urkundensammlungen dokumentiert. Dabei konzentriert sich Würdtwein (1789) auf Mainz, Lacomblet (1840) auf den Niederrhein und Scotti auf Jülich, Kleve und Berg. Die in den Münzverträgen und Absprachen vereinbarten Gewichte beschreibt auch Weisenstein (2002), der sich ebenfalls auf Würdtwein beruft. Weitere hilfreiche Anmerkungen findet man in Oekonomische Encyklopädie, Bd. 92, S. 361f.

Vorbemerkung zu Kölner Mark: Die Angaben in Munro (1974), S. 316 gehen von einer Kölner Mark zu 233,856g aus. Grote (1863) unterstellt eine Kölner Mark zu 233,87g. Dagegen unterscheidet Witthöft (1991) verschiedene Kölner Marken: Im das 14. Jahrhundert herrscht die Kölner Mark zu 233,280g vor. Sie enthält 66 Gulden, die sich am florentiner Gulden bzw. an der brügger 8-Unzen-Mark zu 72 Gulden orientieren (1343). Später im 14./15. Jhd. gilt eine Kölner Mark zu 233,888g (S. 85). Diese 66 Gulden-Mark wird aus der Nürnberger Mark (255,15g) zu 72 Gulden hergeleitet. In der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts stellt sich eine Kölner Mark von 233,780g ein (S. 79); Witthöft bestimmt diese Mark zu 152 Engels aus der niederländischen Troy-Mark zu 160 Engels (246,084g).


  1. Selbstverständlich haben die Regionen Köln, Trier, Mainz und die Pfalz eine Vorgeschichte im Münzwesen. Im 12. und 13. Jahrhundert hat vor allem der Kölner Pfennig eine bedeutende Rolle gespielt, die in Hävernick (1930) nachgelesen werden kann.

    Da der Pfennig allgemein immer schlechter geworden ist, spielen die wertstabileren englischen Pennies (Sterlinge) in Nordwesteuropa ein große Rolle. Sie werden in Flandern, Brabant und Hennegau nachgeahmt und verbreiten sich rheinaufwärts als Sterlinge, Englisch (= 7 frankfurter Heller) oder Brabantiner. Sterlinge mutieren im System des rheinischen Münzvereins zum Schilling oder halben Weißpfennig.

    Darüber hinaus macht Ennen (1865, Bd. 2, 18. Kapitel) darauf aufmerksam, dass für Köln im 13. und 14. Jahrhundert immer zwischen gutem Geld (z.B. Marken guter Pfennige, denarii boni et legales oder schwere Pfennige, Recheneinheiten) und minderwertigem Usual- oder Pagamentsgeld (umlaufendes Geld, z.B. Pagamentsmark, colsch paymens oder kolnisch payment) zu unterscheiden ist. Leider geben die Urkunden nicht immer eindeutig Auskunft darüber, welches Geld gemeint ist.
  2. In Köln wird laut Verordnung wie folgt mit guter kölner Münze gerechnet:
    1 rheinischer Gulden = ¼ Mark = 3 Schilling = 18 Pfennig
    1 Mark = 12 Schilling = 36 Heller = 72 Pfennig
    1 Schilling = 3 Heller = 6 Pfennig
    1 Heller = 2 Pfennig
    Die Umrechnung in Pagamentsgeld (wiederum Mark, Schilling, Heller, Pfennig) ist recht widersprüchlich, so dass nur korrigierte Werte annähernd plausible erscheinen (vgl. Ennen (1865, Bd. 2, S. 398).
    1 Rh. Gulden = 3 Mark 5 Schilling = 41 Schilling
    ½ Rh. Gulden = 20 (nicht 10) Schilling 3 Pfennig
    ⅓ Rh. Gulden = 1 Mark 10 Heller
  3. Ruprecht I. von der Pfalz, der spätere Kurfürst, erhält 1354 unter König Karl IV. von Luxemburg das Recht, Goldmünzen herauszubringen, und so prägt er in der Folgezeit Goldmünzen nach dem Vorbild des Floren aus Florenz. Nach Munro (1974), S. 316 werden 66 Stück auf die Kölner Mark 23½ Karat fein (also kein reines Gold wie in Florenz) ausgebracht. Bei einer Kölner Mark von 233,888g ergibt das ein Raugewicht von 3,544g und ein Feingewicht von 3,470g.
    König Karl I. von Böhmen ist 1349–1353 mit Anna von der Pfalz verheiratet. Ihr Vater Rudolph II. der Blinde ist bis zu seinem Tod 1353 zusammen mit seinem Bruder Ruprecht I. Pfalzgraf bei Rhein. Während Karl I. im Jahr 1355 als Karl IV. zum römisch-deutschen Kaiser gekrönt wird, wird Ruprecht I. durch die Goldene Bulle (1356) die Kurwürde verliehen.
  4. Mit der Goldenen Bulle erhalten alle Kurfürsten das Recht, goldene Münzen zu schlagen.
    Vor allem die rheinischen Kurfürsten (Köln, Trier, Mainz und von der Pfalz) verfügen auf Grund der Zollstellen am Rhein über genügend Gold, die Produktion von Gulden aufzunehmen.
  5. In der Mitte des 14. Jahrhundert häufen sich die verschiedensten auswärtigen Münzen in Köln: englische, brabanter, deutzer, aachener, dortmunder, soester, andernacher, trierer und xantener Denare sowie heinsberger, dürener und schönforster Weißpfennige. Die Umrechnung in kölner gute Münze bzw. Pagamentsdenar ist völlig verwirrend, verschiedenartig und abweichend.

    Der Erzbischof von Köln, der Herzog von Jülich und die Städte Köln und Aachen beschließen daher 1357 ihr Geldwesen für 6 Jahre nach gleichen Grundsätzen zu regeln. Sämtliche Münzen (zwei Schilling, ein Schilling, sechs Pfennig, 3 Pfennig und 1 Pfennig Pagament (!)) sollen bei 11 (nicht 21) Mark Pagament eine Mark Königssilber enthalten. (Vgl. Ennen (1865, Bd. 2, S. 399) bzw. Lacomblet (1840, Bd. 3, Nr. 574))
    5 Schilling (Dutzend) 2-Schilling-Stücke = 60 2-Schilling-Stücke = 1 Mark
    also 3,9g Raugewicht je 2-Schilling-Stück
    11 Mark = 66 2-Schilling-Stücke = 1 Mark Königssilber
    also 3,4g Feinsilber je 2-Schilling-Stück
    Bezeichnenderweise wird das Verhältnis zu Goldmünzen in diesem Vertrag über französische und flämische Münzen definiert. So gilt 1 Pauweloyn

    Pavillon d'or (Pauweloyn)

    Pavillon d'or

    Der Pavillon d'or (Pauweloyn = Zelt) bezeichnet eine französische Goldmünze, auf der König Philipp VI. sitzend unter einem Zelt dargestellt ist. Die Münze ist 1339–1350 geprägt worden und weist ein gemessenes Gewicht von 5,09g auf.

    = 31 Schilling. Außerdem wird 1 Schild

    Ecu d'or (Schild)

    Ecu d'or

    Dieser Ecu d'or (Schild) ist unter König Philipp VI. von Frankreich 1337–1350 mit einem gemessenen Raugewicht von 4,51g ausgebracht worden.

    = 28 Schilling und 1 Royail

    Royal d'or (Royail)

    Royal d'or

    Der Royal d'or bezeichnet eine französische Goldmünze.
    Unter König Philipp IV. "der Schöne" ist 1291–1294 der Petit Royal Assis (gemessene 3,39g Raugewicht) ausgebracht worden. Später haben König Karl IV. wie auch Philipp VI. einen Royal d'or 1326–1328 (4,1g gemessenes Raugewicht, vgl. Abbildung) bzw. 1328–1350 (4,2g gemessenes Raugewicht) prägen lassen.

    = 25 Schilling festgelegt.

    Das zwei Schilling Stück wird zunächst Groschen, dann Weißpfennig genannt. Dieser Albus entwickelt sich zur Hauptsilbermünze am Niederrhein und bleibt es für Jahrhunderte bis zum Aufkommen des Talers.
  6. Mainz lässt 66 Goldgulden auf die Mark zu 23 Karat Feingold also 3,4g Feingold je Goldgulden schlagen. Daneben werden Turnosen und hohle Pfennige gemünzt:
    1 Goldgulden = 11 Turnosen zu je 10 (hohle) Pfennig
    Für die entsprechenden, neuen Weißpfennige in Köln und Trier gilt:
    1 Goldgulden (deutzer Standard) = 18½ Albus
    Siehe Münzabkommen in Würdtwein (1789, S. 153 und 205).
  7. Münzvertrag der Erzbischöfe von Trier und Köln (zunächst für zwei Jahre)
    1 Goldgulden = 3 Mark 1 Schilling = 37 Schilling = 18½ Albus
    Gemeint sind wie zuvor «schwere Gulden nach dem deutzer Standard», der nicht weiter bestimmt wird.
    Für die schon 1357 erwähnten französischen Goldmünzen gilt in Mark (m) und Schilling (s):
    1 Nobel = 6m 8s = 80s
    1 Pavillon d'or (Pauweloyn, Pauwelicen)

    Pavillon d'or (Pauweloyn)

    Pavillon d'or

    Der Pavillon d'or (Pauweloyn = Zelt) bezeichnet eine französische Goldmünze, auf der König Philipp VI. sitzend unter einem Zelt dargestellt ist. Die Münze ist 1339–1350 geprägt worden und weist ein gemessenes Gewicht von 5,09g auf.

    = 4m 4s = 52s
    1 Royal d'or (Royail, Reail)

    Royal d'or (Royail)

    Royal d'or

    Der Royal d'or bezeichnet eine französische Goldmünze.
    Unter König Philipp IV. "der Schöne" ist 1291–1294 der Petit Royal Assis (gemessene 3,39g Raugewicht) ausgebracht worden. Später haben König Karl IV. wie auch Philipp VI. einen Royal d'or 1326–1328 (4,1g gemessenes Raugewicht, vgl. Abbildung) bzw. 1328–1350 (4,2g gemessenes Raugewicht) prägen lassen.

    = 3m 6s = 42s
    1 schwerer doppelter Mottun (mottuyn, mouton d'or, agnel d'or

    Mouton d'or oder Agnel d'or (Mottuyn, goude Lam)

    Mouton d'or

    Der Mouton d'or oder Agnel d'or ist eine französische Goldmünze, deren Name von dem Lamm im Avers stammt. Sie ist unter den französischen Königen Ludwig IX., Philipp IV., Ludwig X., Philipp V. und Karl IV. geprägt worden.
    Der abgebildete einfache Agnel d'or ist 1311–1313 unter Philipp IV. hergestellt worden und hat ein gemessenes Raugewicht von 4,07g.

    ) = 5m 3½s = 63½s
    1 leichter doppelter Mottun = 5m = 60s
    1 alter Schild = 3m 10s = 46s
    1 jülicher Wilhelms Gulden = 2m 9s = 33s
    1 deutzer, koblenzer, mainzer, bacheracher Gulden = 3m 1s = 37s
    1 leichter florentiner Gulden = 3m 11s = 35s
    1 schwerer lübischer Gulden = 3m = 36s
    1 ungarischer oder böhmischer Dukat = 3m 18d = 37½s
    Für den Albus wird vereinbart:
    91½ Albus = 1 Mark 12⅔ lötigen Silbers
    1 Albus = 2,55g Silber Raugewicht
    1 Albus = 2,02g Feinsilber
    Laut Vertrag soll der Albus 9½ Denar fein sein, das heißt, (9x24+12) Grän = 228 Grän. In der vertrauteren Lot-Angabe ergibt sich demnach 228/18 = 12⅔lötiges Silber.
    Vgl. Lacomblet (1840, Bd. 3, Nr. 717).
  8. Würdtwein (1789, S. 154) berichtet anhand einer limburger Chronik:
    3 Heller = 1 Pfennig
    12 Heller = 1 Schilling Heller = 1 Albus (kölnisch)
    12 Schilling Pfennig = 144 Pfennig = 1 Mark (marcam usualem)
  9. 1 Goldgulden = 20 Albus = 240 Heller (Köln) = 1 Pfund Heller (lb.hlr.)
    Seltsamerweise gilt die Umrechnung nur im Außenverkehr, innerstädtisch bleibt es bei der alten Umrechnung.
  10. 66 Goldgulden auf die Mark zu 23 Karat Feingold; also 3,4g je Goldgulden.
  11. Gründung des rheinischen Münzvereins. Kurfürst Ruprecht III. von der Pfalz (später römisch-deutscher König) einigt sich mit den drei geistlichen Kurfürsten, 66 Gulden auf die Mark zu 23 Karat Feingold zu schlagen und solche Münzen als gegenseitige Währung zu akzeptieren.
    1 neuer Goldgulden = 20 Albus
    1 alter Goldgulden = 19 Albus
    Siehe Münzabkommen in Würdtwein (1789, S. 218).
    Für den Albus gilt:
    96 Albus = 1 Mark 12 lötigen Silbers
    1 Albus = 2,44g Silber Raugewicht
    1 Albus = 1,83g Feinsilber
  12. In einer kurmainzischen Münzordnung wird für den oberrheinischen Raum die Prägung eines cleinen phenning (das ist der Heller) veranlasst. Seine Relation zum mittel- und niederrheinischen wissen phenning (das ist der Albus) hat 11 hlr = 1 alb betragen, was demonstriert, dass sich beide Sorten nicht sehr gut vertragen haben.
    Daneben hat es auch einen kurkölnischen-kurtrierischen Heller gegeben, dessen Wert 1 alb = 12 hlr betragen hat.
    Am Markt hat man den amtlichen Kurs alsbald (etwa 1434) ignoriert und der binger Heller ist im Verhältnis 1 alb = 10 hlr gehandelt worden. Da sich der Verkehrswert des binger Hellers im Vergleich zum kurtrierischen-kurkölnischen Heller im weiter verschlechterte, werden beide Heller 1464 gleichgesetzt.
  13. 66 Goldgulden auf die Mark zu 22½ Karat Feingold; also 3,322g je Goldgulden.
    1 (neuer) Goldgulden = 20½ Albus und 1 alter Goldgulden = 20 Albus
    Siehe Münzabkommen in Würdtwein (1789, S. 244).
    • offizieller Kurs zum Heller laut Münzvertrag (wie Miltenberger Münzordnung von 1368)
      1 Goldgulden = 20½ Albus = 18 Schilling alte Heller = 216 alte Heller
    • Normalerweise hätte man den offiziellen Kurs Albus : alte Heller = 1 : 11 verwenden müssen.
      1 Goldgulden = 20½ Albus = 225½ Heller
    • Laut Münzvertrag wird aber ½ Albus wie 5 alte Heller behandelt. Damit müsste gelten:
      1 Goldgulden = 20½ Albus = 205 Heller
  14. Beitritt König Ruprechts (1400–1410 römisch-deutscher König und als Ruprecht III. 1398–1410 Kurfürst der Pfalz) zum Münzabkommen von 1399; de facto werden damit die bereits praktizierten Regel bestätigt; also 3,310g je Goldgulden;
    70⅔ Gulden = 1 feine Mark Gold

    Weil einige rheinische Kurfürsten zweifelhafte Gulden prägen lassen, wird nach vermehrten Klagen – insbesondere durch die Handelsstädte Köln und Frankfurt – veranlasst, dass jeder sein eigenes Zeichen und Wappen auf die Gulden prägen soll.

    Vgl. Regesta Imperii (23. Juni 1402).
  15. König Ruprecht von der Pfalz und die drei geistlichen Kurfürsten (Mainz, Köln, Trier) vereinbaren, eine gemeinsame Gold- und Silbermünze zu schlagen: 66 Gulden auf 1 Mark zu 22½ Karat feines Gold also
    70,4 Gulden = 1 feine Mark Gold.
    Ferner soll ein silberner Weißpfennig und ein englischer Pfennig geschlagen werden, die neun Pfennig »fyns« halten. 104 Albus = 1 Mark.
    Vgl. Regesta Imperii (5. März 1404).
  16. Das Münzabkommen in Würdtwein (1789, S. 160) und der Artikel in der Oekonomische Encyklopädie, Bd. 92, S. 361f. sind nicht konsistent. Unstreitig ist, dass die drei geistlichen Kurfürsten am Rhein (Köln, Mainz, Trier) untereinander einen neuen Münzverein errichten und darin den Goldgulden auf 66 Stück je Mark zu 22 Karat Feingold — das sind
    72 Gulden = 1 feine Mark Gold
    — setzen; also 3,25g je Goldgulden.
    Die nominale Umrechnung ist laut Münzabkommen
    1 Goldgulden = 21 Albus = 189 Pfennig = 252 Heller oder
    1 Albus = 9 Pfennig = 12 Heller,
    während die Encyklopädie bereits von 1 Goldgulden = 20½ Albus ausgeht.
    Für den Albus ist von
    104 Albus je 12lötige Mark Silber oder
    138⅔ Albus = 1 feine Mark Silber
    auszugehen. Damit ergibt sich ein Tauschverhältnis von
    Gold : Silber = 1 : 10,904.
    Außerdem werden Heller oder Morchions (spätere Möhrchen?) ausgebracht
    1 feine Mark = 2304 Heller (864 auf die 6lötige Mark)
  17. Die Kurfürsten von Mainz, Trier und der Pfalz, sowie der Herzog von Jülich vereinbaren, 66 Stück auf die Mark zu 20 Karat Feingold (also 2,953g je Goldgulden) zu schlagen.
    79,2 Gulden = 1 feine Mark Gold.
    1 Goldgulden = 20½ Albus
    Siehe Münzabkommen in Würdtwein (1789, S. 161).

    Zwei Jahre später wird der Herzog von Jülich Partner im kurrheinischen Vertrag, dem alle vier Kurfürsten und die Stadt Köln angehören.
    Das Münzbild wird insofern angepasst, als der neue, fünfte Vertragspartner durch den jülicher Löwen aufgenommen wird. Um den jülicher Löwen nicht mit dem pfälzischen Löwen zu verwechseln, werden die pfälzischen Wittelsbacher durch bayerische Wecken repräsentiert.

    Für den Albus gilt 1419
    107 Albus je 10⅔ lötige Mark Silber oder
    160½ Albus = 1 feine Mark Silber
  18. 100 Stück auf 1½ Mark zu 19 Karat Feingold; also 2,777g je Goldgulden.
    1 Goldgulden = 20½ Albus
    Siehe Münzabkommen in Würdtwein (1789, S. 161 und S. 262).

    Falls der Vertrag wie folgt zu lesen ist, 101½ Stück auf die Mark zu 19 Karat Feingold, erhielte man 1,824g je Goldgulden.

  19. Die rheinischen Kurfürsten und die Stadt Köln vereinbaren, 100 Gulden aus II (nicht plausible, es muss wohl 1½ heißen, sonst kommt man nicht auf die gemessenen 2,777 g Gold) Mark zu 19 Karat Feingold zu schlagen.
    84,2 Gulden = 1 feine Mark Gold.
    Siehe Münzabkommen in Würdtwein (1789, S. 162).

    Für den Albus gilt nun
    104 Albus je 10⅔ lötige Mark Silber oder
    156 Albus = 1 feine Mark Silber
  20. Für die frankfurter Währung findet man
    1 Gulden frankfurter Währung = 216 frankfurter Heller oder Pfennig
    = 24 Schilling alte Heller = 216 alte (binger) Heller
    = 27 Albus = 216 Pfennig kölnisch
    = 60 Kreuzer
    Demnach werden frankfurter Heller, alte Heller und kölner Pfennige als gleichwertig behandelt.
  21. Der immer weiter abwertende Albus stabilisierte sich bei
    1 Goldgulden = 24 Albus = 288 Heller
  22. findet ein Münzprobationstag in Frankfurt statt, weil vermehrt verschlechterte kaiserliche Gulden auftreten, die sich die rheinischen Kurfürsten weigern anzunehmen:
    Man einigt sich, 68 Stück je 19 karätige Mark auszubringen, das macht 2,723g je Goldgulden.
    85,9 Gulden = 1 feine Mark Gold.

    Der Reichserbkämmerer Conrad von Weinsperg, der die verschlechterten Münzen selber in Umlauf gebracht hat, beraumt den Münzprobationstag an und macht selbst den Vorschlag, den Goldgehalt zu verringern. Zu seiner Ehrenrettung ist anzumerken, dass er die Mark Gold für höchstens 66 Gulden einkaufen durfte.

  23. Auf den Reichstagen 1437/1438 wird genehmigt, was man 1433 in Frankfurt beschlossen hat. Warum in der Literatur immer wieder gefolgert wird, der Entschluss besage, 80 12/19 Stück je feine Mark Gold zu schlagen, ist so nicht nachvollziehbar.
    1 Goldgulden = 24 Albus = 288 Heller
  24. Die rheinischen Kurfürsten kommen (wie 1425 und 1437) weiterhin überein, 100 Gulden aus 1½ Mark zu 19 Karat Feingold zu schlagen, das entspricht
    84,2 Gulden = 1 feine Mark Gold.
    Siehe Münzabkommen in Würdtwein (1789, S. 164).

    Für den Albus gilt
    112 Albus je 10 lötige Mark Silber oder
    179 1/5 Albus = 1 feine Mark Silber
  25. Die rheinischen Kurfürsten beschließen, weiterhin 100 Gulden aus 1½ Mark zu 19 Karat Feingold zu schlagen, das entspricht 66⅔ Stück auf die 19 karätige Mark.
    Siehe Münzabkommen in Würdtwein (1789, S. 165 und S. 310).

    Zum gleichen Zeitpunkt (!) werden die Münzmeister angewiesen, 102 Stück auf 1½ Mark zu 19 Karat Feingold auszubringen; also 2,723g je Goldgulden.
    85,8 Gulden = 1 feine Mark Gold.
    Siehe Münzabkommen in Würdtwein (1789, S. 318).
    1 Goldgulden = 24 Albus = 288 Heller
  26. 103 Stück auf 1½ Mark zu 19 Karat Feingold; also 2,696g je Goldgulden.
    86,7 Gulden = 1 feine Mark Gold.
    Siehe Münzabkommen in Würdtwein (1789, S. 167 f.).
    1 Goldgulden

    Goldgulden

    Goldgulden

    Dieser Goldgulden ist um 1469 nach den Vorgaben des kurrheinischen Münzvertrag aus dem Jahr 1465 von dem kölner Erzbischof Ruprecht in Bonn ausgebracht worden. Sein Wappen enthält ebenso den pfälzer Löwen wie das seines Bruders, Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz. Das mainzer Rad (Erzbischof Adolf II. von Nassau) und das trierer Wappen (Erzbischof Johann II. von Baden) vervollständigen das Revers.
    Der Erzbischof von Köln spielt in der rheinischen Münzunion insofern eine Sonderrolle, als er seit 1288 (Schlacht bei Worringen) aus der Stadt Köln vertrieben worden ist. Der Erzbischof verlegt daraufhin seinen Regierungssitz nach Brühl bzw. Bonn und die Münzstätte in Köln stellt fast 200 Jahre lang ihren Betrieb ein. Der nahezu mittellose Erzbischof Ruprecht (1463–1478) legt sich mit den kurkölnischen Ständen an und versucht verpfändete Güter mit Waffengewalt zurückzuerobern. Das Domkapitel erklärt ihn 1473 für abgesetzt. Nachdem Ruprecht 1478 in Gefangenschaft geraten ist, muss er auf seine Kurwürde verzichten. In der Zwischenzeit hat die Stadt Köln 1474 das Münzrecht erhalten.

    = 24 Albus = 288 Heller = 192 d = 16 ß
    Für den Albus gilt
    113 Albus je 10 lötige Mark Silber oder
    180 4/5 Albus = 1 feine Mark Silber
  27. Die Stadt Köln erhält das Münzrecht, nachdem die Münze des nach Bonn vertriebenen kölner Erzbischofs fast 200 Jahre geruht hat.
  28. (a) Offziell werden die Münzmeister angewiesen, 103 Stück auf 1½ Mark zu 19 Karat Feingold auszubringen; also 2,696g je Goldgulden.
    86,7 Gulden = 1 feine Mark Gold.
    113 Albus = 1 Mark 9⅓ lötigen Silbers
    193,7 Albus = 1 feine Mark Silber
    1 Goldgulden = 24 Albus = 288 Heller
    Gold : Silber ≈ 1 : 10,74
    Siehe Münzabkommen in Würdtwein (1789, S. 360f.).

    (b) Intern ergeht eine Anweisung an den Münzwardein, 104 Stück auf 1½ Mark zu 18 Karat 10 Grän Feingold auszubringen; also 2,647g je Goldgulden.
    88,35 Gulden = 1 feine Mark Gold.
    113 Albus = 1 raue Mark Silber
    193,7 Albus = 1 feine Mark Silber
    Gold : Silber ≈ 1 : 10,95
    Siehe Münzabkommen in Würdtwein (1789, S. 366).
  29. Bekanntmachung über neue Münzwerte (Würdtwein, 1789, S. 382–390).
    1 Goldgulden = 26 Albus
    1 kölner Pfennig = 3 mainzer Pfennig (denarios Moguntinos)
    1 Mark kölner Pfennige = 27 Albus
    1 kölner Schilling = 3 mainzer Schilling (ß usuales Moguntinos)
    1 Schilling Heller (ß communem) = 12 junge Heller (hallenses juniores, jhlr) = 9 binger Heller (hlr)
    Die Umrechnung des Goldgulden zu 26 Albus für den binger Hellerraum erfolgt über Pfund Heller (lib.hlr.), Schilling Heller (ß hlr.) und binger Heller:
    1 Goldgulden = 26 alb. = 1 lib.hlr., 14 ß hlr., 6 binger hlr.
    1 alb. = 16 jhlr. = 12 binger hlr. = 1⅓ ß hlr. = 8 d
    oder alternativ
    1 lib.hlr. = 20 ß hlr. = 240 jhlr. = 180 binger hlr. = 15 alb. = 120 d
    1 ß hlr. = 12 jhlr. = 9 binger hlr. = 3/4 alb. = 6 d
    Für den frankfurter Raum gilt
    1 Goldgulden = 27 Albus in frankfurter Hellern
    1 Albus = 8 frankfurter Heller
    1 Schilling = 9 frankfurter Heller
  30. 105 Stück auf 1½ Mark zu 18½ Karat Feingold; also 2,575g je Goldgulden.
    90,81 Gulden = 1 feine Mark Gold.
    1 Goldgulden = 26 Albus = 312 Heller = 208 d
    Siehe Münzabkommen in Würdtwein (1789, S. 169f. und 392).
    Im Abkommen heißt es nicht 18½, sondern "newndzehend halb grad feyns gold", was wie die Uhrzeit "halb zwölf" zu lesen ist.
  31. Im Zuge einer Münzreform (vgl. Scotti, S. 7) vereinbaren der Herzog von Jülich-Berg, Kurköln und die Stadt Köln, dass die alten Silbermünzen nicht außer Kurs gesetzt werden.
    1 Goldgulden = 24 neue Albus = 36 alte Albus
  32. 107 Stück auf 1½ Mark zu 18½ Karat Feingold; also 2,527g je Goldgulden.
    92,54 Gulden = 1 feine Mark Gold.
    Siehe Münzabkommen in Würdtwein (1789, S. 170 und 413).
    Diese Regel ist im Rheinischen Münzverein bis 1559 beibehalten worden.
  33. Drei Edikte über das Münzwesen zwischen dem Herzog von Jülich-Berg, Kur-Köln und der Stadt Köln (Scotti, S. 7–14).
    1 Goldgulden ist zunächst 24 neue Albus, dann 39 Albus.
    In Würdtwein (1789, S. 171) findet man
    1 gemeiner Gulden = 24 Albus = 12 Tornus
    1 Goldgulden = 26 Albus = 13 Tornus
  34. Der Reichstag verabschiedet, dass 71⅓ Gulden auf die rauhe Mark Gold von 18½ Karat gehen sollen (2,526g Feingold je Gulden), also
    92,54 Gulden = 1 feine Mark Gold.
  35. 1 Goldgulden = 312 binger Heller = 208 Pfennig = 216 frankfurter Heller
    Entsprechend dem Greshamschen Gesetz droht der schlechtere frankfurter Heller den binger Heller zu verdrängen und wird daher in der Kurpfalz und in Kurmainz verboten (312 binger Heller = 25,6 g Silber, 208 Pfennig = 26,4 g Silber, 216 frankfurter Heller = 23,3 g Silber).
  36. 1 Goldgulden = 26 Albus = 312 Heller (24 Albus = 1 Rechengulden)
  37. Der Kurfürst von Köln, der Herzog von Jülich-Berg, der Herzog von Kleve und die Stadt Köln beschließen, dass nur Radermünzen umlaufen sollen und dass der Goldgulden und der (silberne) Raderalbus die Währung sind. Zu den Details der Umrechnung siehe hier.
  38. Die erste Reichsmünzordnung oder Eßlinger Münzkonvention wird zwar erlassen, aber fast überall ignoriert. Zu den weiteren Details siehe hier.
  39. 72 Stück auf die Mark zu 18½ Karat Feingold; also 2,504g je Goldgulden.
    93,4 Gulden = 1 feine Mark Gold.
Mit den Reichsmünzordnungen (1524, 1551, 1559) und vor allem dem Reichsmünzabschied von 1566 schwindet die Bedeutung der rheinischen Münzvereins. Daher folgen einige Anmerkungen, die zum einen für den rheinischen Münzverein bis 1566 interessant sind und die zum anderen die rheinischen Besonderheiten nach 1566 ergänzen.


Ergänzungen

1373:

In Würzburg wird mit Turnosen gerechnet (Würdtwein, 1789, S. 210):
12 Turnosen = 1 Rheinischer Gulden (Guldiner)
10 Turnosen = 1 Goldgulden
also Guldiner : Gulden = 6 : 5

1407:

Entnommen aus von Praun, 1784, S. 64 ff.:
Würzburg (gehört wohl nicht unmittelbar zum benachbarten rheinischen Münzverein)

1434:

Der Pfennig hat stark an Wert verloren (Würdtwein, 1789, S. 210)
1 Gulden = 180 Pfennig

1437:

Würdtwein (1789, S. 210) konstatiert, dass Würzburg, Bamberg, Brandenburg und Bayern gleiche Schillinge, Pfennige und Heller münzen lassen. Allerdings sind die Angaben inkonsistent: Dagegen gilt für die Münznominale

1457:

Oekonomische Encyklopädie: In Nürnberg gilt

Goldmünzen

notwendige Plausibilitätsüberlegungen
   Jülich-Berg    Jülich-Berg Stadt Köln
Goldgulden Mark    Goldgulden Dezimalrechnung!
neue Albus Schilling Albus 2. 3. 4.
Münzsorte neue Heller Heller Schilling Spalte in Albus
königliche große Real6-0-0
königliche Nobel3-0-0
Henricus Nobel2-16-017-6-02-27-0 104105105
Philippus Nobel2-12-0
Rosennobel3-0-019-6-03-0-0 117117117
Salute1-7-08-9-01-13-1 50,37552,552,5
Engel Nobel2-0-013-0-02-0-0
burgundischer Rieder1-8-09-0-01-15-0 525454
geldrische Rieder0-20-05-3-00-31-1 32,531,531,5
Leuwen / Lewe / Leeuwe1-12-010-0-01-21-0 58,56060
französische Krone1-6-08-0-01-9-0 48,754848
Krone mit der Sonne1-6-08-3-01-10-1 48,7549,549,5
Wilhelmus (Guillelmus) Schild1-0-66-8-01-2-0 39,814041
Johannes Schild1-0-06-6-01-0-0 393939
Philippus Schild0-18-04-9-30-29-½ 29,2528,7529,25
Egmonts Gulden0-12-63-4-30-20-½ 20,3120,2520,25
hornische Postulatsgulden0-11-03-0-0 17,87518
Ruprecht Postulatsgulden0-14-03-9-0 22,7522,5
Der Salute (Saluyt) wird wie ungarische Gulden oder venezianische, florentinische, mailänder oder portugiesische Dukaten behandelt.
Der Lewe ist einmal mit 9 Mark (S. 11) und einmal mit 10 Mark (S. 12) angegeben.
Wilhelmus Schild = 1 Goldgulden 12 Heller = 1 Goldgulden 2 Schilling ?!

Silbermünzen

Jülich-Berg Jülich-Berg/Stadt Köln
Albus
"2 neue = 3 alte" Schilling
Münzsorte neue Heller alte Heller Heller Heller
kölnische Turnose2329½393-0-3
Kurköln alte Blanke2030
deutzer Blanke1624282-0-4
metzer Blanke2436403-0-4
doppelter (jülicher?) Buschen10½16181-1-0
simpler (jülicher?) Buschen890-1-3
Kurfürsten Raderalbus1116½
Kurfürsten Albus / mit Köln10½16181-1-0
alter Bonner Albus1015171-0-5
bonner / klevescher Albus812131-0-1
deuzer Albus1015
kölner Stüber (Stoesser)3045514-0-3
Engel Stüber484-0-0
2 trierer Schilling11121-0-0
Kreuzer80-1-2
Fazit: Sowohl goldene als auch silberne Münzen aus Jülich-Berg, Köln, Deutz, Bonn, Trier usw. mit demselben Nominal haben unterschiedliche Werte. Als Beispiel konzentriere man sich auf den Albus einschließlich des Raderalbus in alter und neuer Form aus den jeweiligen Münzstädten.
1511: Der Kurfürst von Köln, der Herzog von Jülich-Berg, der Herzog von Kleve, und die Stadt Köln beschließen, dass nur Radermünzen umlaufen sollen und dass der Goldgulden und der (silberne) Raderalbus die Währung sind (Scotti, S. 15 ff.).
1 Mark = 12 Schilling (folgende gefettete Angaben sind umgerechnet)
3 Mark von 1494 = 2 Mark von 1511

Goldmünzen

Münze Mark
   Schilling
1511
Mark
   Schilling
1494 → 1511
   Anmerkung
Rosennobel13-013-0 Scotti: 1 Rosennobel = 8m. 1ß., aber ½ Rosennobel = 6m. 6ß.
flämischer Nobel11-1 seltsame Angabe: 10½m. 7ß.
Henricus Nobel11-611-8
Lewe6-96-8 Gulden von Leuwen
Salute6-05-10 ebenso ungarische Gulden
Engel8-48-8 Engel Nobel, Engel von England
italienische Dukaten5-95-10 nicht mehr gleichwertig zum Salute
jülicher Goldgulden4-34-4 galt vorher als vollwertig
Kronengoldgulden4-44-4 Goldgulden der Stadt Köln
klevescher Goldgulden4-4 vorher nicht erwähnt
klevescher Goldgulden3-10 neuer Philippus Gulden
Martinus Gulden2-42-8
Ruprecht Gulden2-22-6

Silbermünzen

Die Umrechnung der Silbermünzen funktioniert unter den folgenden Voraussetzungen: Beispiele:
Münze 1494
   Albus
Heller
Albus
 ↓ 
   Raderalbus
1511
   Raderalbus
Raderheller
kölner Turnose 3-32-02-0
kölner Stüber 4-32-7,3852-9
deutzer Blanke 2-41-5,2311-6
alter deutzer Albus 0-170-10,4620-11
Albus der Stadt Köln 1-60-11,0771-0
klevescher Braspfennig von 1479 1-60-11,0771-0
jülicher Doppel-Buschen 1-60-11,0770-10
Kreuzer 0-80-4,9230-5
1524: Laut erster Reichsmünzordnung oder Eßlinger Münzkonvention müsste das vormalige brabantische Münzgewicht auf die feine Kölner Mark umgestellt worden sein. Gleichzeitig wird im Heiligen Römischen Reich unter Kaiser Karl V. der sächsische Guldenfuß von 1500 einführt. Vorsicht: Die erste Reichsmünzordnung wird fast überall ignoriert.

1530/31 (Scotti, S. 26): 1531 ergeht ein neues Edikt, weil das von 1530 erfolglos bleibt.

Goldmünzen

1 Goldgulden = 27 Raderalbus = 36 Albus = 6 Mark
In der 4. Spalte wird mit dem Faktor 36 gerechnet, d.h., der Goldgulden wird als wertstabil unterstellt, obwohl er nun weniger Gold enthält. Die Goldreduktion erklärt im Wesentlichen die Differenz zwischen der 4. und 5. Spalte.

Münze 1511

   Albus
1511

   Goldgulden
1511
 ↓ 
   1530
1530

   Albus
1530
   Mark
Albus
1531
   Goldgulden
Raderalbus
1531
   Rader-
albus
1531

   Albus
Rosennobel 783,2511711018-23-081108
Henricus Nobel 692,875103,59816-22-187296
flämischer Nobel 66½2,77199,759215-22-126688
Salute 361,554498-1
Engelot 502,08757412-22-05472
Lewe    40 ½1,688   60,75559-11-134053⅓
Wilhelmus Schild 26½1,10439,75376-11-02736
Sonnen Krone 32 ½1,354   48,75457-31-73445⅓

Silbermünzen

1566: Der Augsburger Reichmünzabschied beschließt, den Reichstaler bzw. (Reichs-)Speziestaler im 9-Talerfuß zu prägen.

1572: Edikt zur Umsetzung der Reichsmünzordnung, Scotti, S. 47
1 Mark = 6 Albus à 12 Heller und 1 Schilling = 6 Heller = 12 Pfennig

Goldmünzen

Silbermünzen

1577: Scotti, S. 50
1 Gulden = 23 Albus

Goldmünzen

Silbermünzen

1585: Wilhelm der Reiche, Hz. v. Jülich-Kleve-Berg verfügt (hierzu kein Edikt in Scotti)
1 Rheinischer Taler = 24 Albus
1590: Scotti, S. 56
Umlaufende 8-Heller-Münzen werden auf 6 Heller abgewertet.
1609: Die Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln sowie der Pfalzgraf bei Rhein erlassen per Edikt

Goldmünzen

Silbermünzen

1620: Scotti, S. 72 (Kipper und Wipperzeit)

Goldmünzen

Silbermünzen

1661: Scotti, S. 133
1 Reichstaler = 78 Albus kölnisch ((Markt-)Kurs per Edikt herabgesetzt)
1662: Scotti, S. 133
1 Reichstaler = 9 Schilling geändert in 1 Reichstaler = 8 Schilling
Der kölnische Kurantfuß setzt 16 16/39 kölnische Kuranttaler à 78 Albus also 24 8/13 Gulden je feine Mark Silber. Im übrigen Niederrheinisch-Westfälischen Kreis wird seit 1688 80 Albus je Kuranttaler gerechnet.