Die Karte zeigt die zehn Reichskreise des Heiligen Römischen Reichs um
1560. Zunächst hat es sechs Kreise gegeben (Fränkisch, Bayerisch,
Schwäbisch, Oberrheinisch, Niederrheinisch-Westfälisch und Sächsisch),
wobei der Sächsische Reichskreis 1512 in einen obersächsischen und
einen niedersächsischen geteilt wird. Außerdem kommen 1512 der
Burgundische, der Kurrheinische und der Österreichische Kreis hinzu.
Diesen zehn Reichskreisen ist mit der zweiten Reichsmünzordnung die
Aufsicht über das Münzwesen zugewiesen worden. Dahinter steht wohl die
Idee, dass die Reichskreise für die Einheitlichkeit des Münzwesen in
ihrem jeweiligen Gebiet sorgen sollen und darüber hinaus untereinander
kooperieren mögen. Auf sogenannten Probationstagen soll die Kontrolle
des Münzfußes und die Bestrafung von Münzvergehen erfolgen.
Zu den Details siehe Dotzauer (1998), S. 441 ff.