Lübisches Münzsystem

Häufig verwendete Abkürzungen in diesem Abschnitt


Lübisches Münzsystem

Der Wendische Münzverein wird ausführlich in Jesse (1928) behandelt. Lesenswert ist außerdem Stefke (2002). Weitere Informationen zu den verwendeten Gewichten und deren Beziehungen zum Karlspfund, der Kölner Mark, dem englischen Sterling usw. findet man in Witthöft (1989).

Das Lübische Münzsystem (Wendischer Münzverein, etwa 1379–1569) mit seiner Währung Mark lübisch basiert auf einer Münzmark bzw. Zählmark in Silber mit der Einteilung
1 Mark lübisch (Ml.) = 16 Schillinge lübisch (ßl.) = 192 Pfennige lübisch (dl.)
1 ßl. = 12 dl.
und    1 Witten = 4 dl.    sowie (etwa ab 1410)    1 Blaffert = 2 dl.
Karte der Hanse um 1400
Karte: Hanse um 1400
Zu den vier regelmäßig teilnehmenden Städten gehören Hamburg, Lübeck, Wismar und Lüneburg. Weitere Teilnehmer, die die Regelungen zum Teil stillschweigend einhalten, sind unter anderen die Hansestädte Rostock, Stralsund und Greifswald, die Fürstenstaaten Pommern und Mecklenburg sowie Dänemark einschließlich Schleswig-Holstein. Lübeck erwirbt das volle Münzrecht 1226, Stade 1272, Lüneburg 1293, Kiel 1318, Hannover 1322, Stettin 1345, Wismar 1359. Hamburg pachtet zunächst seine Münze 1293. Im Jahr 1325 verkaufen die Grafen von Holstein die Münze an Hamburg. Greifswald, Anklam, Stralsund und Rostock (sundischer Münzverein) erwerben das Münzrecht ebenfalls 1325.

Im gesamten Mittelalter ist die Lübecker Mark (marca argenti) zu 32 Schilling und die Hamburger Mark zu 28 Schilling beibehalten worden; vgl. Witthöft (1989), S. 88.. Den Gewichtsmarken steht die Zählmark zu 16 Schilling gegenüber.


Im Jahr 1255 bekunden Lübecker und Hamburger in einem Vertrag erstmalig, welchen Gehalt gemeinschaftlich zu schlagende Pfennige haben sollen. (34 ß aus der Silbermark)
Vgl. Hamburgisches Urkundenbuch (1842), Bd. I, No. DXCI, S. 487f. sowie Lübeckisches Urkundenbuch (1843), 1. Abt., 1. Teil, No. CCXVIII, S. 198 f.
1266 erhält die Reichsstadt Lübeck ein Münzprivileg, das vor allem darin besteht, die exzessiven (wohl halbjährlichen) Münzverrufungen der Dänenzeit auf Regierungsantritte neuer Könige einzuschränken. Die Münze bleibt also unter königlicher Aufsicht, nur die Besorgung (procuratio) wird der Stadt übertragen. Zu den Details siehe Stefke (2002), S. 154f.
1293 erwirbt Lüneburg die herzogliche Münze in der Stadt mit allen Rechten und Nutzungen; die Stadt geht 1350 zum lübischen Pfennig-Fuß über.
1304 Erneuerter Vertrag zwischen Lübeck und Hamburg. Die gewogene Mark (marca ponderabunt bzw. kölner Mark) und die feine Mark (marca pura) werden im Vertrag festgelegt als
1 marca ponderabunt = 40 s 18 d = 498 d
1 marca ponderabunt = 16 Lot [= 160 d sterling = 233,280g]
1 marca pura = 14 Lot [= 204,120g]
1 Lot (kölnisch) =14,58g
1 denarius (d) = 0,4684g
1 d sterling = 1 kölner Pfennig = 1,458g
1 Schilling (s) ≈ 5,62g
Das Sterlinggewicht (1,458g) ist bekannt. Die 16 Lot entsprechen dem kölner Halbpfund. Vgl. Witthöft (1989), S. 90f..
Vgl. Hansisches Urkundenbuch (1879), Bd. II, No. 62, S. 30.
1325 erwirbt Hamburg die stadtherrliche Münze mit allen Rechten und Nutzungen von den Grafen von Holstein. Die Stadt verpflichtet sich den Pfennig-Fuß aus dem Vertrag mit Lübeck von 1304 einzuhalten. Zu den einschränkenden Details siehe Stefke (2002), S. 153.
(a) 1 marca in pondere = 496 d = 232,343g oder
(b) 1 marca in pondere = 16 Lot = 498 d = 233,280g (wie 1304)
1 marca in puritate = 14 Lot = 204,120g
1 Lot (kölnisch) = 14,58g (wie 1304)
1 d sterling = 1 kölner Pfennig = 1,458g (wie 1304)
1 denarius = 0,4684g (wie 1304)
Vgl. Witthöft (1989), S. 91..
1329 wird die feine Mark zu 3 Ml. 2 ßl. 8 dl. ausgeprägt, jedoch schon 1346 zu 3 Ml. 9 ßl. 8 dl., dann 1372 zu 4 Ml. 2 ßl. 4 Pf. und 1375 zu 4 Ml. 3 ßl., wobei zu bemerken ist, dass das Silber lübischen Zeichens damals nur 14¼lötig gewesen ist (de marca was gespiset mit VII quentin), und diese Mark wird nun auch öfters marca puri genannt.
1356 haben alle Kurfürsten mit der Goldenen Bulle das Recht erhalten, goldene Münzen zu schlagen. Das ändert zwar die Währungsverhältnisse im Reich, ist für das lübische, auf Silber basierende System aber eher von untergeordneter Bedeutung, zumal die reichsfreie Stadt Lübeck bereits seit 1340 Goldgulden

Lübischer Goldgulden

Lübischer Goldgulden

Das Recht zur Prägung von Goldmünzen hat die reichsunabhängige Stadt Lübeck 1340 vom deutschen König Ludwig dem Bayern erhalten. Dabei wird verlangt, dass sich die Lübecker Goldmünze in Gewicht (3,56g Feingold) und Wert nach dem Fiorino d'oro aus Florenz zu richten habe.

ausmünzen darf.
1358 Die Hanseatische Liga errichtet ihr Verwaltungszentrum in Lübeck – der «Königin der Hanse».
1359 erwirbt Wismar durch Anpfändung die herzogliche Münze und verpflichtet sich den jeweiligen lübischen Pfennig-Fuß anzuwenden.
1365 beginnt Lübeck mit der Wittenprägung.
1370 wird der dritte Vertrag der Präge- und Währungsgemeinschaft zwischen Lübeck und Hamburg abgeschlossen.
1379 (ähnlich schon 1373) wird von Hamburg, Wismar und Lübeck ein Münzrezess abgeschlossen, dass man auf 16 Lot lübischen Silbers (14¼lötig!) 3 Lot Kupfer zusetze (das ergibt 19 Lot Gewicht aus 12lötigem Silber) und daraus große Pfennige – also Witten – zu 4 Pfennigen schlage, und die Schrotung soll auf die gewogene Mark 3 Ml. 2 ßl. ≈ 608 dl = 152 Witten halten. Diese 152 Witten aus der 12lötigen Silbermark entsprechen 4 Ml. 3 ßl. 7 Pf. ≈ 810⅔ Pf. = 202⅔ Witten aus der feinen Mark; und so werden 1384 und 1387 aus der marca puri 180 Witten (= 45 Wurf) geschrotet.

Mit diesem Rezess stimmen nun freilich die Resultate der Untersuchungen, welche im 19. Jahrhundert mit entsprechenden Münzen angestellt worden sind, nicht überein.

Krünitz (1773–1858): In dem übrigen Niederdeutschland, wo die Lübische Währung gilt, prägt man meistens Pfennige und Schillinge, gleichwohl auch Witten (Weißpfennige), Plapper und Groschen aus. (Witten hat es schon im 14. Jahrhundert gegeben.)
Im Folgenden ist nicht immer klar, ob die Münzen vollwertig sind. Mark, Schilling und Witten sollten Kurantmünzen sein, dagegen dürften Plapper, Plafferte und Pfennige Scheidemünzen sein. Der lübische Schilling wird ab 1432 und die lübische Mark ab 1502 geprägt, bis dahin sind sie jeweils reine Rechnungsmünzen.
1403 wird zu Wismar ausgemünzt:
1411 einigen sich die drei Städte Hamburg, Lüneburg und Lübeck auf folgende Münzen:
1425 erreicht der Wendische Münzverein zumindest formal seine größte Ausdehnung. Neben Lübeck, Hamburg, Wismar und Lüneburg und dem 1424 beigetretenen Dänemark umfasst der Verein auch das sundische Währungsgebiet mit den Städten Rostock, Stralsund und Greifswald.
1461 machen die Städte unter sich eine neue Münzordnung aus und lassen einfache Schillinge und Doppelschillinge münzen;
1502 werden die ersten lübischen Markstücke geprägt (Mecklenburg).
1506 lässt die Stadt Hamburg von neuem Witten, Plafferte und Pfennige ausprägen. Im gleichen Jahr einigen sich sämtliche Seestädte darauf, drei verschiedene Markstücke als zum Taler konkurrierende Großsilberprägungen ausmünzen zu lassen:
1515 münzen sie Schillinge
1517: 1 Gulden lübisch = 2 Ml. 3 ßl. = 35 ßl.
(Der lübische Gulden ist eine Goldmünze zu 73,2 As = 3,52g.)
1519 münzt die Stadt Hamburg die ersten Taler bzw. Guldiner

Lübecker Taler bzw. Guldiner

Lübecker Taler

Dieser Guldiner der Reichsstadt Lübeck von 1528 wiegt 29,42g und zeigt das Bildnis von Kaiser Karl V.

aus.
1524: 1. (Eßlinger) Reichsmünzordnung

1533: 1 Joachimstaler = 2 Ml. 13 ßl. = 45 ßl.

1537: Lübeck lässt unter seinem Bürgermeister Nikolaus Brömse den Brömsetaler

Brömsetaler

Brömsetaler

Dieser Brömsetaler der Stadt Lübeck (1537) ist nach dem damaligen Bürgermeister Nikolaus Brömse benannt, dessen Zeichen – die Bremse – in der Umschrift zu finden ist. Die Feinheit des Talers von 14 4/9lötigem Silber orientiert sich am sächsischen Standard und er wiegt 28,5g.

nach sächsischem Vorbild prägen.
1546: Mit dem Taler produzierte der Verein erstmals gemeinsam eine fremde Silbermünze.
1551: 2. Reichsmünzordnung
1554: 3. Reichsmünzordnung
1559: 1 ßl. = 19,6 As = 0,94g Feinsilber. Wert 1 Gr. 3 Pf.
1564: 258 Taler lübisch 2 ßl. = 500 Ml. oder 1 Taler = 31 ßl.
1566: Reichsmünzabschied
1567: Der Ausschusstag des Niedersächsischen Kreises lässt lübische Schilling nicht mehr zu, weil er nicht der Reichsmünzordnung entspricht. Dennoch halten Hamburg und Lübeck an ihm fest.
1569: Der Münztag von 1569 wird allgemein als der letzte des wendischen Münzvereins gesehen, ohne eine formelle Auflösung zu beschließen.
seit 1571: 1 Ml. = ½ Taler oder 1 Taler = 32 ßl.
1583: 1 Rheinischer Gulden = 1 Ml. 4 ßl. = 20 ßl.
1619: Als Reaktion auf die permanente Münzverschlechterung wird während der Kipper- und Wipperzeit (1618–1623) die Hamburger Bank gegründet; einen geschichtlichen Überblick zur Hamburger Bank von 1619 bis 1866 findet man in Soetbeer (1866) und (1867). Die Bank folgt dem Beispiel der 1609 gegründeten Amsterdamer Wechselbank und verwendet den Bankotaler als Hauptdepotmünze. Das Feingewicht Silber (25,98g) des Bankotalers entspricht dem des alten Reichstalers von 1566 (9-Taler-Fuß).
Schon wenig später, nämlich im November 1619, wird der als reiner Wechselbank gestarteten Hamburger Bank gestattet, einen Teil der Einlagen zu verleihen: Hamburger Wechsel- und Lehn-Banco. Der Zinssatz beträgt 1 Pfennig pro Monat je Mark, was 6,25 Prozent pro anno entspricht.
1620: Münzedikt zwischen Lübeck, Mecklenburg, Hamburg und Bremen, in dem Edikt wird die "Marck Lübeckisch" mit dem Symbol Mark
  lübisch ( = Mark) bezeichnet.
1622/24 setzt die Hamburger Bank den Kurs zwischen der Mark und vollwertigen Talern nach dem Münzfuß von 1559 wie folgt fest:
1 Ml. = 16 ßl. = ½ Gulden = ⅓ Reichstaler
Da der Reichstaler dem 9-Taler-Fuß folgt, wird die Mark nach einem 27-Mark-Fuß gerechnet.
1667 folgt Hamburg dem Zinnaischen Fuß.
Um 1670 beginnen die Städte Lübeck und Hamburg, 1- und 2-Mark-Stücke zu prägen, die den dänischen 2- und 4-Mark-Stücken und dem besseren silbernen Gulden sowie den um 1660 geprägten Nominalen von Oldenburg und Bremen-Verden entsprechen. Neben dem Species- und Bankotaler entwickelt sich damit eine Kurantwährung, seit 1726 im 34-Mark-Fuß. Zunächst bleibt eine Gleichheit im Münzfuß mit Dänemark und Schleswig-Holstein gewahrt.
Bei Anwendung des Zinnaischen Fußes (1667) müsste Folgendes gegolten haben:
1 Speziestaler = 7/6 Reichstaler = 3½ Ml. = 56 ßl.
(Speziestaler im 9-Taler-Fuß, Reichstaler im Zinnaischen 10½-Taler-Fuß, also 31½-Mark-Fuß)
1669: Prägung von 4-Schillingstücken im 34-Mark-Fuß.
1673–78: 2-Schillingstücke im 32-Mark-Fuß
1675: 1-, 2-Markstücke im 30-Mark-Fuß
1687: 2-Schillingstücke im 34½-Mark-Fuß
1690: Im Leipziger Rezess vereinbaren Kursachsen, Kurbrandenburg und das Gesamthaus Braunschweig-Lüneburg einen 12-Taler-Fuß bzw. 18-Gulden-Fuß (Leipziger Fuß). Im Gegensatz zu diesem Kuranttaler (Rechnungstaler) wird der alte Reichsspeziestaler weiterhin im 9-Taler-Fuß von 1566/1571 geprägt. Während der Reichsspeziestaler mit 32 Guten Groschen gerechnet wird, wird der Bankotaler wie der Kuranttaler zu 24 Guten Groschen bewertet; vgl. Schröter (1970), Art. Bankotaler..
1 Reichsspeziestaler = 1 ⅓ Kuranttaler (= Bankotaler) = 2 Gulden = 4 Ml.
1 Kuranttaler (= Bankotaler) = 1 ½ Gulden = 3 Ml.
1 Gulden = 2 Ml.
2-Markstücke heißen daher Gulden. Damit folgt die Mark lübisch einem 36-Mark-Fuß.
1694: 31½-Mark-Fuß bei groben Sorten also 1- und 2-Markstücke, (= Zinnaischer Fuß), 35-Mark-Fuß bei 2-Schillingstücken
(Seltsam: entweder ist die Angabe zu 1690 nicht korrekt, oder dieser Schritt erfolgt vor 1690.)
1726–1848 Ausgangspunkt ist der Leipziger Rezess von 1690 (siehe oben).
1726 folgt Hamburg einem eigenen Sonderweg; es schert mit einem eigenen 34-Mark-Fuß aus und behält diesen Kurs bis 1888 bei. Der neue Lübische Kurant-Fuß entspricht dem dänischen Münzfuß von 1693 und ist ein 11⅓-Taler-Fuß:
34 Kurantmark = 1 Kölner Mark Feinsilber = 42 dt. Mark
1 Kurantmark = 6,878g = ⅓ Kuranttaler (11⅓-Taler-Fuß)
17 Kurantmark = 7 Taler preußisch (14-Taler-Fuß ab 1750)
68 Kurantmark = 49 Gulden (süddeutscher 24½-Gulden-Fuß)
17 Kurantmark = 10 Gulden (österreichischer 20-Gulden-Fuß)
100 Mark Banco = 122,523 Kurantmark = 40,841 Kuranttaler
Das Münzedikt von 1726 legt jedoch einen gesetzlichen Umtauschkurs von 100 Mark Banco zu 116 Kurantmark fest, womit die Kurantmark fühlbar überbewertet ist. Es benachteiligt vor allem das nach Silbergehalt gleichwertige dänische Geld, was einen Handelskrieg ausgelöst hat. Das auf ganzer Linie unterlegene Hamburg muss 1736 die gesetzliche Umtauschrelation aufgeben. Typischer Effekt – so wie ihn das Greshamschen Gesetz vorhersagt – ist außerdem, dass das überbewertete Kurantgeld vor allem für Steuerzahlungen an die Stadt aufbewahrt worden ist.
Gold/Silber = 1/14,7875
Der 34-Mark-Fuß gilt für Kuranttaler (= 3 Mark), 2-Markstücke (sie heißen Gulden) und Markstücke. Die Scheidemünzen Schillinge werden im 36-Mark-Fuß und die Sechslinge bzw. Dreilinge werden im 38-Mark-Fuß (hier findet man auch abweichende Angaben) geprägt.
1 Kurantmark = 16 Schilling, 1 Kuranttaler = 48 Schilling
Der Kurantwährung schließen sich 1726 Lauenburg und 1763 Mecklenburg-Schwerin an.
1750: In Preußen wird der Graumannsche Münzfuß als 14-Taler-Fuß eingeführt, während in Hamburg der Mark-Fuß noch mit dem alten 9-Taler-Fuß des Reichsspeziestalers verknüpft ist. Die erneute Münzverschlechterung führt 1770 zu einer Reform der Hamburger Bank, wonach Münzen nur noch nach ihrem Gehalt an Feinsilber bewertet werden. Nicht mehr das Münznominal (etwa Taler), sondern der Silberkern bestimmt den Wert in Mark Banco.
1769: Hamburgischer Banko-Fuß: 27 5/8 Mark Banko à 16 ßl. = 9 5/24 Reichstaler à 48 ßl. = 13 13/16 Gulden = 1 feine kölner Mark
1777: Altonaer Banko-Fuß: 27¾ Mark Banko = 9¼ Reichstaler = 13 7/8 Gulden = 1 feine kölner Mark
An die Stelle der Münzmark tritt die stärker abgewertete Kurantmark (Mark Courant) von 1726.
1821 (preußische Münzreform): 2½ Kurantmark = 40 Schilling = 1 Taler (oder neuer Kuranttaler), also 35-Mark-Fuß bzw. 14-Taler-Fuß (der spätere Doppeltaler wird in Hamburg zum 5-Mark-Stück)
1834 tritt der Deutsche Zollverein in Kraft.
ab 1848:
35 Kurantmark = 1 Kölner Mark Feinsilber = 42 dt. Mark
1 Kurantmark = 6,682g = 1⅕ dt. Mark
100 Mark Banco = 126,126 Kurantmark = 42,042 Kuranttaler
ab 1871 (vgl. Reichsmünzreform): Das umlaufende Silberkurantgeld der Länder bleibt im Umlauf, aber die weitere Ausprägung wird verboten.
1 lübische oder hamburgische Kurantmark = 1⅕ dt. Mark = ⅖ preuß. Taler bzw. (neuer) Kuranttaler = ⅓ alter Kuranttaler
Basierend auf der dt. Mark (≈ 0,358g Gold) entspricht 1 Kurantmark also dem Gegenwert von 0,430g Gold. Bei einem tatsächlichen Silbergehalt von 6,682g hat man sich demnach an dem Tauschverhältnis zwischen Gold und Silber von 1 : 15,5 orientiert.
Vorsicht: Das Verhältnis von Gold zu Silber (1 : 15,5) ist nur noch für das alte, auslaufende Silberkurantgeld relevant. In der neuen Goldwährung werden die Silbermünzen zu unterwertigen Scheidemünzen.
Den Lübischen Kuranttaler (Thaler Courant lübisch) muss man in den alten und den neuen Kuranttaler unterscheiden. Der alte Kuranttaler à 48 Schilling ist eine Rechnungsmünze zu 3 Kurantmark. Als neue Kuranttaler werden die norddeutschen Taler zu 2½ Kurantmark bzw. 40 Schillingen bezeichnet.
1 alter Taler = 1 Hamburger oder Lübecker Kuranttaler = 3 Kurantmark
= 8/5 Reichsbanktaler = ⅘ Speziestaler = 1⅕ preußischer Taler = 3⅗ Reichsmark