KAPITEL 3
GÜTERTRANSAKTIONEN

PRODUKTION UND PRODUKTIONSWERT

VORLEISTUNGEN (P.2)

KONSUM (P.3, P.4)

BRUTTOINVESTITIONEN (P.5)

EXPORTE UND IMPORTE (P.6 und P.7)

TRANSAKTIONEN MIT VORHANDENEN GÜTERN

3.01 Definition:

Güter sind Waren und Dienstleistungen, die durch den Produktionsbegriff des ESVG (siehe 3.07) bestimmt sind.

3.02 Das ESVG weist folgende Hauptkategorien von Gütertransaktionen aus:


Transaktionsarten

Schlüssel
Produktionswert

P.1
Vorleistungen

P.2
Konsumausgaben

P.3
Konsum (Verbrauchskonzept)

P.4
Bruttoinvestitionen

P.5
Exporte

P.6
Importe

P.7

3.03 Gütertransaktionen werden in folgenden Konten gebucht:

  1. im Güterkonto werden Produktionswert und Importe als Aufkommen an Gütern gebucht, während die anderen Transaktionen die Verwendung der Güter darstellen;
  2. im Produktionskonto werden der Produktionswert als Aufkommen und die Vorleistungen als Verwendung gebucht;
  3. im Einkommensverwendungskonto (Ausgabenkonzept) werden die Konsumausgaben als Verwendung ausgewiesen;
  4. im Einkommensverwendungskonto (Verbrauchskonzept) wird der Konsum nach dem Verbrauchskonzept als Verwendung gebucht;
  5. im Vermögensbildungskonto werden die Bruttoinvestitionen als Verwendung (Veränderung der Aktiva) ausgewiesen;
  6. im Außenkonto der Gütertransaktionen werden die Güterimporte als Aufkommen gebucht, während die Güterexporte als Verwendung ausgewiesen werden.

3.04 In der Aufkommenstabelle werden die Produktionswerte und Importe als Aufkommen gebucht. In der Verwendungstabelle werden Vorleistungen, Bruttoinvestitionen, Konsum und Exporte als Verwendung ausgewiesen. In der symmetrischen Input-Output-Tabelle werden die Produktionswerte und Importe als Aufkommen gebucht, die anderen Gütertransaktionen beschreiben die Verwendung der Güter.

3.05 Das Güteraufkommen wird zu Herstellungspreisen (siehe 3.48), die Güterverwendung zu Anschaffungspreisen (siehe 3.06) bewertet. Für einige Aufkommens- und Verwendungsarten, zum Beispiel für die Importe und Exporte von Waren, werden spezifischere Bewertungsprinzipien verwendet.

3.06 Definition:

Der Anschaffungspreis ist der Preis, den der Käufer tatsächlich für die Güter zum Zeitpunkt des Kaufes bezahlt. Der Anschaffungspreis umschließt sämtliche Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen, jedoch nicht die abziehbaren Gütersteuern, wie die Mehrwertsteuer, sowie alle Transportkosten, die vom Käufer gesondert zu zahlen sind, um Waren zur gewünschten Zeit am gewünschten Ort empfangen zu können. Der Anschaffungspreis umschließt nicht Preis- und Mengenrabatte, die beispielsweise bei Käufen großer Mengen oder außerhalb der Saison gewährt werden, im Rahmen von Kreditvereinbarungen zusätzlich anfallende Zinsen oder Dienstleistungsentgelte, Preisaufschläge, die bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen fällig werden.

Wenn die Zeitpunkte des Kaufes und der Verwendung der Güter auseinanderfallen, müssen die zwischen beiden Zeitpunkten eingetretenen Preisänderungen einbezogen werden, wie das auch bei der Bewertung der Vorratsveränderung geschieht. Derartige Umbewertungen sind besonders wichtig, wenn sich die Preise innerhalb des Jahres stark ändern.