Konsum (Ausgabenkonzept) (P.3)
3.75
Definition:
Konsumausgaben sind die Ausgaben gebietsansässiger institutioneller Einheiten
für Waren und Dienstleistungen, die zur unmittelbaren Befriedigung
individueller Bedürfnisse und Wünsche oder kollektiver Bedürfnisse der Allgemeinheit
verwendet werden. Diese Ausgaben können im Inland oder in der übrigen Welt getätigt
werden.
3.76
Die Konsumausgaben der privaten Haushalte enthalten folgende Grenzfälle:
- Dienstleistungen aus eigengenutztem Wohnungsbesitz;
- Sacheinkommen, wie beispielsweise:
(1) Waren und Dienstleistungen, die Arbeitnehmern als Naturaleinkommen von
Arbeitgebern beziehen;
(2) Waren und Dienstleistungen, die von Unternehmen ohne eigene
Rechtspersönlichkeit produziert und für den Eigenverbrauch durch Mitglieder des Haushalts
entnommen bzw. verwendet werden. Es handelt sich hierbei um Nahrungsmittel und andere
landwirtschaftliche Erzeugnisse, Dienstleistungen aus eigengenutztem
Wohnungsbesitz sowie um häusliche Dienste, die von bezahlten Hausangestellten
(Dienstboten, Köche, Gärtner, Chauffeure usw.) erbracht werden.
- Nicht unter Vorleistungen fallende Posten, wie beispielsweise:
(1) Material für kleine Reparaturen und Renovierung von Wohnungen, wenn derartige
Arbeiten normalerweise sowohl von Mietern als auch von Eigentümern ausgeführt
werden;
(2) Material für Reparatur und Instandsetzung dauerhafter Konsumgüter
einschließlich Fahrzeuge.
- Nicht zu den Investitionen zählende dauerhafte Konsumgüter, die über
mehrere Perioden genutzt werden. Dies gilt auch für gebrauchte
Investitionsgüter die private Haushalte von Produzenten kaufen (siehe
3.148, Transaktionen mit vorhandenen Gütern);
- Tatsächliche Gebühren für Finanzdienstleistungen sowie der Teil der
unterstellten Bankgebühr, der von privaten Haushalten für Konsumzwecke
verwendet wird;
- Versicherungsdienstleistungen in Höhe des in den Bruttoprämien enthaltenen
Dienstleistungsentgelts (siehe 3.63);
- Dienstleistungen der Pensionskassen in Höhe des in den Bruttoprämien
enthaltenen Dienstleistungsentgelts (siehe 3.63);
- Zahlungen privater Haushalte für Genehmigungen, Zulassungen usw., die als
Erwerb von Dienstleistungen betrachtet werden (siehe 4.79
und 4.80);
- Ausgaben für Waren und Dienstleistungen zu wirtschaftlich nichtsignifikanten
Preisen, z. B. Eintrittsgebühren für Museen (siehe 3.45).
3.77 In den Konsumausgaben der privaten Haushalte sind nicht enthalten:
- soziale Sachtransfers, wie zunächst von den privaten Haushalten getätigte,
aber von der Sozialversicherung später erstattete Ausgaben für medizinische
Zwecke;
- Posten, die unter Vorleistungen oder Bruttoinvestitionen fallen, wie
beispielsweise:
(1) Ausgaben privater Haushalte als Eigentümer von Unternehmen ohne eigene
Rechtspersönlichkeit für geschäftliche Zwecke, wie für Fahrzeuge, Möbel oder
elektrische Geräte (Bruttoanlageinvestitionen) oder für Verbrauchsgüter, wie Brennstoffe
(Vorleistungen);
(2) Ausgaben privater Haushalte für die Innenausstattung, Instandhaltung und
Reparatur eigener Wohnungen, wenn derartige Ausgaben normalerweise von Mietern nicht
übernommen werden (sie sind Teil der Vorleistungen bei der Erbringung von
Wohnungsdienstleistungen);
(3) Wohnungserwerb (Bruttoanlageinvestitionen);
(4) Ausgaben für Wertsachen (Bruttoinvestitionen).
- Erwerb von nichtproduzierten Vermögensgütern, insbesondere Grundstückserwerb;
- Gebührenzahlungen privater Haushalte, die zu den Steuern zählen, wie etwa für
die Genehmigung des Besitzes von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen und für
Jagd-, Waffen- oder Angelscheine (siehe 4.79 und4.80);
- Beiträge und sonstige Zahlungen von privaten Haushalten an private
Organisationen ohne Erwerbszweck, wie Beitragszahlungen an Gewerkschaften, Berufsverbände,
Verbraucherverbände, Kirchen sowie an soziale und kulturelle Vereine,
Freizeitklubs und Sportvereine;
- Freiwillige Geld- oder Sachtransfers von privaten Haushalten an wohltätige
Einrichtungen und Hilfsorganisationen.
3.78 Die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck enthalten
zwei Kategorien:
- den Wert der von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck produzierten Güter,
jedoch ohne selbsterstellte Anlagen und ohne Ausgaben privater Haushalte und
sonstiger Einheiten für diese Waren und Dienstleistungen;
- Ausgaben von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck für Güter, die ohne
irgendwelche Umwandlungen als soziale Sachtransfers den privaten Haushalten für
ihren Konsum von Marktproduzenten zur Verfügung gestellt werden;
3.79 Die Konsumausgaben (P.3) des Staates enthalten die
gleichen Kategorien:
- den Wert der Güter, die vom Staat selbst
produziert werden (P.1), jedoch ohne selbsterstellte Anlagen (sie entsprechen
P.12) und Verkäufe — Marktproduktion (P.11) und Zahlungen für sonstige
Nichtmarktproduktion (P.131);
- vom Staat auf dem Markt gekaufte Güter, die ohne irgendwelche
Umwandlungen als soziale Sachtransfers (D.6311 + D.63121 + D.63131) den privaten
Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden. Der Staat bezahlt
also die Güter, die die Verkäufer den privaten Haushalten direkt zur Verfügung
stellen.