Konsum (Ausgabenkonzept) (P.3)

3.75 Definition:

Konsumausgaben sind die Ausgaben gebietsansässiger institutioneller Einheiten für Waren und Dienstleistungen, die zur unmittelbaren Befriedigung individueller Bedürfnisse und Wünsche oder kollektiver Bedürfnisse der Allgemeinheit verwendet werden. Diese Ausgaben können im Inland oder in der übrigen Welt getätigt werden.

3.76 Die Konsumausgaben der privaten Haushalte enthalten folgende Grenzfälle:

  1. Dienstleistungen aus eigengenutztem Wohnungsbesitz;
  2. Sacheinkommen, wie beispielsweise:

    (1) Waren und Dienstleistungen, die Arbeitnehmern als Naturaleinkommen von Arbeitgebern beziehen;

    (2) Waren und Dienstleistungen, die von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit produziert und für den Eigenverbrauch durch Mitglieder des Haushalts entnommen bzw. verwendet werden. Es handelt sich hierbei um Nahrungsmittel und andere landwirtschaftliche Erzeugnisse, Dienstleistungen aus eigengenutztem Wohnungsbesitz sowie um häusliche Dienste, die von bezahlten Hausangestellten (Dienstboten, Köche, Gärtner, Chauffeure usw.) erbracht werden.

  3. Nicht unter Vorleistungen fallende Posten, wie beispielsweise:

    (1) Material für kleine Reparaturen und Renovierung von Wohnungen, wenn derartige Arbeiten normalerweise sowohl von Mietern als auch von Eigentümern ausgeführt werden;

    (2) Material für Reparatur und Instandsetzung dauerhafter Konsumgüter einschließlich Fahrzeuge.

  4. Nicht zu den Investitionen zählende dauerhafte Konsumgüter, die über mehrere Perioden genutzt werden. Dies gilt auch für gebrauchte Investitionsgüter die private Haushalte von Produzenten kaufen (siehe 3.148, Transaktionen mit vorhandenen Gütern);
  5. Tatsächliche Gebühren für Finanzdienstleistungen sowie der Teil der unterstellten Bankgebühr, der von privaten Haushalten für Konsumzwecke verwendet wird;
  6. Versicherungsdienstleistungen in Höhe des in den Bruttoprämien enthaltenen Dienstleistungsentgelts (siehe 3.63);
  7. Dienstleistungen der Pensionskassen in Höhe des in den Bruttoprämien enthaltenen Dienstleistungsentgelts (siehe 3.63);
  8. Zahlungen privater Haushalte für Genehmigungen, Zulassungen usw., die als Erwerb von Dienstleistungen betrachtet werden (siehe 4.79 und 4.80);
  9. Ausgaben für Waren und Dienstleistungen zu wirtschaftlich nichtsignifikanten Preisen, z. B. Eintrittsgebühren für Museen (siehe 3.45).
3.77 In den Konsumausgaben der privaten Haushalte sind nicht enthalten:
  1. soziale Sachtransfers, wie zunächst von den privaten Haushalten getätigte, aber von der Sozialversicherung später erstattete Ausgaben für medizinische Zwecke;
  2. Posten, die unter Vorleistungen oder Bruttoinvestitionen fallen, wie beispielsweise:

    (1) Ausgaben privater Haushalte als Eigentümer von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit für geschäftliche Zwecke, wie für Fahrzeuge, Möbel oder elektrische Geräte (Bruttoanlageinvestitionen) oder für Verbrauchsgüter, wie Brennstoffe (Vorleistungen);

    (2) Ausgaben privater Haushalte für die Innenausstattung, Instandhaltung und Reparatur eigener Wohnungen, wenn derartige Ausgaben normalerweise von Mietern nicht übernommen werden (sie sind Teil der Vorleistungen bei der Erbringung von Wohnungsdienstleistungen);

    (3) Wohnungserwerb (Bruttoanlageinvestitionen);

    (4) Ausgaben für Wertsachen (Bruttoinvestitionen).

  3. Erwerb von nichtproduzierten Vermögensgütern, insbesondere Grundstückserwerb;
  4. Gebührenzahlungen privater Haushalte, die zu den Steuern zählen, wie etwa für die Genehmigung des Besitzes von Land-, Wasser- und Luftfahrzeugen und für Jagd-, Waffen- oder Angelscheine (siehe 4.79 und4.80);
  5. Beiträge und sonstige Zahlungen von privaten Haushalten an private Organisationen ohne Erwerbszweck, wie Beitragszahlungen an Gewerkschaften, Berufsverbände, Verbraucherverbände, Kirchen sowie an soziale und kulturelle Vereine, Freizeitklubs und Sportvereine;
  6. Freiwillige Geld- oder Sachtransfers von privaten Haushalten an wohltätige Einrichtungen und Hilfsorganisationen.
3.78 Die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck enthalten zwei Kategorien:
  1. den Wert der von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck produzierten Güter, jedoch ohne selbsterstellte Anlagen und ohne Ausgaben privater Haushalte und sonstiger Einheiten für diese Waren und Dienstleistungen;
  2. Ausgaben von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck für Güter, die ohne irgendwelche Umwandlungen als soziale Sachtransfers den privaten Haushalten für ihren Konsum von Marktproduzenten zur Verfügung gestellt werden;
3.79 Die Konsumausgaben (P.3) des Staates enthalten die gleichen Kategorien:
  1. den Wert der Güter, die vom Staat selbst produziert werden (P.1), jedoch ohne selbsterstellte Anlagen (sie entsprechen P.12) und Verkäufe — Marktproduktion (P.11) und Zahlungen für sonstige Nichtmarktproduktion (P.131);
  2. vom Staat auf dem Markt gekaufte Güter, die ohne irgendwelche Umwandlungen als soziale Sachtransfers (D.6311 + D.63121 + D.63131) den privaten Haushalten für ihren Konsum zur Verfügung gestellt werden. Der Staat bezahlt also die Güter, die die Verkäufer den privaten Haushalten direkt zur Verfügung stellen.