BRUTTOINVESTITIONEN (P.5)

3.100 Zu den Bruttoinvestitionen gehören:

  1. Bruttoanlageinvestitionen (P.51);
  2. Vorratsveränderungen (P.52);
  3. Nettozugang an Wertsachen (P.53).
3.101 Brutto bedeutet vor Abzug der Abschreibungen. Die Nettoinvestitionen sind die Bruttoinvestitionen abzüglich der Abschreibungen.