3.07 Definition:
Produktion ist generell eine unter Kontrolle und Verantwortung einer institutionellen Einheit ausgeführte Tätigkeit, bei der diese Einheit durch den Einsatz von Arbeitskräften, Kapital sowie Waren und Dienstleistungen andere Waren und Dienstleistungen produziert. Natürliche Prozesse ohne jedes menschliche Zutun, wie das unbeeinflußte Wachsen von Fischbeständen in internationalen Gewässern, rechnen nicht zur Produktion (wohl aber die Fischzucht).
3.08
Die Produktion umfaßt:
Zur Eigenproduktion von Waren durch private Haushalte zählen insbesondere:
(1) Eigenleistung im Wohnungsbau;
(2) Erzeugung und Lagerung landwirtschaftlicher Erzeugnisse;
(3) Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse, wie das Mehlmahlen, Trocknen
und Einmachen von Obst, Herstellung von Butter, Käse u.a. Molkereierzeugnissen,
Herstellung von Bier, Wein und Spirituosen;
(4) Gewinnung von anderen Primärerzeugnissen, wie die Salzgewinnung, Stechen von
Torf oder Transport von Wasser;
(5) andere Arten der Warenherstellung, wie Weben, Töpfern oder Möbelherstellung.
Die Eigenproduktion von Waren durch private Haushalte ist zu erfassen, wenn
diese Art der Produktion signifikant ist, d.h. wenn sie im Verhältnis zu dem
Gesamtaufkommen dieser Waren in einem Land als quantitativ bedeutsam angesehen wird.
Im ESVG werden vereinbarungsgemäß nur die Eigenleistungen im Wohnungsbau sowie
die Produktion, Lagerung und Veredelung landwirtschaftlicher Erzeugnisse als
Eigenproduktion privater Haushalte einbezogen. Die übrige Produktion von Waren
für eigene Verwendung durch private Haushalte gilt als für die EU-Länder nicht
als signifikant.
3.09 Von der Produktion sind die häuslichen und persönlichen Dienste
ausgeschlossen, die ein privater Haushalt für sich selbst erbringt (mit Ausnahme der durch
bezahlte Hausangestellte erbrachten Dienste sowie der Dienstleistungen aus
eigengenutztem Wohnungsbesitz). Es geht hierbei um folgende Eigenleistungen:
Diese Tätigkeiten sind auch dann einzubeziehen, wenn sie illegal ausgeübt
werden oder den Steuer-, Sozialversicherungs-, Statistik- oder anderen Behörden
verborgen bleiben.