3.128 Definition:
Die Exporte umfassen Transaktionen mit Waren und Dienstleistungen (Verkäufe, Tausch, Schenkungen oder Übereignungen) von Gebietsansässigen an Gebietsfremde.
3.129 Definition:
Die Importe umfassen Transaktionen mit Waren und Dienstleistungen (Verkäufe, Tausch, Schenkungen oder Übereignungen) von Gebietsfremden an Gebietsansässige.
3.130
Die Exporte und Importe enthalten nicht:
(1) Lieferungen von Filialen in der übrigen Welt, die Inländern gehören, an
Abnehmer in der übrigen Welt;
(2) Lieferungen von Filialen im Inland, die Ausländern gehören, an Abnehmer im
Inland;
3.131
Bei den Exporten und Importen ist zu unterscheiden zwischen:
Die Lieferungen und Bezüge innerhalb der EU werden hier vereinfachend auch als
Exporte und Importe bezeichnet.