3.81 Definition:
Der Konsum nach dem Verbrauchskonzept umfaßt die Güter, die von gebietsansässigen institutionellen Einheiten zur unmittelbaren Befriedigung individueller oder kollektiver Bedürfnisse erworben werden.
3.82 Definition:
Der Individualkonsum (P.41) umfaßt die von privaten
Haushalten empfangenen Güter, die der Befriedigung der Bedürfnisse und Wünsche
der Mitglieder der inländischen privaten Haushalte unmittelbar dienen. Für
diese Güter muß gelten:
3.83 Definition:
Der Kollektivkonsum (P.42) umfaßt die "kollektiven
Dienstleistungen", die allen Mitgliedern der Bevölkerung oder allen
Angehörigen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, beispielsweise allen privaten
Haushalten einer bestimmten Region, gleichzeitig zur Verfügung gestellt werden.
Kollektive Dienstleistungen haben folgende Merkmale:
3.85 Die Konsumausgaben des Staates werden auf der
Grundlage der Klassifikation der Aufgabenbereiche des Staates (COFOG) in
individualisierbare und kollektive Güter eingeteilt.
Vereinbarungsgemäß zählen die Konsumausgaben des Staates folgender
COFOG-Positionen zum Individualkonsum: Legt man die COICOP zugrunde, so entsprechen die Ausgaben des Staates für
den Individualkonsum Abteilung 14, die folgende Gruppen umfasst: 14.1 Wohnungswesen (entspricht COFOG-Gruppe 10.6) 14.2 Gesundheitspflege (entspricht COFOG-Gruppen 7.1 und 7.4) 14.3 Freizeit- und Kulturdienstleistungen (entspricht
COFOG-Gruppen 8.1 und 8.2) 14.4 Bildungswesen (entspricht COFOG-Gruppen 9.1 bis 9.6) 14.5 Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (entspricht
COFOG-Gruppen 10.1 bis 10.5 und 10.7). Die Ausgaben für den Kollektivkonsum sind die restlichen
Konsumausgaben des Staates. Legt man die COFOG zugrunde, so setzen sie sich im Einzelnen
zusammen aus Ausgaben für:
3.86 Die folgende Übersicht zeigt die Zusammenhänge zwischen dem Ausgaben- und dem
Verbrauchskonzept:
3.84
Die gesamten Konsumausgaben privater Haushalte sind Teil des
Individualkonsums. Auch die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne
Erwerbszweck zählen vereinbarungsgemäß vollständig zum Individualkonsum.
Verbrauch | Ausgaben |
|
Staat | Private Organisationen ohne Erwerbszweck | Private Haushalte | Zusammen | ||||||
Individual | X (= soziale Sachtransfers) |
X (= soziale Sachtransfers) |
X | Individualkonsum (der privaten Haushalte) | |||||
Kollektiv | X | 0 | 0 | Kollektivkonsum (des Staates) | |||||
Zusammen | Konsumausgaben des Staates | Konsumausgaben der privaten Organisationen o.E. | Konsumaus- gaben der privaten Haushalte |
Konsumausgaben = Konsum (Verbrauchskonzept) |
|||||
3.87 Die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck sind vereinbarungsgemäß vollständig Individualkonsum. Demzufolge ist der gesamte Konsum (Verbrauchskonzept) gleich der Summe aus Individualkonsum (der privaten Haushalte) und dem Kollektivkonsum (des Staates).
3.88 Vereinbarungsgemäß gibt es keine sozialen Sachtransfers mit der übrigen Welt (obwohl es entsprechende Geldtransfers gibt). Folglich ist der Konsum nach dem Verbrauchskonzept gleich dem Konsum nach dem Ausgabenkonzept.