Konsum (Verbrauchskonzept) (P.4)

3.81 Definition:

Der Konsum nach dem Verbrauchskonzept umfaßt die Güter, die von gebietsansässigen institutionellen Einheiten zur unmittelbaren Befriedigung individueller oder kollektiver Bedürfnisse erworben werden.

3.82 Definition:

Der Individualkonsum (P.41) umfaßt die von privaten Haushalten empfangenen Güter, die der Befriedigung der Bedürfnisse und Wünsche der Mitglieder der inländischen privaten Haushalte unmittelbar dienen. Für diese Güter muß gelten:

  1. es muß feststellbar sein, welcher private Haushalt (welches Haushaltsmitglied) diese Güter wann empfangen hat;
  2. der private Haushalt muß der Entgegennahme zugestimmt und die dafür erforderlichen Maßnahmen (z.B. Schulbesuch, Klinikaufenthalt) eingeleitet haben;
  3. die Güter müssen bestimmten Haushalten, Personen oder kleinen Personengruppen bereitgestellt werden, ohne daß auch andere Haushalte oder Personen diese gleichzeitig empfangen können.
3.83 Definition:

Der Kollektivkonsum (P.42) umfaßt die "kollektiven Dienstleistungen", die allen Mitgliedern der Bevölkerung oder allen Angehörigen einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, beispielsweise allen privaten Haushalten einer bestimmten Region, gleichzeitig zur Verfügung gestellt werden. Kollektive Dienstleistungen haben folgende Merkmale:

  1. sie können jedem einzelnen Mitglied der Bevölkerung oder einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, beispielsweise allen in einer bestimmten Region oder Ortschaft lebenden Personen, gleichzeitig erbracht werden;
  2. die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen erfolgt gewöhnlich passiv und erfordert nicht das ausdrückliche Einverständnis oder die aktive Beteiligung aller betroffenen Personen;
  3. das Erbringen einer kollektiven Dienstleistung für eine Einzelperson verringert nicht die für andere Personen derselben Bevölkerungsgruppe oder der Gesamtbevölkerung zur Verfügung stehende Dienstleistungsmenge. Es gibt bei der Inanspruchnahme keinerlei Konkurrenz.
3.84 Die gesamten Konsumausgaben privater Haushalte sind Teil des Individualkonsums. Auch die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck zählen vereinbarungsgemäß vollständig zum Individualkonsum.

3.85 Die Konsumausgaben des Staates werden auf der Grundlage der Klassifikation der Aufgabenbereiche des Staates (COFOG) in individualisierbare und kollektive Güter eingeteilt.

Vereinbarungsgemäß zählen die Konsumausgaben des Staates folgender COFOG-Positionen zum Individualkonsum:

    • 7.1 medizinische Erzeugnisse, Geräte und Ausrüstungen
    • 7.2 ambulante Behandlung
    • 7.3 stationäre Behandlung
    • 7.4 öffentlicher Gesundheitsdienst
    • 8.1 Freizeitgestaltung und Sport
    • 8.2 Kultur
    • 9.1 Elementar- und Primärbereich
    • 9.2 Sekundarbereich
    • 9.3 Post-sekundarer, nicht-tertiärer Bereich
    • 9.4 Tertiärbereich
    • 9.5 nicht-zuordenbares Bildungswesen
    • 9.6 Hilfsdienstleistungen für das Bildungswesen
    • 10.1 Krankheit und Erwerbsunfähigkeit
    • 10.2 Alter
    • 10.3 Hinterbliebene
    • 10.4 Familien und Kinder
    • 10.5 Arbeitslosigkeit
    • 10.6 Wohnraum
    • 10.7 soziale Hilfe, a.n.g.

Legt man die COICOP zugrunde, so entsprechen die Ausgaben des Staates für den Individualkonsum Abteilung 14, die folgende Gruppen umfasst:

14.1 Wohnungswesen (entspricht COFOG-Gruppe 10.6)

14.2 Gesundheitspflege (entspricht COFOG-Gruppen 7.1 und 7.4)

14.3 Freizeit- und Kulturdienstleistungen (entspricht COFOG-Gruppen 8.1 und 8.2)

14.4 Bildungswesen (entspricht COFOG-Gruppen 9.1 bis 9.6)

14.5 Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (entspricht COFOG-Gruppen 10.1 bis 10.5 und 10.7).

Die Ausgaben für den Kollektivkonsum sind die restlichen Konsumausgaben des Staates.

Legt man die COFOG zugrunde, so setzen sie sich im Einzelnen zusammen aus Ausgaben für:

  1. allgemeine öffentliche Verwaltung (Abteilung 01)
  2. Verteidigung (Abteilung 02)
  3. öffentliche Ordnung und Sicherheit (Abteilung 03)
  4. wirtschaftliche Angelegenheiten (Abteilung 04)
  5. Umweltschutz (Abteilung 05)
  6. Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen (Abteilung 06)
  7. allgemeine Verwaltung, Regulierung, Verbreitung allgemeiner Informationen und Statistiken (alle Abteilungen)
  8. angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung (alle Abteilungen).

3.86 Die folgende Übersicht zeigt die Zusammenhänge zwischen dem Ausgaben- und dem Verbrauchskonzept:


Verbrauch

Ausgaben


Staat Private Organisationen ohne Erwerbszweck Private Haushalte Zusammen

Individual X
(= soziale Sachtransfers)
X
(= soziale Sachtransfers)
X Individualkonsum (der privaten Haushalte)

Kollektiv X 00 Kollektivkonsum (des Staates)

Zusammen Konsumausgaben des Staates Konsumausgaben der privaten Organisationen o.E. Konsumaus-
gaben der privaten Haushalte
Konsumausgaben =
Konsum (Verbrauchskonzept)

3.87 Die Konsumausgaben der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck sind vereinbarungsgemäß vollständig Individualkonsum. Demzufolge ist der gesamte Konsum (Verbrauchskonzept) gleich der Summe aus Individualkonsum (der privaten Haushalte) und dem Kollektivkonsum (des Staates).

3.88 Vereinbarungsgemäß gibt es keine sozialen Sachtransfers mit der übrigen Welt (obwohl es entsprechende Geldtransfers gibt). Folglich ist der Konsum nach dem Verbrauchskonzept gleich dem Konsum nach dem Ausgabenkonzept.