Tabelle
3.2: Institutionelle Einheiten, örtliche FE und
Produktionswert nach der Marktbestimmung |
Institutio-
nelle Einheit |
Primäre
örtliche FE |
Sekundäre
örtliche FE |
Hauptpro-
duktion der primären örtlichen FE |
Nebenpro-
duktion der primären örtlichen FE |
Hauptpro-
duktion der sekundären örtlichen FE |
Nebenpro-
duktion der sekundären örtlichen FE |
||||||
Markt- |
|
Markt- |
|
|
|
Markt- |
|
Markt- |
|
|
|
|
Produktion
für die Eigenver- wendung |
||||||||||||
Markt- produzent |
Markt- produktion |
Markt- produktion |
||||||||||
Produktion
für die Eigenver- wendung |
||||||||||||
Produzent
für die Eigenver- wendung |
Produktion
für die Eigen- verwendung |
Markt- produktion |
||||||||||
Produzent für die
Eigenver- |
|
Produzent für die
Eigenver- |
|
|
|
Produktion für die
Eigenver- |
|
Markt- |
|
|
|
|
Sonstiger Nichtmarkt- |
|
Sonstiger Nichtmarkt- |
|
|
|
Sonstige Nichtmarkt- |
|
Markt- |
|
|
|
|
Sonstige
Nichtmarkt- produktion |
||||||||||||
Markt- produzent |
Markt- produktion |
Markt- produktion |
||||||||||
Produktion
für die Eigenver- wendung |
||||||||||||
Sonstiger
Nichtmarkt- produzent |
Sonstige
Nichtmarkt- produktion |
Markt- produktion Produktion für die Eigenver- wendung |
||||||||||
Sonstige
Nichtmarkt- produktion |
3.39 Bei institutionellen Einheiten als Marktproduzenten ist die primäre örtliche FE selbstverständlich ebenfalls Marktproduzent. Die sekundäre örtliche FE kann Marktproduzent, aber auch Produzent für die Eigenverwendung sein. Vereinbarungsgemäß kann die sekundäre örtliche FE jedoch kein sonstiger Nichtmarktproduzent sein. Das bedeutet, daß alle (sekundären) örtlichen FE in den Sektoren nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften und finanzielle Kapitalgesellschaften Marktproduzenten oder Produzenten für die Eigenverwendung sind.
3.40 Bei institutionellen Einheiten, die sonstige Nichtmarktproduzenten sind, ist die primäre örtliche FE ebenfalls ein sonstiger Nichtmarktproduzent. Die sekund ren örtlichen FE können Marktproduzenten oder sonstige Nichtmarktproduzenten sein. Das bedeutet, daß die Sektoren Staat und private Organisationen ohne Erwerbszweck einige (sekundäre) örtliche FE enthalten können, die Marktproduzenten sind (wenngleich alle institutionellen Einheiten dieses Sektors sonstige Nichtmarktproduzenten sind). Um festzustellen, ob die sekundären örtlichen FE Marktproduzenten oder sonstige Nichtmarktproduzenten sind, ist das 50 %-Kriterium anzuwenden.
3.41 Nachdem die institutionellen Einheiten und die örtlichen FE in Marktproduzenten, Nichtmarktproduzenten für die Eigenverwendung und sonstige Nichtmarktproduzenten eingeteilt sind, sollte die Untergliederung auch für die Produktionswerte der örtlichen FE vorgenommen werden, wie in Tabelle 3.3 verdeutlicht.
Tabelle
3.3: Produktionswert der örtlichen FE nach der
Marktbestimmung |
Marktproduzent
|
Produzent
für die Eigen- verwendung |
Sonstiger
Nicht- marktproduzent |
Insgesamt
|
|||||
Marktproduktion |
|
X |
|
x |
|
x |
|
Marktproduktion |
Produktion für die
Eigenverwen- |
|
x |
|
X |
|
x |
|
Produktion für die
Eigenverwendung |
Sonstige |
|
0 |
|
0 |
|
X |
|
Sonstige
Nichtmarktproduktion |
insgesamt |
|
der Marktpro- |
|
der Produzenten für die
Eigenver- |
|
der sonstigen Nichtmarkt- |
|
Produktionswert |
X:
Hauptproduktion, x: Nebenproduktion, 0:
vereinbarungsgemäß keine Produktion |
3.42 Vereinbarungsgemäß gibt es bei örtlichen FE als Marktproduzenten und als Produzenten für die Eigenverwendung keine sonstige Nichtmarktproduktion. Ihre Produktion kann damit nur als Marktproduktion oder als Produktion für die Eigenverwendung erfaßt und entsprechend bewertet werden (siehe 3.46 bis 3.52).
3.43 Örtliche FE, die sonstige Nichtmarktproduzenten sind, können als Nebenproduktion auch Marktproduktion und Produktion für die Eigenverwendung haben. Die Produktion für die Eigenverwendung besteht aus selbsterstellten Anlagen. Ob Marktproduktion vorliegt, sollte im Prinzip unter Anwendung des 50 %-Kriteriums auf die einzelnen Güter festgestellt werden. Marktproduktion ist Produktion, die zu mindestens 50 % ihrer Produktionskosten verkauft wird. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn staatliche Krankenhäuser für einen Teil ihrer Dienstleistungen wirtschaftlich signifikante Preise in Rechnung stellen. Weitere Beispiele sind der Verkauf von Reproduktionen durch staatliche Museen und der Verkauf von Wettervorhersagen durch meteorologische Institute.
3.44
In der statistischen Praxis kann eine
klare Unterscheidung zwischen den verschiedenen Gütern der
örtlichen FE des Staates und der privaten Organisationen ohne
Erwerbszweck schwierig sein. Dies gilt noch mehr für die
Zurechnung der Produktionskosten zu den einzelnen Gütern. In
diesem Fall besteht eine vereinfachte Lösung darin, alle
Einnahmen sonstiger Nichtmarktproduzenten aus einer oder mehreren
Nebentätigkeiten als Einnahmen aus einer einzigen Art von
Marktproduktion zu behandeln. Diese Möglichkeit besteht zum
Beispiel bei den Einnahmen eines Museums aus dem Verkauf von
Plakaten und Postkarten.
(Auch wenn diese Einnahmen unter Umständen nicht ausreichen, um 50 % aller Kosten des Museumsladens zu decken, weil dazu auch das Arbeitnehmerentgelt des Ladenpersonals gehört.)
3.45 Sonstige Nichtmarktproduzenten können auch Einnahmen aus dem Verkauf ihrer sonstigen Nichtmarktproduktion zu wirtschaftlich nicht signifikanten Preisen haben, zum Beispiel Einnahmen des Museums aus dem Verkauf von Eintrittskarten. Letztere betreffen die sonstige Nichtmarktproduktion. Wenn jedoch die Unterscheidung zwischen diesen beiden Arten von Einnahmen (Einnahmen aus dem Verkauf von Eintrittskarten und Einnahmen aus dem Verkauf von Plakaten und Postkarten) schwierig ist, können sie beide entweder als Einnahmen aus Marktproduktion oder Einnahmen aus sonstiger Nichtmarktproduktion behandelt werden. Die Entscheidung für die eine oder die andere Erfassungsalternative sollte man von der relativen Bedeutung abhängig machen, die man den beiden Einnahmearten zumißt (Verkauf von Eintrittskarten im Verhältnis zum Verkauf von Plakaten und Postkarten).