SONSTIGE REALE VERMÖGENSÄNDERUNGEN (K.3 BIS K.10 UND K.12)

6.15 Sonstige reale Vermögensänderungen sind Stromgrößen, die unterschiedlichen Aufgaben dienen. Eine wichtige Aufgabe besteht darin, die Möglichkeit zu schaffen, daß bestimmte Vermögensgüter in das System eintreten und es wieder verlassen können, ohne produziert oder verbraucht worden zu sein, wie Zugänge und Abgänge von in der Natur vorkommenden Gütern. Dies ist wichtig für die Erschließung, den Abbau und die Schädigung von Naturvermögen. Eine zweite Funktion besteht darin, außerordentliche, nicht vorhersehbare Ereignisse, die sich auf den Wert der Vermögensgüter auswirken, in die Rechnung einzubeziehen.

6.16 Die sonstigen realen Vermögensänderungen erstrecken sich auf neun Kategorien:

  1. Zubuchungen von nichtproduzierten Vermögensgütern (K.3);
  2. Zubuchungen von produzierten Vermögensgütern (K.4);
  3. Zuwachs an freien Tier- und Pflanzenbeständen (K.5);
  4. Abbuchung nichtproduzierter Vermögensgüter (K.6);
  5. Katastrophenschäden (K.7);
  6. Enteignungsgewinne/-verlust (K.8);
  7. sonstige reale Änderungen an Vermögensgütern (K.9);
  8. sonstige Volumensänderungen an Forderungen/Verbindlichkeiten (K.10);
  9. Neuzuordnungen (K.12).