SONSTIGE REALE VERÄNDERUNGEN AN VERMÖGENSGÜTERN (K.9)
6.25
Unter den sonstigen realen Veränderungen an Vermögensgütern (K.9) werden die
Auswirkungen nicht vorhersehbarer Ereignisse auf den Substanzwert von
Vermögensgütern gebucht.
Hierzu gehören:
- Unvorhersehbares Veralten. Abschreibungen umfassen nicht das unvorhersehbare
Veralten von Anlagevermögen. Daher können die Normalabschreibungen geringer sein
als die unter Verwendung der tatsächlichen Nutzungsdauer. Deshalb müssen
Buchungen erfolgen, um die erhöhte Wertminderung des Anlagevermögens, etwa infolge
der Einführung verbesserter Technologien, zu berücksichtigen;
- Unterschiede zwischen normalen Schadensfällen (berücksichtigt in den
Abschreibungen) und tatsächlichen Verlusten. Da Abschreibungen keine unvorhersehbaren
Schadensfälle einschließen, kann der für normalerweise zu erwartende
Schadensfälle angesetzte Betrag niedriger (oder höher) sein als der
tatsächlich entstandene
Schaden. Deshalb müssen für die unvorhersehbaren Wertminderungen (oder
Wertsteigerungen) des Anlagevermögens aufgrund dieser Ereignisse Berichtigungen
vorgenommen werden;
- in den Abschreibungen nicht berücksichtigte Schädigung des Anlagevermögens,
wie durch unvorhersehbare Auswirkungen von säurehaltiger Luft und saurem Regen
auf Gebäudefassaden oder Fahrzeugkarosserien;
- Aufgabe von Produktionsanlagen vor ihrer Fertigstellung oder vor Beginn der
wirtschaftlichen Nutzung;
- außerordentliche Vorratsverluste (z. B. durch Brandschäden, Diebstahl,
Insektenbefall von Getreidevorräten);
- statistische Differenzen bei nichtfinanziellen Vermögensgütern zwischen der
Vermögensschlußbilanz und der Vermögenseröffnungsbilanz.