SONSTIGE REALE VERÄNDERUNGEN AN VERMÖGENSGÜTERN (K.9)

6.25 Unter den sonstigen realen Veränderungen an Vermögensgütern (K.9) werden die Auswirkungen nicht vorhersehbarer Ereignisse auf den Substanzwert von Vermögensgütern gebucht.

Hierzu gehören:

  1. Unvorhersehbares Veralten. Abschreibungen umfassen nicht das unvorhersehbare Veralten von Anlagevermögen. Daher können die Normalabschreibungen geringer sein als die unter Verwendung der tatsächlichen Nutzungsdauer. Deshalb müssen Buchungen erfolgen, um die erhöhte Wertminderung des Anlagevermögens, etwa infolge der Einführung verbesserter Technologien, zu berücksichtigen;
  2. Unterschiede zwischen normalen Schadensfällen (berücksichtigt in den Abschreibungen) und tatsächlichen Verlusten. Da Abschreibungen keine unvorhersehbaren Schadensfälle einschließen, kann der für normalerweise zu erwartende Schadensfälle angesetzte Betrag niedriger (oder höher) sein als der tatsächlich entstandene Schaden. Deshalb müssen für die unvorhersehbaren Wertminderungen (oder Wertsteigerungen) des Anlagevermögens aufgrund dieser Ereignisse Berichtigungen vorgenommen werden;
  3. in den Abschreibungen nicht berücksichtigte Schädigung des Anlagevermögens, wie durch unvorhersehbare Auswirkungen von säurehaltiger Luft und saurem Regen auf Gebäudefassaden oder Fahrzeugkarosserien;
  4. Aufgabe von Produktionsanlagen vor ihrer Fertigstellung oder vor Beginn der wirtschaftlichen Nutzung;
  5. außerordentliche Vorratsverluste (z. B. durch Brandschäden, Diebstahl, Insektenbefall von Getreidevorräten);
  6. statistische Differenzen bei nichtfinanziellen Vermögensgütern zwischen der Vermögensschlußbilanz und der Vermögenseröffnungsbilanz.