ZUBUCHUNGEN VON PRODUZIERTEN VERMÖGENSGÜTERN (K.4)

6.18 Bestimmte produzierte Güter werden den Aktiva zugebucht, wenn ihr Vermögenswert erstmalig in Erscheinung tritt.

Dazu zählen:

  1. Wertgegenstände, wie Edelsteine und Kunstgegenstände, wenn der hohe Wert oder die künstlerische Bedeutung eines Gegenstandes, der in der Vermögensbilanz noch nicht enthalten war, erstmals erkannt wird;
  2. Historische Monumente, wenn die spezifische archäologische, historische oder kulturelle Bedeutung eines Bauwerks, das in der Vermögensbilanz völlig abgeschrieben ist oder nur einen geringen Wert hat, erstmals erkannt wird.