ZUBUCHUNGEN VON PRODUZIERTEN VERMÖGENSGÜTERN (K.4)
6.18
Bestimmte produzierte Güter werden den Aktiva zugebucht, wenn ihr
Vermögenswert erstmalig in Erscheinung tritt.
Dazu zählen:
- Wertgegenstände, wie Edelsteine und Kunstgegenstände, wenn der hohe Wert oder
die künstlerische Bedeutung eines Gegenstandes, der in der Vermögensbilanz noch
nicht enthalten war, erstmals erkannt wird;
- Historische Monumente, wenn die spezifische archäologische, historische oder
kulturelle Bedeutung eines Bauwerks, das in der Vermögensbilanz völlig
abgeschrieben ist oder nur einen geringen Wert hat, erstmals erkannt wird.