ZUBUCHUNGEN VON NICHTPRODUZIERTEN VERMÖGENSGÜTERN (K.3)
6.17
Vermögensgüter, die nicht produziert wurden, werden der jeweiligen Art von
Aktiva zugebucht (K3), wenn sie wirtschaftlich erstmalig als Vermögenswerte in
Erscheinung treten oder ihr Wert durch Änderung der wirtschaftlichen Nutzung
steigt.
Hierzu gehören:
- Bruttozunahme der abbaubaren Bodenschätze: erschlossene Kohle-, Erdöl- und
Erdgasvorkommen, Erzlager oder nichtmetallische Mineralvorkommen, die
wirtschaftlich abbaubar sind. Außerdem ist die Zunahme von Vorkommen eingeschlossen, deren
Abbau durch den technischen Fortschritt oder durch relative Preisänderungen
wirtschaftlich wird;
- Übergang von sonstigem Naturvermögen in den Bereich einer wirtschaftlichen
Nutzung. Das sind in der Natur vorkommende Werte, die ihren Status ändern und zu
wirtschaftlichen Werten werden. Das sind Werte, an denen institutionelle
Einheiten Eigentumsrechte haben und aus denen ihre Eigentümer wirtschaftliche Vorteile
ziehen können (z. B. die Nutzung von Urwäldern, die wirtschaftliche
Erschließung von Ödland oder die Neulandgewinnung);
- qualitative Änderungen infolge von Änderungen der wirtschaftlichen Nutzung
werden der Volumenskomponente zugerechnet. Diese werden als Änderung in der
Zuordnung der Vermögensart gebucht (siehe 6.33). Ein Beispiel ist die Umwidmung von landwirtschaftlicher Fläche zu Bauland;
- Entstehen von immateriellen nichtproduzierten Vermögensgütern. Immaterielle
nichtproduzierte Vermögensgüter entstehen, wenn Erfindungen patentiert oder veräußerbare Verträge abgeschlossen werden. Wenn Unternehmen zu Preisen verkauft
werden, die ihre Eigenmittel übersteigen (siehe 7.05), ist die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Eigenkapital als
aktivierter Firmenwert zu buchen. Ein Firmenwert, der nicht durch Verkauf/Kauf belegt
ist, wird nicht als Vermögenswert ausgewiesen.