ZUBUCHUNGEN VON NICHTPRODUZIERTEN VERMÖGENSGÜTERN (K.3)

6.17 Vermögensgüter, die nicht produziert wurden, werden der jeweiligen Art von Aktiva zugebucht (K3), wenn sie wirtschaftlich erstmalig als Vermögenswerte in Erscheinung treten oder ihr Wert durch Änderung der wirtschaftlichen Nutzung steigt.

Hierzu gehören:

  1. Bruttozunahme der abbaubaren Bodenschätze: erschlossene Kohle-, Erdöl- und Erdgasvorkommen, Erzlager oder nichtmetallische Mineralvorkommen, die wirtschaftlich abbaubar sind. Außerdem ist die Zunahme von Vorkommen eingeschlossen, deren Abbau durch den technischen Fortschritt oder durch relative Preisänderungen wirtschaftlich wird;
  2. Übergang von sonstigem Naturvermögen in den Bereich einer wirtschaftlichen Nutzung. Das sind in der Natur vorkommende Werte, die ihren Status ändern und zu wirtschaftlichen Werten werden. Das sind Werte, an denen institutionelle Einheiten Eigentumsrechte haben und aus denen ihre Eigentümer wirtschaftliche Vorteile ziehen können (z. B. die Nutzung von Urwäldern, die wirtschaftliche Erschließung von Ödland oder die Neulandgewinnung);
  3. qualitative Änderungen infolge von Änderungen der wirtschaftlichen Nutzung werden der Volumenskomponente zugerechnet. Diese werden als Änderung in der Zuordnung der Vermögensart gebucht (siehe 6.33). Ein Beispiel ist die Umwidmung von landwirtschaftlicher Fläche zu Bauland;
  4. Entstehen von immateriellen nichtproduzierten Vermögensgütern. Immaterielle nichtproduzierte Vermögensgüter entstehen, wenn Erfindungen patentiert oder veräußerbare Verträge abgeschlossen werden. Wenn Unternehmen zu Preisen verkauft werden, die ihre Eigenmittel übersteigen (siehe 7.05), ist die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Eigenkapital als aktivierter Firmenwert zu buchen. Ein Firmenwert, der nicht durch Verkauf/Kauf belegt ist, wird nicht als Vermögenswert ausgewiesen.