Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen
(F.612)
5.110
Definition:
Transaktionen mit Ansprüchen privater Haushalte bei Pensionseinrichtungen
(F.612) sind die Bestandsänderungen der Ansprüchen der privaten Haushalte auf die
versicherungstechnischen Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen (AF.612). Dazu
gehören die versicherungstechnischen Rückstellungen von rechtlich selbst
ndigen Pensionskassen, die von Arbeitgebern und/oder Arbeitnehmern oder Gruppen von
Selbständigen eingerichtet werden, um für Arbeitnehmer oder Selbständige Renten
zu gewährleisten sowie versicherungstechnische Rückstellungen von
Pensionssystemen, die die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer einrichten.
5.111
Die Transaktionen mit Ansprüchen privater Haushalte aus Rückstellungen bei
Pensionseinrichtungen sind die Zugänge abzüglich der Abgänge an
versicherungstechnischen Rückstellungen für Pensionszahlungen, jedoch ohne die
Umbewertungsgewinne/-verluste aus der Anlage der Rückstellungen der Pensionskassen (siehe 6.57).
Die Zugänge umfassen:
- die auf die Berichtsperiode entfallenden Beiträge an Pensionseinrichtungen,
die von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Selbständigen oder von anderen
institutionellen Einheiten zugunsten anspruchsberechtigter Personen oder Haushalte geleistet
werden. Sie schließen die Rückübertragung von Beiträgen der Arbeitnehmer an
Pensionseinrichtungen der Arbeitgeber ein und zählen zu den tatsächlichen
Sozialbeiträgen (D.611, siehe 4.92);
- zuzüglich der Beiträge, die dem Vermögenseinkommen aus der Anlage der
Rückstellungen der Pensionskassen entsprechen und die den an diesen Systemen
teilnehmenden privaten Haushalte zugerechnet werden;
- abzüglich des im Rechnungszeitraum zu zahlenden Dienstleistungsentgelts für
die Verwaltung der Pensionskassen.
Die Abgänge umfassen:
- regelmäßige oder sonstige Leistungen der Pensionseinrichtungen an im Ruhestand
befindliche Personen und deren Angehörige. Sie werden in die Sozialleistungen
einbezogen (siehe 4.103);
- zuzüglich einmalige Leistungen von Pensionseinrichtungen (ebenfalls
Sozialleistungen), die an Personen beim Eintritt in den Ruhestand gezahlt werden.
5.112
Die Transaktionen mit Ansprüchen der privaten Haushalte auf die
versicherungstechnischen Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen umfassen nicht die
Übertragung betrieblicher Pensionsrückstellungen auf eine im Teilsektor
Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen (S.125) ausgewiesene selbständige Pensionskasse
anläßlich einer Umstellung des Pensionsversicherungssystems. Dieser Vorgang
wird im Konto sonstiger realer Vermögensänderungen (Konto III.3.1) als Änderung
der Sektorzuordnung (K.12.1) ausgewiesen (siehe 6.30).
5.113
Die versicherungstechnischen Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen sind
Forderungen von gebietsansässigen oder gebietsfremden privaten Haushalten, nicht
jedoch der institutionellen Einheiten, von denen sie verwaltet werden.