Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen (F.612)

5.110 Definition:

Transaktionen mit Ansprüchen privater Haushalte bei Pensionseinrichtungen (F.612) sind die Bestandsänderungen der Ansprüchen der privaten Haushalte auf die versicherungstechnischen Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen (AF.612). Dazu gehören die versicherungstechnischen Rückstellungen von rechtlich selbst ndigen Pensionskassen, die von Arbeitgebern und/oder Arbeitnehmern oder Gruppen von Selbständigen eingerichtet werden, um für Arbeitnehmer oder Selbständige Renten zu gewährleisten sowie versicherungstechnische Rückstellungen von Pensionssystemen, die die Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer einrichten.

5.111 Die Transaktionen mit Ansprüchen privater Haushalte aus Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen sind die Zugänge abzüglich der Abgänge an versicherungstechnischen Rückstellungen für Pensionszahlungen, jedoch ohne die Umbewertungsgewinne/-verluste aus der Anlage der Rückstellungen der Pensionskassen (siehe 6.57).

Die Zugänge umfassen:

  1. die auf die Berichtsperiode entfallenden Beiträge an Pensionseinrichtungen, die von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Selbständigen oder von anderen institutionellen Einheiten zugunsten anspruchsberechtigter Personen oder Haushalte geleistet werden. Sie schließen die Rückübertragung von Beiträgen der Arbeitnehmer an Pensionseinrichtungen der Arbeitgeber ein und zählen zu den tatsächlichen Sozialbeiträgen (D.611, siehe 4.92);
  2. zuzüglich der Beiträge, die dem Vermögenseinkommen aus der Anlage der Rückstellungen der Pensionskassen entsprechen und die den an diesen Systemen teilnehmenden privaten Haushalte zugerechnet werden;
  3. abzüglich des im Rechnungszeitraum zu zahlenden Dienstleistungsentgelts für die Verwaltung der Pensionskassen.

Die Abgänge umfassen:

  1. regelmäßige oder sonstige Leistungen der Pensionseinrichtungen an im Ruhestand befindliche Personen und deren Angehörige. Sie werden in die Sozialleistungen einbezogen (siehe 4.103);
  2. zuzüglich einmalige Leistungen von Pensionseinrichtungen (ebenfalls Sozialleistungen), die an Personen beim Eintritt in den Ruhestand gezahlt werden.
5.112 Die Transaktionen mit Ansprüchen der privaten Haushalte auf die versicherungstechnischen Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen umfassen nicht die Übertragung betrieblicher Pensionsrückstellungen auf eine im Teilsektor Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen (S.125) ausgewiesene selbständige Pensionskasse anläßlich einer Umstellung des Pensionsversicherungssystems. Dieser Vorgang wird im Konto sonstiger realer Vermögensänderungen (Konto III.3.1) als Änderung der Sektorzuordnung (K.12.1) ausgewiesen (siehe 6.30).

5.113 Die versicherungstechnischen Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen sind Forderungen von gebietsansässigen oder gebietsfremden privaten Haushalten, nicht jedoch der institutionellen Einheiten, von denen sie verwaltet werden.