ERWERBSPERSONEN

11.10 Definition:

Die Erwerbspersonen umfassen alle Personen beiderlei Geschlechts ab einem bestimmten Alter, die das Arbeitskräfteangebot für die Produktionstätigkeiten (im Rahmen der Produktionsgrenze des ESVG) während eines bestimmten Bezugszeitraums darstellen. Sie umfassen alle Personen, die die Bedingungen für die Zurechnung zu den Erwerbstätigen (Arbeitnehmer oder Selbständige) oder den Arbeitslosen erfüllen.

"Arbeitnehmer" und "Selbständige" werden unter der Überschrift "Erwerbstätige" definiert. "Arbeitslose" wird unter der Überschrift "Arbeitslose" definiert.

ERWERBSTÄTIGE

Arbeitnehmer
Selbständige
Erwerbstätige und Wohnsitz

ARBEITSLOSE