ARBEITSLOSE

11.20 Definition:

In Übereinstimmung mit den von der Internationalen Arbeitsorganisation (13. Internationale Konferenz der Arbeitsstatistiker) aufgestellten Normen umfaßt der Begriff "Arbeitslose" alle Personen ab einem bestimmten Alter, die während des Bezugszeitraums:

  1. "ohne Arbeit", d.h. weder abhängig beschäftigt noch selbständig waren;
  2. "verfügbar" waren, d.h. während des Bezugszeitraums für eine abhängige oder eine selbst ndige Tätigkeit zur Verfügung standen;
  3. "Arbeit suchten", d.h. in einer dem Bezugszeitraum kurz vorangegangenen Periode spezifische Schritte unternommen haben, um eine abhängige Tätigkeit zu finden oder als Selbst ndige tätig zu werden.
Spezifische Schritte können sein: Die Einschreibung beim Arbeitsamt oder bei einer privaten Arbeitsvermittlungsstelle, die Bewerbung bei Arbeitgebern, die Nachfrage auf Baustellen, bei landwirtschaftlichen Betrieben, an Fabriktoren, auf Markt- oder sonstigen Versammlungsplätzen, das Aufgeben von oder das Antworten auf Zeitungsannoncen, das an Freunde oder Verwandte gerichtete Ersuchen um Unterstützung, die Suche nach Gelände, Gebäuden, Maschinen oder Ausrüstung zur Gründung einer eigenen produzierenden Einheit, die Sondierung von Finanzierungsmöglichkeiten, die Beantragung von Genehmigungen und Lizenzen usw.

11.21 Definition:

Die Arbeitslosenquoten stellen die Zahl der Arbeitslosen in Prozent der Erwerbspersonen dar.

Sie werden normalerweise nach Altersgruppen und Geschlecht ermittelt, und bisweilen werden auch Kreuzklassifizierungen mit weiteren Variablen wie Familienstand, berufliche Qualifikation und Staatsangehörigkeit vorgenommen.