11.20 Definition:
In Übereinstimmung mit den von der Internationalen Arbeitsorganisation (13.
Internationale Konferenz der Arbeitsstatistiker) aufgestellten Normen umfaßt der
Begriff "Arbeitslose" alle Personen ab einem bestimmten Alter, die während des Bezugszeitraums:
Spezifische Schritte können sein: Die Einschreibung beim Arbeitsamt oder bei
einer privaten Arbeitsvermittlungsstelle, die Bewerbung bei Arbeitgebern, die
Nachfrage auf Baustellen, bei landwirtschaftlichen Betrieben, an Fabriktoren, auf
Markt- oder sonstigen Versammlungsplätzen, das Aufgeben von oder das Antworten
auf Zeitungsannoncen, das an Freunde oder Verwandte gerichtete Ersuchen um
Unterstützung, die Suche nach Gelände, Gebäuden, Maschinen oder Ausrüstung zur
Gründung einer eigenen produzierenden Einheit, die Sondierung von
Finanzierungsmöglichkeiten, die Beantragung von Genehmigungen und Lizenzen usw.
11.21 Definition:
Die Arbeitslosenquoten stellen die Zahl der Arbeitslosen in Prozent der Erwerbspersonen dar.
Sie werden normalerweise nach Altersgruppen und Geschlecht ermittelt, und bisweilen werden auch Kreuzklassifizierungen mit weiteren Variablen wie Familienstand, berufliche Qualifikation und Staatsangehörigkeit vorgenommen.