9.16 Die Tabellen 9.5 und 9.6 zeigen detailliertere Aufkommens- und Verwendungstabellen.
Tabelle 9.5: Aufkommenstabelle zu Herstellungspreisen und Übergang auf Anschaffungspreise
Wirtschaftsbereiche (NACE Rev. 1) 1 2 3 4 ... ... n |
∑ (1) |
Importe, cif |
Aufkommen zu Herstellungs- preisen |
Handels- und Transport- spannen |
Gütersteuern abzüglich -subventionen |
Aufkommen zu Anschaffungs- preisen |
||||||||||||||||||||
(1) | (2) | (3) | (4) | (5) | (6) | (7) | ||||||||||||||||||||
1 2 3 . . . Gütergruppen (CPA) . . m (Korrekturposten) |
|
|
||||||||||||||||||||||||
∑ (1) |
(2) |
Produktionswerte nach Wirtschaftsbereichen |
0 |
|||||||||||||||||||||||
Insgesamt, davon: Marktproduktion |
||||||||||||||||||||||||||
Nichtmarktproduktion für die Eigenver- wendung |
(3) | 0 | 0 | |||||||||||||||||||||||
Sonstige
Nichtmarkt- produktion |
0 | 0 | ||||||||||||||||||||||||
Tabelle 9.6: Verwendungstabelle zu Anschaffungspreisen
Wirtschaftsbereiche (NACE Rev. 1) 1 2 3 ... ... n |
∑ (1) | Letzte Verwendung a) b) c) d) e) f) |
∑ (3) | ∑ (1) + ∑ (3) | ||
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
||
1 |
|
|
letzte Verwendung zu
Anschaffungspreisen/fob, und zwar |
|||
∑ (1) |
(2) |
Vorleistungen nach
Wirtschaftsbereichen |
letzte Verwendung nach
Verwendungsarten |
Gesamtverwendung |
||
Arbeitnehmerentgelt |
|
|
||||
∑ (3) |
(4) |
Wertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen |
||||
∑ (1) + ∑ (3) |
(5) |
Produktionswerte zu Herstellungspreisen nach Wirtschaftsbereichen |
||||
Nachrichtlich: |
(6) |
|||||
9.17 Als Klassifikationen wurden für die Wirtschaftsbereiche die NACE Rev. 1 und für die Güter die CPA verwendet. Diese Klassifikationen sind voll aufeinander abgestimmt. Die CPA weist auf jeder Aggregationsebene die charakteristischen Erzeugnisse der entsprechenden Wirtschaftsbereiche nach der NACE Rev. 1 aus.
9.18 In den Aufkommens- und Verwendungstabellen ist die Gütergliederung mindestens ebenso detailliert wie die Gliederung der Wirtschaftsbereiche, kann aber tiefer sein, wie die dreistellige Ebene der CPA und die zweistellige Ebene der NACE Rev. 1 in einer Tabelle.
9.19 Die Aufgliederung des Produktionswertes in Marktproduktion, Nichtmarktproduktion für Eigenverwendung und sonstige Nichtmarktproduktion ist nur für den Produktionswert eines Wirtschaftsbereichs insgesamt vorgesehen und nicht auch für die einzelnen Gütergruppen.
9.20 Zwischen Marktproduzenten und Produzenten für die Eigenverwendung einerseits und sonstigen Nichtmarktproduzenten andererseits sollte nur bei den Wirtschaftsbereichen unterschieden werden, bei denen beide Arten von Produzenten vorkommen. Im allgemeinen wird diese Unterscheidung nur in wenigen Wirtschaftsbereichen notwendig sein, wie beispielsweise in den Bereichen Erziehung und Unterricht oder Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen (siehe 3.66).
9.21 Importe und Exporte sollten untergliedert werden in:
9.22 Waren- und Dienstleistungsströme werden in der Aufkommenstabelle zu Herstellungspreisen und in der Verwendungstabelle zu Anschaffungspreisen bewertet. Um die Identitätsbeziehung zwischen Aufkommen und Verwendung herzustellen, weist Tabelle 9.5 auch den Übergang vom Aufkommen zu Herstellungspreisen zum Aufkommen zu Anschaffungspreisen aus. Da das Gesamtaufkommen gleich der Gesamtverwendung sein sollte, zeigt die Tabelle auch den Übergang von der Verwendung zu Anschaffungspreisen zur Verwendung zu Herstellungspreisen. Folglich können aus diesem Übergang zwei Identitätsbeziehungen abgeleitet werden:
9.23 Die Wertschöpfung wird zu Herstellungspreisen ausgewiesen. Sie ergibt sich als Differenz zwischen dem Produktionswert zu Herstellungspreisen und den Vorleistungen zu Anschaffungspreisen.
9.24 Die Wertschöpfung zu Faktorkosten wird im ESVG nicht dargestellt. Doch kann sie dadurch berechnet werden, daß von der Wertschöpfung zu Herstellungspreisen die sonstigen Produktionsabgaben abzüglich der sonstigen Subventionen subtrahiert werden.
9.25 Das Bruttoinlandsprodukt wird zu Marktpreisen bewertet. Diese volkswirtschaftliche Gesamtgröße kann auf dreierlei Weise aus den Aufkommens- und Verwendungstabellen abgeleitet werden:
Exporte − Importe + Konsumausgaben + Bruttoinvestitionen jeweils zu Anschaffungspreisen.
9.26 Nachrichtlich werden in Tabelle 9.6 einige ergänzende Angaben für die einzelnen Wirtschaftsbereiche ausgewiesen, nämlich die Bruttoanlageinvestitionen, das Anlagevermögen und der Arbeitseinsatz. Diese Zusatzangaben werden für Produktivitätsanalysen dringend benötigt und sind auch für andere Analysen, wie Erwerbstätigkeitsuntersuchungen, sehr nützlich.
9.27 Im ESVG wird das Anlagevermögen zu den Marktpreisen am Bilanzstichtag bewertet. Dabei sind die bis zum Bilanzstichtag aufgelaufenen Abschreibungen auf früher erworbene Anlagen vom Neuwert abzuziehen. Dieses Nettoanlagevermögen könnte der Ermittlung der Kapitalintensität dienen. Für Produktivitätsanalysen wird jedoch meist das Bruttoanlagevermögen verwendet. Dieses ergibt sich durch Bewertung mit den Marktpreisen gleichartiger neuer Anlagegüter ohne Abzug von Abschreibungen. Obwohl das Bruttoanlagevermögen gemäß dem ESVG nicht in den Vermögensbilanzen ausgewiesen wird, sollte es wegen der großen analytischen Bedeutung neben dem Nettoanlagevermögen ebenfalls nachrichtlich in den Verwendungstabellen ausgewiesen werden. Nach der Kumulationsmethode (perpetual inventory method) kann das Bruttoanlagevermögen relativ einfach berechnet werden.
9.28 Die Arbeitsleistung sollte für Produktivitätsanalysen am besten anhand der geleisteten Arbeitsstunden gemessen werden. Um jedoch auf die Erwerbstätigen schließen zu können, ist auch die Zahl der Beschäftigtenfälle wichtig, wobei jeweils nach Arbeitnehmern und Selbständigen untergliedert werden sollte.
9.29 Bei der Berechnung und Interpretation der Aufkommens- und Verwendungstabellen sollten einige Regelungen des ESVG beachtet werden:
(1) Saat- und Pflanzgut;
(2) Steinkohle, die von Kohlebergwerken zur Produktion von Kohlebriketts verbraucht wird;
(3) elektrische Energie, die von Elektrizitätswerken verbraucht wird.
(1) Beschäftigung aus sozialen Gründen zählt zur Erwerbstätigkeit, so etwa Beschäftigungsprojekte für Behinderte, Langzeitarbeitslose oder für arbeitssuchende Jugendliche. Sie zählen zu den Arbeitnehmern, empfangen Arbeitnehmerentgelte (nicht Transferleistungen), auch wenn ihre Produktivität (viel) geringer ist als die anderer Arbeitnehmer;
(2) in einigen Fällen zählen auch Personen zu den Erwerbstätigen, die überhaupt nicht arbeiten, wie vorzeitig entlassene Personen, die vom früheren Arbeitgeber noch einige Zeit bezahlt werden. Der Umfang der geleisteten Arbeitsstunden wird dadurch aber nicht berührt, da effektiv nicht gearbeitet wurde.
9.30 Die Aufkommens- und Verwendungstabellen enthalten Korrekturposten, um die Bewertung der Importe nach Güterguppen zu cif-Preisen auf die Werte der Importe insgesamt zu fob-Preisen in den Sektorkonten abzustimmen (siehe Tabellen 9.5 und 9.6).
In den Aufkommens- und Verwendungstabellen werden die Warenimporte cif bewertet. Das schließt die Transport- und Versicherungsleistungen bis zur Importgrenze ein, und zwar auch dann, wenn sie von inländischen Einheiten erbracht werden (beispielsweise durch den Importeur selbst oder durch ein inländisches Transportunternehmen). Die von Inländern erbrachten Transport- und Versicherungsleistungen zwischen der Export- und der Importgrenze sind in den fob-Werten nicht enthalten und führen zu einer Höherbewertung. Um das auszugleichen, werden die Dienstleistungsexporte um diesen Betrag angehoben, so daß der Außenbeitrag davon nicht berührt wird. In den Sektorkonten werden die Warenimporte fob dargestellt, also mit den Werten an der Ausfuhrgrenze. Diese schließen auch von Inländern erbrachte Transport- und Versicherungsleistungen ein, jedoch nur die bis zur Exportgrenze aber nicht die zwischen der Export- und der Importgrenze. Mit Hilfe der Korrekturposten wird in den Aufkommens- und Verwendungstabellen dieser cif/fob-Bewertungsunterschied bei den Importen und Exporten insgesamt ausgeglichen. Er ist gleich den von inländischen Einheiten für Warenimporteure erbrachten Transport- und Versicherungsleistungen zwischen der ausländischen Exportgrenze und der Importgrenze im Inland. Wenn diese Korrekturposten in den Aufkommens- und Verwendungstabellen ausgewiesen sind, benötigen sie in der Input-Output-Rechnung keine weiteren Regelungen.
9.31 Der Verkauf gebrauchter Güter wird wie eine negative Ausgabe des Verkäufers und als eine positive Ausgabe (Kauf) des Käufers ausgewiesen. Das bedeutet, daß innerhalb der betroffenen Gütergruppe die Art der Verwendung dieses Gutes wechselt. Sind mit diesem Verkauf Transaktionskosten verbunden, so gelten diese nicht als Umbuchung, sondern als Verbrauch von Dienstleistungen. Für einige Untersuchungen kann es sinnvoll sein, für bestimmte Erzeugnisse, wie Gebrauchtwagen oder recyceltes Papier, den Handel mit gebrauchten Gütern getrennt auszuweisen.
9.32 Direktkäufe in der übrigen Welt (bzw. von ausländischen Haushalten im Inland) werden meist getrennt geschätzt und als Korrekturposten zur Originärberechnung der Importe, Exporte und der Konsumausgaben in die Rechnung einbezogen. Um die Gleichheit zwischen dem Aufkommen der der Verwendung der einzelnen Gütergruppen zu erhalten, sollte die gütermäßige Aufteilung dieser Direktkäufe geschätzt werden. Für die Güter, für die die Direktkäufe bedeutsam sind, wie für Beherbungsleistungen, könnten sie getrennt ausgewiesen werden.
9.33 (Absatz gestrichen durch Verordnung Nr. 448/98 des Rates vom 16. Februar 1998)
9.34 Der Übergang vom Aufkommen und der Verwendung zu Herstellungspreisen zu entsprechenden Angaben zu Anschaffungspreisen erfolgt durch
Dieser Übergang ist im Rahmen der Abstimmung der Tabellen sehr wichtig. Spezielle Tabellen können den Übergang genauer darstellen (siehe Tabellen 9.7 und 9.8). Sie können auch wichtigen Analysezwecken dienen, wie der Preisanalyse oder der Untersuchung der Folgen von Änderungen der Gütersteuersätze.
Tabelle 9.7: Vereinfachte Tabelle der Handels- und Transportspannen
Wirtschaftsbereiche (NACE Rev. 1) 1 2 3 ... ... n |
∑ (1) |
Letzte Verwendung a) b) c) d) e) f) |
∑ (3) |
∑ (1) + ∑ (3) |
||||||||||||||||
(1) | (2) | (3) | (4) | (5) | ||||||||||||||||
1 |
|
|
Handels-
und Transportspannen auf der letzten Verwendung, und zwar
auf: |
|
||||||||||||||||
∑ (1) |
(2) |
Handels- und Transportspannen auf Vorleistungen nach
Wirtschaftsbereichen |
Handels- und Transportspannen auf der letzten Verwendung nach
Verwendungs- |
Handels- und Transportspannen insgesamt |
||||||||||||||||
Tabelle 9.8: Vereinfachte Tabelle der Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen (Nettogütersteuern)
Wirtschaftsbereiche (NACE Rev. 1) 1 2 3 ... ... n |
∑ (1) |
Letzte Verwendung a) b) c) d) e) f) |
∑ (3) |
∑ (1) + ∑ (3) |
||||||||||||||||
(1) | (2) | (3) | (4) | (5) | ||||||||||||||||
1 |
|
|
Nettogütersteuern
auf der letzten Verwendung, und zwar auf: |
|
||||||||||||||||
∑ (1) |
(2) |
Nettogütersteuern
auf Vorleistungen nach Wirtschaftsbereichen |
Nettogütersteuern
auf der letzten Verwendung nach Verwendungsarten |
Nettogütersteuern insgesamt |
||||||||||||||||
9.35 In den Aufkommens- und Verwendungstabellen können das Aufkommen und die Verwendung der einzelnen Gütergruppen entweder
9.36 In der Praxis sind beide Abstimmungswege notwendig, da es zwischen beiden Alternativen enge Zusammenhänge gibt. So können die Gütersteuern und Gütersubventionen sowie die Handels- und Transportspannen in der Aufkommenstabelle nur dann richtig auf Gütergruppen aufgeteilt werden, wenn die Verwendung der einzelnen Gütergruppen in der Verwendungstabelle zu Herstellungspreisen bekannt ist (siehe Tabelle 9.6).
9.37 Zur Abstimmung werden daher folgende Tabellen benötigt:
9.38 Beim Übergang von den Herstellungspreisen auf die Anschaffungspreise (siehe Abschnitt 9.34) werden die Handelsspannen in den Aufkommens- und Verwendungstabellen den Gütern zugeordnet, die über den Handel verkauft wurden, während in den Tabellen zu Herstellungspreisen die Handelsspannen zusammengefaßt als Dienstleistungen des Handels ausgewiesen werden. Entsprechendes gilt für die Transportspannen.
Die auf den Gütern insgesamt liegenden Handelsspannen sind gleich dem Wert der Dienstleistungen des Handels und der in Nebentätigkeit erbrachten Handelsdienstleistungen anderer Wirtschaftsbereiche. Das Gleiche gilt für die Transportspannen, hier jedoch ohne den Transport von Personen.
9.40 Die Transportspanne umfaßt die Transportkosten, die vom Käufer getrennt gezahlt werden und die im Anschaffungspreis enthalten sind, nicht aber im Herstellungspreis oder in der Handelsspanne. Zur Transportspanne gehört insbesondere:
Andere Transportkosten werden nicht als Transportspanne beim Käufer der transportierten Ware ausgewiesen, wie beispielsweise:
9.41 Tabelle 9.7 ist eine etwas vereinfachte Matrix der Handels- und Transportspannen:
9.42 Produktionssteuern und Importabgaben umfassen:
(1) Mehrwertsteuer (MwSt.) (D211);
(2) Importabgaben (D212);
(3) sonstige Gütersteuern ohne MwSt. und ohne Importabgaben (D214).
Die Subventionen werden in gleicher Weise untergliedert und wie negative Steuern ausgewiesen.
Diese Steuern und Subventionen werden im Abschnitt 4.14 bis 4.40 definiert.
9.43 Im Aufkommen zu Herstellungspreisen sind die sonstigen Produktionsabgaben netto (d.h. abzüglich der sonstigen Subventionen) enthalten. Für den Übergang von den Herstellungspreisen zu den Anschaffungspreisen (oder umgekehrt, siehe Abschnitt 9.34) müssen die Gütersteuern hinzugezählt und die Gütersubventionen abgezogen werden (oder umgekehrt).
9.44 Die MwSt. kann abziehbar oder nichtabziehbar sein bzw. wird nicht erhoben:
(1) Exporte (zumindest in Länder außerhalb der EU);
(2) Waren und Dienstleistungen, auf die keine MwSt. erhoben wird, unabhängig
von ihrer Verwendung;
(3) Produzenten, die von der MwSt. befreit sind (kleine Unternehmen, religiöse
Vereinigungen usw.).
9.45 Die MwSt. wird im ESVG netto gebucht: Das Aufkommen wird stets zu Herstellungspreisen bewertet, d.h. ohne die in Rechnung gestellte MwSt. Die intermediäre und letzte Verwendung werden zu Anschaffungspreisen ausgewiesen, d.h. ohne die abziehbare, jedoch einschließlich der nichtabziehbaren MwSt.
9.46 Die Tabelle 9.8 über Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen ist vereinfacht, denn:
9.47 Die Verbuchung von Gütersteuern und -subventionen ist in 4.27 bzw. 4.40 festgelegt. Diese Beträge können von den Schätzwerten abweichen, die man durch Anlegen von Steuer- bzw. Suvbentionssätzen an die Güterströme erhält. Die Differenzen sollten jeweils untersucht werden.
(1) bei Steuerbefreiungen ist der Schätzwert abzusenken;
(2) auch bei Steuerhinterziehungen, bei denen keinerlei Steuerveranlagung
stattfand, ist der Schätzwert zu vermindern;
(3) dagegen sind von Steuerpflichtigen zu zahlende Geldstrafen in die Steuer
einzubeziehen.
Korrekturen der Steuerschätzwerte wirken sich auch auf die Größe aus, in die die Steuerschätzwerte eingehen oder abgezogen werden. Das gilt beispielsweise für den Produktionswert zu Herstellungspreisen, wenn dieser aus den Werten zu Anschaffungspreisen abgeleitet wird. Andererseits kann der Anschaffungswert aus dem Produktionswert zu Herstellungspreisen mit Hilfe von Schätzwerten der Gütersteuern ermittelt werden.
(1) Periodisierungsdifferenz. So kann die Steuerzahlung um mehrere Jahre verspätet erfolgen;
(2) Steuerausfälle infolge Konkurses des Steuerpflichtigen, die als sonstige reale Vermögensänderung an Forderungen und Verbindlichkeiten ausgewiesen werden.
Beim Übergang von der Verwendung der Güter zu Anschaffungspreisen auf die Verwendung zu Herstellungspreisen kann die Korrektur der geschätzen Gütersteuern und Gütersubventionen als getrennter Posten ausgewiesen werden. Im Rahmen der Input-Output-Rechnung ist jedoch eine Verteilung der Korrektur auf die Gütergruppen erforderlich, selbst wenn dies nur mit Hilfe vereinfachter Verfahren (z. B. proportionale Schlüsselung) geschehen kann.
Tabelle 9.9: Verwendungstabelle der Importe (Importmatrix) zu cif-Werten
Wirtschaftsbereiche (NACE Rev.1) 1 2 3 ... ... n |
∑ (1) | Letzte Verwendung a) b) c) d) e) f) |
∑ (3) | ∑ (1) + ∑ (3) | |||||||||||||||||||||
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
|||||||||||||||||||||
Gütergruppen (CPA) 1 2 3 . . . m |
(1) |
importierte Vorleistungen zu Anschaffungspreisen/cif-Werten nach Gütergruppen und nach Wirtshaftsbereichen |
letzte Verwendung (Anschaffungspreise/cif-Werte) importierter Güter, und zwar verwendet für: Konsumausgaben: a) private Haushalte b) private Organisationen ohne Erwerbszweck c) Staat Bruttoinvestitionen: d) Bruttoanlageinvestitionen und Wertgegenstände e) Vorratsveränderungen f) Exporte |
|
|||||||||||||||||||||
∑ (1) | (2) | importierte Vorleistungen nach Wirtschaftsbereichen | gesamte letzte Verwendung importierter Güter nach Verwendungsarten | Importe insgesamt | |||||||||||||||||||||
Tabelle 9.10: Verwendungstabelle der Inlandsproduktion zu Herstellungspreisen
Wirtschaftsbereiche
(NACE Rev.1) 1 2 3 ... ... n |
∑ (1) |
Letzte
Verwendungen a) b) c) d) e) f) |
∑ (3) |
∑ (1) + ∑ (3) |
|||||||||||||
(1) |
(2) |
(3) |
(4) |
(5) |
|||||||||||||
Gütergruppen (CPA) 1 2 3 . . . m |
(1) | Vorleistungen aus inländischer Produktion nach Gütergruppen und nach Wirtschaftsbereichen |
letzte Verwendung von
Gütern aus inländischer Produktion, und zwar : |
|
|||||||||||||
∑ (1) |
(2) |
Vorleistungen aus inländischer Produktion nach Wirtschaftsbereichen |
letzte Verwendung von Gütern aus inländischer Produktion |
Produktionswert |
|||||||||||||
Verwendung importierter Güter |
(3) |
importierte Vorleistungen zu cif-Werten nach Wirtschaftsbereichen |
letzte Verwendung importierter Güter zu cif-Werten |
Importe |
|||||||||||||
Nettogütersteuern |
(4) |
Nettogütersteuern auf Vorleistungen nach Wirtschaftsbereichen |
Nettogütersteuern auf Gütern der letzten Verwendung |
Nettogütersteuer |
|||||||||||||
∑ (1)+(3)+(4) |
(5) |
Vorleistungen zu Anschaffungspreisen nach Wirtschaftsbereichen |
letzte Verwendung nach Verwendungsarten zu Anschaffungspreisen |
Verwendung insgesamt |
|||||||||||||
Arbeitnehmerentgelt |
|
|
|||||||||||||||
∑ (6) |
(7) |
Wertschöpfung nach Wirtschaftsbereichen |
|||||||||||||||
∑ (1)+(3)+(4)+ ∑ (6) |
(8) |
Produktionswerte nach Wirtschaftsbereichen |
|||||||||||||||
Nachrichtlich: |
|
||||||||||||||||
9.48 Die Verwendungstabelle 9.6 läßt nicht erkennen, ob die verwendeten Waren und Dienstleistungen im Inland produziert oder eingeführt worden sind. Diese Unterscheidung ist für alle Analysen erforderlich, bei denen die Beziehungen zwischen dem Aufkommen und der Verwendung von Waren und Dienstleistungen innerhalb der Volkswirtschaft eine Rolle spielen. Ein Beispiel hierfür ist die Analyse, wie sich Änderungen bei den Exporten oder den Konsumausgaben auf die Importe sowie auf die Inlandsproduktion und damit verbundene Variablen, wie die Beschäftigung, auswirken. Tatsächlich gilt dies für die meisten der in den Abschnitten 9.14 und 9.15 genannten Analysen. Das Input-Output-System enthält daher auch eine Verwendungstabelle für importierte Güter (Importmatrix, siehe Tabelle 9.9) und eine für die im Inland produzierten Waren und Dienstleistungen (Verwendungstabelle der Inlandsproduktion) (siehe Tabelle 9.10).
9.49 Die Importmatrix sollte anhand aller verfügbaren Informationen über die Verwendung importierter Güter berechnet werden. So können beispielsweise für einige Güter die wichtigsten Importeure bekannt sein oder für einige Produzenten können Informationen über deren Importe vorliegen. Im allgemeinen sind jedoch kaum statistische Informationen über die Verwendung der Importe verfügbar. Normalerweise sind daher ergänzende Hypothesen über die Verwendung gleichartiger Güter erforderlich.
9.50 Die Verwendungstabelle der Inlandsproduktion ergibt sich durch Abzug der Importmatrix von der Verwendungstabelle des Gesamtaufkommens.
9.51 Je nach dem Verwendungszweck können die Aufkommens- und Verwendungstabellen zusätzlich untergliedert werden, wie beispielsweise:
(1) Güter, die auch im Inland produziert werden (konkurrierende Importe);
(2) Güter, die im Inland nicht produziert werden (komplementäre Importe).
Beide Importarten wirken sich auf die Inlandsproduktion unterschiedlich aus. Konkurrierende Importe können in der Analyse und Wirtschaftspolitik als zur Inlandsproduktion austauschbar betrachtet werden und sollten daher als gesondertes Aggregat der letzten Verwendung dargestellt werden. Bei komplementären Importen interessieren besonders die Auswirkungen von Preis- und Volumenänderungen (wie etwa bei einer Erdölkrise) in der Volkswirtschaft.
(1) Löhne und Gehälter und als Darunterposition:
– Sozialbeiträge der Arbeitnehmer.
(Dabei sind u.U. Globalschätzungen notwendig, wenn nämlich die Sozialbeiträge auch von anderen Einkünften, dem Alter oder dem Familienstand der Arbeitnehmer abhängen.)
(2) Sozialbeiträge der Arbeitgeber.
Mit dieser Aufteilung können die Sozialbeiträge als Teil des Arbeitsentgelts und ihr Einfluß auf den Betriebsüberschuß untersucht werden.