Umbewertungsgewinne nach der Art der Forderung

Bargeld und Einlagen (F.2)
Kredite (AF.4) und sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten (AF.7)
Wertpapiere außer Aktien und Finanzderivate (AF.3)
Anteilsrechte (AF.5)
Versicherungstechnische Rückstellungen (AF.6)

Anteilsrechte (AF.5)

6.56 Bonus- bzw. Gratisaktien erhöhen zwar die Zahl und den Nominalwert der Aktien aber theoretisch nicht den Marktwert aller Aktien. Daher werden sie veranbarungsgemäß im Kontensystem nicht nachgewiesen (siehe 5.93). Da mit ihrer Ausgabe jedoch die Handelbarkeit an der Börse verbessert werden soll, kann sich ihr Marktwert insgesamt doch ändern. Dieser Effekt ist der Umbewertung zuzurechnen.