5.50 Definition:
Transaktionen mit Wertpapieren (ohne Anteilsrechte) und mit Finanzderivaten (F.3) sind solche mit Forderungen in der Form von meist verkäuflichen Inhaberpapieren, die an Sekundärmärkten gehandelt werden oder am Markt verrechnet werden können und die dem Inhaber keinerlei Eigentumsrecht an den institutionellen Einheiten gewähren, die die Papiere ausgeben (AF.3).
5.51
Die Position AF.3 umfaßt Forderungen, die in umlauffähigen Titeln verbrieft
sind und deren Nennwert bei der Ausgabe festgelegt wird. Hierzu gehören z. B.
Wechsel, Anleihen, Einlagenzertifikate, Commercial Paper, handelbare derivative
Finanzinstrumente und vergleichbare Papiere, die üblicherweise an den Finanzm
rkten gehandelt werden (zur Unterscheidung zwischen Wertpapieren und Krediten
siehe 5.77 bis 5.80).
5.52
Wertpapiere können von allen Sektoren und der übrigen Welt als Forderungen
gehalten werden. Als Verbindlichkeiten kommen sie im wesentlichen bei finanziellen
und nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften, den Gebietskörperschaften sowie
der übrigen Welt vor.
5.53
Die Transaktion F.3 wird untergliedert in Transaktionen mit