Wertpapiere (ohne Anteilsrechte) (F.33)

5.54 Definition:

Transaktionen mit Wertpapieren (ohne Anteilsrechte) (F.33) erstrecken sich nicht auf solche mit Aktien oder mit anderen Anteilsrechten bzw. mit derivativen Finanzinstrumenten, sondern auf solche mit Wertpapieren, die ihrem Inhaber ein festes oder vertraglich festgelegtes variables regelmäßiges Geldeinkommen in Form von Zahlungen auf Kupons (Zinsen) und/oder auf Zahlung eines bestimmten Festbetrages zu einem oder mehreren festgelegten Zeitpunkten oder ab einem bei der Emission festgelegten Zeitpunkt garantieren.

5.55 Falls erforderlich, kann F.33 untergliedert werden in Transaktionen mit

  1. Geldmarktpapieren (F.331) und mit
  2. Kapitalmarktpapieren (F.332).