1.33 Eine Transaktion ist eine wirtschaftliche Stromgröße, bei der es sich entweder um eine einvernehmlich erfolgende Interaktion (siehe 1.42) zwischen institutionellen Einheiten oder um einen Vorgang innerhalb einer institutionellen Einheit handelt, der sinnvollerweise als Transaktion behandelt wird, da die Einheit in zwei verschiedenen Eigenschaften agiert. Es lassen sich vier Hauptgruppen von Transaktionen unterscheiden:
Sie beschreiben die Herkunft (Inlandsproduktion oder Importe) und die Verwendung (Vorleistungen, Konsum, Bruttoinvestitionen oder Exporte) von Gütern (Kapitel 3);
Sie beschreiben, wie die im Rahmen der Produktion entstandene Wertschöpfung auf Arbeit, Kapital und den Staat verteilt wird und wie Einkommen und Vermögen anhand von Einkommen- und Vermögenssteuern und sonstigen Transfers umverteilt werden (Kapitel 4);
Sie beschreiben für jede Kategorie von Finanzinstrumenten den Nettozugang an finanziellen Aktiva (Forderungen) bzw. den Nettozugang an Verbindlichkeiten. Derartigen Transaktionen stehen oft nichtfinanzielle Transaktionen mitunter aber auch andere finanzielle Transaktionen gegenüber (Kapitel 5);
Hierbei handelt es sich um die Abschreibungen und den Nettozugang an nichtproduzierten Vermögensgütern. (Kapitel 6)