Marktformen
Klassifikationen von Marktformen können unter verschiedensten Gesichtspunkten
vorgenommen werden.
Anzahl der Marktteilnehmer
H. von Stackelberg hat sich in einem ersten
Ansatz auf die Zahl der Marktteilnehmer sowohl auf der Angebots- als auch auf
der Nachfrageseite konzentriert. Dahinter steht die Vermutung, dass je weniger
Konkurrenten den Wettbewerb aufnehmen, desto eher werden sie über Marktmacht
verfügen. Bei jeweils drei Klassen (monos = einzeln, oligos = wenig, polus =
viel) ergeben sich also neun Marktformen.
| Angebot |
| Zahl der Markt- teilnehmer | einer | wenige | viele |
| einer | bilaterales Monopol | beschränktes Nachfragemonopol
| Nachfragemonopol (Monopson) |
Nachfrage | wenige | beschränktes Angebotsmonopol | bilaterales Oligopol | Nachfrageoligopol (Oligopson) |
| viele | Angebotsmonopol | Angebotsoligopol (Duopol) | Vollständige Konkurrenz (Polypol) |
Das Duopol bezeichnet den Spezialfall mit zwei Anbietern.
Die vollständige oder atomistische Konkurrenz (polypolistic perfect
competition) ist zumindest als Referenzmodell von großer Bedeutung, da auf
einem vollkommenen Markt (siehe unten) weder einzelne Anbieter noch einzelne
Nachfrager einen Einfluss auf den Preis ausüben können. Die Abwesenheit von
Marktmacht schließt folglich aus, dass irgendein Marktteilnehmer eine etwaige
Machtposition ausnutzen kann.
Grad der Vollkommenheit eines Marktes
Weiter Kriterien für Marktformen können die Art des Gutes
(
homogene oder heterogene Güter), die
Markttransparenz oder der Marktzutritt sein.
| | Güterart |
| | Homogene Güter (vollkommene Märkte) | Heterogene Güter (unvollkommene Märkte) |
| viele | polypolistisch-homogene Konkurrenz (perfect oder pure competition)
| polypolistisch-heterogene Konkurrenz (1) (imperfect oder
monopolistic competition) |
Zahl der Anbieter | wenige | homogenes Oligopol (pure oligopoly) | heterogenes Oligopol (imperfect
Oligopoly) (2) |
| einer | reines Monopol (pure monopoly) | monopolistische Preisdifferenzierung (3) (price discrimination) |
Grad der Offenheit eines Marktes
- offener Markt: Im Fall der freien Konkurrenz steht der Zugang
zum Markt jedem offen.
- beschränkter Markt: Der Marktzugang ist nur unter bestimmten
Voraussetzungen (z.B. Konzessionen, Befähigungsnachweise) zugelassen.
- geschlossener Markt: Der Marktzugang ist bestimmten Marktteilnehmern
vorbehalten.
Schlussfolgerung:
Wenn die Marktteilnehmer auf einem vollkommenen
Markt keine Präferenzen (sachlicher, räumlicher, zeitlicher Art) haben,
unendlich schnell reagieren können und vollständig informiert sind
(Markttransparenz), dann können zu keinem Zeitpunkt zwei unterschiedliche
Preise für dieses Gut herrschen. Dies ist das
Gesetz der
Unterschiedslosigkeit der Preise von Jevons.