KONTEN DER PRIVATEN HAUSHALTE
13.30
Das Bruttoinlandsprodukt der Region ist das Ergebnis der Produktionstätigkeit
der in der Region ansässigen örtlichen FE. Aus der Einkommensverteilung und
-umverteilung ergeben sich weitere aussagekräftige Kontensalden wie das Primäreinkommen und das verfügbare Einkommen. Aufgrund der in den Abschnitten 13.10 bis 13.14 dargestellten Überlegungen sind diese Einkommenskonzepte auf private
Haushalte beschränkt.
13.31
Bei den regionalen Konten der privaten Haushalte handelt es sich um eine nach
Regionen aufgeschlüsselte Darstellung der entsprechenden Konten auf nationaler
Ebene. Aus praktischen Gründen werden auf regionaler Ebene lediglich folgende
Konten erstellt:
- Konto der primären Einkommensverteilung;
- Konto der sekundären Einkommensverteilung.
Ganz allgemein zielen diese Konten auf die Messung des Primäreinkommens und
des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte mit Wohnsitz in einer
bestimmten Region ab.
13.32
Die regionalen Konten der privaten Haushalte beziehen sich auf die privaten
Haushalte mit Wohnsitz im Gebiet einer Region. Die Definition der privaten
Haushalte als institutionelle Einheiten und des institutionellen Sektors private
Haushalte ist den Abschnitten 2.13., 2.16., 2.75. und 2.76. zu entnehmen. Die Summe der Mitglieder von privaten Haushalten mit Wohnsitz
in der Region ist gleich der gesamten gebietsansässigen Bevölkerung der Region.
13.33
Die auf nationaler Ebene gültigen allgemeinen Regeln für die Bestimmung des
Wohnsitzes von privaten Haushalten gelten auch für die regionalen Konten der
privaten Haushalte. Eine Ausnahme wird allerdings beim Wohnsitz von Studenten und
Langzeitpatienten gemacht, wenn die Gastregion im gleichen Land liegt wie die
Wohnsitzregion. In den regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen werden
sie als Gebietsansässige der Gastregion behandelt, wenn sie sich länger als ein
Jahr dort aufhalten.
13.34
Im Zusammenhang mit der Zuordnung privater Haushalte, die ein Unternehmen ohne
eigene Rechtspersönlichkeit, Grundstücke und/oder eine Zweitwohnung in einer
anderen Region besitzen, sind in den regionalen Konten der privaten Haushalte
zwei Überlegungen anzustellen.
- Ist ein privater Haushalt Eigentümer eines Unternehmens ohne eigene
Rechtspersönlichkeit (das auf nationaler Ebene nicht als Quasi-Kapitalgesellschaft gilt)
in einer anderen Region, so wird das Unternehmen ohne eigene
Rechtspersönlichkeit als (fiktive) Einheit mit Sitz in der Gastregion betrachtet. Demzufolge ist
das sich aus der Zusammenfassung von Gesamtgrößen nach Wirtschaftsbereichen
ergebende Selbständigeneinkommen dem Selbständigeneinkommen der Gastregion
zuzurechnen. Allerdings muß das im regionalen Konto der primären Einkommensverteilung
der privaten Haushalte ausgewiesene Selbständigeneinkommen gleich dem
Gesamtbetrag des von privaten Haushalten mit Wohnsitz in der Region empfangenen Selbst
ndigeneinkommen sein, und zwar unabhängig davon, in welcher Region dieses
Einkommen erwirtschaftet wird;
- Besitzt ein privater Haushalt Grundstücke und/oder eine Zweitwohnung in einer
anderen Region, so werden auch in diesem Falle die Grundstücke und/oder die
Zweitwohnung als fiktive Einheiten mit Sitz in der Gastregion betrachtet.
Dementsprechend werden die von den Grundstückspächtern bzw. den Wohnungsmietern
gezahlten Pachten bzw. Mieten als Pachten bzw. Mieten an die fiktive Einheit gebucht.
Wird die Zweitwohnung vom Eigentümer selbst genutzt, so ist der Mietwert als
Export aus der Region, in der die Wohnung gelegen ist, in die Region, in der der
Eigentümer ansässig ist, auszuweisen. Die letztgenannte Region importiert
demnach diese Dienstleistung und verwendet sie als Konsumausgaben der privaten
Haushalte. Wie im Falle des Selbständigeneinkommens wird der Betriebsüberschuß aus
diesem Produktionsprozeß vom im Konto der primären Einkommensverteilung der
privaten Haushalte ausgewiesenen Betriebsüberschuß abweichen; auf nationaler Ebene
sind beide Aggregate jedoch gleich groß.