ANHANG I
BANKDIENSTLEISTUNGEN GEGEN UNTERSTELLTES ENTGELT (UNTERSTELLTE BANKGEBÜHR)

ÄNDERUNGEN, DIE SICH AM TEXT DES ESVG IM FALLE DER AUFGLIEDERUNG DER UNTERSTELLTEN BANKGEBÜHR ERGEBEN

(Anhang gestrichen durch Verordnung Nr. 448/98 des Rates vom 16. Februar 1998)