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Anlagevermögen und Vorräte
Realeinkommen der Volkswirtschaft

Anlagevermögen und Vorräte

10.56 Auch das Anlagevermögen und die Vorratsbestände müssen in konstanten Preisen berechnet werden. Das Anlagevermögen in konstanten Preisen wird u.a. für Produktivitätsanalysen benötigt. Es ergibt sich automatisch nach der Kumulationsmethode. Andernfalls müssen Angaben über den Wert des Anlagevermögens von den Produzenten mit Preisindizes der Anlageinvestition deflationiert werden, wobei allerdings die altersmäßige Zusammensetzung des Anlagevermögens zu beachten ist.

Die Vorratsveränderungen ergeben sich aus den Zugängen abzüglich der Abgänge und sonstiger Verluste an Vorratsgütern während des Zeitraums. Angaben in konstanten Preisen können durch Deflationierung dieser Komponenten ermittelt werden. Wenn die mengen- und preismäßige Veränderung der Vorräte verhältnismäßig stetig sind, kann die Vorratsveränderung berechnet werden, indem die volumenmäßige Änderung der Vorratsbestände mit den Jahresdurchschnittspreisen des Berichts- bzw. des Basisjahres multipliziert wird. Als weitere Möglichkeit und für Plausibilitätsprüfungen können die Vorratsveränderungen auch als Differenz zwischen dem Vorratsbestand am Ende und am Anfang der Periode berechnet werden. Dazu muß der Wert der Vorräte und der Wertkorrekturen laut Unternehmensbuchhaltung umbewertet werden, und zwar in Jahresdurchschnittspreise des Berichts- oder des Basisjahres. Zu Durchschnittspreisen des Berichtsjahres ergeben sich die Vorratsveränderungen in jeweiligen Preisen und in Preisen des Basisjahres die Vorratsveränderungen in konstanten Preisen.