Waren und marktbestimmte Dienstleistungen
Nichtmarktbestimmte Dienstleistungen
Gütersteuern und Gütersubventionen
Abschreibungen
Arbeitnehmerentgelt
Anlagevermögen und Vorräte
Realeinkommen der Volkswirtschaft
Die Vorratsveränderungen ergeben sich aus den Zugängen abzüglich der Abgänge und sonstiger Verluste an Vorratsgütern während des Zeitraums. Angaben in konstanten Preisen können durch Deflationierung dieser Komponenten ermittelt werden. Wenn die mengen- und preismäßige Veränderung der Vorräte verhältnismäßig stetig sind, kann die Vorratsveränderung berechnet werden, indem die volumenmäßige Änderung der Vorratsbestände mit den Jahresdurchschnittspreisen des Berichts- bzw. des Basisjahres multipliziert wird. Als weitere Möglichkeit und für Plausibilitätsprüfungen können die Vorratsveränderungen auch als Differenz zwischen dem Vorratsbestand am Ende und am Anfang der Periode berechnet werden. Dazu muß der Wert der Vorräte und der Wertkorrekturen laut Unternehmensbuchhaltung umbewertet werden, und zwar in Jahresdurchschnittspreise des Berichts- oder des Basisjahres. Zu Durchschnittspreisen des Berichtsjahres ergeben sich die Vorratsveränderungen in jeweiligen Preisen und in Preisen des Basisjahres die Vorratsveränderungen in konstanten Preisen.