Waren und marktbestimmte Dienstleistungen
Nichtmarktbestimmte Dienstleistungen
Gütersteuern und Gütersubventionen
Abschreibungen
Arbeitnehmerentgelt
Anlagevermögen und Vorräte
Realeinkommen der Volkswirtschaft
Abschreibungen
10.53
Die Abschreibungen in konstanten Preisen können relativ einfach berechnet
werden, wenn ausreichende Informationen über die Zusammensetzung des
Anlagevermögens verfügbar sind. Nach der in den meisten Ländern verwendeten
Kumulationsmethode (perpetual inventory method) werden die Abschreibungen in jeweiligen Preisen
aus Angaben über das Anlagevermögen in konstanten Preisen ermittelt. Um vom
Anlagevermögen zu historischen Anschaffungspreisen zu Angaben in laufenden
Wiederbeschaffungspreisen zu gelangen, müssen die Zugänge zum Anlagevermögen der
zurückliegenden Jahre einheitlich in den Preisen eines Basisjahres bewertet werden.
Die sich dabei ergebenden Preisindizes können zur Berechnung der Abschreibungen
in konstanten und in jeweiligen Preisen genutzt werden.
Wenn die Kumulationsmethode nicht angewendet wird, müssen die Abschreibungen
zu Anschaffungspreisen mit Preisindizes der Anlageinvestitionen deflationiert
werden, wobei allerdings die altersmäßige Zusammensetzung des Anlagevermögens zu
beachten ist.