Vermögensbilanzen (IV)

(Siehe Kapitel 7.)


Tabelle 8.15 Konto IV : Vermögensbilanzen

8.60 Die Vermögensbilanzen sollen einen Überblick über die Aktiva, die Verbindlichkeiten und das Reinvermögen der Einheiten am Anfang und am Ende des Rechnungszeitraums sowie über die Veränderung der Vermögensbestände zwischen diesen beiden Zeitpunkten geben. Die Vermögensbilanzen untergliedern sich in:

  1. die Bilanz am Jahresanfang (IV.1);
  2. die Änderung der Bilanz (IV.2);
  3. die Bilanz am Jahresende (IV.3).

Bilanz am Jahresanfang (IV.1)

8.61 Die Bilanz am Jahresanfang zeigt den Wert der Aktiva und Verbindlichkeiten der Einheiten am Anfang des Rechnungszeitraums.

Die Positionen der Bilanz am Jahresanfang basieren auf der Systematik der Aktiva und Verbindlichkeiten.

Sie werden zu den am Anfang des Rechnungszeitraums jeweils geltenden Preisen bewertet.

Die Differenz zwischen Aktiva und Verbindlichkeiten – der Saldo der Bilanz am Jahresanfang – ist das Reinvermögen am Anfang des Rechnungszeitraums.

Änderung der Bilanz (IV.2)

8.62 In der Änderung der Bilanz werden die im Rechnungszeitraum eintretenden Änderungen des Wertes der Aktiva und Verbindlichkeiten gebucht und die in den Vermögensänderungskonten ausgewiesenen Beträge (die Reinvermögensänderung durch Sparen und Vermögenstransfers, die Reinvermögensänderung durch sonstige reale Vermögensänderungen und die Reinvermögensänderung durch Umbewertungen) aggregiert.

Bilanz am Jahresende (IV.3)

8.63 Die Bilanz am Jahresende zeigt den Wert der Aktiva und Verbindlichkeiten der Einheiten am Ende des Rechnungszeitraums. Die Positionen der Bilanz am Jahresende basieren auf derselben Systematik wie die Positionen der Bilanz am Jahresanfang; sie werden zu den am Ende des Rechnungszeitraums jeweils geltenden Preisen bewertet.

Die Differenz zwischen Aktiva und Verbindlichkeiten ist das Reinvermögen am Ende des Rechnungszeitraums.

8.64 Der in der Bilanz am Jahresende ausgewiesene Wert eines Aktivums oder einer Verbindlichkeit ist gleich der Summe seines in der Bilanz am Jahresanfang ausgewiesenen Wertes und des Betrages, der für dieses Aktivum bzw. für diese Verbindlichkeit in der Änderung der Bilanz gebucht ist.