Umbewertungskonto (III.3.2)


Tabelle 8.14 Konto III .3.2 : Umbewertungskonto

8.54 Im Umbewertungskonto werden Veränderungen des Wertes der Aktiva und Verbindlichkeiten erfaßt, die auf Preisänderungen zurückzuführen sind.

Für einen bestimmten Vermögenswert oder eine Verbindlichkeit wird diese Ver nderung wie folgt ermittelt: entweder

  1. anhand der Differenz zwischen dem Wert des Vermögenswertes bzw. der Verbindlichkeit am Ende des Rechnungszeitraums und seinem Wert am Anfang des Rechnungszeitraums bzw. zum Zeitpunkt seiner ersten Buchung in der Vermögensbilanz oder;
  2. anhand der Differenz zwischen dem Wert des Aktivums bzw. der Verbindlichkeit zum Zeitpunkt seiner Ausbuchung aus der Vermögensbilanz und seinem Wert am Anfang des Rechnungszeitraums bzw. zum Zeitpunkt seiner ersten Buchung in der Vermögensbilanz.

Diese Differenz wird als nominaler Umbewertungsgewinn/-verlust bezeichnet.

Ein nominaler Umbewertungsgewinn entspricht der positiven Umbewertung eines Aktivums oder der negativen Umbewertung einer (finanziellen) Verbindlichkeit.

Ein nominaler Umbewertungsverlust entspricht der negativen Umbewertung eines Aktivums oder der positiven Umbewertung einer (finanziellen) Verbindlichkeit.

8.55 Durch die im Umbewertungskonto verbuchten Stromgrößen ändert sich das in den Vermögensbilanzen der betreffenden Einheiten ausgewiesene Reinvermögen. Diese als Reinvermögensänderung durch Umbewertungen bezeichnete Änderung ist der Saldo des Umbewertungskontos. Er wird auf der rechten Kontenseite (Veränderung der Verbindlichkeiten und des Reinvermögens) ausgewiesen.

8.56 Das Umbewertungskonto wird in zwei Teilkonten untergliedert: in das Konto neutraler Umbewertungsgewinne/-verluste (III.3.2.1) und in das Konto realer Umbewertungsgewinne/ -verluste (III.3.2.2).

Konto neutraler Umbewertungsgewinne/-verluste (III.3.2.1)

8.57 Im Konto neutraler Umbewertungsgewinne/-verluste werden die Veränderungen des Wertes der Aktiva bzw. Verbindlichkeiten im Verhältnis zur Veränderung des allgemeinen Preisniveaus erfaßt. Diese Veränderungen entsprechen der Umbewertung, die zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Kaufkraft der Aktiva bzw. Verbindlichkeiten erforderlich ist. Als Preisindex ist bei diesen Berechnungen der Preisindex für die letzte inländische Verwendung ohne die Vorratsveränderung zugrunde zu legen.

Konto realer Umbewertungsgewinne/-verluste (III.3.2.2)

8.58 Die realen Umbewertungsgewinne/-verluste ergeben sich aus der Differenz zwischen nominalen und neutralen Umbewertungsgewinnen/ -verlusten.

8.59 Sind die nominalen Gewinne aus dem Halten eines Aktivums abzüglich der nominalen Verluste aus dem Halten dieses Aktivums höher als die neutralen Gewinne abzüglich der neutralen Verluste aus dem Halten des Aktivums, so ergibt sich für die Einheit, die das Aktivum hält, ein realer Gewinn aus dem Halten des Aktivums. Er ist darauf zurückzuführen, daß der tatsächliche Preis des Aktivums im Durchschnitt stärker gestiegen ist als das allgemeine Preisniveau. Umgekehrt hat ein Rückgang des relativen Preises des Aktivums für die Einheit, die das Aktivum hält, einen realen Verlust aus dem Halten des Aktivums zur Folge.

Entsprechend ergibt sich bei einem Anstieg des relativen Preises einer Verbindlichkeit ein realer Verlust aus dem Halten der Verbindlichkeit und bei einem Rückgang des relativen Preises einer Verbindlichkeit ein realer Gewinn aus dem Halten der Verbindlichkeit.