Außenkonto (V)

Transaktionskonten

Außenkonto der Gütertransaktionen (V.I)

Außenkonto der Primäreinkommen und Transfers (V.II)

Außenkonten der Vermögensänderungen (V.III)

Außenkonto der Vermögensbildung (V.III.1)
Außenkonto der Finanzierungsströme (V.III.2)
Außenkonto sonstiger Vermögensänderungen (V.III.3)

Außenkonto für Vermögen und Verbindlichkeiten (V.IV)

8.65 Im Außenkonto werden die Transaktionen zwischen gebietsansässigen und gebietsfremden Einheiten ausgewiesen. Die übrige Welt als solche ist kein institutioneller Sektor, spielt jedoch innerhalb des Systems eine vergleichbare Rolle.

8.66 Die Kontenfolge für die übrige Welt ist im wesentlichen dieselbe wie die für die institutionellen Sektoren, d.h. sie umfaßt:

  1. Transaktionskonten;
  2. Vermögensänderungskonten und;
  3. Vermögensbilanzen.
8.67 Diese Konten werden aus der Sicht der übrigen Welt erstellt. Was für die übrige Welt zum Aufkommen gehört, gehört für die gesamte Volkswirtschaft zur Verwendung und umgekehrt. Entsprechend ist ein Vermögenswert der übrigen Welt eine Verbindlichkeit für die gesamte Volkswirtschaft und umgekehrt (außer im Falle von Währungsgold und Sonderziehungsrechten).