Außenkonto (V)
Transaktionskonten
Außenkonto der Gütertransaktionen (V.I)
Außenkonto der Primäreinkommen und Transfers (V.II)
Außenkonten der Vermögensänderungen (V.III)
Außenkonto der Vermögensbildung (V.III.1)
Außenkonto der Finanzierungsströme (V.III.2)
Außenkonto sonstiger Vermögensänderungen (V.III.3)
Außenkonto für Vermögen und Verbindlichkeiten (V.IV)
8.65
Im Außenkonto werden die Transaktionen zwischen gebietsansässigen und
gebietsfremden Einheiten ausgewiesen. Die übrige Welt als solche ist kein
institutioneller Sektor, spielt jedoch innerhalb des Systems eine vergleichbare Rolle.
8.66
Die Kontenfolge für die übrige Welt ist im wesentlichen dieselbe wie die für
die institutionellen Sektoren, d.h. sie umfaßt:
- Transaktionskonten;
- Vermögensänderungskonten und;
- Vermögensbilanzen.
8.67
Diese Konten werden aus der Sicht der übrigen Welt erstellt. Was für die
übrige Welt zum Aufkommen gehört, gehört für die gesamte Volkswirtschaft zur
Verwendung und umgekehrt. Entsprechend ist ein Vermögenswert der übrigen Welt eine
Verbindlichkeit für die gesamte Volkswirtschaft und umgekehrt (außer im Falle von
Währungsgold und Sonderziehungsrechten).