7.20 Definition:
Forderungen (AF) umfassen Bestände an Zahlungsmitteln, finanziellen Ansprüchen und wirtschaftlichen Werten, die finanziellen Ansprüchen von ihrer Art her nahekommen.
7.21
Zahlungsmittel sind Währungsgold, Sonderziehungsrechte, Bargeld und
übertragbare Einlagen bei Banken.
Finanzielle Ansprüche berechtigen die Gläubiger dazu, von den Schuldnern, die
die den Forderungen gegenüberstehenden Verbindlichkeiten eingegangen sind, eine
Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen ohne Gegenleistung zu erhalten.
Beispiele für wirtschaftliche Werte, die finanziellen Ansprüche von ihrer Art
her nahekommen, sind Aktien und Anteilsrechte sowie ein Teil der
Eventualforderungen. Es wird angenommen, daß die institutionelle Einheit, die ein derartiges
finanzielles Aktivum ausgibt, die ihm gegenüberstehende Verbindlichkeit
eingegangen ist.
7.22
Eventualforderungen sind vertragliche Vereinbarungen zwischen institutionellen
Einheiten oder zwischen diesen und der übrigen Welt, in denen eine oder
mehrere Bedingungen festgelegt werden, die erfüllt sein müssen, bevor eine
finanzielle Transaktion stattfindet. Beispiele sind Bürgschaften Dritter, Akkreditive,
Kreditlinien, durch Kreditlinien abgesicherte Note Issuance Facilities (NIF)
sowie zahlreiche derivative Finanzinstrumente. Im ESVG ist eine Eventualforderung
dann als Forderung (Finanzderivate, AF.34) zu verbuchen, wenn die vertragliche
Vereinbarung selbst einen Marktwert besitzt, da sie handelbar ist oder am Markt
verrechnet werden kann. Andernfalls werden Eventualforderungen nicht im ESVG
erfaßt.
7.23
Mit Ausnahme der Position Währungsgold und Sonderziehungsrechte (AF.1) steht
im ESVG jeder Forderung eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe gegenüber.
7.24
Die Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten entspricht der Gliederung
der finanziellen Transaktionen. Daher werden die Positionen, Unterpositionen
und Teilpositionen der Forderungen und Verbindlichkeiten nur im Kapitel 5 "Finanzielle Transaktionen" definiert und erläutert. Kapitel 7 wiederholt nicht die Definitionen und
zugehörigen Erläuterungen, jedoch gibt Anhang 1 zu diesem Kapitel eine Übersicht über sämtliche im ESVG definierten Aktiva
und Passiva.
Tabelle 7.1 Klassifikation der Aktiva und Passiva
(Versicherungstechnische Rückstellungen (AF.6) sind unbedingte Verbindlichkeiten von Versicherungsgesellschaften oder Pensionskassen. Bei den ihnen gegenüberstehenden Forderungen der einzelnen Versicherungsnehmer und Leistungsempfänger handelt es sich dagegen in den meisten Fällen um Eventualforderungen.)
AN Vermögensgüter (AN.1 + AN.2)
AN.1 produzierte Vermögensgüter
AN.11 Anlagegüter (Position "unter dem Strich" AN.m.: dauerhafte Konsumgüter)
AN.111 Sachanlagen
AN.1111 Wohnbauten
AN.1112 Nichtwohnbauten
AN.11121 Nichtwohngebäude
AN.11122 sonstige Bauten
AN.1113 Ausrüstungen
AN.11131 Fahrzeuge
AN.11132 sonstige Ausrüstungen
AN.1114 Nutztiere und Nutzpflanzungen
AN.11141 Nutztiere
AN.11142 Nutzpflanzungen
AN.112 immaterielle Anlagegüter
AN.1121 Suchbohrungen
AN.1122 Computerprogramme
AN.1123 Urheberrechte
AN.1129 sonstige immaterielle Anlagegüter
AN.121 Vorleistungsgüter
AN.122 unfertige Erzeugnisse
AN.1221 lebende Tier- und Pflanzenvorräte
AN.1222 sonstige Halbfertigerzeugnisse
AN.123 Fertigerzeugnisse
AN.124 Handelsware
AN.131 Edelmetalle und Edelsteine
AN.132 Antiquitäten und Kunstgegenstände
AN.139 sonstige Wertsachen
AN.12 Vorräte
AN.13 Wertsachen
AN.2 nichtproduzierte Vermögensgüter
AN.21 nichtproduziertes Sachvermögen
AN.211 Grund und Boden
AN.2111 Bauland
AN.2112 land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche
AN.2113 Erholungsflächen
AN.2119 sonstige Flächen
AN.212 Bodenschätze
AN.2121 Kohle-,, Erdöl- und Erdgaslager
AN.2122 Erzlager
AN.2123 sonstige Bodenschätze
AN.213 freie Tier und Pflanzenbestände
AN.214 Wasserreserven
AN.221 Patente
AN.222 Nutzungsrechte
AN.223 aktivierter Firmenwert
AN.229 sonstige immaterielle nichtproduzierte Vermögensgüter
AN.22 immaterielle nichtproduzierte Vermögensgüter
AF FORDERUNGEN UND VERBINDLICHKEITEN (Position "unter dem Strich" AF.m.: ausländische Direktinvestitionen)
(AF.1 + AF.2 + AF.3 + AF.4 + AF.5 + AF.6 + AF.7)
AF.1 Währungsgold und Sonderziehungsrechte
AF.11 Währungsgold
AF.12 Sonderziehungsrechte
AF.21 Bargeld
AF.22 Sichteinlagen
AF.29 sonstige Einlagen
AF.33 Wertpapiere (ohne Anteilsrechte)
AF.331 Geldmarktpapiere
AF.332 Kapitalmarktpapiere
AF.34 Finanzderivate
AF.41 kurzfristige Kredite
AF.42 langfristige Kredite
AF.51 Anteilsrechte (ohne Investmentzertifikate)
AF.511 börsennotierte Aktien
AF.512 nichtbörsennotierte Aktien
AF.513 sonstige Anteilsrechte
AF.61 Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen und
Pensionseinrichtungen
AF.611 Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen
AF.612 Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen
AF.71 Handelskredite und Anzahlungen
AF.79 übrige Forderungen/ Verbindlichkeiten
AF.2 Bargeld und Einlagen
AF.3 Wertpapiere (ohne Anteilsrechte) und Finanzderivate
AF.4 Kredite
AF.5 Anteilsrechte
AF.52 Investmentzertifikate
AF.6 versicherungstechnische Rückstellungen
AF.62 Prämienüberträge und Rückstellungen für eingetretene Versicherungsfälle
AF.7 sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten