Forderungen und Verbindlichkeiten (AF)

7.20 Definition:

Forderungen (AF) umfassen Bestände an Zahlungsmitteln, finanziellen Ansprüchen und wirtschaftlichen Werten, die finanziellen Ansprüchen von ihrer Art her nahekommen.

7.21 Zahlungsmittel sind Währungsgold, Sonderziehungsrechte, Bargeld und übertragbare Einlagen bei Banken.

Finanzielle Ansprüche berechtigen die Gläubiger dazu, von den Schuldnern, die die den Forderungen gegenüberstehenden Verbindlichkeiten eingegangen sind, eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen ohne Gegenleistung zu erhalten.

Beispiele für wirtschaftliche Werte, die finanziellen Ansprüche von ihrer Art her nahekommen, sind Aktien und Anteilsrechte sowie ein Teil der Eventualforderungen. Es wird angenommen, daß die institutionelle Einheit, die ein derartiges finanzielles Aktivum ausgibt, die ihm gegenüberstehende Verbindlichkeit eingegangen ist.

7.22 Eventualforderungen sind vertragliche Vereinbarungen zwischen institutionellen Einheiten oder zwischen diesen und der übrigen Welt, in denen eine oder mehrere Bedingungen festgelegt werden, die erfüllt sein müssen, bevor eine finanzielle Transaktion stattfindet. Beispiele sind Bürgschaften Dritter, Akkreditive, Kreditlinien, durch Kreditlinien abgesicherte Note Issuance Facilities (NIF) sowie zahlreiche derivative Finanzinstrumente. Im ESVG ist eine Eventualforderung dann als Forderung (Finanzderivate, AF.34) zu verbuchen, wenn die vertragliche Vereinbarung selbst einen Marktwert besitzt, da sie handelbar ist oder am Markt verrechnet werden kann. Andernfalls werden Eventualforderungen nicht im ESVG erfaßt.
(Versicherungstechnische Rückstellungen (AF.6) sind unbedingte Verbindlichkeiten von Versicherungsgesellschaften oder Pensionskassen. Bei den ihnen gegenüberstehenden Forderungen der einzelnen Versicherungsnehmer und Leistungsempfänger handelt es sich dagegen in den meisten Fällen um Eventualforderungen.)

7.23 Mit Ausnahme der Position Währungsgold und Sonderziehungsrechte (AF.1) steht im ESVG jeder Forderung eine Verbindlichkeit in gleicher Höhe gegenüber.

7.24 Die Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten entspricht der Gliederung der finanziellen Transaktionen. Daher werden die Positionen, Unterpositionen und Teilpositionen der Forderungen und Verbindlichkeiten nur im Kapitel 5 "Finanzielle Transaktionen" definiert und erläutert. Kapitel 7 wiederholt nicht die Definitionen und zugehörigen Erläuterungen, jedoch gibt Anhang 1 zu diesem Kapitel eine Übersicht über sämtliche im ESVG definierten Aktiva und Passiva.

Tabelle 7.1 Klassifikation der Aktiva und Passiva


AN Vermögensgüter (AN.1 + AN.2)


AN.1 produzierte Vermögensgüter

AN.11 Anlagegüter (Position "unter dem Strich" AN.m.: dauerhafte Konsumgüter)

AN.111 Sachanlagen

AN.1111 Wohnbauten

AN.1112 Nichtwohnbauten

AN.11121 Nichtwohngebäude

AN.11122 sonstige Bauten

AN.1113 Ausrüstungen

AN.11131 Fahrzeuge

AN.11132 sonstige Ausrüstungen

AN.1114 Nutztiere und Nutzpflanzungen

AN.11141 Nutztiere

AN.11142 Nutzpflanzungen

AN.112 immaterielle Anlagegüter

AN.1121 Suchbohrungen

AN.1122 Computerprogramme

AN.1123 Urheberrechte

AN.1129 sonstige immaterielle Anlagegüter


AN.12 Vorräte

AN.121 Vorleistungsgüter

AN.122 unfertige Erzeugnisse

AN.1221 lebende Tier- und Pflanzenvorräte

AN.1222 sonstige Halbfertigerzeugnisse

AN.123 Fertigerzeugnisse

AN.124 Handelsware


AN.13 Wertsachen

AN.131 Edelmetalle und Edelsteine

AN.132 Antiquitäten und Kunstgegenstände

AN.139 sonstige Wertsachen


AN.2 nichtproduzierte Vermögensgüter

AN.21 nichtproduziertes Sachvermögen

AN.211 Grund und Boden

AN.2111 Bauland

AN.2112 land- und forstwirtschaftliche Nutzfläche

AN.2113 Erholungsflächen

AN.2119 sonstige Flächen

AN.212 Bodenschätze

AN.2121 Kohle-,, Erdöl- und Erdgaslager

AN.2122 Erzlager

AN.2123 sonstige Bodenschätze

AN.213 freie Tier und Pflanzenbestände

AN.214 Wasserreserven


AN.22 immaterielle nichtproduzierte Vermögensgüter

AN.221 Patente

AN.222 Nutzungsrechte

AN.223 aktivierter Firmenwert

AN.229 sonstige immaterielle nichtproduzierte Vermögensgüter


AF FORDERUNGEN UND VERBINDLICHKEITEN (Position "unter dem Strich" AF.m.: ausländische Direktinvestitionen)
(AF.1 + AF.2 + AF.3 + AF.4 + AF.5 + AF.6 + AF.7)

AF.1 Währungsgold und Sonderziehungsrechte

AF.11 Währungsgold

AF.12 Sonderziehungsrechte


AF.2 Bargeld und Einlagen

AF.21 Bargeld

AF.22 Sichteinlagen

AF.29 sonstige Einlagen


AF.3 Wertpapiere (ohne Anteilsrechte) und Finanzderivate

AF.33 Wertpapiere (ohne Anteilsrechte)

AF.331 Geldmarktpapiere

AF.332 Kapitalmarktpapiere

AF.34 Finanzderivate


AF.4 Kredite

AF.41 kurzfristige Kredite

AF.42 langfristige Kredite


AF.5 Anteilsrechte

AF.51 Anteilsrechte (ohne Investmentzertifikate)

AF.511 börsennotierte Aktien

AF.512 nichtbörsennotierte Aktien

AF.513 sonstige Anteilsrechte


AF.52 Investmentzertifikate


AF.6 versicherungstechnische Rückstellungen

AF.61 Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen und Pensionseinrichtungen

AF.611 Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Lebensversicherungen

AF.612 Ansprüche privater Haushalte aus Rückstellungen bei Pensionseinrichtungen


AF.62 Prämienüberträge und Rückstellungen für eingetretene Versicherungsfälle


AF.7 sonstige Forderungen/Verbindlichkeiten

AF.71 Handelskredite und Anzahlungen

AF.79 übrige Forderungen/ Verbindlichkeiten