ART DER AKTIVA

7.09 Die Vermögensbilanz erfaßt nur wirtschaftliche Vermögenswerte.

7.10 Definition:

Wirtschaftliche Bestandsgrößen sind Wertaufbewahrungsmittel, an denen institutionelle Einheiten individuelle oder kollektive Eigentumsrechte haben und aus deren Besitz oder Nutzung während eines bestimmten Zeitraums die Eigentümer wirtschaftliche Vorteile erzielen können.

7.11 Wirtschaftliche Vorteile sind Primäreinkommen (Betriebsüberschuß bei Eigennutzung oder Vermögenseinkommen bei Übertragung des Nutzungsrechts auf Dritte) aus der Nutzung des Vermögenswertes und der Betrag, der bei einer Veräußerung oder Auflösung des Vermögenswertes realisiert werden kann, einschließlich der Umbewertungsgewinne.

7.12 Die Klassifikation der Aktiva in Tabelle 7.1 gibt einen Überblick über die Gliederung und den Umfang der wirtschaftlichen Vermögenswerten. Die genaue Definition der verschiedenen Aktiva enthält Anhang 7.1 zu diesem Kapitel.

In der Vermögensbilanz nicht erfaßt werden:

  1. Humanvermögen;
  2. Naturvermögen, das nicht zu den wirtschaftlichen Vermögenswerten zählt (z. B. Luft, offene Meere);
  3. Eventualforderungen, bei denen es sich nicht um finanzielle Aktiva handelt (siehe 7.22).

7.13 Es werden drei Gruppen von Aktiva unterschieden:

  1. produzierte nichtfinanzielle Aktiva (produzierte Vermögensgüter);
  2. nichtproduzierte nichtfinanzielle Aktiva (nichtproduzierte Vermögensgüter);
  3. finanzielle Aktiva (Forderungen).