Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten (F.7)

5.120 Definition:

Transaktionen mit sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten (F.7) betreffen die Forderungen und Verbindlichkeiten, die dadurch entstehen, daß zwischen einer Transaktion und der hierfür erforderlichen Zahlung ein zeitlicher Abstand besteht.

5.121 Transaktionen mit sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten (F.7) entstehen durch vorzeitige oder verspätete Zahlungen für Gütertransaktionen, Verteilungstransaktionen oder im Sekundärhandel mit finanziellen Aktiva. Das sind die Gegentransaktionen für Vorauszahlungen bzw. für ausstehende fällige Zahlungsansprüche. Darüber hinaus fallen unter diese Position antizipative Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Zahlungsrückstände.

5.122 Position F.7 umfaßt nicht:

  1. statistische Diskrepanzen (mit Ausnahme eines zeitlichen Abstandes) zwischen Gütertransaktionen, Verteilungstransaktionen oder finanziellen Transaktionen und den entsprechenden Zahlungen;
  2. aufgrund nicht ausreichender Informationen schwierig zuordenbare finanzielle Transaktionen. Sie sollten auf der Basis verfügbarer Informationen zugeordnet werden;
  3. Forderungen, über deren Art und Ausgestaltung nichts bekannt ist;
  4. den sogenannten Restposten der Zahlungsbilanz, der auch als statistische Differenz bezeichnet wird;
  5. vorzeitige oder verspätete Zahlungen (einschließlich Zahlungsrückständen) im Zusammenhang mit der Schaffung von Forderungen oder der Rückzahlung von Verbindlichkeiten. Sie werden nicht der Position F.7, sondern den entsprechenden Forderungsarten zugerechnet.
5.123 Zur Position F.7 gehören Transaktionen mit:
  1. Handelskrediten und Anzahlungen (F.71) sowie mit
  2. übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten (F.79).