Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten (F.7)
5.120
Definition:
Transaktionen mit sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten (F.7) betreffen
die Forderungen und Verbindlichkeiten, die dadurch entstehen, daß zwischen
einer Transaktion und der hierfür erforderlichen Zahlung ein zeitlicher Abstand
besteht.
5.121
Transaktionen mit sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten (F.7) entstehen
durch vorzeitige oder verspätete Zahlungen für Gütertransaktionen,
Verteilungstransaktionen oder im Sekundärhandel mit finanziellen Aktiva. Das sind die
Gegentransaktionen für Vorauszahlungen bzw. für ausstehende fällige
Zahlungsansprüche. Darüber hinaus fallen unter diese Position antizipative Forderungen und
Verbindlichkeiten sowie Zahlungsrückstände.
5.122
Position F.7 umfaßt nicht:
- statistische Diskrepanzen (mit Ausnahme eines zeitlichen Abstandes) zwischen
Gütertransaktionen, Verteilungstransaktionen oder finanziellen Transaktionen und
den entsprechenden Zahlungen;
- aufgrund nicht ausreichender Informationen schwierig zuordenbare finanzielle
Transaktionen. Sie sollten auf der Basis verfügbarer Informationen zugeordnet
werden;
- Forderungen, über deren Art und Ausgestaltung nichts bekannt ist;
- den sogenannten Restposten der Zahlungsbilanz, der auch als statistische
Differenz bezeichnet wird;
- vorzeitige oder verspätete Zahlungen (einschließlich Zahlungsrückständen) im
Zusammenhang mit der Schaffung von Forderungen oder der Rückzahlung von
Verbindlichkeiten. Sie werden nicht der Position F.7, sondern den entsprechenden
Forderungsarten zugerechnet.
5.123
Zur Position F.7 gehören Transaktionen mit:
- Handelskrediten und Anzahlungen (F.71) sowie mit
- übrigen Forderungen und Verbindlichkeiten (F.79).