5.124 Definition:
Transaktionen mit Handelskrediten und Anzahlungen (F.71) beziehen sich auf
Forderungen, die durch die direkte Kreditgewährung durch Lieferanten an die Käufer
von Waren- oder Dienstleistungen entstehen, sowie durch Anzahlungen für
angefangene oder geplante Arbeiten bzw. für Waren- und Dienstleistungslieferungen.
Zu den Handelskrediten und Anzahlungen (AF.71) zählen:
5.127
Handelskredite und Anzahlungen können als Forderungen oder Verbindlichkeiten sämtlicher Sektoren und der übrigen Welt vorkommen.
5.126
Die Position AF.71 umfaßt nicht Kredite zur Finanzierung von Handelskrediten.
Sie sind den Krediten (AF.4) zuzuordnen (siehe 5.81 h).