Wertsachen sind nichtfinanzielle Vermögensgüter, die primär als Wertanlage dienen und nicht der Produktion oder dem Konsum und die normalerweise ihren physischen Wert erhalten.
3.126 Zu den Wertsachen zählen folgende Güter:
Diese Waren werden als Wertsachen gebucht, wenn sie von folgenden Sektoren
erworben oder veräußert werden:
Im ESVG werden vereinbarungsgemäß auch die folgenden Fälle als Nettozugang an
Wertsachen gebucht:
Mit dieser Vereinbarung sollen häufige Umbuchungen zwischen Wertsachen,
Anlagegüter und Vorräten vermieden werden, die beispielsweise notwendig wären, wenn
private Haushalte derartige Waren von Kunsthändlern kaufen oder an sie verkaufen.
3.127 Die Produktion von Wertsachen wird zu Herstellungspreisen bewertet (siehe 3.67). Der Erwerb von Wertsachen wird zu den für sie gezahlten
Anschaffungspreisen einschließlich eventuell gezahlter Gebühren, Provisionen oder Handelsspannen
beim Kauf von Händler bewertet. Veräußerungen von Wertsachen werden zu den
Preisen bewertet, die die Verkäufer nach Abzug aller an Vertreter oder andere
Mittler gezahlten Gebühren oder Provisionen erzielen. Läßt man die Produktion von
Wertsachen außer acht, so gleichen sich insgesamt Erwerb und Veräußerungen
zwischen den gebietsansässigen Sektoren aus, übrig bleiben die Gewinnspannen der
Vertreter bzw. Händler.