2.30 Definition:
Der Teilsektor private nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften umfaßt alle
nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften und Quasi-Kapitalgesellschaften, die nicht
vom Staat oder von gebietsfremden institutionellen Einheiten kontrolliert
werden. Hierzu zählen auch die in den Sektor nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften
einbezogenen Organisationen ohne Erwerbszweck (siehe 2.23 d.).