4.64 Definition:
Reinvestierte Gewinne aus der/an die übrige(n) Welt
(D.43) sind gleich dem Betriebsüberschuß des Unternehmens, das Gegenstand
einer ausländischen Direktinvestition ist,
zuzüglich der empfangenen Vermögenseinkommen und laufenden Transfers
abzüglich der geleisteten Vermögenseinkommen und laufenden Transfers,
einschließlich der tatsächlichen Zahlungen an ausländische Direktinvestoren
sowie abzüglich sämtlicher Steuern auf das Einkommen, das Vermögen usw. des
Unternehmens.
4.65
Bei einem Unternehmen, das Gegenstand einer ausländischen Direktinvestition
ist, handelt es sich um ein Unternehmen mit oder ohne eigener
Rechtspersönlichkeit, bei dem ein ausländischer Investor mindestens 10 Prozent der Stammaktien
oder der Stimmrechte eines Unternehmens mit eigener Rechtspersönlichkeit oder
einen vergleichbaren Anteil an einem Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
besitzt. Unternehmen, die Gegenstand einer ausländischen Direktinvestition sind,
umfassen Tochterunternehmen (Anteil des Investors: mehr als 50 Prozent),
verbundene Unternehmen, an denen der Investor zu höchsten 50 Prozent beteiligt ist,
und Zweigniederlassungen (Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die
sich vollständig oder teilweise im Besitz des Investors befinden), an denen der
Investor direkt oder indirekt beteiligt ist. Der Begriff "Unternehmen, das
Gegenstand einer ausländischen Direktinvestition ist", ist daher umfassender als der Begriff "ausländische Kapitalgesellschaft".
4.66 Die Verteilung des Unternehmensgewinns eines Unternehmens, das Gegenstand
einer ausländischen Direktinvestition ist, kann in Form von Ausschüttungen oder
Gewinnentnahmen aus Quasi-Kapitalgesellschaften erfolgen.
Einbehaltene Gewinne werden behandelt, als ob sie an die ausländischen
Direktinvestoren im Verhältnis zur ihrer Beteiligung ausgeschüttet und von diesen dann
reinvestiert würden.
Reinvestierte Gewinne aus ausländischen Direktinvestitionen können negativ
oder positiv sein.
4.67 Buchungszeitpunkt: Die reinvestierten Gewinne aus der/an die übrige(n) Welt
werden zu dem Zeitpunkt gebucht, zu dem sie erzielt werden.
Im Kontensystem erscheinen die reinvestierten Gewinne aus der/an die übrige(n)
Welt: