Teilsektor ausländische nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (S.11003)
2.31
Definition:
Der Teilsektor ausländische nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften umfaßt die
nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften und Quasi-Kapitalgesellschaften, die
von gebietsfremden institutionellen Einheiten kontrolliert werden (siehe 2.26).
Zu diesem Teilsektor gehören:
- Tochterunternehmen von gebietsfremden Kapitalgesellschaften;
- Kapitalgesellschaften, die von anderen gebietsfremden institutionellen
Einheiten kontrolliert werden, wie etwa von einem ausländischen Staat. Dazu zählen
Kapitalgesellschaften unter der Kontrolle einer Gruppe von gebietsfremden
Einheiten, die gemeinsam handeln;
- Zweigniederlassungen oder sonstige Vertretungen ohne eigene
Rechtspersönlichkeit von gebietsfremden Kapitalgesellschaften oder von gebietsfremden Produzenten
ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Diese Teile ausländischer Produzenten gelten
als fiktive gebietsansässige Einheiten und werden als nichtfinanzielle
Quasi-Kapitalgesellschaften nachgewiesen.