Teilsektor ausländische nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften (S.11003)

2.31 Definition:

Der Teilsektor ausländische nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften umfaßt die nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften und Quasi-Kapitalgesellschaften, die von gebietsfremden institutionellen Einheiten kontrolliert werden (siehe 2.26).

Zu diesem Teilsektor gehören:

  1. Tochterunternehmen von gebietsfremden Kapitalgesellschaften;
  2. Kapitalgesellschaften, die von anderen gebietsfremden institutionellen Einheiten kontrolliert werden, wie etwa von einem ausländischen Staat. Dazu zählen Kapitalgesellschaften unter der Kontrolle einer Gruppe von gebietsfremden Einheiten, die gemeinsam handeln;
  3. Zweigniederlassungen oder sonstige Vertretungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit von gebietsfremden Kapitalgesellschaften oder von gebietsfremden Produzenten ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Diese Teile ausländischer Produzenten gelten als fiktive gebietsansässige Einheiten und werden als nichtfinanzielle Quasi-Kapitalgesellschaften nachgewiesen.