Ertragsgesetz
Das
Ertragsgesetz basiert auf landwirtschaftlichen
Erfahrungen, wobei die Menge des Produktionsfaktors Boden (also die
landwirtschaftlich genutzte Fläche) gegeben ist. Der ertragsgesetzliche
Verlauf der Produktionsfunktion unterstellt, dass der Ertrag mit
Intensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung (
partielle Faktorvariation) zunächst überproportional, danach aber
unterproportional steigt. Schließlich bei Übernutzung wird der Ertrag wieder
sinken.
Überträgt man die gleiche Beobachtung auf zwei variable Produktionsfaktoren
v1 und
v2, so ergibt sich das folgende
Ertragsgebirge.
Die Schnitte durch das Ertragsgebirge ergeben sich, indem man den ersten oder
den zweiten Produktionsfaktor fixiert.
Anhand der Schnitte lässt sich der ertragsgesetzliche Verlauf der
Produktionsfunktion durch charakteristische Größen wie die Grenz- und die
Durchschnittsproduktivität des variablen Faktor (hier
v1) diskutieren.
Der ertragsgesetzliche Verlauf muss sich analog in der Kostenfunktion
widerspiegeln. Dabei sind die variablen Kosten
cv = q1 v1 um die fixen
Kosten
F = q2 v2fix zu ergänzen.
Auf der Grundlage eines ertragsgesetzlichen Kostenverlaufs ergibt sich
folgendes Bild für die durchschnittlichen totalen Kosten
c/x, die
durchschnittlichen variablen Kosten
cv/x, die durchschnittlichen fixen
Kosten
F/x und die Grenzkosten ∂
c/∂
x.
Die letzte Grafik enthält sowohl das
Betriebsminimum als auch das
Betriebsoptimum.