Lexikon des Mittelalters: Band V Seite 1212
Das Wappen zeigt auf Rot einen silbernen Mittelschild, darüber eine goldene Lilienhaspel.
Der älteste Besitz der Klever Grafen ist der südliche Teil des
Nimwegener Reichswaldes zwischen Kleve, Kalkar und Monterberg. Er wurde vor
1092 durch die Anlage der Burg Kleve gesichert. Ein weiteres Zentrum
lag im Süden: Burg und Herrschaft Tomburg mit dem dazugehörenden Flamersheimer
Wildbann. In dieser frühen Phase stützte sich Kleve auf die Kölner Kirche.
Weiteren Machtzuwachs brachte auf deren Kosten der Erwerb der Vogteien der
reichen niederrheinischen Stifte und Klöster (Zyfflich, Fürstenberg,
Obervogtei Xanten neben verschiedenen Ortsvogteien). Nach dem Bruch mit den
Erzbischöfen wandte sich Kleve in Richtung Utrecht (Lehnsmann des Bischofs in
der Betuwe) und Holland. Mit dem Erwerb der Weseler Waldgrafschaft (Erbe
der Ida von Brabant †1147) fasste man erstmals im Rechtsrheinischen
Fuß. Im Verlauf des 12. und 13. Jhd. wurde der Besitz in und um Wesel bis
lippeaufwärts nach Gahlen erweitert und in Dinslaken und Duisburg Fuß gefaßt.
Linksrheinisch fiel den Klevern 1247 Hülchrath als Erbe zu, das aber an
die Sekundogenitur der Luf von Kleve
kam, die es nach 1300 zusammen mit dem Tomberger Besitzungen an Köln verkauften.
Der wichtigste Verbündete seit dem ausgehenden 12. Jhd. wurde Brabant, doch
ließen sich die Klever nicht in den Worringer Konflikt (1288)
hineinziehen. Im 14. Jhd. trennte sich Kleve im Rahmen seiner
Arrondierungspolitik von den Außenposten zwischen Maas und Waal und
intensivierte die Territorialbildung im Raum zwischen Lippe und Rur. Der
Versuch, sich gegen den Herzog von Geldern in die Adelsfehden des Landes
einzumischen, endete mit einem Fiasko und kostete letztlich den Erwerb von
Moers. Mittel zur Stabilisierung der Herrschaft waren eine intensive
Stadtgründungspolitik und die Urbarmachung und Kolonisation der Brüche und
Wälder. Als erste Städte wurden Wesel (1241), Kleve (1242), Kalkar (1233/42)
und Grieth (1254/55) gegründet, bis ins 14. Jhd. kamen Dinslaken, Kranenburg,
Uedem, Sonsbeck und die Zollstätten Büderich, Orsoy und Huissen dazu. Sie
entwickelten sich rasch zu blühenden Gewerbestädten, vor allem Wesel
(Tuchmacherei). Die Meliorisationen begannen im großen Stil im ausgehenden
13. Jhd. und endete in den Pestjahren des 14. Jhd.
Erst im ausgehenden 14. Jhd. setzten die märkischen Grafen die
Erwerbungspolitik fort. Nach dem Gewinn von Aspel und Rees (1392/94) fiel als
uneingelöstes Pfand das geldrische Emmerich um 1400 an Kleve, eine Spätfolge
seines Sieges über den jülich-geldrischen Rivalen Wilhelm bei Kleverhamm
(1397). Nach der Soester Fehde (1444-1449) wurden Soest mit der Börde und
Xanten angegliedert; die Stellung als Satellit Burgunds erbrachte 1473 auf
Kosten Gelderns die Ämter Goch, Wachtendonk und Düffel, den Lobither Zoll und
die Vogtei Elten. Damit war die Territorialbildung abgeschlossen, die im
15. Jhd. vornehmlich aus Kriegsgewinnen bestand. Um die Mitte des 14. Jhd. war
der innere Aufbau Kleves weitgehend beendet. Die meisten Ämter waren
eingerichtet, an ihrer Spitze stand der Drost oder Amtmann. Die beiden Stände
spielten noch keine politische Rolle. 1392 tauchte erstmalig die klevesche
Ritterschaft in einem Vertrag mit Kurköln auf. Im 15. Jhd. gewannen Ritterschaft
und Städte politisches Mitspracherecht, deutlich erkennbar an ihrer Zustimmung
zum Primogeniturvertrag von 1418.
Kleve erhielt 1242 Stadtrecht und war Mitglied der Hanse. Die alte Grafschaft (seit 1417 Herzogtum) wurde bereits 1398 mit der Grafschaft Mark vereinigt. Dazu kamen durch Heirat 1511 das Erbe des letzten Herzogs von Jülich, Berg und Grafen von Ravensberg. Durch Verträge von 1614 und 1666 fielen Kleve, Mark und Ravensberg an Brandenburg. 1805/14 französisch; seit 1815 preußisch.
Am 29. Oktober 1647 ernannte der Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg (der Große Kurfürst) den Grafen Johann Moritz von Nassau-Siegen zu seinem Statthalter für die Länder Kleve und Mark. Damit fing für die alte herzogliche, nunmehr kurbrandenburgische Residenz Kleve eine goldene Ära an, deren Spuren das Stadtbild bis zum heutigen Tage prägen.
Kleve, sonst preußisches Herzogtum im westfälischen Kreise, zu beiden Seiten des Rheins, 40 QM., 97000 Einwohner; eben, fruchtbar, brachte jährlich 640000 Taler ein.
Die erste Geschichte des Herzogtums (früher Grafschaft Kleve, Comitatus
Cliviae), welches zum größten Teil zum Herzogtum Ripuarien gehörte, ist
dunkel und bis ins 14. Jahrhundert ist alles ungewiss, was man von Grafen von
Kleve, die zugleich Grafen von Teisteroant gewesen wären, erzählt. Auch die
Grafen dieser Zeit, wie Walderich (welcher den Grafen Wichmann von Zütphen
ermorden ließ, deshalb fliehen musste und 1021 starb), Rutger (Roger),
Dietrich (unter Kaiser Heinrich III.) und dessen Sohn Eberhard (um 1074),
werden meist nur gelegentlich erwähnt. Dessen Sohn
Dietrich I. (1093-1119) zog mit Gottfried
von Bouillon ins Gelobte Land; Dietrichs Sohn
Arnold I. und dessen Sohn Arnulf II. kommen
bis nach der Mitte des 12. Jahrhundert vor, diesem folgte sein Bruder
Dietrich IV., welcher vor 1188 starb,
sein Nachfolger war sein Sohn Dietrich V.
(IV.); 1194 war Arnold III., Bruder des Vorgenannten, Graf; bei seinem
Tode, 1202, war sein Sohn Dietrich VI. Nust
noch minderjährig; er regierte bis 1260, wo sein Sohn
Dietrich VII. folgte; dessen Sohn,
Dietrich VIII. 1275-1305 war mit dem
Kaiser Rudolf verwandt, indem er dessen Nichte Margarethe, Tochter
Eberhards, geheiratet hatte, durch diese erhielt er unterpfändlich Duisburg
und wurde Reichsvikar in einem Teil der Niederlande. Ihm folgten seine Söhne
Otto der Friedfertige 1305-1311, dann
Dietrich IX. der Fromme, ein
Anhänger des Kaisers Ludwig des Bayern, wofür ihn dieser 1318 zum
Reichsvikar in Westfalen machte und ihm das, inzwischen an Berg gekommene
Duisburg wieder zurückgab. Er starb 1347, und da er wie sein Bruder keine
Söhne hatte, so machte Otto, Herr von Arckel, Sohn Johanns IX. und der
Ermengarde und durch seine Mutter Enkel des Grafen Otto von Kleve, Anspruch
auf die Grafschaft, doch folgte Dietrichs IX. Bruder,
Johann I., der bisher Kanonikus in Köln
gewesen war, aber mit ihm starb der Mannsstamm der Grafen von Kleve aus, und
es folgte Graf Adolf I. von der Mark,
Gemahl von Margarethe, Tochter des Grafen Dietrich IX., nachdem er sich mit
Otto von Arckel, der seine Ansprüche wieder erhob, verglichen hatte. Er
stiftete 1393 mit mehren benachbarten Herren den Orden vom Rosenkranz und
starb 1394. Sein Sohn Adolf II. vereinigte,
da sein Bruder Dietrich 1398 ohne Erben
starb, die Grafschaft Mark mit Kleve und wurde 1417 vom Kaiser Sigismund zum
Herzog von Kleve erhoben.
Ihm folgte 1448 sein Sohn Johann (II.) I.,
1481 sein Sohn Johann (III.) II.;
sein Sohn Johann (IV.) III., der durch
seine Gemahlin Marie, Tochter des Herzogs
Wilhelm VIII. von Jülich und Berg, schon
seit 1511 Herzog von Jülich und Berg war, und vereinigte nun die Herzogtümer
Jülich und Berg mit Kleve. Er führte 1533 die
Reformation in seinen Staaten ein, machte mit dem Herzog Karl von Geldern
einen Vertrag, dass wenn dieser ohne Erben stürbe, Geldern und Zütphen an
Kleve käme, und als Karl starb, wurde 1538 Johanns Sohn,
Wilhelm der Reiche, Herzog, und
als sein Vater 1539 starb, vereinigte er Geldern und Zütphen mit seinen
Erbstaaten; doch musste er jene Länder schon 1543 an den Kaiser Karl
V. abtreten (siehe Geldern). Wilhelm (†1592) folgte sein Sohn
Johann Wilhelm, bisher Administrator
des Bistums zu Münster. Nach seinem unbeerbten Tode 1609 prätendierten
mehrere fürstliche Häuser die hinterlassenen Länder (Klevescher
Erfolgestreit). Auf die Erbschaft erhob Ansprüche zuerst das Gesammthaus
Sachsen, wegen eines kaiserlichen, durch Friedrich IV. 1483 an Herzog Albert
gegebnen, durch Maximilian I. 1486 bestätigten Versprechens, dass Kleve, im
Fall der Mannsstamm desselben ausstürbe, an das Haus Sachsen fallen sollte,
und dann die Ernestinische Linie desselben wegen einer Heirat
Sibyllens, Tochter
Johanns III., Herzogs von Kleve, mit dem
Kurfürsten Johann Friedrich und wegen eines durch Karl V. 1544 bestätigten
Ehekontrakts, kraft dessen beim Aussterben des kleveschen Mannstammes die
Erbschaft an das Haus Sachsen fallen sollte. Hiergegen behaupteten die vier
Schwestern des letzten Herzogs Johann
Wilhelm und ihre Nachkommen, dass ihnen die Nachfolge zustehe. Die
älteste derselben, Marie Eleonore, war an den letzten Herzog Albrecht
Friedrich von Preußen vermählt gewesen und noch vor ihrem Bruder
gestorben, hatte aber eine Tochter, Anna, hinterlassen, welche an den
Kurfürsten Johann Sigismund von Brandenburg verheiratet war und sich
als die Erbin der Ansprüche jener betrachtete. Die andern drei Schwestern
Johann Wilhelms lebten aber noch, nämlich Anna, welche an den Pfalzgrafen
Philipp von Pfalz Neuburg, Magdalena, welche an den Herzog Johann von
Pfalz-Zweibrücken, und die jüngste, Sibylle, welche an Karl,
Markgrafen von Burgau, vermählt waren. Die Ansprüche der Letzteren
erledigte aber bald ihr kinderloser Tod. Diese vier Erbprätendentinnen
machten sich aber unter einander wieder die Erbschaft streitig, indem
Brandenburg, als von der ältern Schwester stammend, die Erbschaft allein
prätendierte, die zweite, Anna von Pfalz-Neuburg, aber behauptete, dass nur
die noch lebenden Schwestern, nicht aber deren Kinder erbfolgefähig wären,
und dass ihr, der ältesten unter den noch lebenden Schwestern, die alleinige
Nachfolge zustände. Die beiden jüngern Schwestern verlangten dagegen eine
Teilung der Erbschaft in vier gleiche Teile. Außerdem suchten der Herzog von
Nevers, von Bouillon und der Graf von Manderscheit noch alte, auf
Verwandtschaft durch frühere Heiraten mit dem Hause Kleve sich gründende
Ansprüche hervor, gaben dieselben jedoch bald wieder auf. Gleich nach dem
Tode Johann Wilhelms hatten sich Brandenburg und Pfalz-Neuburg in Besitz der
Erbschaft gesetzt; sie stritten beide um den Besitz und einten sich nur, als
sie sahen, wie Sachsen seine Ansprüche durch kaiserliche und spanische Hilfe
durchzufechten bemüht war, und der Jülich-Klevesche Erbfolgekrieg
brach nun aus. Österreich verlangte zunächst im Einverständnis mit Sachsen
bis zum Austrag der Sachen Jülich, Kleve und Berg zu sequestrieren und ließ
sogleich den Erzherzog Leopold mit kaiserlichen, den Erzherzog Albrecht mit
spanischen Truppen aus den Niederlanden in die Herzogtümer einrücken. Erster
überrumpelte und besetzte im Mai 1609 Jülich. Dies führte zu einer
Verbindung zwischen Brandenburg und Pfalz-Neuburg, die sich den 10. Juni
1609 durch den Rezess zu Dortmund verpflichteten, ihr Recht gemeinschaftlich
zu verfechten. Zugleich veranlasste dies die Evangelische Union, welche sich
zu Hall in Schwaben bildete, und welcher entgegen sich die Katholische Liga
erhob. Der Kurfürst Joachim Sigismund von Brandenburg machte in Dänemark,
Holstein und Lüneburg Anleihen, um ein Heer gegen die Österreicher
aufstellen zu können, und schickte seinen Bruder, den Markgrafen Joachim
Ernst von Ansbach, als Statthalter nach Kleve, und da der Prinz von Oranien
von Holland aus ihn unterstützte, so vertrieb Ernst, mit Franzosen und
Holländern verbunden, die Kaiserlichen bald und eroberte 1610 Jülich
wieder. Als aber 1619 König Heinrich IV. von Frankreich ermordet worden und
Kurfürst Friedrich IV. von der Pfalz gestorben war, verlor die Union ihren
festen Halt, und um nur etwas zu erlangen, schloss der Kurfürst Johann
Sigismund im Februar 1611 den Vergleich von Jüterbogk mit Sachsen, worin er
die Belehnung dieses mit Jülich und Kleve anerkannte, Sachsen aber
Brandenburg und Pfalz nicht zu hindern versprach, diese zu suchen; aber
weder Pfalz noch Brandenburg wollten diesen Vertrag ratifizieren. Markgraf
Joachim Ernst und der Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm von Neuburg setzten nun die
Regierung nicht ohne Bedrängnisse fort, denn das Land war durch den Krieg
verheert und Grenzstreitigkeiten fanden immer zwischen beiden statt. Der Graf von
Schwarzenberg, welcher 1609, als der letzte Herzog von Jülich starb, in
brandenburgische Dienste getreten und 1610 Geheimrat geworden war, war
übrigens die Seele der Gesamtregierung; er blieb es auch, als der Statthalter
1624 starb und durch seinen Neffen, den Kurprinzen von Brandenburg, Georg
Wilhelm, ersetzt wurde. Aber euch er konnte die Verhältnisse nicht bessern,
und um die immer größer werdende Entzweiung mit seinen Mitbewerbern zu heben,
wollte der Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg seine Tochter Anna Sophie
mit dem Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm von Neuburg vermählen und kam deshalb
selbst nach Düsseldorf. Bei einem Banket entrüstete sich aber der Kurfürst
über die Forderungen des Pfalzgrafen und gab ihm, vom Weine erhitzt, eine
Ohrfeige. Wolfgang Wilhelm brach nun alle Verhandlungen ab, begab sich nach
Bayern, wurde 1613 katholisch und so erhielt die Liga, Spanien und Österreich
einen guten Bundesgenossen; Johann Sigismund dagegen nahm, um die Holländer
und die Bewohner von Jülich, Kleve und Berg zu gewinnen, die Reformierte Konfession
an.
Da nun die Truppen des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm den Kurprinzen Georg
Wilhelm von Brandenburg von Düsseldorf nach Kleve vertrieben und auch Jülich
bedrohten, so rückten auf Ansuchen des Statthalters Holländer dort ein. Zu
gleicher Zeit erhielt der Erzherzog Albrecht, der Gouverneur der Spanischen
Niederlande, von dem Kaiser Befehl, die Acht an Aachen und Mühlheim zu
vollstrecken Der spanische General Spinola rückte in Aachen ein, unterdrückte
hier den Protestantismus und zog dann mit dem Pfalzgrafen vereinigt gegen den
Kurprinzen. Dieser rief die Holländer zu Hilfe, und Moritz von Oranien kam mit
einem Heere. England und Frankreich sandten aber Gesandte nach Xanten, um die
Besetzung Jülichs und Bergs durch Österreich zu verhindern. So wurde ein
Vertrag zu Xanten am 12. Nov. 1614 vermittelt, nach dem die Jülich-kleveschen
Länder geteilt werden sollten. Der Pfalzgraf erhielt Jülich und Berg, der
Kurfürst von Brandenburg Kleve, Mark, Ravensberg und Ravenstein; alle fremden
Truppen sollten abziehen. Aber die Spanier blieben im Jülichschen und in Wesel
stehen, worauf die Holländer sich ebenfalls weigerten, Kleve zu räumen. Der
Dreißigjährige Krieg änderte in diesem Verhältnis wenig. 1621 bemächtigten
sich zwar die Österreicher und Neuburger wieder einiger von den Brandenburgern
und Holländern besetzten Plätze, weil Georg Wilhelm seinem Schwager, dem
Kurfürsten von der Pfalz, kurzen Aufenthalt an seinem Hofe gestattet hatte,
aber 1624 stellte ein neuer Vergleich zu Düsseldorf, welcher den frühern
bestätigte und 1629 erneuert wurde, die Ruhe wieder her. Obgleich 1630 bestimmt
wurde, dass Kurbrandenburg das Herzogtum Kleve und die Grafschaft Mark,
Pfalz-Neuburg aber Jülich, Berg, Ravenstein und Breskesand bekam, Ravensberg
aber gemeinschaftlich blieb, so blieben doch die Spanier in dem pfalzneuburger
Teil, die Holländer in dem brandenburgischen Teil stehen. 1644 bekam jedoch
Brandenburg die von Hessen besetzten Städte in der Grafschaft Mark und im
Kleveschen geräumt. Im Westfälischen Frieden 1648 suchten alle Parteien von
Neuem ihre Ansprüche geltend zu machen, indessen wurden sie auf den
prozessualen Weg verwiesen, und endlich schloss Kurfürst Friedrich Wilhelm
von Brandenburg 1666 mit dem Pfalzgrafen Philipp Wilhelm einen Erbvergleich,
wonach Brandenburg im Besitz von Kleve, Mark und Ravensberg bleiben, Pfalz aber
Jülich, Berg nebst den Herrschaften Winnenthal und Breskesand behalten
sollte. Beide Fürsten sollten für sich und ihre Nachkommen den Titel und das
Wappen aller dieser Länder führen. Die beiderseitigen Anforderungen auf
Ravenstein wurden auf ein Kompromiss gestellt. Kaiser Leopold bestätigte 1678
diesen Vergleich. Preußen und Pfalz führten nun das Kodirektorium und
Ausschreibeamt bei dem Westfälischen Kreistage abwechselnd. Preußen blieb
von jetzt an im Besitze des eigentlichen Herzogtums bis zum Lüneviller
Frieden 1801, in welchem es den Teil auf der linken Rheinseite (etwa 18 QM.)
an Frankreich abtrat; welches denselben mit dem Rurdepartement
vereinigte. Die Distrikte Sevenaer, Huissen und Malburg kamen 1803 an die
Batavische Republik. 1805 trat Preußen auch den auf der rechten Rheinseite
gelegnen Teil von Kleve ab, welchen Napoleon, außer der zum Rurdepartement
gezogenen Stadt und Festung Wesel, zu dem 1806 gegründeten Großherzotum Berg
schlug, 1810 aber wieder das nördlichste Stück desselben diesem abnahm und mit
dem französischen Departement Oberyssel verband. Nach der Auflösung des
Großherzogtums Berg 1814 und durch die Zurückgabe des linken Rheinufers
gelangte Preußen, mit Ausnahme der Distrikte Sevenaer, Haissen und Malburg,
welche dem Königreich der Niederlande und dessen Provinz Geldern verblieben,
wieder zum Besitz, des Herzogthums Kleve und schlug dasselbe zum Regierungsbezirk
Düsseldorf.
Vgl. Cher, Geschichte des Herzogthums Kleve, Kleve 1845.
Stammbaum der kleveschen Grafen siehe hier.
Dietrich I. | (III.) | 1092-1119 |
Arnold I. | (I.) | 1119-1147 |
Dietrich III. | (IV.) | 1147-1172 |
Dietrich IV. | (V.) | 1172-1193 |
? Dietrich IV. | 1188-1198 ? | |
? Arnold II. | (II.) | 1198-1201 ? |
Dietrich V. | (VI.) | 1193-1260 |
Dietrich VI. | (VII.) | 1260-1275 |
Dietrich VII. | (VIII.) | 1275-1305 |
Otto | 1305-1311 | |
Dietrich VIII. | (IX.) | 1311-1347 |
Johann | 1347-1368 |
Kleve
Adolf I. | 1368-1394 | ||
Adolf IV. | 1394/1417-1448 | ab 1417 Herzogtum | Johann I. | 1448-1481 |
Johann II. | 1481-1521 | ||
Johann III. | 1521-1539 | Herzog von Jülich-Berg | 1511-1539 |
Wilhelm der Reiche | 1539-1592 | Herzog von Jülich-Kleve-Berg | |
Johann Wilhelm | 1592-1609 | Herzog von Jülich-Kleve-Berg |