VERMÖGENSEINKOMMEN (D.4)

4.41 Definition:

Vermögenseinkommen (D.4) ist das Einkommen, das der Eigentümer einer finanziellen Forderung oder von nichtproduziertem Sachvermögen als Gegenleistung dafür erhält, daß er einer anderen institutionellen Einheit finanzielle Mittel oder nichtproduziertes Sachvermögen zur Verfügung stellt.

Vermögenseinkommen werden untergliedert in:

  1. Zinsen (D.41);

  2. Ausschüttungen und Entnahmen (D.42);

    (1) Ausschüttungen (D.421);

    (2) Gewinnentnahmen (D.422).

  3. Reinvestierte Gewinne aus der/an die übrige(n) Welt (D.43);

  4. Vermögenseinkommen aus Versicherungsverträgen (D.44);

  5. Pachteinkommen (D.45).