II.1.4. Wettbewerbsfähigkeit

In den Grundzügen der Wirtschaftspolitik von 1995 wurde erneut auf die Bedeutung von Reformen hingewiesen, die die zugrundeliegenden Wachstumskräfte stärken und die Dynamik und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Gemeinschaft erhöhen.

Die Voraussetzungen für die Schaffung und Erhaltung eines wirklich wettbewerbsorientierten Umfelds hängen von der Politik nicht nur auf der Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten, sondern auch auf der Ebene der Gemeinschaft ab. Auf nationaler Ebene muß die Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik so ausgerichtet werden, daß sie weiterhin mit den einschlägigen Zielen der Mitgliedstaaten vereinbar ist. Die Anstrengungen der einzelnen Länder müssen allerdings durch Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene ergänzt und verstärkt werden.

Auf Gemeinschaftsebene muß die Bedeutung einer vollständigen Nutzung der durch den Binnenmarkt gebotenen Chancen immer wieder betont werden. Im April 1996 waren die Binnenmarktrichtlinien insgesamt zu 89,7 % umgesetzt. Die höchste Umsetzungsrate verzeichnet Dänemark (96,6 %), gefolgt von den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich, Luxemburg und Spanien. Die größten Probleme bei der Umsetzung der Weißbuch-Richtlinien stellen sich in den Bereichen öffentliches Auftragswesen, Versicherungen sowie geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte.

Die Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit werden im Rahmen der jüngsten Vorschläge der Kommission für einen Pakt des Vertrauens für mehr Beschäftigung intensiviert, der vor allem verstärkte Anstrengungen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Transeuropäische Netze und bei der Förderung dynamischer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) vorsieht.

Mit der Initiative der Kommission werden die Maßnahmen verstärkt, die in der Gemeinschaft bereits in zahlreichen, die Wettbewerbsfähigkeit betreffenden Bereichen ergriffen wurden. Die Gemeinschaft hat sich in den letzten Jahren weiter bemüht, den Binnenmarkt durch wirkungsvolle Rahmenbedingungen zu ergänzen, die die erfolgreiche Tätigkeit und die Effizienz der Unternehmen in den Mitgliedstaaten sicherstellen. Im folgenden werden die wichtigsten Entwicklungen geschildert:

· Die Kommission schlug im vergangenen Jahr wichtige Initiativen im Bereich der Telekommunikation vor, die eine stärkere Liberalisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen gewährleisten sollen. Eine derartige Liberalisierung ist für die Ziele der Gemeinschaft im Hinblick auf die Informationsgesellschaft von zentraler Bedeutung. Die Verwirklichung uneingeschränkten Wettbewerbs auf den Telekommunikationsmärkten wirkt sich auf die

Wettbewerbsfähigkeit der gesamten EG-Wirtschaft aus. Außerdem legte die Kommission Vorschläge zu den Postdiensten in der Gemeinschaft vor.


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