II.1.4. Wettbewerbsfähigkeit
In den Grundzügen der Wirtschaftspolitik von 1995 wurde erneut auf die Bedeutung von Reformen hingewiesen, die die zugrundeliegenden Wachstumskräfte stärken und die Dynamik und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Gemeinschaft erhöhen.
Die Voraussetzungen für die Schaffung und Erhaltung eines wirklich wettbewerbsorientierten Umfelds hängen von der Politik nicht nur auf der Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten, sondern auch auf der Ebene der Gemeinschaft ab. Auf nationaler Ebene muß die Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik so ausgerichtet werden, daß sie weiterhin mit den einschlägigen Zielen der Mitgliedstaaten vereinbar ist. Die Anstrengungen der einzelnen Länder müssen allerdings durch Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene ergänzt und verstärkt werden.
Auf Gemeinschaftsebene muß die Bedeutung einer vollständigen Nutzung der durch den Binnenmarkt gebotenen Chancen immer wieder betont werden. Im April 1996 waren die Binnenmarktrichtlinien insgesamt zu 89,7 % umgesetzt. Die höchste Umsetzungsrate verzeichnet Dänemark (96,6 %), gefolgt von den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich, Luxemburg und Spanien. Die größten Probleme bei der Umsetzung der Weißbuch-Richtlinien stellen sich in den Bereichen öffentliches Auftragswesen, Versicherungen sowie geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte.
Die Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit werden im Rahmen der jüngsten Vorschläge der Kommission für einen Pakt des Vertrauens für mehr Beschäftigung intensiviert, der vor allem verstärkte Anstrengungen in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Transeuropäische Netze und bei der Förderung dynamischer kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) vorsieht.
Mit der Initiative der Kommission werden die Maßnahmen verstärkt, die in der Gemeinschaft bereits in zahlreichen, die Wettbewerbsfähigkeit betreffenden Bereichen ergriffen wurden. Die Gemeinschaft hat sich in den letzten Jahren weiter bemüht, den Binnenmarkt durch wirkungsvolle Rahmenbedingungen zu ergänzen, die die erfolgreiche Tätigkeit und die Effizienz der Unternehmen in den Mitgliedstaaten sicherstellen. Im folgenden werden die wichtigsten Entwicklungen geschildert:
· Die Kommission schlug im vergangenen Jahr wichtige Initiativen im Bereich der Telekommunikation vor, die eine stärkere Liberalisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen gewährleisten sollen. Eine derartige Liberalisierung ist für die Ziele der Gemeinschaft im Hinblick auf die Informationsgesellschaft von zentraler Bedeutung. Die Verwirklichung uneingeschränkten Wettbewerbs auf den Telekommunikationsmärkten wirkt sich auf die
Wettbewerbsfähigkeit der gesamten EG-Wirtschaft aus. Außerdem legte die Kommission Vorschläge zu den Postdiensten in der Gemeinschaft vor.
- Die Wettbewerbspolitik hat bei der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft ebenfalls zunehmend an Bedeutung gewonnen. 1995 überprüfte die Kommission die Gemeinschaftsrahmen für Beihilfen an KMU, den Schiffbau und für FuE.
- Zur Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften wurden ebenfalls Maßnahmen ergriffen.
- Der Beirat für Wettbewerbsfähigkeit, der sich aus hochrangigen Sachverständigen und Industrievertretern unter dem Vorsitz von Herrn Ciampi zusammensetzt, wurde von der Kommission ernannt und legte dem Europäischen Rat von Madrid im Dezember 1995 einen Bericht vor.
- Der Europäische Rat von Madrid nahm den Bericht der Kommission über die Rolle der KMU als potentiell wichtigem Motor für Wachstum und Beschäftigung zur Kenntnis. Der Bericht der Kommission stellt fest, daß die KMU Unterstützung durch spezifische Maßnahmen sowie ein wirtschaftliches Umfeld, welches die KMU begünstigt, benötigen. Der Rat hat deshalb die Kommission beauftragt, Vorschläge zu unterbreiten, um die KMU zu fördern, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und sie in ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten sowohl in Europa als auch international zu ermutigen. Als Antwort darauf stimmte die Kommission am 20. März 1996 einem neuen mehrjährigen Programm für KMU über den Zeitraum 1997-2000 [Fußtnote 4] zu, welches dem Rat vorgelegt wurde.
- Auch im Hinblick auf die Transeuropäischen Netze (TEN) in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie wurden 1995 einige Fortschritte erzielt. Der Europäische Rat von Madrid forderte die Mitgliedstaaten auf, der effektiven Durchführung der TEN-Vorhaben höchste Priorität einzuräumen und ersuchte den Rat "Wirtschafts- und Finanzfragen", die erforderlichen Beschlüsse zu fassen, damit die derzeit für Transeuropäische Netze verfügbaren Finanzmittel ergänzt werden können.
- Gemeinschaftsaktionen im Rahmen der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds zur Unterstützung des physischen Kapitals und des Humankapitals der schwächeren Regionen der Gemeinschaft tragen weiterhin in bedeutendem Maße zu der ausgewogenen Entwicklung aller Gebiete bei.
- Schließlich setzt sich die Gemeinschaft sowohl intern als auch in internationalen Foren aktiv für Umweltschutzinitiativen ein. Um das Arbeitsplatzschaffungspotential umweltpolitischer Maßnahmen zu erhöhen, müssen sich diese - wie der Europäische Rat von Madrid betonte - auf ein marktorientiertes Instrumentarium, einschließlich steuerpolitischer Instrumente, stützen.
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