Außenkonto der Gütertransaktionen (V.I)


Tabelle 8.16 Außenkonten
V.I: Außenkonto der Gütertransaktionen

8.68 Importe werden auf der Aufkommensseite, Exporte auf der Verwendungsseite des Kontos gebucht. Die Differenz zwischen Aufkommen und Verwendung ist der Kontensaldo, der als Außenbeitrag bezeichnet wird. Ein positiver Saldo bedeutet für die übrige Welt einen Überschuß und für die gesamte Volkswirtschaft ein Defizit; im Falle eines negativen Saldos ist es umgekehrt.

8.69 Da der Produktionswert der gebietsansässigen Einheiten zu Herstellungspreisen bewertet wird, erfolgt die Bewertung der Importe zu einem mit dem Herstellungspreis vergleichbaren Preis, d.h. ohne Einfuhrabgaben, aber einschließlich Importsubventionen.

Die Warenimporte werden im Außenkonto der Gütertransaktionen zum fob-Wert erfaßt, d.h. zum Wert frei Grenze des Exportlandes. Die Warenexporte werden ebenfalls zum fob-Wert gebucht.

Werden die im fob-Wert der Warenimporte enthaltenen Verkehrs- und Versicherungsdienstleistungen (d.h. die Leistungen für den Transport zwischen der Fabrik und der Grenze des Exportlandes) von gebietsansässigen Einheiten erbracht, sind sie in den Wert des Dienstleistungsexports der die Waren importierenden Volkswirtschaft einzubeziehen. Umgekehrt gilt: Werden die im fob-Wert des Warenexports enthaltenen Verkehrs- und Versicherungsdienstleistungen von gebietsfremden Einheiten erbracht, sind sie in den Wert des Dienstleistungsimports der die Waren exportierenden Volkswirtschaft einzubeziehen.