7.14 Definition:
Produzierte Vermögensgüter (AN.1) sind nichtfinanzielle Aktiva, die als Ergebnis eines Produktionsprozesses entstanden sind.
7.15 Die produzierten Vermögensgüter werden nach ihrer Rolle im Produktionsprozeß gegliedert. Es werden unterschieden: Anlagegüter , die im Produktionsprozeß mehr als ein Jahr lang wiederholt oder dauernd eingesetzt werden, Vorräte, die als Vorleistungen im Produktionsprozeß verbraucht, verkauft oder anderweitig verwendet werden sowie Wertsachen, die nicht in erster Linie für die Zwecke der Produktion oder des Konsums verwendet, sondern primär als Wertaufbewahrungsmittel erworben werden.