7.14 Definition:
Produzierte Vermögensgüter (AN.1) sind nichtfinanzielle Aktiva, die als Ergebnis eines Produktionsprozesses entstanden sind.
7.15
Die produzierten Vermögensgüter werden nach ihrer Rolle im Produktionsprozeß
gegliedert. Es werden unterschieden: Anlagegüter , die im Produktionsprozeß mehr als ein Jahr lang wiederholt oder dauernd
eingesetzt werden, Vorräte, die als Vorleistungen im Produktionsprozeß verbraucht,
verkauft oder anderweitig verwendet werden sowie Wertsachen, die nicht in
erster Linie für die Zwecke der Produktion oder des Konsums verwendet, sondern
primär als Wertaufbewahrungsmittel erworben werden.