Währungsgold und Sonderziehungsrechte (F.1)

5.24 Position F.1 untergliedert sich in Transaktionen mit

  1. Währungsgold (F.11) und mit
  2. Sonderziehungsrechten (F.12).
5.25 Währungsgold und Sonderziehungsrechte sind die einzigen Forderungen, denen im Kontensystem keine Verbindlichkeit gegenübersteht. Transaktionen mit Währungsgold oder mit Sonderziehungsrechten sind immer mit einem Wechsel des Gläubigers verbunden (siehe 5.02).