3.97 Güter werden von institutionellen Einheiten zu dem Zeitpunkt bezogen, zu dem sie Eigentümer werden bzw. wenn die Waren geliefert oder die Dienstleistungen erbracht werden.
3.98 Für den Endverbrauch bezogene Konsumgüter werden zu den Anschaffungspreisen der Einheiten bewertet, die die Güter gekauft haben.
Sachtransfers, die keine sozialen Sachtransfers vom Staat oder von privaten Organisationen ohne Erwerbszweck sind, werden wie Geldtransfers behandelt. Folglich werden die Güter in den Ausgaben der institutionellen Einheiten oder Sektoren gebucht, die die Güter letztlich erhalten.
3.99 Die Gesamtgrößen des Konsums sind nach dem Ausgabenkonzept und nach dem Verbrauchskonzept gleich groß. Die den privaten Haushalten durch soziale Sachtransfers bereitgestellten Güter werden somit zu den gleichen Preisen bewertet wie nach dem Ausgabenkonzept.